Klima first – Grundrechte last?

George Orwell’s Idee, Freiheiten abzuschaffen, um die Freiheit zu schützen, wird durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.4.2021 festgeschrieben:Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein;  gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen müssen.“
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Dieses Statement des Verfassungsgericht ist ungeheuerlich, es geht direkt an die Wurzeln unserer im Grundgesetz bzw. den Grundrechten verankerten freiheitlich-demokratischen Grundordnung  – bitte das Statement mehrmals durchlesen. Denn es bedeutet im Klartext: Ein sich durch welches Ereignis auch immer (Überschwemmung, Dürre, Eisschmelze, …) manifestierender „Klimawandel“ (das Klima war und ist doch immer im natürlichen Wandel begriffen?) kann von der Regierung als Begründung herangezogen werden, um im Grundgesetz verankerte Freiheiten einzuschränken, „die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind“. Welche? Das sind alle Freiheiten, denn unser gesamtes Leben mit allen Aktivitäten ist direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden.
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Grundrechte gehören dem Bürger von Geburt an. Die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte sind Anspruchsrechte des Bürgers (als Souverän) an den Staat (als sein Sicherheitsbeauftragter). Den Grundrechten wurde in letzter Zeit arg zugesetzt:
1) EU-Recht – vertreten durch den EUGH – rangiert vor deutschem Recht – ist das wirklich so?
2) Corona: Im novellierten Infektionsschutzgesetz werden Freiheitsrechte sowie die föderale Struktur (Bund – Länder) eingeschränkt. Inzidenzwert als hauptsächliche Steuerungsgröße.
3) Klima: Im o.a. Verfassungsurteil rangieren Klimaziele vor dem Grundgesetz. CO2 als Steuerungswert.

In jedem souveränen Staat der Welt gilt „Eigene Verfassung first“. Gilt in Deutschland nun nicht mehr „Grundgesetz first?“
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1.5.2021
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Bundesverfassungsgericht: Grundrechte nur noch unter Klima-Vorbehalt
Professor Doktor Stephan Harbarth und sein erster Senat sind wieder aufgetaucht und zwar mit einem wegweisenden Urteil. Nein, nicht zur Coronapolitik und den notleidenden Grundrechten der Menschen in diesem Lande. Stattdessen geht’s ums Klima. Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift nämlich aus Sicht der Verfassungsrichter zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten sie und gaben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Das klingt schön harmlos und umweltbewegt, hat es aber in sich. In der Pressemitteilung
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
wird aus dem Urteil wie folgt zitiert:
„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

Dies lässt nun wirklich nichts Gutes ahnen. „Gravierendes“ sind keine Petitessen oder Lästigkeiten, sondern Robustes, Manifestes: Ausgangssperren, Reiseuntersagungen, Betätigungsverbote, Eigentumsentziehungen. Es geht also um das volle Programm dessen, was wir derzeit unter dem Corona-Regime erleben. Soll der sofortige Grundrechtsentzug jetzt zur Rettung des Weltklimas und einer vermuteten Temperaturentwicklung in 100 Jahren fortgeschrieben werden?
Insofern wären die Verfassungsbeschwerden zur Corona-Politik bereits obsolet. Mit diesem Urteil lässt sich ab Herbst strikt grün durchregieren. Nach dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz (mit seinem Automatismus zwischen amtlich festgestellter Inzidenz und Menschenrechtsverkürzungen) soll nun offenbar bei der Rettung des Weltklimas analog vorgegangen werden.
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Dazu noch einmal ein Zitat aus der Presserklärung des Bundesverfassungsgerichtes: „Die angegriffenen Regelungen entfalten eingriffsähnliche Vorwirkung auf die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit. Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“
… Alles vom 29.4.2021 von Dirk Maxeiner bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/bundesverfassungsgericht_grundrechte_jetzt_nur_noch_unter_klima_vorbehalt

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Gebt heute alles für die Freiheit von Luisa Neubauer nach 2030
Die Devise der grünen Karlsruher Springprozession ist: »Verzichtet heute, auf dass euch morgen gegeben wird!« Aber glaubt eigentlich irgendjemand, dass wir eine heute aufgegebene Freiheit übermorgen zurück bekommen?

Die Freiheitsrechte von Luisa Neubauer werden nur deshalb nach dem Jahr 2030 so stark beeinträchtigt sein, weil sie selbst es eben so will (und vermutlich auch im Jahr 2030 noch wollen wird) und weil das Dogma des menschengemachten und quasi umweltschädlichen Klimawandels auch bis dahin – so prophezeien es uns die Karlsruher Richter – nicht überwunden sein wird. Und eben darum wird die dann regierende schwarz-grüne oder grün-schwarze oder grün-rot-gelbe Regierung – auch das wissen die Karlsruher Richter offenbar – den heftigsten Klima-Lockdown aller Zeiten über Luisa Neubauer verhängen. Und eben das würde Luisa Neubauers Freiheitsrechte zum endgültigen Verdampfen bringen.
… Alles vom 1.5.2021 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/gebt-heute-alles-fuer-die-freiheit-von-luisa-neubauer-nach-2030/
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„Verdampfen?“: Aber all das macht Luisa Neubauer nichts aus. Denn als Mitglied der millionenschweren Erbengemeinschaft „Reemtsma“ ist sie ja zeitlebens befreit von allen Zwängen der Erwerbstätigkeit.

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