Kirschen und/oder Smartphone

Die Kirschen in Nachbars Garten, die schmecken so zuckersüß“ – immer weniger, seit  es das Smartphone gibt. Die Äste unseres Kirschbaums ragen weit über die Gartenmauer hinaus aufs Trottoir, viele Passanten aber starren „Kopf unten“ aufs Handy und übersehen „Kopf oben“ die roten reifen Kirschen, die sie rechtlich erlaubt stibitzen dürften. Und wenn Jungs erwischt werden, wie sie die Kirschen klauen, dann kommt ein verlegenes „Entschuldigung“, da sie ihr Recht an dem in den öffentlichen Raum hinüberhängenden Obst gar nicht kennen.
Und auf das Angebot, doch über die Leiter auf den Baum zu klettern, um sich nach Herzenslust mit Kirchen so richtig „voll“ zu essen,  kommt ein „Nein, danke“. Nach längerem Nachfragen die erstaunliche Antwort: Die Buben trauen sich nicht zu, auf einen Kirschbaum zu klettern, sie haben keine Erfahrung damit und schlichtweg Angst.
Zum Glück kann man übers Smartphone „Kirchbaum klettern“ googlen – virtuell funktioniert es. Ich hole einen alten Spazierstock, damit die Jungs sich von unten die Äste heranziehen können und sie tun es – real.
Zurück zur Überschrift: „Kirschen oder Smartphone“ bzw. „Kirchen und Smartphone“, was gilt nun? Hoffentlich letzteres.
1.7.2016

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