Kinder- Imam- Zwangsehen in D

„Spätestens seitdem Hunderttausende Flüchtlinge aus arabischen Ländern zu uns kommen, ist dies (Zwangsheirat) auch wieder ein Thema für uns. Imam– und Kinderehen werden vom deutschen Gesetzgeber begünstigt. … Das Maß der Freiheit bemisst sich in jeder Gesellschaft am Grad der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Frauen. Eine Religion, die nur durch die Unterwerfung des Einzelnen ­unter die Gemeinschaft, des Jüngeren unter den Willen der Älteren, der Frauen unter die Herrschaft der Männer ihre Herrschaft aufrechterhalten kann, ist in der Demokratie zum Scheitern verurteilt. Der islamische Backlash ist nicht nur in der Türkei in vollem Gang. Imam-Ehen und Frühverheiratung in Deutschland gehören auch zu diesem System.“
So die eindringliche Warnung von Necla Kelek, 1957 in Istanbul geborene Soziologin. Denn mit dem weiteren Tolerieren von islamischer Kinderheirat muß die Integration mißlingen. Frau Kelek unterbreitet der Politik vier Vorschläge:
„1) Ehen dürfen nur anerkannt werden, wenn sie freiwillig und vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Religiöse Eheschließungen wie Imam-Ehen ohne vorherige standesamtliche Registrierung sind als nichtig anzusehen.

2) Beide ehewilligen Partner müssen volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Im Ausland geschlossene Ehen gelten nur, wenn die Partner volljährig sind und ihre Ehe staatlich registriert ist. Diese Regelung gilt auch für die Familienzusammenführung.

3) Kinderehen und Zwangsverheiratung sind verboten und auch ihre Anstiftung oder Organisation steht nach Paragraf 237 Strafgesetzbuch unter Strafe. Es wäre zu begrüßen, wenn diese Vorschrift auch angewandt wird.

4) Frauen müssten bei Asylanträgen ein eigenes Antragsrecht erhalten. Über ihr Aufenthalts- oder Bleiberecht sollte zukünftig unabhängig vom Ehepartner entschieden werden. Frauen brauchen Schutz nicht nur vor Krieg, Hunger und Verfolgung, sondern auch vor der Bevormundung und dem Patriarchat.“
6.9.2016. Mehr zu „Muslimischen Frühehen in Deutschland“ von Necla Kelek lesen Sie bitte hier.

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