Judikative muß unabhängig sein

Wir haben Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative. Insbesondere sind Richter und Gerichte unabhängig. Gut so, denn ohne diese Gewaltenteilung geht die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (FDGO) in die Brüche. Bei den jüngsten Urteilen zu A) „Alles für Deutschland“ und B) „AfD Verdachtsfall“ tun sich viele Fragen und Zweifel auf. Vor allem auch in den ausländischen Medien. Von Negative Campaigning ist zu lesen – Schmutzkübelkampagne sagt man in Österreich.
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A) Zum Urteil des Landgerichts Halle:
Der Thüringer AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke hatte eine Wahlkampfrede in Merseburg im Jahr 2021 beendet mit: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!“ Höcke erklärte vor Gericht, vom SA-Hintergrund der Parole „Alles für Deutschland!“ nichts gewusst zu haben. Er hätte sie dann „mit Sicherheit nicht verwendet“. Er bezeichnete die Losung als „Allerweltsspruch“ und sich selbst als „völlig unschuldig“.
Die Staatsanwaltschaft warf Höcke vor, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet (Paragraf 86a Strafgesetzbuch) zu haben.
Seit dem 18.4.2024 verhandelte das Landgericht Halle. Am 14.5.2024 erfolgte das Urteil: 100 Tagessätze zu je 130 Euro.

Die FAZ publizierte das Urteil, bevor es vom Landgericht Halle überhaupt verkündet wurde (1) – also doch eine Verquickung von Exekutive (Regierung) und Justiz via Medien? Zudem wird bekannt, daß „Alles für Deutschland“ auch von der SPD als Parole benutzt wurde (2).
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B) Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster:
Nach dem Urteil des OVG Münster darf die AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln mit V-Leuten durchsetzt und beobachtet werden.
Für den Politiker Marco Wanderwitz (CDU) ein Signal zum Parteiverbot. Wenn er ein AfD-Verbot mit „Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein“ (4) begründet, dann gesteht er mit dieser ungeheuerlichen Aussage seine eigene Politikunfähigkeit ein:
1) Warum macht er keine von den Bürgern mehrheitlich geforderte Migrations-, Wirtschafts-; Energie- und Klimapolitik, um so der AfD Wählerstimmen wegzunehmen.
2) Wanderwitz begeht einen Anschlag auf die Demokratie, wenn eine Partei, die Proteststimmen der Unzufriedenen am erfolgreichsten einsammelt, verbieten will. Denn Demokratie lebt von Opposition.
3) Wanderwitz (5) verleumdet Millionen von Wahlbürgern mit der Unterstellung „die große Kernwählerschaft der AfD will ein anderes Land, und zwar eines, das nichts mehr mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes zu tun hat“. Woher will Wanderwitz dies wissen?
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Der angeklagten AfD wurde die Ansicht in alle zur Entlastung vorgelegten Beweise verweigert. Damit der erste Gerichtsprozess seit 1933, den ein deutsches Gericht ohne diese Anhörung des Geschädigten geführt hat.
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Im AfD-Urteil heißt es: „Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines ‚ethnisch-kulturellen Volksbegriffs‘, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.“
Es gibt laut Gericht also zwei Volksbegriffe: Das ethnisch-kulturelles Volk und das Staatsvolk. Beide darf man verwenden. Nicht verfassungskonform ist allerdings, wenn dem ersteren mehr Rechte zugebilligt werden – das würde auf völkische und damit ausgrenzende Gesinnung hinweisen.
Dieses Münsteraner Urteil ist ein Schlag gegen das BfV, das bislang allein das Aussprechen von einem ethnisch-kulturellen Volk als Volksverhetzung und Argument für ein AfD-Verbot verwendet hat (7).

Ob die beiden Gerichtsurteile ein „Geschmäckle“ haben bzw. auf politische Urteile hindeuten, mag der Leser selbst beurteilen. Wie dem auch sei:
Die AfD als Oppositionspartei zu bekämpfen, ist Aufgabe der Parteien im demokratischen Streit, nicht aber Aufgabe der Gerichte (8).
Es ist zu erwarten, daß bei Halle-Höcke entsprechend wie bei Potsdam-Deportation (die überhaupt nicht besprochen wurde) und  Chemnitz-Hetzjagden (die es niemals gab) das Urteil keinen Bestand haben wird (10).
14.5.2024
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Ende von Beitrag „Judikative muß unabhängig sein“
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Beginn von Anlagen (1) – (10)
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(1) Politischer Schauprozess? FAZ veröffentlicht Urteil gegen Björn Höcke BEVOR es verkündet ist
Was meinen Sie, hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung als Teil einer inszenierten Schmierenkampagne wegen eines Lapsus’ des “Qualitätsjournalismus”, den man normalerweise im Heim der systemkonformen Jauche für sich in Anspruch nimmt, das, was schon als Urteil feststand, bevor die Verhandlung gegen Björn Höcke vor dem Landgericht Halle – die wegen “Alles für Deutschland” – überhaupt begonnen hat, vorab veröffentlicht?

Landgericht Halle – Bericht zum Prozess gegen AfD Politiker Höcke
14.5.2024, 08:52
FAZ.NET hat aus Versehen eine vorbereitete Meldung zum Prozess gegen den AD-Politiker Björn Höcke veröffentlicht. Wir bitten für diesen Fehler um Entschuldigung.
https://www.faz.net

Es gibt eigentlich nur drei Möglichkeiten, wie eine solche “aus Versehen” veröffentlichte “vorbereitete Meldung” zu einem Prozess, der noch nicht beendet ist, zustande kommen kann:
1) Der Prozess ist, wie gesagt, Teil eines politischen, aus Bundes- und Landesministerien heraus inszenierten Schauprozesses, bei dem schon vorab klar war, welches Urteil am Ende stehen wird und dieses feststehende Urteil durch die üblichen SPD-(mit)eigenen Kanäle von RND und in dpa bereits verbreitet wurde, um größtmögliche Öffentlichkeit und größtmöglichen Schaden für Höcke und die AfD erreichen zu können.
2) Das Urteil wurde von einem oder mehreren der Richter am Landgericht Halle, die über den Fall “Höcke” verhandeln, geleakt. Dann ist die Kammer befangen und das Urteil nichtig.
3) Bei der FAZ schreibt Artificial Intelligence die Beiträge und “bereitet” Berichte für alle möglichen Prozessausgänge vor. Was immerhin bedeuten würde, dass bei der FAZ mittlerweile wieder eine Art “Intelligenz” vorhanden ist, wenn auch künstliche, aber die Frage aufwerfen würde, warum ausgerechnet der Text über eine Verurteilung “fehlveröffentlicht” wurde und kein Text über einen Freispruch.
… Alles vom 14.5.2024 bitte lesen auf
https://sciencefiles.org/2024/05/14/politischer-schauprozess-faz-veroeffentlicht-urteil-gegen-bjoern-hoecke-bevor-es-verkuendet-ist/
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(2) Auch Sozialdemokraten riefen „Alles für Deutschland”
Allenthalben heißt es, diese drei Worte seien eine SA-Parole. Die Nationalsozialisten haben sie in der Tat benutzt, aber ihre Gegner auch.

„Alles für Deutschland“ bzw. vollständig: „Nichts für uns, alles für Deutschland“ war die Parole des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold und der Eisernen Front. Auch wenn die Namen auf den ersten Blick vielleicht nicht darauf hindeuten – aber das waren zwei zutiefst sozialdemokratisch geprägte Organisationen der Weimarer Republik.

Ergebnis: Legitim, aber nicht liberal
Die Parole „(Nichts für uns,) alles für Deutschland“ ist ebenso wie die ähnlich kollektivistische Parole „Gemeinnutz vor Eigennutz“ sicher keine gute, keine liberale Parole. Aber sie ist legitim. Und von ihr geht keine Gefahr aus – anders als von aktuellen Parolen wie zum Beispiel „From the river to the sea …“. ‚
Nach Quellenlage war sie keine die SA kennzeichnende Parole. Sondern eine durch und durch deutsche Parole – eine Parole deutscher Illiberalität. Keine Überraschung daher, dass sie gleichermaßen von Sozialdemokraten und Nationalsozialisten verwendet wurde. Ungeachtet der Verwendung auch durch Nationalsozialisten haben die Worte aber keinen speziellen nationalsozialistischen Bedeutungsgehalt. Genauso wenig wie die Deutsche Nationalhymne. Und sie verhöhnten auch nicht die Opfer wie etwa die Losung „Arbeit macht frei“. Wer die Parole „Alles für Deutschland“ kriminalisiert, ist geschichtsvergessen und politisch unanständig, der will Sprach- und Denkverbote aufstellen und jegliches Bekenntnis zu Deutschland, selbst ein sozialdemokratisches, diffamieren.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.
… Alles vom 13.5.2024 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/auch_sozialdemokraten_riefen_alles_fuer_deutschland

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(3) „Alles für Deutschland“: Der Satz hinter Höckes Urteil, den einst sogar die SPD verwendete
… Höcke selbst führt immer wieder an, dass auch Deutschlands wohl bekanntester Fußballer und Trainer, Franz Beckenbauer, die Parole verwendete, als er die Fußball-Nationalmannschaft 2006 mit den Worten „Gebt alles für Deutschland“ motivierte. Auch der Spiegel verwendete die Parole im September 2023 als Überschrift für eine Kolumne. Wie auch bei Höckes Wahlkampfrede im Mai 2021 fehlt in diesen Fällen ein eindeutiger Bezug zur NS-Ideologie, vielmehr sollte der Ausspruch einen gewissen Patriotismus verkörpern.

Des Weiteren stammt die Parole nicht ursprünglich aus der NS-Zeit, sondern wurde bereits zuvor verwendet. So nutzte beispielsweise der unter anderem von Otto Hörsing (SPD) gegründete Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold die Losung „Nichts für uns, alles für Deutschland“ in der Weimarer Republik.
… Alles vom 14.5.2024 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/alles-fuer-deutschland-der-satz-hinter-hoeckes-urteil-den-einst-sogar-die-spd-verwendete/
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(4) CDU-Politiker Wanderwitz drängt auf schnellen AfD-Verbotsantrag
Nach dem Münsteraner Urteil wird die Debatte um ein Parteiverbot wieder lauter. Der ehemalige Ostbeauftragte sagt, im Osten sei die Partei nur gerichtlich zu stoppen.
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Wanderwitz dagegen ist der Meinung, dass die Partei insbesondere im Osten nur noch gerichtlich zu stoppen sei. „Die AfD ist eine große Bedrohung. Man muss sich keine Illusionen machen. Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein“, sagte der CDU-Politiker. „Dort will die große Kernwählerschaft der AfD ein anderes Land, und zwar eines, das nichts mehr mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes zu tun hat.“
… Alles vom 13.5.2024 bitte lesen auf
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-05/afd-verbot-marco-wanderwitz-cdu-ovg-muenster
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(5) Demokratiegefährdendes Irrlicht nach dem AfD-Urteil
Was bedeutet es, wenn ein CDU-Politiker wie Marco Wanderwitz (Foto) erklärt, eine „bedrohliche“ Partei nicht mehr „auf politischem Weg kleinbekommen“ zu können und deshalb nach einem Verbot ruft?
… Alles vom 14.5.2024 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/demokratiegefaehrdendes_irrlicht_nach_dem_afd_urteil
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Einige Kommentare:
Der Verfassungsschutz wird seine Konstruktion des „ethnischen Volksbegriffes” nicht freiwillig aus dem Verkehr ziehen, eher verteidigt er eine mutmaßlich falsche Argumentation ,um sich als Sprachpolizei in nicht zu rechtfertigender Anmaßung in die Meinungsfreiheit einzugreifen und damit sich als Gedankenpolizei zu betätigen. (hierzu M. Brodkorb S. 136-38) „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ Gleichwohl er sich eine gerichtliche Rüge einhandelte, müsste er eingestehen, über Jahre hinweg das Recht gebeugt zu haben. Auch mit der Kriminalisierung von Parolen, etwa im Falle Höcke läuft man in den Fußstapfen Winston Smiths. Welche Intentionen Höcke auch treiben mögen, es ist nach wie vor ein Problem, theologische Begriffe wie die des Leugners oder den juristischen Besteckkasten von Feinden und Ausnahmezuständen zu benützen. Herr Haldenwang und Herr Wanderwitz müssen sich selbst fragen, ob sie unter Bezugnahme §5 Sicherheitsüberprüfungsgesetz nicht als „Sicherheitsrisiko“ gelten dürften, da sie weite Teile des Meinungsspektrums mit mannigfachen Methoden hintertreiben und Dinge für unlauter oder gar kriminell erklären, die vor einigen Jahren noch in Schulfibeln geschrieben standen. Ethnos und Demos sind in einer Glaubensgemeinschaft verschmolzen: „Jetzt ist es nicht mehr wichtig, ob ihr Juden oder Griechen, Sklaven oder Freie, Männer oder Frauen seid. In Jesus Christus seid ihr alle eins!“ Galater 3,28 Ist das nicht eine verfassungsfeindliche Vereinigung? Christus hat die AfD Wähler nicht ausgeklammert! Seit Adenauer haben sich auch die Kirchen nicht derart penetrant in den Wahlkampf eingemischt. Mit Schuldgefühlen operieren diese Mammutbehörden reichlich. Haldenwangs Laden ist so unverzichtbar wie die mecklenburgische Seilbahnverordnung, beschäftigt dafür aber nur 5x so viele Mitarbeiter wie der Vatikan. Michael Anton
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Aus dem Interview mit Prof. Boehme-Nessler bei NZZ: “Das Oberverwaltungsgericht in Münster jedenfalls ist sich seiner Sache sehr sicher. Ob zu Recht, kann man derzeit noch nicht sagen. Denn bislang hat das Gericht die ausführliche Begründung des Urteils noch nicht veröffentlicht. Das finde ich unglücklich. Die Begründung von Urteilen ist im Rechtsstaat aber genauso wichtig wie das Urteil selbst, gerade bei einem so heiklen Verfahren. Eine Pressemitteilung allein genügt für eine Bewertung nicht.” Das heißt, das Gericht hat nicht nur 470 Beweisanträge abgelehnt, ein Skandal erster Güte , ich kann mich an einen solchen Fall nicht erinnern, wo einem Prozeßführer es abgelehnt wird, zu argumentieren, als wenn er noch unmündig und im Kindergarten wäre. Es wurde auch nicht bisher wohl die Urteilsbegründung veröffentlicht. Was ist das für eine Justiz? R.L.
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Alles richtig, sowohl im Artikel als auch in den Kommentaren. Nur politisch läuft es so wie bei Wannsee 2.0. Da blieb, bleibt bei der Masse “Deportation” hängen. Und hier entsprechend des stille Post Regelwerkes, das Gericht hat entschieden “die AfD ist rechtsextrem”. Kostet die AfD ein paar Prozentpunkte. Politisch clever gemacht. Fairness im Politikbetrieb? Es geht um Macht und Pfründe. In der Demokratie wird der Kopf virtuell abgeschlagen. Funktioniert. J.T.
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Nach meinem Kenntnisstand hat der “Verfassungsschutz” V-Leute in die AfD eingeschleust, deren Aufgabe darin besteht, ausländerfeindliche Parolen an ihren Auftraggeber, also den “Verfassungsschutz” zu liefern. Das OLG Münster, deren Richter vom grünen(!) Innenminister von NRW ernannt worden sind, hat bestätigt, dass Haldenwangs V-Leute als rechtsextrem eingestuft werden dürfen. Eine Bemerkung am Rande: Der angeklagten AfD wurde die Ansicht sämtlicher penibel aufgelisteter Beweise zur Entlastung vom OLG Münster verweigert. Es ist somit der erste Gerichtsprozess seit 1933, den ein deutsches Gericht ohne Anhörung des Geschädigten geführt hat. H.St.
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<Dazu ein sehr gutes Interview mit Mathias Brodkorb im Cicero: “Politisch hingegen kann man im Grunde sogar von einem Erfolg der AfD sprechen. Dafür gibt es drei Anhaltspunkte: Es geht los damit, dass dem Verfassungsschutz verboten wurde, auch nur den Eindruck zu erwecken, die Partei sei erwiesen extremistisch. Das wird viele überrascht haben. Zweitens rüffelt das Gericht den Verfassungsschutz auch für dessen Arbeit. In der AfD gebe es zwar demokratiefeindliche Äußerungen, aber „nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen“. Das aber heißt im Umkehrschluss: Viele Vorwürfe des Verfassungsschutzes sind konstruiert. Und da kann ich dem Gericht nur zustimmen. Zu demselben Ergebnis kam ich auch in meinem Buch bei der Prüfung interner Verfassungsschutzunterlagen. Allzu oft schießt der Verfassungsschutz mit Schrot anstatt mit Präzisionsmunition. Und drittens, und das ist vielleicht der wichtigste Punkt für die AfD: Das Gericht erklärt einen „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ für verfassungsrechtlich legitim. Er dürfe nur nicht benutzt werden, um unter den Staatsbürgern eine ethnisch motivierte Zweiklassengesellschaft des Rechts zu errichten.” (Anm. d. Red.: Link zum Artikel bitte googeln: »Cicero Brodkorb AfD-Urteil«) C.St.
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Man kann zur AfD stehen wie man will, aber eines ist klar: ein grundlegender politischer Kurswechsel ist von den Altparteien incl. Grünen nicht zu erwarten. Von daher stellt sie (bis evtl. auf die Werteunion) tatsächlich die (einzige) Alternative dar. Wer auf die CDU/CSU hofft, wird genauso enttäuscht werden wie die meisten der FDP-Wähler der jüngsten Bundestagswahl: Merz wird sich gegen die grün unterwanderten Merkel-Zöglinge seiner eigenen Partei nicht durchsetzen können und mit Sicherheit mit Grün koalieren, mit naheliegender Konsequenz: nichts wird sich ändern, der Verfall des Landes und seiner Demokratie wird sich fortsetzen. Wer also die Fehlentwicklung Deutschlands nicht mehr erträgt und das Land nicht verlassen will/kann, der hat keine Wahl – oder hat eine Wahl, wie man es auch nimmt. R.M.
Ende Kommentare
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(6) „Politisch kann man sogar von einem Erfolg der AfD sprechen“
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass die AfD vom Verfassungsschutz als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft werden darf. Im Interview ordnet Mathias Brodkorb, Autor eines viel beachteten Buches über den Verfassungsschutz, das Urteil ein.
… Alles vom 13.5.2024 von Mathias Brodkorb bitte lesen auf
https://www.cicero.de/comment/413881
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(7) Es darf ein Volk geben – versteckt im AfD-Urteil
Köln, wir haben ein Problem: Ein dickes Ei haben die Richter am OVG Münster dem Verfassungsschutz-Präsidenten Thomas Haldenwang ins Nest gelegt. Quasi nebenbei bringen sie einen tragenden Pfeiler der Argumentation gegen die Alternative für Deutschland zum Einsturz.

Bisher war ein zentrales – wenn nicht das zentrale – Argument des Kölner Amtes gegen die AfD und deren Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) der sogenannte Volksbegriff. In den Verfassungsschutzberichten ist bisher deshalb auch regelmäßig so etwas zu lesen:
„Die Verlautbarungen und die Programmatik der JA sind durch einen ethnisch-kulturell geprägten Volksbegriff bestimmt. Sie verstoßen gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes und stehen im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“ (Nachzulesen hier.)
Aussagenlogisch war das schon immer Unsinn. Wie soll die bloße Verwendung irgendeines Volksbegriffs verfassungswidrig sein? (Ist sie tatsächlich nicht und war sie auch nie, dazu kommen wir gleich.) Allein entscheidend wäre ja, welche Folgen sich daraus ergeben – ob zum Beispiel das ethnisch-kulturelle Volk andere Rechte haben sollte als das allein durch Staatsangehörigkeit gebildete Staatsvolk.
Nun ist es keine allzu steile These, wenn man vermutet, dass einige Mitglieder von JA und AfD durchaus im Sinn haben, den Angehörigen eines (wie auch immer definierten) ethnisch-kulturellen Volkes andere Rechte zuzubilligen als dem Staatsvolk. Wenn sie das tun, äußern sie sich in der Tat gegen unsere Verfassung. Aber ohne diese Verknüpfung eines Volksbegriffs mit praktischen Konsequenzen aus diesem Volksbegriff ist der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit abwegig.
Doch der Verfassungsschutz hat bisher beharrlich behauptet, schon der ethnisch-kulturelle Volksbegriff an sich richte sich gegen das Grundgesetz. Damit haben sich die Kölner einen langen Hebel zur beliebigen Verwendung zurechtgelegt. Selbst die Idee eines „kulturellen Volksbegriffs“ soll laut BfV verfassungswidrig sein. Für Haldenwang gibt es nur noch ein Staatsvolk – Punkt, Aus, Ende:
„In Verlautbarungen der AfD und ihrer Repräsentanten kommt vielfach ein ethnisch-kulturell geprägtes Volksverständnis zum Ausdruck, welches im Widerspruch zur Offenheit des Volksbegriffs des Grundgesetzes steht. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass wiederholt zwischen Staatsbürgern deutscher und nicht deutscher Abstammung unterschieden wird.“ (Nachzulesen hier https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-2021.pdf.)
Doch natürlich ist die rein beschreibende Unterscheidung zwischen verschiedenen Volksbegriffen völlig unproblematisch (und wissenschaftlich sogar notwendig). Es dürfen nur keine Ab- und Aufwertungen daraus gefolgert werden: Selbstverständlich darf es keine Staatsbürger erster und zweiter Klasse geben (so wie die NPD das einmal vorgesehen hatte). Wer einen deutschen Pass hat, ist Deutscher. Punkt. Aber ebenso selbstverständlich muss es möglich sein, davon unabhängig auch noch ethnische, kulturelle oder sonstige Einteilungen vorzunehmen (nur keine rechtlichen).
Das BfV hat das bisher – aus nachvollziehbar eigennützigen Gründen – munter vermischt. Zwar gab es aus der AfD und der JA verfassungswidrige Aussagen zum Thema. Aber es gab auch jede Menge völlig verfassungskonformer Aussagen. Das BfV erweckt hingegen den Eindruck, dass die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs immer und schon an sich verfassungswidrig sei.
Bisher sind Haldenwangs Schlapphüte damit durchgekommen. Doch jetzt schreibt das OVG Münster ausgerechnet in die Begründung zu seinem AfD-Urteil dies hinein:
„Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines ‚ethnisch-kulturellen Volksbegriffs‘, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.“
Das ist eine krachende Niederlage für den Verfassungsschutz. Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass die rein beschreibende Verwendung des ethnisch-kulturellen Volksbegriffs sehr wohl verfassungskonform ist. Erst mit der „Verknüpfung“ wird ein Problem daraus – eben zum Beispiel dann, wenn gefordert wird, dass die Angehörigen eines „ethnisch-kulturellen Volkes“ mehr Rechte haben sollten als andere deutsche Staatsangehörige.
Das wäre dann in der Tat verfassungswidrig. Aber eben auch nur das. Der SPD-Politiker Mathias Brodkorb, ehemaliger Kultus- und Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern, sagt über das Urteil von Münster deshalb nüchtern: „Politisch kann man sogar von einem Erfolg der AfD sprechen.“ Peng.
… Alles vom 14.5.2023 von Jakob Fröhlich bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/afd-urteil-volk/
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(8) AfD bekämpfen ist Aufgabe der Parteien, nicht der Gerichte
„Wunder sollte man sich von der Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht erwarten. Schon gar keine schnellen. Der AfD ist es gelungen, im Westen (..) stabil Fuß zu fassen und im Osten sogar zu so etwas wie einer Volkspartei aufzusteigen. Es ist ein Irrglaube, dass die Wähler nicht wissen, wem sie ihre Stimme geben. Die Mär von den Protestwählern stimmt schon lange nicht mehr. (…) Letztlich wird es die Aufgabe nicht von Gerichten oder Behörden, sondern der anderen Parteien sein, die AfD einzuhegen.“
14.5.2024, https://www.augsburger-allgemeine.de/
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(9) «Die Richter haben nicht gesagt, dass die AfD extremistisch sei»: Ein Experte erklärt, wie das Urteil AfD versus Verfassungsschutz zu verstehen ist
Der deutsche Verfassungsrechtler Volker Boehme-Nessler kritisiert, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster seine Entscheidung nicht ausführlicher begründet hat. Einen Automatismus auf dem Weg zu einem Verbotsverfahren sieht er nicht.
… Alles vom 13.5.2024 von Alexander Kissler bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/der-andere-blick/afd-als-verdachtsfall-das-letzte-wort-hat-der-waehler-ld.1830170
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(10) Halle/Höcke, Potsdam/Deportation, Chemnitz/Hetzjagden
Es handelt sich um einen Fall von politischer Justiz, eines Rechtsstaates, wie man sagt, unwürdig – aber wo fände man Würde in den höheren Rängen von Besteverland? –, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen hat die Verteidigung schlüssig begründet, dass für die Behauptung, „Alles für Deutschland” sei die oder wenigstens eine zentrale Parole der SA gewesen, kein Nachweis vorliegt. Das Gericht hat auch keinen vorgelegt;

Ein Jurist sagte mir gestern, dass wir inzwischen in einem Zustand der fingierten Wirklichkeit lebten, in dem für wahr zu gelten habe, was die Regierung wünsche. Das sei bei den angeblichen Hetzjagden von Chemnitz so gewesen, als ein nichtssagendes Videoschnipsel einer obskuren Antifatruppe nicht nur die Einschätzung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz ausstach, sondern sogar zur Entlassung des VS-Chefs führte, das habe sich fortgesetzt bei dem angeblichen Geheimtreffen am Lehnitzsee, wo keineswegs über die Deportation von Millionen Ausländern gesprochen wurde und dennoch Abertausende Menschen im festen Glauben an dieses Märlein auf die Straße gingen, und finde nun seinen einstweiligen Höhepunkt im Urteil des Landgerichts Halle (an dessen Fassade neckischerweise der Ausspruch „Jedem das Seine” prangt), das einfach ohne jeden Beweis festlegt, was fortan als allgemein bekannte historische Tatsache zu gelten habe. Die Pointe in allen Fällen bestehe darin, dass ein pures Nicht-daran-glauben bereits zur sozialen Ächtung führe.
… Alles vom 15.5.2024 bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2024/05/15-mai-2024/

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