Israel Staatsraison Deutschland

Israels Sicherheit – Staatsräson von Deutschland? Angesichts der Angriffe von Iran, Syrien und Hisbollah eine wichtige Frage. Der Staat ist die politische Existenzform eines Volkes, durch die es sich behauptet, d.h. seinen Bürgern Sicherheit, Ordnung, Einkommen und Freiheit bieten kann. Die Staatsräson ist die Fähigkeit, die zum Selbsterhalt erforderlichen Entscheidungen zu treffen, nach innen wie nach außen, auch und gerade im Ernstfall. .
Da Staat A nicht mit Staat B identisch ist, kann auch die Staatsräson von A nicht gleich der Staatsräson von B sein. Macht ein Staat A die Staatsräson eines anderen Staates B zum Bestandteil der eigenen, dann überträgt er dadurch die Entscheidungshoheit über die eigene Existenz an diesen.
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Beispiel DDR, in deren Verfassung von 1974 (Art. 6,Abs 2) steht: “ Die DDR ist für immer und unwiderruflich mit der UdSSR verbündet… “ Damit stellt jeder Angriff auf die DDR einen Angriff auf die UdSSR dar und löst bei dieser die militärische Beistandsverpflichtung aus.
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Beispiel BRD. Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte 2008 vor der Knesset: „Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar. Und wenn das so ist, dann dürfen das in der Stunde der Bewährung keine leeren Worte bleiben.“
Ob die „Staatsräson“ mit der „historischen Verantwortung“ (Merkel) oder „sozialistischer Freundschaft“ (UdSSR) begründet wird, ist sekundär. Wichtig ist, dass ein Automatismus entsteht, der die militärische Beistandsverpflichtung von Deutschland gegenüber Israel einschließt. Hat Merkel dies 2008 bedacht?

Kennedy hatte 1963 in seiner Rede „Ich bin ein Berliner“ den militärische Beistand der Alliierten für West-Berlin bekräftigt. Heute ist die Bedeutung Israels für die „westliche Welt“ mindestens so groß wie seinerzeit der Stellenwert von West-Berlin. Eine Auflösung Israels im arabischen Chaos ist nicht denkbar. Auch deshalb liegt Israels Sicherheit im grundsätzlichen Interesse Deutschlands – ohne deshalb seine Staatsräson zu definieren?
13.2.2018

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