Islamist als Verfassungsschüler

Auf der vom Steuerzahler finanzierten Seite https://verfassungsschueler.de/ des Bundesinnenministeriums steht: „Das Projekt „Die Verfassungsschüler“ bestärkt Jugendliche darin, für ihre Rechte selbst einzustehen und sich einzubringen – in der Nachbarschaft, der Schule, einem Verein, einer Partei oder einer Initiative ihrer Wahl. Schulen und Jugendeinrichtungen werden dabei zum Trainingsplatz für Demokratie. Im Projekt finden Demokratiescouts die Demokratietalente von morgen. Sie bieten Jugendlichen Zeit und Raum, um Demokratie für sich zu entdecken und zu erleben. Sie unterstützen insbesondere Jugendliche, die sich bisher von der Demokratie nicht angesprochen fühlen.“
Das liest sich zunächst einmal gut. Unter diesem Statement finden sich aber u.a. diese Bilder, auf denen sich die Innenministerin Nancy Faeser mit islam-motivierten Extremisten zeigt, die die Demokratie verächtlich machen, indem sie offen und ungeniert die Hände zu rechtsradikalen Grüßen emporstrecken:


Nancy Faeser mit den von ihr ausgezeichneten „Verfassungsschülern“

 


… darunter sind auch diese muslimischen Extremisten (im Bild hinten)

Im unteren Bild diese „Verfassungschüler“ mit
ISIS-Gruß des Islamischen Staates (der Zeigefinger getreckt)
– Wolfsgruss der türkischen Rassisten „Graue Wölfe“ (Zeigefinger und kleiner Finger
gestreckt, Daumen hält die anderen Finger), die als ultranationalistisch und faschistisch
gelten und in Frankreich verboten sind.
– Rabia-Symbol der islamistischen Muslimbrüder (vier ausgestreckte Finger mit dem
eingeklappptem Daumen)
– geballter Faust von BLM – Black Lives Matter.

Ganz im Sinne von Multikulti sind nur Migranten zu sehen und primär junge Männer. Nancy Faeser hat diese allesamt als Verfassungsschüler ausgezeichnet, obwohl einige mit rechtsradikalen Gesten deutlich zeigten, dass sie die freiheitlichdemokratische Grundordnung und ihre Verfassung mißachten – mehr noch: dass sie das Grundgesetz hassen und vernichten wollen.
Auch diese Bilder unterstreichen, wie einseitig die Bundesinnenministerin gegen den Extremismus vorgeht.
– Rechtsextremismus bekämpfen – gut so.
– „Kampf gegen rechts“ mit Rechtsextremismus gleichsetzen –
Unsinn, da rechts und rechtsextrem nicht identisch sind.
Linksextremismus ignorieren – bedenklich.
Islam-motivierten Extremismus ignorieren – bedenklich.

Zudem fragt sich, ob zur Demokratieförderung überhaupt immer neue finanziell und personell teure Projekte erforderlich sind wie hier die Verfassungsschüler, wo wir doch über so gute Schulen und Institutionen (wie z.B. die Bundes- und Landeszentralen für Politische Bildung BpB bzw.LpB) verfügen?

Warum werden diese Migranten nicht nach dem neuen Phänomenbereich „verfassungsrelevante Delegitimation des Staates„, indem „Verächtlichmachen“ als juristischer Straftatbestand eingeführt wurde,  vom BVerfG juristisch belangt, wo sie doch mit ISIS-Gruß, Wolfsgruß, Rabia-Symbol und BLM-Faust den deutschen Staat verächtlich machen?
18.6.2022
.
.
(1) Mega-Bauchplatscher: Innenministerin lobt islamische Extremisten
Blind gegenüber nicht-rechtem Extremismus?
Tatsächlich zeigt der Fall exemplarisch: Während Faeser und ihre Genossen hinter jeder Eiche einen Rechtsextremisten wittern und Regierungskritik generell für verdächtig halten, sind sie gegenüber religiös motiviertem (und auch linkem) Extremismus Couleur blind, ja nicht einmal in der Lage, diesen zu erkennen. Und fördern ihn wie in diesem Projekt mit Steuergelder.
… Alles vom 17.6.2022 bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/mega-bauchplatscher-innenministerin-lobt-islamische-extremisten/
.

(2) Die Gesten der Verfassungsschüler
Das Innenministerium zeichnet 150 »Verfassungsschüler« aus – und die zeigen stolz islamistische Gesten. Man bedenke: Diese Schüler hatten zuvor explizit über deutsche Demokratie gelernt. Der Wolfsgruß etc. war deren Reaktion auf das Gelernte.

Beim Projekt »Verfassungsschüler« (siehe https://www.verfassungsschueler.de) wird mit den Schülern ganz explizit über Demokratie gesprochen, so erfahren wir auf der Website. Oder darüber, was Linke heute unter Demokratie verstehen?!
Und zum Schluss zeigen die Schüler dem Steuerzahler, was sie wirklich von dem Gelernten halten.
Im Jahr 2016 schrieb ich einen Essay mit dem Titel: »Wir müssen hinschauen, endlich hinschauen.« https://www.dushanwegner.com/endlich-hinschauen/ Oh ja, wir müssen heute hinschauen. Sehr genau hinschauen! Die Innenministerin hat das Foto mit den rechtsradikalen Gesten inzwischen gelöscht. Nach dem Skandal. Diese Gesten seien »inakzeptabel«, so heißt es nun. – Das waren sie vor dem Skandal etwa nicht? Hätten die einfachen Bürger nicht hingeschaut, wäre es den linken Fachkräften wie Frau Faeser vermutlich niemals aufgefallen. Denen kommt es vielleicht inzwischen normal vor. Es ist aber nicht normal.
Wir müssen hinschauen, ganz genau hinschauen. Heute mehr denn je.
Es ist ein Gesetz der Natur: Nur wer hinschaut, bekommt mit, was wirklich passiert!
… Alles vom 17.6.2022 von Dushan Wegner bitte lesen auf
https://www.dushanwegner.com/verfassungsschueler/
.
.
(3) Ach, das Grundgesetz gilt in Teilen immer noch?
Heftige Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Neutralitätspflicht verletzt hat, zeigen: Medien, Politik, aber auch Richter stellen verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten in Frage.
as Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Kanzlerin Merkel habe mit ihren Äußerungen zur Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen das Neutralitätsgebot verletzt, sei lebensfern. So jedenfalls urteilen Süddeutsche Zeitung und Spiegel, Letzterer hält die Entscheidung für fragwürdig. Der Süddeutschen merkt man ihr Entsetzen in dem Satz „Die Karlsruher Richter geben der AfD im Streit mit der früheren Kanzlerin Angela Merkel allen Ernstes recht“ an.
….
Der verfassungsrechtlich geschützte Status der politischen Parteien (Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG) gewährleistet das Recht, gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen, weshalb jede Einwirkung von Staatsorganen und Regierungsmitgliedern zu Gunsten oder zu Lasten einzelner Parteien pflichtwidrig ist: Die Regierungsmitglieder – und dazu gehört der Kanzler – müssen Neutralität wahren.
Das sind keine „peanuts“, denn in einer Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. „Demokratische Legitimation im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG vermögen Wahlen und Abstimmungen nur zu vermitteln, wenn sie frei sind. Dies setzt nicht nur voraus, dass der Akt der Stimmabgabe frei von Zwang und unzulässigem Druck bleibt, sondern auch, dass die Wähler ihr Urteil in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung gewinnen und fällen können (vgl. BVerfGE 148, 11 <23 Rn. 40>; 154, 320 <334 Rn. 44>; stRspr).“

Beeinflussung der freien Meinungsbildung durch die Kraft eines Regierungsamtes, welches dem Standpunkt besonderes Gewicht verleiht, ist daher absolut unzulässig.
Es kommt ein weiterer Gesichtspunkt hinzu: Sämtliche Staatsorgane, allen voran die Regierung, sind dem gesamten Volk verpflichtet. Daher kommen nur überragende Staatswohlgesichtspunkte als Rechtfertigung einer objektiven Verletzung des Neutralitätsgebots in Betracht, die hier aber nicht vorlagen. „Staatsorgane haben als solche allen zu dienen und sich neutral zu verhalten“, so das BVerfG.
….
Eigentlich birgt die Entscheidung des BVerfG also keinen Zündstoff. Merkel hat sich falsch verhalten, jedem auch nur halbwegs mit unserer Verfassung Vertrauten war das bekannt. Warum also die Aufregung?
Zum einen war beeindruckend, wie sehr die Medien bei diesem Vorfall versagt haben, die Kanzlerin zu diesem verfassungswidrigen Verhalten sogar bewegten. Es offenbarte sich damals ein nicht nur mangelhaftes Verfassungsverständnis vieler Journalisten, sondern ein geradezu entgegengesetztes. Demokratie heißt auch, dass die „falsche“ Partei an der Macht sein kann und darf. Das ist die Zumutung, welche die Demokratie ihren Bürgern abverlangt. In diesem Fall konnten weite Teile der Medien aber nicht einmal ertragen, dass ein Ministerpräsident mit den Stimmen einer nach ihrer Ansicht falschen Partei gewählt wurde, und entfachten einen einzigartigen Medienhype. Es ist nachvollziehbar, dass es nun für die entsprechenden Teile der Medien unangenehm ist zu erfahren, dass sie falsch lagen.
Zum anderen wurde wohl von vielen nicht mehr erwartet, dass das BVerfG die Verfassung wahrt. Nach den Klima- und Corona-Entscheidungen des 1. Senats unter Vorsitz des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth ist das Vertrauen in die Objektivität und Neutralität des BVerfG schwer beschädigt. In derart wichtigen politischen Fragen noch das BVerfG anzurufen, wird unter Juristen als wenig erfolgversprechend angesehen, denn dieses wirke als verlängerter Arm der Bundesregierung, nicht aber als Kontrollinstanz.
Im vorliegenden Fall hat jedoch der 2. Senat entschieden, dieser hat (noch) seine Unabhängigkeit behauptet. Allerdings gehört zur Wahrheit auch, dass es eine knappe Entscheidung war. Fünf Richter votierten für, drei gegen die Entscheidung, die Richterin Wallrabenstein mit einem Sondervotum. Da das Urteil auf der bekannten Rechtsprechung basiert, ist dies durchaus beachtenswert.
…. Alles vom 17.6.2022 von „Der Verfasser ist der Redaktion namentlich bekannt.“ bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/merkel-urteil-bundesverfassungsgericht-grundgesetz-gilt-noch/

Einige Kommentare:
„Der Verfasser ist der Redaktion namentlich bekannt.“
Klasse , weit haben wir es gebracht in diesem besten Deutschland aller Zeiten , heute muß man aufpassen , wenn man die Wahrheit schreibt , danke an den Verfasser das er es trotzdem macht .
Was hat H. M. Broder so treffend gesagt am Tag der Wiederkehr der Reichsprogromnacht vom 9. November 1938 auftauchende Frage, wie es soweit kommen konnte. :“Weil sie damals so waren, wie ihr heute seid!”
17.6.2022, Hek

Tja, wie sieht die Strafe für eine Verfassungsbrecherin aus?
10 Jahre oder lebenslänglich Gefängnis? Nein sie geht straffrei aus und lacht sich ins Fäustchen. Ihr Anweisung wird auch nicht rückgängig durch Neuwahlen gemacht. Mehr als ein Augenzwinkern des DuDuDu, das machst du das nächste Mal geschickter war das nicht.
Wir brauchen einen funktionierenden Rechtsstaat mit Gewaltenteilung und nicht weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft. Komisch das bei uns so wenige sprich null Politiker zur Verantwortung gezogen werden. Ein Justizminister gehört der Exekutiven an, gleichzeitig hockt er noch im Parlament der Legislative und beruft noch Richter und sagt den Staatsanwaltschaften was sie zu tun und zu lassen hat (siehe Strobel Affäre gerade in BW oder die Ermittlungen gegen Scholz wegen Wartburg oder die Verfolgung des Weimarer Richters).
Nur so, wer bei uns die GEZ nicht zahlt wandert ins Gefängnis wegen 400€. Da ist doch das verfassungsbrechen eine Lappalie dagegen.
17.6.2022, Swe

Das 5:3 Votum zeigt, wie beschädigt die rechtstaatliche Gewaltenteilung schon ist.
Die 3 stellen keine Meinung sondern einen Kulturbruch dar. Der Kommentar von Jutizminister Buschmann ist eine herbe Enttäuschung. So ein Armutszeugnis hätte ihm keiner ausgestellt, das konnte nur er selbst.
17.6.2022, rox

Die Grundüberzeugung von Frau Merkel & Co. zur AfD,
und die gerügte Neutralitätsverletzung sind mir eher gleichgültig. “ unverzeihlich-rückgängig machen“ ist, da es leider auch umgesetzt wurde, obwohl Herr Kemmerich nicht zurücktreten mußte, der Bruch der FDGO. Die Landtagsabgeordneten waren legal gewählt, und, sie hatten legal für einen Ministerpräsidenten gestimmt, der damit legal gewählt war. Ob das politisch genehm ist, oder nicht, ist nicht FDGO-relevant.
17.6.2022, bkk

Damit ist beweiskraeftig festgestellt,
dass es unter den Richtern des BVerfG einige gibt, die nicht (mehr) auf dem Boden des GG und der FDGO stehen. Bekannt war das natuerlich schon lange und in den letzten Entscheidungen auch bestaetigt.
Das „Verständnis“ dieser votierenden Richter von einer Demokratie, in der ordnungsgemäße Wahlen unabhängig vom Ergebnis konstitutiv sind, und damit ihre Sicht auf Art 20 GG ist ebenso entlarvend wie verheerend. Ich hoffe, dass sich der Verfassungsschutz zumindest mit diesen „Richtern“ eingehend befasst. Die „Begründungen“ verraten sich wie immer selbst oder um es zu simplifizieren : Es gibt auf dem Boden des GG, das keine Parteienherrschaft – oder Autokratie vorsieht, schlicht keine Begruendung fuer ein abweichendes Votum. In einem funktionierenden Rechtsstaat muessten die betreffenden „Richter“ ihren Hut nehmen. Hier wurden, wenig ueberraschend, von den entsprechenden Parteien die Boecke zu Gärtnern gemacht. Die zitierte Dame wurde von den „demokratieaffinen“ Gruenen in das Amt gehievt. Mehr muss man nicht wissen.
17.6.2022, R.E.
Ende Kommentare

.

.

(4) Faeser feiert ihre „Verfassungsschüler“ – wobei einige den faschistischen Wolfsgruß zeigen
Nancy Faeser will vor allem Rechtsextremismus bekämpfen. Dennoch erkennt sie die Zeichen der größten rechtsextremistischen Organisation in Deutschland nicht – und teilt deren Anhänger freudig als Musterbeispiele für Integration. Erst nachträglich distanzierte sie sich.
Faeser hat in ihrer kurzen Zeit vor allem mit einem Thema auf sich aufmerksam gemacht: der Bekämpfung von Rechtsextremismus. Diese hat in ihrem Hause oberste Priorität, wie sie mehrmals und immer wieder unmissverständlich klar machte und macht.
Aber als Innenministerin kümmert sich Nancy Faeser auch um andere Projekte: Eines davon ist das Projekt „Verfassungsschüler“. Dieses Projekt soll Jugendlichen „Zeit und Raum“ bieten, die Demokratie „für sich zu entdecken und zu erleben“ – insbesondere Jugendlichen, die sich bisher von der Demokratie „nicht angesprochen“ fühlten und sie so zu „Verfassungsschülern“ machen. Stolz twitterte Faeser heute ein Foto von diesen „Verfassungsschülern“: Das Projekt läge ihr „sehr am Herzen. Es schafft Räume, Begegnungen und Vorbilder, um Demokratie zu erleben“, schreibt sie.
Das Problem für Faeser: Nicht alle wollen „Demokratie erleben“, wie das Foto zeigt. Das Bild wurde schnell zum Peinlich-Tweet für die Ministerin: In der letzten Reihe des Fotos versammelten sich nämlich mehrere junge Männer, die verschiedene Handgesten in die Kamera halten. Eines davon ist der „Wolfsgruß“ türkischer Rechtsradikaler. Das Handzeichen mit zwei gespreizten Fingern symbolisiert einen Wolf und ist seit jeher Gruß der türkischen Faschisten, der „Grauen Wölfe“. Graue Wölfe ist ein Oberbegriff für antisemitische, homophobe, rassistische Rechtsradikale in der Türkei.

Links davon zeigt ein weiterer mit dem Finger gen Himmel – ein muslimisches Zeichen des Bekenntnisses zu Allah, welches durch den „Islamischen Staat“ weltweit Bekanntheit erlangte. Rechts von ihm (verortend, vielleicht auch ideologisch) zeigen mehrere Jungs die sogenannte „Rabia-Hand“, die als Zeichen der Muslimbruderschaft gilt. Ein faschistisch-islamistischer Hattrick, könnte man zynisch festhalten – und drei riesige Eigentore für die größte „Gegen-Rechts“-Kämpferin der Bundesrepublik, die offenbar nicht einmal das Handzeichen der größten rechtsextremen Gruppierung in Deutschland, der Grauen Wölfe, erkennen kann. Erst, nachdem sie von zahlreichen Twitter-Usern auf die Fascho-Jungs in der letzten Reihe hingewiesen wird, twittert sie eine knappe Distanzierung hinterher.
2020 wollte die SPD die „Grauen Wölfe“ sogar verbieten, stimmte einem entsprechenden Antrag im Bundestag zu. Faeser hat dieses Memo wohl nicht bekommen – oder selbst ihr Rechtsextremismusbegriff ist ein unehrlicher, halbierter, der nur „weißen Rechtsextremismus“ sehen will. Was auch immer der Grund für dieses Eigentor ist – Schlampigkeit, Naivität oder bewusste Blindheit –, ein dickes Eigentor der größten „Gegen-Rechts“-Kämpferin aller Zeiten ist und bleibt es.
Nach Kritik reagierte Nancy Faeser. Derweil bleiben Tweet mitsamt Bild und enthaltenen demokratiefeindlichen Gesten aber weiterhin online.
… Alles vom 16.6.2022 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/nancy-faeser-verfassungsschueler-wolfssgruss/

 

Dieser Beitrag wurde unter Bildung, Jugend, Medien, Oeffentlicher Raum, Religion abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar