Islam-Appeasement von Dreyer

„Wer immer meint, die Religionsausübung von Muslimen einschränken zu wollen, weil die angeblich nicht dazu gehören oder fremd sind, hat unser Grundgesetz nicht verstanden.“ So die NRW-Ministerpräsidentin Marlu Dreyer (SPD) am 12.05.18 auf dem Katholikentag in Münster. Im Klartext heißt dieses ungeheuerliche Islam-Appeasement, dass die Religionsausübung gemäß Koran über dem Grundgesetz steht.
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Ein Irrtum: Jeder darf zwar glauben, an was oder wen er will, aber nur solange er dadurch nicht die grundgesetzlich verbrieften Rechte anderer verletzt. Die Grenze liegt dort, wo Grundrechte des Bürgers durch die Religionsfreiheit eingeschränkt werden.
Peter Hahne (Theologe, vor 2010 stellv. Leiter des ZDF-Hauptstadtstudios): „Ist das Grundrecht auf freie Religionsausübung von Islamgläubigen etwa mehr wert, als die Freiheitsrechte (Artikel 1-3) aller anderen?“
Wolfgang Bosbach (CDU) : „Die Toleranz einer Weltanschauung oder Religion erkennt man immer daran, wie sie sich in Ländern verhalten, in denen sie die Mehrheit haben. Die Emirate lassen grüßen. … Eine solche Anbiederei hält der erlebten Praxis nicht stand und wird dem gesellschaftlichen Frieden alles andere als dienen.“
Marlu Dreyer begünstigt mit diesem Appeasement die gesellschaftliche Landnahme einer Religion, auf deren Terrain Menschen ausgepeitscht, Vergewaltigungsopfer bestraft und Frauen ihrer Menschenrechte beraubt werden. Sie stellt damit indirekt den Artikel 4 über alle anderen Artikel unseres Grundgesetzes und hat damit den Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung verlassen.
19.5.2018

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