Hussein UMA – 4200 Euro Miete

8400 Euro bezahlt der Staat monatlich für die Unterbringung zweier UMF (bzw. UMA) in einer Wohnung auf dem Gelände einer Villa in Freiburg-Ebnet: 4200 Euro/Monat erhält die Wiese GmbH als privater Jugendhilfeträger und 4200 Euro/Monat die afghanischen Eheleute Dr. Abdullah S. als Vermieter. Jeder der beiden jugendlichen Bewohner Hussein K. aus Afghanistan und B. aus dem Iran kostet den Steuerzahler somit 140 Euro/Tag (30 * 140 = 4200).
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Nun stellt sich heraus, dass die Vermieter gar keine Zulassung als Pflegeeltern hatten, d.h. sie kassierten für die Vermietung einer Art Ferienwohnung das Geld als Pflegemutter und Pflegevater von „Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen UMF“. Kurz: Fewo für stolze 4200 Euro monatlich vermietet – geringer Aufwand bei großem finanziellen Nutzen.
Natürlich sind alle Beteiligten angesichts dieser beim Landgericht Freiburg aufgetretenen Ungereimtheiten (Fakten? Wahrheiten? Lügen? Erfindungen?) unschuldig, die Verantwortung dafür wird ab jetzt hin- und hergeschoben werden:
Kommunalverband Jugend und Soziales KVFS, https://www.kvjs.de/
Stadtjugendamt (bis 12/2015), https://www.freiburg.de/pb/,Lde/228652.html
Kreisjugendamt (ab 1/2016), https://www.jugendaemter.com/jugendamt-breisgau-hochschwarzwald/ ,
https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Jugendamt+Landratsamt+BreisgauHochschwarzwald-6013456-organisationseinheit-0
Wiese GmbH als privater Jugendhilfeträger (Vionova-Schule), www.wiese-freiburg.de/
Wohnungsgeberfamilie S. (Psychologin Samira und Kinderarzt Dr. Abdullah).
Gesetzgebung (Asyl, Pflege UMA/UMF).
Es ist zu befürchten, dass über all diesem Hin- und Hergeschiebe von Verantwortung um Hussein K. das furchtbare Geschehen des Mordes an Maria L. in Hintergrund und Vergessen gedrängt wird.
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Die Inobhutnahme eines Unbegleiteten minderjährigen Ausländers UMA ist aufwändig und mit bis zu 165 Euro/Tag auch teuer. Deshalb ist es umso widerwärtiger, wenn sich „Helfer“ eine Inobhutnahme bei sich zuhause bezahlen lassen, ohne die entspr. Gegenleistung (Erziehung, Pflege, psychologische Betreuung) zu erbringen. Damit schaden sie den UMAs und bestätigen den eh schlechten Ruf der sog. „Migrationsindustrie„.

Im Fall Hussein K. kommt hinzu, dass die nicht zugelassene Pflegefamilie aus Afghanistan stammt und entspr. Kritik deshalb als ‚fremdenfeindlich‘ abgetan wurde: Im Internet wurde solche Kritik unmittelbar nach der Festnahme von Hussein K. vielfach geäußert, in den Print- und ÖR-Medien hingegen aufgrund der Political Correctness bis Oktober 2017 verschwiegen.
.Dringend gefragt sind Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit aller an der UMA-Inobhutnahme Beteiligter gegenüber den Bürgern: Warum gehen Wiese GmbH, Pflegefamilie Dr. S und Jugendamt nicht an die Öffentlichkeit. um die Fakten zu erklären und der Presse die Möglichkeit zu geben, diese mitzuteilen? Dann kann es die Presse dem mündigen Bürger überlassen, sich darob die eigene Meinung zu bilden?
25.10.2017

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Pflegefamilie: 900 Euro für Jugendlichen bzw. 2300 Euro für UMA
Eine Pflegefamilie, die ein Kind vom Jugendamt aufnimmt, erhält rund 900 Euro im Monat. Darin sind ein Taschengeld, das Zimmer, Essen und Bekleidung für den Monat eingerechnet. Anders ist es bei einem UMA, der von einem freien Träger an eine Familie vermittelt wird. Edith Lamersdorf, Sprecherin des Freiburger Rathauses, erklärt, dass es sich dabei nicht mehr um eine Pflegefamilie handle, sondern um eine Erziehungsstelle. Erziehungsstellen sollen gewährleisten, dass die Jugendlichen nicht nur untergebracht sind, sie sollen auch ausreichende pädagogische und therapeutische Hilfe erfahren. In Zusammenarbeit mit dem Träger, dem Jugendamt und der Familie wird ein Hilfeplan für das Kind oder den Jugendlichen erstellt. Je nach Art und Umfang der Hilfe zahlt das Jugendamt einen bestimmten Tagessatz an den Träger. Er liegt zwischen 150 und 165 Euro.
Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger damit, einen minderjährigen ausländischen Jugendlichen (UMA, UMF) zu versorgen. Für Unterbringung, Lebensmittel, Taschengeld und therapeutische Hilfe ist der Träger verantwortlich und erhält dafür vom Jugendamt 150 Euro am Tag. Das ergibt in der Summe 4500 (1450 * 30) bis 4650 (165 * 30) Euro im Monat. Der Träger entscheidet sich bei der Unterbringung für eine private Familie. Wie viel Geld kommt am Ende bei der Pflegefamilie an? Thomas Köck sagt, dass der Träger selten mehr als die Hälfte des Betrags einbehalte. Rund die Hälfte der 4500 Euro geht demnach an die Familie – 2250 Euro. Die Familie ist dann die Erziehungsstelle.
… Alles vom 26.12.2016 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/was-verdienen-pflegefamilien-wenn-sie-einen-uma-aufnehmen
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Pflegemutter beschreibt Hussein K. als lernwillig und sympathisch
Der fünfte Tag im Prozess gegen den des Mordes an der Studentin Maria L. angeklagten Hussein K. war mit Spannung erwartet worden. Denn die Pflegemutter trat als Zeugin auf. Sie beschrieb ihren Schützling als ausgeglichen. Seine Freunde waren ihr suspekt. Dass sie wohl einen Mörder beherbergte, bemerkte sie nie…..
Samira S., 56, ist Afghanin. Die Psychologin spricht Deutsch, Persisch und Französisch. Sie weicht auf Fragen vor Gericht nicht aus, versucht stets zu antworten. In der Flüchtlingskrise begann sie, als Dolmetscherin für den Jugendhilfeträger „Wiese“ zu arbeiten.
…. Alles vom 10.10.2017 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/pflegemutter-beschreibt-hussein-k-als-lernwillig-und-sympathisch–143206026.html

Erziehungsstelle ohne Kontakt mit dem zu Erziehendem
Am Dienstag hatte eine Jugendamtsvertreterin des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald ausgesagt, die Familie (son Samira K. in FR-Ebnet) habe immer abends zusammen gegessen. Wie diese Aussage in die Akte kam, ist rätselhaft, denn auch Samira S. hatte am Dienstag ausgesagt, dass die beiden gemeinsame Mahlzeiten abgelehnt hätten. Diesem Einzelgängertum widerspricht, dass der für Minderjährige zuständige Jugendhilfeträger „Wiese“ die Familie S. formal als „Erziehungsstelle“ führte – die intensivste, teuerste und engmaschigste Betreuungsform. …
Alles vom 13.10.2017 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/pflegefamilie-hatte-nur-wenig-kontakt–143324032.html

Keines Blickes gewürdigt
„Pflegemutter“ von Hussein K. vernommen: „Pflegemutter“ ist „PSYCHOLOGIN“ … und „Pflegevater“ „KINDERARZT“. Was sagt uns DAS und was sollen wir DARAUS LERNEN?
15.10.2017, https://img.der-sonntag.de/dso-epaper/pdf/DS_frs_15.10.2017.pdf, Seite 8
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Betreuungsintensivität des UMFs durch Pflegeeltern?
Klar ist auch, bei der Betreuungsintensivität und Einschätzung (angeblich) minderjähriger Flüchtlinge ein gerüttelt Maß an Naivität im Spiel war. Das müssen sich die Pflegeeltern ebenso ankreiden lassen wie das hauptamtliche Personal …
Alles von Stefan Ummenhofer im „Klartet“ vom 19.10.2017 bitte lesen auf www.stadtkurier.de., Seite 1

Dem Pflegevater fiel nichts auf
Im siebten Prozesstag wegen des Mores an der 19-jährigen Studentin Maria L. in der Nacht auf den 16. Oktober 2016 an er Dreisam hat nun auch der Pfgevaterdes Angeklagten Hussein K. ausgesagt. Der 61-jährige Kinderarzt afghanischer Abstammung berichtete am Dienstag, ihm sei nichts Besonderes an seinem Schützling aufgefallen. Er habe etwa dreimal pro Woche Kontakt mit Hussein K, der in einer Einliegerwohnung aufseinem Grundstück lebte, gehabt.
…. Alles vom 19.10.2017 bitte lesen auf www.stadtkurier.de., Seite 2
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Pflegevater sieht Hussein K. nur dreimal in der Woche
…. wurde der Pflegevater von Hussein K. gehört. Der 61-jährige Kinderarzt beschrieb den Beschuldigten als freundlich, aber distanziert. Insbesondere Fragen nach seiner Vergangenheit habe er nicht gemocht. Hussein K. hatte bei der Familie in Freiburg-Ebnet ab April 2016 zusammen mit einem weiteren Flüchtling in einer Einliegerwohnung gelebt. Vom Alkohol- und Drogenexzess will er nichts bemerkt haben. „Er war immer bei klarem Bewußtsein“, sagte er. Verteidiger Sebastian Glathe bemühte sich, mögliche Widersprüche in der Aussage des 61-Jährigen herauszuarbeiten. Sollten die Pflegeeltern ihre Erziehungspflicht vernachlässigt haben, und möglicherweise sogar fahrlässig Warnsignale übergangen haben, sich das positiv auf das Strafmaß seines Mandanten auswirken. Doch der Kinderarzt ließ sich nur einmal durch Glathe verunsichern. Im Polizeiverhör vom Januar hatte der 61-Jährige angegeben, Hussein K. fast täglich gesehen zu haben. Vor Gericht sagte er, er habe ihn vielleicht dreimal in der Woche gesehen. ….
Alles vom 22.10.2017 bitte lesen auf www.der-sonntag.de, Seite 13

Hussein nach der Tat: 4 Tage bei Freunden, nur 3 Tage bei Pflegefamilie
Nach der Tat habe sich Hussein verändert, sagt Zeuge R. Er habe sich beinahe rund um die Uhr bei ihnen in der Unterkunft in Umkirch aufgehalten. Vier Tage in der Woche habe er bei ihnen übernachtet und die anderen drei in seiner Wohnung in Ebnet.
… Alles vom 2410.2017 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freund-von-hussein-k-beschreibt-dessen-verhalten-nach-der-tatnacht
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Pflegeeltern von Hussein K. hatten keine Zulassung
Später zog noch ein zweiter Uma aus dem Iran ein. Im Hause S. konnte Hussein K. so lange ausgehen, wie er wollte. Es gab keine Kontrollen. „Wiese“ gab Frau S., die nach Regeln fragte, zu verstehen, sie habe freie Hand. An Wochenenden blieb K. oft weg, bei Freunden, wie er sagt. Laut seinem Mitbewohner war er manchmal bis zu zehn Tagen am Stück nicht zu Hause, ….
Die Wiese GmbH rechnete die Unterbringung beim Kreisjugendamt teurer, nämlich als Erziehungsstelle, ab. Nach BZ-Informationen soll Wiese vom Jugendamt 140 Euro pro Tag erhalten haben. … Unbekannt ist, wie viel des an Wiese gezahlten Geldes (hochgerechnet wären es monatlich 4200 Euro pro Jugendlichem) die Familie erhielt.
… Alles vom 25.10.2017 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/pflegeeltern-von-hussein-k-hatten-keine-zulassung

2100 Euro/Monat an Vermieter für Nichtstun?
Sie finden es also richtig dass die Pflegeeltern im Monat ca. 2100 € erhalten haben – für Nichtstun (gut die Wohnung muss bezahlt werden) und weiter ca. 2100 € an die Wiese GmbH. Sie können ja noch soviel sagen, aber für mich stinkt das zum Himmel.
25.10.2017, Friedhelm Bongard, BZO
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Pflegeeltern und Wiese GmbH – Teil der Asylindustrie?
Zum Thema: Die Richterin hat wiederholt „keine Anzeichen für strafbares Verhalten“ der sog. Pflegeeltern attestiert (*). Allerdings zeigt der Prozess einige Missstände auf und er vervollständigt das hoffnungslose Bild unserer Verantwortlichen mit dem Umgang der Flüchtlingen und der Steuergelder.
Auch wenn die Richterin „keine Anzeichen für ein strafbares Verhalten“ sieht, stelle ich fest, daß der Arzt und seine Frau monatlich mehrere tausend Euro für 2 vorgeblich minderjährige Flüchtlinge erhalten haben, diese dann völlig selbständig in einer eigenen Wohnung einquartierten und nicht misstrauisch wurden, wenn sie tage- oder gar wochenlang nicht gesehen wurden (*). (Welche Eltern tun dies bei eigenen minderjährigen Kindern?)
Eine Waschmaschine, gelegentliche Arztbesuche und 400 € monatlich waren die einzigen Besorgungen dieser Eltern für die Kinder (*).
Nebenbei gibt der (Kinder)Arzt (wie zuvor auch schon seine Frau) unumwunden zu, daß er selbst nicht daran glaubte, daß es sich um einen minderjährigen Menschen handelte (*), nahm aber das Geld jahrelang unbeeindruckt an.
Mag diese Nebenerkenntnis zwar für die Richterin „kein strafbares Verhalten“ sein, für mich wäre diese unberechtigte Leistungsannahme alleine schon aus moralischer Sicht verwerflich und strafbar.
Unbeachtet davon wäre es sicherlich auch an der Zeit daß die innovative Presse als vierte Gewalt die Rolle der Wiese GmbH untersucht. Ist das hier das sprichwörtliche Wespennest? Die Asylindustrie, die sich auf Kosten der Steuerzahler die Taschen und Mäuler vollstopft?
Man mag es kaum aussprechen: haben die Stammtische seit 2015 Recht?

(*) laut laufenden Berichterstattungen der BZ aus dem Gerichtssaal.
25.10.2017, Manuel Rosenthal-Schöpflin, BZO

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Fatale Versäumnisse – Wiese GmbH
Die Wiese GmbH gab als Betreuungsform beim Kreisjugendamt den Typus „Erziehungsstelle“ an und rechnete dies auch so ab. Das war falsch. Denn bei einer Erziehungsstelle können die Jugendlichen nicht separat und alleine in einer Einliegerwohnung wohnen wie Hussein K. Es bedarf vielmehr einer pädagogischen Fachkraft, die in derselben Wohnung lebt. Da eine Erziehungsstelle noch teurer ist als „betreutes Jugendwohnen“, zahlte das Kreisjugendamt zu viel Geld an Wiese aus. …
Die Wiese GmbH will sich zum Fall nicht äußern …
…. Alles vom 26.10.2017 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/genehmigung-fuer-pflegefamilie-zur-betreuung-von-hussein-k-wurde-erst-nach-festnahme-beantragt
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Hussein K. konnte bei der Pflegefamilie kiffen
Dass K. getrunken und manchmal sogar im Garten und im Haus der Pflegefamilie gekifft hat, bestätigte am Dienstag ein weiterer junger Zeuge. …
Alles zu „Kein exzessiver Trinker“ vom 29.10.2017 bitte lesen auf www.der-sonntag.de

 

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Simone Thomas: Von Migranten verängstigte Frauen sind hysterisch
Die Aussage der Freiburger Frauenbeauftragten Simone Thomas („Eine richtige Hysterie“, 16.10.2017) zeigt aufs Neue, wie weit sich Funktions- und Mandatsträger von der Realität entfernt haben. Die berechtigte Sorge von Frauen, sich im öffentlichen Raum nicht mehr sicher fühlen zu können, als Hysterie abzutun, ist für eine Frauenbeauftragte ja schon disqualifizierend genug. Indem sie die seit der Immigrationswelle sich häufenden Übergriffe auf Frauen bagatellisiert und sie in Relation zur angeblich viel intensiveren häuslichen Gewalt setzt, offenbart die Freiburger „Frauenbeauftragte“ Simone Thomas doch einen blanken Zynismus. Eine solche „Fürsprecherin“ haben Freiburgs Frauen nicht verdient.
6.11.2017, Dr. Wolfgang Schemel, Freiburg

Hussein: Über 5000 Euro für Einliegerwohnung einstreichen
Es ist sicher ehrenwert, sich gegen eine Mitschuld des Ehepaares zu wenden, bei dem Hussein K. gewohnt hat. Aber wie weltfremd muss man eigentlich sein, um nicht zu erkennen, dass hier einiges falsch gelaufen ist und deshalb Kritik mehr als berechtigt ist? Von einer intensiven Betreuung ihres Untermieters konnte wohl keine Rede sein. Trotzdem hatte das Ehepaar keine Skrupel, zweimal 2800 Euro im Monat für Hussein K. und einen zweiten Flüchtling einzustreichen. Über 5000 Euro für die Vermietung einer Einliegerwohnung – selbst wenn davon noch Steuern abgehen, bleibt sicher ein nettes Sümmchen übrig! Kein Wunder, wenn sich hier Sozialneid einstellt. Ein Hartz-IV-Haushalt erhält durchschnittlich etwas über 900 Euro. Dazu kommt, dass es sich anscheinend um ein gut verdienendes Paar handelt, das in einer Villa in gehobener Gegend wohnt.
6.11.2017, Beate Frey, Freiburg, BZO
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Pfegeeltern: Finanzieller Vorteil ohne Gegenleistung
„Die Pflegeeltern haben aus der Aufnahme des Flüchtlings keinerlei Vorteil gezogen […]“. So etwas kann man doch allen Ernstes nicht stehen lassen, und es muss unbedingt auch eine Reaktion darauf geben. Denn es gibt in Deutschland immer noch Leute, die sich nicht für dumm verkaufen lassen. Meines Wissens erhält eine Pflegefamilie einen gehörigen finanziellen Vorteil für die Aufnahme von so genannten UMA. Allerdings – und so habe ich die bisherige Berichterstattung wahrgenommen – wurde zwar dieser Hussein K. aufgenommen, aber mit ihm kaum privat etwas unternommen. Wo war für den Batzen an Geld eine Gegenleistung, der rechtfertigte, eine solche Summe für die Aufnahme eines UMA monatlich einzustreichen? Alles unter dem Deckmäntelchen der (christlichen) Nächstenliebe? Höchst unseriös, so etwas ernsthaft zu behaupten!
6.11.2017, Dennis Özkan, Herbolzheim
Wieso haben Pflegeeltern das Geld nicht gespendet?
Der Jugendhilfeträger Wiese hat selbstverständlich gravierende Fehler bei der Unterbringung von Hussein K. gemacht und sollte dafür auch zur Verantwortung gezogen werden. Auch ist das Jugendamt wieder einmal von großen Versäumnissen betroffen. Trotz allem sind die Pflegeeltern die entscheidenden Personen, die die Verantwortung für solche Personen tragen. Auch wenn Frau Würz der Meinung ist, dass alles nur aus Nächstenliebe gemacht wurde, haben die Pflegeeltern dann das erhaltene Geld von Wiese weiter gespendet? Wiese bekommt etwa 4000 Euro (laut BZ), und die Hälfte davon wird weitergeleitet? Der Begriff „Pflegeeltern“ beinhaltet ja Pflege, Erziehung und die Vorbereitung auf das Neue. Diese Pflegeeltern aber haben diese Aufgaben leider nicht erfüllt. Hätten die Eltern ihre Aufsichtspflicht ernst genommen, könnte die Studentin Maria L. womöglich noch leben.
6.1.2017, Herbert Klitsche, Ihringen, BZO
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Ging es den Pflegeeltern nur ums Geld?
Von Seiten der Behörden wurden da Fehler gemacht, doch auch die Pflegefamilie hat ihre Aufsichtspflicht verletzt. Wie kann es denn sonst sein, dass ein Minderjähriger nachts um zwei Uhr alleine unterwegs ist? Auch dass er, wie sich jetzt herausstellte, drogenabhängig war, müsste den Pflegeeltern irgendwann doch mal aufgefallen sein, wenn sie sich etwas besser um ihn gekümmert hätten. Meine Meinung zu dieser Angelegenheit ist, dass es da nur ums Geld gegangen ist.
6.11.2017, Karl-Heinz Bayer, Müllheim

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