Hinweisgeberschutzgesetz

Wer sich als Bürger ungerecht behandelt fühlt oder eine Ungerechtigkeit erkennt, kann bei der Polizei eine Anzeige aufgeben. Zusätzlich zu diesem normalen Rechtsweg sieht das neue Hinweisgeberschutzgesetz einen weiteren Weg vor: 100.000 Meldestellen müssen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen eingerichtet werden, über die der Bürger anonym und risikolos einen von ihm als Ungerechtigkeit wahrgenommenen Mißstand melden kann. Bund und Länder installieren dazu sog. externe Meldestellen, die nicht nur Meldungen entgegennehmen, sondern auch Untersuchungen durchführen.
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Dabei ist es von der Meldung zur Denunziation nur ein kleiner Schritt. Denn wer einem Arbeitskollegen, Chef, Kunden oder Lieferanten eine Straftat vorwirft, aber den Weg zu Polizei bzw. Anzeige scheut, hat dafür oftmals private Motive: Die einen versprechen sich persönliche Vorteile, andere verspüren den Drang zur Rache, handeln aus Schadensfreude oder erhoffen sich schlicht Anerkennung.

Das Hinweisgeberschutzgesetz – welch sprachverhunzendener Name – geht zurück auf eine EU-Richtlinie von 2019 zum Schutz vor Whistleblowern, die in nationales Recht umzuschreiben war. Während andere Mitgliedsstaaten wie Frankreich und Italien nur das Notwendige übernahmen, machte die Ampel-Regierung in Deutschland daraus ein gesetzliches Bürokratiemonstrum, dem die Gefahr innewohnt, in der Realität zum Denunziationsfördergesetz zu werden.
Kein anderes Gesetz der Ampel droht das gesellschaftliche Klima in Deutschland derart zu vergiften wie dieses. So warnt der Historiker Hubertus Knabe in „Deutschland eifrig Spitzelland (26.8.2023)“ eindringlich: „Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, entsteht auf diese Weise ein neuer, riesiger Ermittlungsapparat, der weder im Grundgesetz noch in den Verfassungen der Länder vorgesehen ist.“

Gunter Weißgerber (3) verweist auf Hinweisgeber, die als Denunzianten im 3. Reich und in der DDR im Auftrag von Gestapo und MfS gegen Kritiker unterwegs waren, welche aufgrund ihrer abweichenden Meinung verfolgt wurden. Und er warnt vor einer Wiederholung: „Öffentlich geforderte und geförderte Denunziation entwickelt immer ein Eigenleben. Das Hinweisgebersystem produziert zuverlässig angebliche „Täter“ und es produziert ständig mehr davon“. Dabei sind Denunzianten geschützt. Die Kritiker als „Denunziationsopfer waren dagegen völlig ungeschützt. Die Situation heute ist dieselbe.“

Wer z.B. Kritik an den Themen Migration, Klima und EU übt, gilt als Rechts bis hin zu Nazi . Ist er somit im Jahr 2023 ein Kandidat, um gemeldet zu werden? Konkret: Sind also die folgenden drei kritikwürdigen Mißstände Gründe, um gemeldet zu werden?
1) Wenn die Migration nicht gestoppt wird, wird sie binnen kurzem die Sozialsysteme und das Gesundheitswesen sprengen und die Großstädte zu kriminellen No Go-Areas machen. Denn eine multikulturellen Gesellschaft ist geprägt vom Recht des Stärkeren.
2) Wenn die Klimapolitik nicht geändert wird, wird sie Deutschland weiter deindustrialisiert und verarmen sowie und die Landwirtschaft derart zurückgefahren, dass die Ernährung zum Luxusgut wird.
3) Wenn die EU in ihrem Machtzuwachs nicht reformiert wird, wird die Demokratie in den Mitgliedsstaaten abgebaut, da die Regierungen aufgrund des Diktums „EU-Recht vor nationalem Recht“ nur noch die Verordnungen der Brüsseler Autokraten auszuführen haben.
Nur wenige trauen sich, solche durch Fakten belegten Entwicklungen zu benennen. Um mit der abweichenden Meinung nicht als rechtsextrem zu gelten. Und damit verbunden, aus Angst vor Denunziation und Meldung. Ein weiterer Schritt hin zur Angstgesellschaft?

Der Name „Hinweisgeberschutzgesetz“ verspricht auf den ersten Blick eine honorige Intention: Denn wer ist nicht dafür, den Hinweisgeber auf ein Positivum (z.B. Person X soll für ihre Leistungen mit einem Verdienstkreuz ausgezeichnet werden) oder auf ein Negativum (z.B. Person Y ist für einen vermeintlichen Mißstand verantwortlich) zu schützen? Doch dadurch, daß der Hinweisgeber anonym bleibt und und für eventuell falsche Anschuldigungen nicht zur Rechenschaft gezogen wird, ist zu befürchten, daß hier dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet wird. Besonders Menschen wie Hubertus Knabe und Gunter Weißgerber (3), die in der DDR das Denunzieren fürchten gelernt haben, weisen darauf hin.

Das in 75 Jahren aufgebaute Vertrauen der Bürger, untereinander und gegenüber dem Staat, droht durch dieses per Hinweisgeberschutzgesetz aufgebaute Netz von Meldestellen zerstört werden. Das Berliner Register (4) zum Beispiel ist der Vertrauensbildung nicht gerade dienlich.
Demokratie lebt von Kritik. Der „Consent of the Governed“ wird leiden, wenn der Kritiker Angst haben muß, daß sich hinter jedem Hinweisgeber ein Denunziant verbergen könnte.
12.9.2023

Ende von Beitrag „Hinweisgeberschutzgesetz“
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Beginn von Anlagen (1) – (4)
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(1) Hinweisgeberschutzgesetz als Denunziantengesetz
Der größte Schuft …? – Dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet
Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sogenannte Meldestellen einzurichten haben, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben sollen, über Missstände im Unternehmen zu berichten. Für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern gilt dabei eine Schonfrist für die Umsetzung bis zum 17. Dezember 2023.

Insbesondere bezieht das Gesetz sich auf im Sinne des Gesetzes unberechtigte Benachteiligungen von Arbeitnehmern. Es sieht dabei eine Beweislastumkehr dahingehend vor, dass eine berichtete Benachteiligung grundsätzlich als eine strafbewehrte Repressalie gilt. Der Arbeitgeber hat dann die Verpflichtung, nachzuweisen, dass die gemeldete Benachteiligung keine Repressalie darstelle.

Dass unsere Regierung den wohlfeilen Zweck dieses Gesetzes unmöglich ernst meint, lässt sich leicht daran erkennen, wie sie selbst mit Whistleblowern umgeht. Weder ist unsere Regierung bereit, Edward Snowden Asyl zu gewähren, noch hat sie sich wohlwollend gegenüber Stephan Kohn gezeigt, der 2020 Fake News des Bundesinnenministeriums zu Corona aufdeckte. Wahre Whistleblower gelten in diesem Lande ebenso wie beim großen Bruder als Verbrecher. Es bleibt also weiterhin bei der alten Weisheit, dass, wer die Wahrheit spricht, ein schnelles Pferd benötigt, trotz oder vielleicht gerade wegen des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Wie die meisten Gesetze in dieser überregulierten EU erscheint der Zweck der Regelung vordergründig als moralisch integer und würde sich mancher politisch Verfolgte in diesem Lande freuen, wenn das Gesetz auf ihn Anwendung fände. Die Praxis zeigt jedoch, dass Regierungskritiker auf den Schutz des Antidiskriminierungsgesetzes nicht bauen können, wohl aber diejenige Klientel, welche von der EU und unserer Regierung als Brechstange zur Zerstörung unserer Wirtschaft und Zersplitterung unserer Gesellschaft verwendet werden. Der gleiche Effekt wird sicherlich auch durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz erzielt.
… Alles vom 25.8.2023 von Christian Moser bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/meldestellen-gesetz-whistleblower/
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Christian Moser ist Rechtsanwalt und Steuerberater.
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Einige Kommentare:
Erst wenn die Anzahl der informellen Mitarbeiter samt aller #Beauftragten# die der produktiv Tätigen überschreitet, werdet ihr merken, daß Spitzelei und noch mehr Bürokratie dieses Land bis über die Abbruchkante geführt haben. Hae
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In meiner Jugend gab es mal einen Willy Brandt, der von „Mehr Demokratie wagen“ sprach. Hat die EU das akustisch falsch aufgefasst und als „Mehr Bürokratie wagen“ verstanden? Kar
Ende Kommentare

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(2) Das Volk der Spitzel und Petzer
Statt eine relativ harmlose EU-Richtlinie simpel umzusetzen, hat die Ampel eine obszöne Infrastruktur für nahezu unbegrenzte Denunziation geschaffen. Unsere Regierung will den Bürger nur noch als Dukatenesel und als Hilfspolizisten.

Wer jemanden anschwärzen will, kann seine Meldung problemlos anonym abgeben. Das Geschäftsgeheimnis, das Steuergeheimnis und das Sozialgeheimnis sind dafür außer Kraft gesetzt. Der Denunziant muss sich nur selbst prüfen, ob er einen „hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die Weitergabe oder die Offenlegung des Inhalts dieser Informationen notwendig ist, um einen Verstoß aufzudecken“.
Der Informant selbst wird de facto unantastbar. Falschmeldungen sind straffrei. Nur wenn der Denunziant vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht, soll er den ersetzen müssen – theoretisch: Denn die Meldestellen müssen vertraulich arbeiten, auch berechtigte Ansprüche gegen böswillige Falschbeschuldiger werden also absehbar ins Leere laufen.

„Was macht das mit mir?“ ist ein modernistischer Standardsatz der Selbstbespiegelung. Eine andere Frage ist dagegen wirklich relevant: Was macht das mit einer Gesellschaft, deren Menschen vom Staat fortwährend dazu aufgefordert werden, einander zu bespitzeln und zu verpetzen?
… Alles vom 10.9.2023 von Stristopher Walter bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/das-volk-der-spitzel-und-petzer/
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Einige Kommentare:
Die Regierung missbraucht den Verfassungsschutz, um die Opposition zu bespitzeln und zu diffamieren. Denunzianten werden geschützt, wenn sie Andersdenkende melden. Gerade Diejenigen, die ständig „Nie wieder“ und „Wehret den Anfängen“ rufen, treten die Freiheit mit Füßen. D.B.
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„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“ (Hoffmann von Fallersleben!?) Müßte man das nicht über die Meldestellen schreiben? Phi
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„Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler. Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“
Oder wie der gute Broder sagte… «Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte: weil sie damals so waren, wie ihr heute seid»
Schlimm, man kann an diesen Leuten, die sich Bürger und Souverän nennen, nur noch verzweifeln! Immer wieder. Nur diesmal wird uns keiner von außen befreien. Tiz
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(3) Deutschland gehört nicht den Deutschen und die Methoden der Staatssicherheit sind wieder legitim
Seit dem 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz. Jedermann soll angebliche oder tatsächliche Verfehlungen seiner Mitbürger anonym zur Anzeige bringen. Dafür werden spezielle Meldestellen eingerichtet. Die zur Anzeige gekommenen Bürger können sich nicht wehren und erfahren auch nicht, wer sie anschwärzte. Das Verfahren erinnert an die Proskriptionen Sullas, an die Hexenverfolgung im Mittelalter, an Robbespieres Mordmaschine an die Methoden und Helfer der Staatssicherheitsdienste im Ostblock. Kein Opfer Sullas, kein Opfer der Inquisition, Robbespieres und der Staatssicherheit konnte sich auf die Unschuldsvermutung berufen und war vorverurteilt und hatte keine Chance, der Vernichtung zu entgehen. Das gesellschaftliche Klima war vergiftet, das Zusammenleben war einschüchternd. Gottesurteile ersetzten in Inqusitionszeiten objektive Rechtsprechung, in Diktaturzeiten war das Opfer auf die Laune der Herrschenden angewiesen.

Nach dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz sind die Hinweisgeber, also die Denunzianten, geschützt. Die Informellen Mitarbeiter der Ministerien für Staatssicherheit im östlichen Lager waren auch geschützt. Die Denunziationsopfer waren dagegen völlig ungeschützt. Die Situation heute ist dieselbe. Mit einem Unterschied (noch?), die Staatssicherheitsdienste der Kommunisten besaßen Zuchthäuser und Lager. Soweit ist das neue Deutschland (noch) nicht. Doch niemand weiß, wie sich diese Verdächtigungsspirale noch weiter drehen wird. Denn, die Kommunisten sind wieder da. Jetzt sind sie grün.
Öffentlich geforderte und geförderte Denunziation entwickelt immer ein Eigenleben. Das Hinweisgebersystem produziert zuverlässig angebliche „Täter“ und es produziert ständig mehr davon. Weil es davon lebt und jeder erfundene und zur Strecke gebrachte „Täter“ steht wiederum für die Existenzberechtigung des Hinweisgebergesetzes. Wo so viel „Täter“ enttarnt werden, muss es noch viel mehr geben und die müssen alle gefunden werden! Siehe stalinsche Repressionen.
… Alles vom 4.9.2023 bitte lesen auf
https://www.weissgerber-freiheit.de/2023/09/04/deutschland-geh%C3%B6rt-nicht-den-deutschen-und-die-methoden-der-staatssicherheit-sind-wieder-legitim/

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(4) Meldestellen im ganzen Land erzeugen ein Klima der Verdächtigung – zum Beispiel das «Berliner Register»
In der deutschen Hauptstadt wird Buch geführt über missliebige Äusserungen von Bürgern. Selbst wenn diese erlaubt sind, kommen sie auf die Liste. Die Aktion läuft steuerfinanziert und ohne Rechtsgrundlage.
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Ein Vorreiter des Ganzen ist das «Berliner Register». Die deutsche Hauptstadt besteht aus zwölf Bezirken, von denen inzwischen jeder ein «Register» hat, also eine bezirkseigene Meldestelle. «Zum Netzwerk der Berliner Register gehören weitere Community-basierte Dokumentationsstellen und über 230 Anlaufstellen», heisst es auf deren Website. 230 – eine stattliche Zahl. Die Schwelle ist niedrig, denn Vorfälle können ganz leicht online gemeldet werden.

Ein Aufkleber mit der Aufschrift «Es gibt nur zwei Geschlechter» würde in der Logik des Registers als rechtsextrem eingestuft, wie eine leitende Mitarbeiterin bestätigt.
… Alles vom 31.8.2023 bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/international/meldestellen-wie-das-berliner-register-schaffen-ein-klima-der-verdaechtigung-ld.1753922
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https://www.berliner-register.de

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