Herrschaft des Unrechts in D

Das nach Budapest 9/2015 von Horst Seehofer in unserem Rechtsstaat beklagte „Herrschaft des Unrechts“ setzt dieser nun als Bundesinnenminister munter fort. Drei Beispiele: Unrecht 1) „Derzeit sind 800 Klitorisbeschneidungen bei muslimischen Mädchen allein in München in Arbeit“ – so Wolfram Weimer im ARD-Presseclub am 29.4.2018: Wir wissen es, wir lassen es zu, angeblich aus Gründen von Toleranz und Religionsfreiheit, in Wahrheit aus Angst vor dem Islam. .
Unrecht 2) Im Gegensatz zu Steuer- und Verkehrsgesetzen gelten Asyl- und Aufenthaltsgesetze nur auf dem Papier, d.h. Verwaltung und Justiz handeln nach eigenem Gutdünken: Wer an der Grenze „Asyl“ sagt, wird durchgewunken und erhält Versorgung lebenslang. Dabei ist die Rechtslage theoretisch einfach und klar: In Deutschland hat keinen Anspruch auf Asyl, wer aus einem sicheren Drittland einreist, wer in einem Flüchtlingslager nahe der Heimatregion in Sicherheit war oder wer aus als Asylbewerber aus einem anderen EU-Staat kam (Dublin). Ist der Antrag abgelehnt worden, ist der Bewerber in sein Heimatland bzw. in das Erstaufnahmeland abzuschieben.
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Unrecht 3) Im Bereich der Berliner S-Bahn kontrolliert die Polizei – aus Angst und Erfolgslosigkeit – keine Migranten mehr. Hierzu ein Leserbrief vom 26.4.2018 von Michael Scheiffele, Stuttgart, JF: „Am 6. April abends gegen 20 Uhr fuhren wir drei Freunde aus Stuttgart mit der Berliner S-Bahn und stiegen an der Haltestelle Warschauer Straße aus, wo uns sehr aufdringlich wie allseits bekannt aktiv Drogen angeboten wurden von schwarzen Neubürgern unseres Landes ohne jede Hemmung und ganz offen. Keinerlei Polizei in Sicht. Abgesehen von illegalem Drogenverkauf sind die Einnahmen aus dem Drogenverkauf auch noch steuerfrei, also schwarz.
Auf dem Rückweg im U-Bahnhof Nollendorfplatz eine ganz aufgeregte Stimmung: 4 Polizisten rennen auf eine etwa 20jährige Deutsche mit ihren Freundinnen zu, welche vom den Sicherheitsleuten der Bahn festgehalten wurden. Mit lauter Stimme tönt es: „Sie haben im U-Bahnhof geraucht!“ Meine zwei Stuttgarter Freunde und ich verfolgten die Szene mit ungläubigem Staunen, bis die junge Frau unter großem Protest ihrer Freundinnen die 20 Euro bezahlte.
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Während des Abkassierens befragte ich einen der nebenstehenden Polizisten zu den offensichtlichen rechtlich unterschiedlich behandelten Bahnhöfen. Seine Antwort hätte ich aufnehmen müssen: er finde das auch nicht gut, es sei aber politischer Wille, daß die Drogenverkäufer nicht geahndet werden. Zigfach habe er diese bereits verhaftet, welche aber dann sofort wieder ohne Verfahren freigelassen werden. Sie haben es aufgegeben, sich darum zu kümmern und schauen jetzt eben nach diesen Verfehlungen.
Hautnah erlebten wir zwei völlig unterschiedliche Rechtssysteme innerhalb Berlins an einem Abend.“
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Gegen diese drei permanenten Gesetzesverstöße unternimmt Seehofer (CSU) nicht: Genitalverstümmelung wird nicht verfolgt und Frauenrechte mißachtet, sofern sie im Rahmen der Religionsausübung des Islams geschieht. EU-Recht (Dublin) bzw. Grundgesetz , werden verletzt, da der Staat sich um den Kontrollverlust an den eigenen Grenzen nicht kümmert. Im öffentlichen Raum von immer mehr Großstädten gibt es Reviere bzw. Nogo-Areas, in denen das staatliche Gewaltmonopol aufgegeben wurde.
2.5,2018

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