Helmpflicht fuer Radfahrer?

Radfahrer haben keine Helmpflicht. Dennoch billigt das OLG Schleswig einer Radlerin nur 80 %  Schadensersatz für ihre bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall entstandenen Kopfverletzungen zu, weil sie ohne Helm fuhr. Kritik des VCD: „Die Radfahrerin hat den Unfall nicht verursacht und hätte ihn auch mit Helm nicht verhindern können.“ 

 

Gesetzgeber will anderes
Ziel muss sein, dass Autofahrer rücksichtsvoll fahren, nicht dass Radfahrer immer mehr Schutzkleidung tragen müssen. In australischen Städten ging nach Einführung einer Helmpflicht die Radnutzung um zwanzig bis vierzig Prozent zurück. Für die Gesundheit ist das auch nicht gut. Es ist deshalb auch kein cleverer Ausweg, nun über das Schadensersatz-Recht eine De-facto-Helmpflicht einzuführen. Wer, wie das Oberlandesgericht Schleswig, Radfahrer ohne Helm für ihre Kopfverletzungen mitverantwortlich macht, bürdet Radfahrern ein finanzielles Risiko auf, das weit über ein gelegentliches Bußgeld bei einer Polizeikontrolle hinausgeht. Die Richter setzen sich damit über den Willen des Gesetzgebers hinweg, der keine Helmpflicht einführen wollte……
Alles vom  19.6.2013 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/tagesspiegel-gesetzgeber-will-anderes–72861536.html
    

Helm muss sein
Ein Helm muss sein. Jetzt denkt man also nach einem Gerichtsurteil in Norddeutschland ernsthaft darüber nach, ob man den Helm für Radfahrer von Gesetz wegen deutschlandweit vorschreiben sollte. Das leuchtet mir völlig ein. Zwar habe ich mich bei meinen Fahrradunfällen noch nie am Kopf verletzt, aber es hätte ja sein können. Allerdings habe ich mir die Ellenbogen, Knie und Schienbeine blutig geschlagen, die Hände aufgeschrammt und die Handgelenke verstaucht. Deswegen sollten auch Knie- und Ellenbogenschützer, Schienbeinschienen, Handschuhe und Handgelenkstützen zur Pflicht gemacht werden. Und natürlich auch Schutzbrillen und Atemmasken wegen der gefährlichen Insekten, die ins Auge oder in die Atemwege geraten können. Und selbstverständlich müssen die Schutzbrillen mit Scheibenwischern ausgestattet sein. Und eine Pflicht für seitliche Stützräder am Fahrrad würde helfen, die Unfälle zu vermeiden, die geschehen, wenn man unversehens mit dem Vorderrad in die Straßenbahnschienen gerät. Ja, ich finde, dies alles ist dringend notwendig in einem Land, in dem selbst das Brot beim Bäcker derartig gefährlich ist, dass sich die Bäckersfrau einen Schutzhandschuh anzieht, bevor sie es anfasst…
27.6.2013, Metzger. www.stadtkurier.de
 

 

Gericht versucht das Gesetz auf der Rechtsfolgenseite aufzuweichen
Tatsache ist, dass in dem Fall, den das OLG Schleswig zu entscheiden hatte, den Radfahrer keine Schuld traf, sondern er vielmehr mittels einer Autotür zum unfreiwilligen Absteigen veranlasst wurde. Tatsache ist zudem, dass die meisten Unfälle, trotz einer nicht gerade ausgeprägten Gesetzestreue unter unseren radfahrenden Mitbürgern, von Autofahrern verursacht werden und Radfahrer bei Unfällen immer den Kürzeren ziehen. Tatsache ist schließlich auch, dass der Gesetzgeber sich gegen eine Helmpflicht entschieden hat und dass in unserem Staate auch die Gerichte gemäß Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes an das Gesetz gebunden sind. Wenn nun ein Gericht diese grundsätzliche Entscheidung auf der Rechtsfolgenseite versucht aufzuweichen, ist dies falsch. Im Übrigen ist die Schutzwirkung von Fahrradhelmen immer noch umstritten. Untersuchungen haben gezeigt, dass Autofahrer bei Fahrradfahrern mit Helm weniger Rücksicht nehmen und weniger Vorsicht walten lassen. Im Übrigen müsste man konsequenterweise den Grundsatz des Urteils auch auf Kleinwagen, ältere und billigere Autofabrikate anwenden, da diese ebenfalls „auf Schutzutensilien verzichten“.
19.6.2013, Ernst Hagen

Helmpflicht für Fussgänger
Die logische Konsequenz aus diesem Urteil ist die Helmpflicht auch für Fussgänger!
9.6.2013, Nikola Hartmann
  

Verursacherprinzip gerät  in der deutschen Rechtssprechung ins Hintertreffen
Es ist besorgniserregend, dass das Verursacherprinzip in der deutschen Rechtssprechung immer mehr ins Hintertreffen gerät: Es regiert das „hätte“, „wäre“ und das „wenn“. Es war schon immer klug, einen Helm zu tragen, aber die Gängelung der Bürger durch die Rechtssprechung ist manchmal unterträglich. In der Logik dieser Richterinnen und Richter wäre es empfehlenswert, als Autofahrer einen Helm zu tragen, da damit schwere Kopfverletzungen beim Seitenaufprall verhindert werden können.
19.6.2013, Linus Brand

Dieser Beitrag wurde unter Biken, Fahrradwege, Verkehr abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar