Hanau: Jurist Psychiater Schuld

Früher glaubte man, psychisch Kranke wären vom Bösen bzw.Teufel besessen. Im Zuge der Aufklärung entwickelte sich ein wissenschaftliches Verständnis für psychische Erkrankungen dahingehend, dass ein im Wahn kranker Mensch für sein Denken und Handeln nicht verantwortlich zu machen ist. Dieses prägt seit der Wendezeit des 19./20. Jahrhunderts unser kulturelles Bewußtsein wie auch die Juresdiktion.
Deshalb wurden z.B. die Migranten, die einen Arzt in Offenburg erstochen bzw. einen Bub im Frankfurter HbF in das Bahngleis gestoßen haben, nicht zu Haftstrafen verurteilt, sondern in die Psychiatrie eingewiesen. Niemand kam auf die dumme Idee, die muslimischen Täter hätten aus Hass auf Ungläubige oder sonst einem Grund gehandelt – zu Recht, da sie eben schuldunfähig sind.

Nach genau diesen Prinzipien sollte unser Rechtsstaat auch nach den furchtbaren Morden von Hanau am 19.2.2019 verfahren: Zuerst muß die Gerichtspsychiatrie gehört werden, in Ruhe prüfen und klären. Leider jedoch nicht so nach Hanau. Hier wurde die Zeit zurückgedreht, denn ohne zuvor die Psychiatrie zu befragen, wurde ein Täter mit einem offensichtlich krankhaften Wahnsystem in den Medien umgehend mit dem politischen Denken eines großen Teils der Bevölkerung gleichgesetzt. Sollte ab nun die Gleichung „wahnhaft = rassistisch = rechts“ gelten, dann wäre dies ein öffentlicher Tabu– und Kulturbruch, also ein Rückfall vor das Zeitalter der Aufklärung. ist dies der „Kampf gegen Rechts“ wert? Folgt ein Anwalt (Jurist) diesem Rückfall, wenn er einem vermeintlich an paranoider Schizophrenie erkrankten Täter eine rassistisch motivierte Tat anlastet, ohne überhaupt je einen Psychiater (Arzt) zu konsultieren? Lesen Sie dazu den Offenen Brief der Psychiatrieprofessors Dr. Wolfgang Meins.
23.2.2020
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Offener Brief an den General-Bundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau
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Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt, sehr geehrter Herr Dr. Frank,
neben den medialen und politischen Reaktionen auf das Attentat von Hanau waren es leider vor allem auch Ihre Einlassungen, die mich als Bürger, aber auch als psychiatrischer Praktiker und Wissenschaftler in tiefe Sorge versetzt haben. Ich sehe nämlich die Gefahr, dass eine bedeutsame zivilisatorische Errungenschaft großen Schaden nehmen könnte: Der § 20 StGB, der bekanntlich die Frage der Schuldunfähigkeit definiert.
Erlauben Sie mir, auch wenn Ihnen der Inhalt natürlich geläufig ist, diesen Paragraphen kurz zu zitieren:
„Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, (…) unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“
Dazu erlauben Sie mir bitte einige Fragen.
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1. In ihrer Stellungnahme vom 20.02.2020 zu den Vorfällen in Hanau heißt es u.a.: „Es liegen gravierende Indizien für einen rassistischen Hintergrund der Tat vor.“ Finden Sie nicht auch, dass sich aus dem vom Täter verfassten umfangreichen Manifest vielmehr ganz vorrangig Indizien für eine (schwere) krankhafte seelische Störung ergeben?
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2. Haben Sie bzw. Ihre Behörde vor der oben zitierten Stellungnahme bei der Analyse des Manifests fachpsychiatrische Kompetenz hinzugezogen?
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3. Nach meiner fachpsychiatrischen Analyse des Täter-Manifests, die zweifellos – um es zurückhaltend zu formulieren – in den wesentlichen Zügen und Schlussfolgerungen von der großen Mehrheit des Faches geteilt werden würde, hat beim Täter ein psychiatrisches Syndrom aus einem schweren paranoiden Wahn mit zusätzlichen (wahnhaften) Größenideen, zumindest zeitweiligen akustischen Halluzinationen, sogenannten Ich-Störungen in Gestalt von Gedankenausbreitung, Gedankenentzug und Gedankeneingebung vorgelegen sowie eine Denkstörung in Form einer Denkzerfahrenheit. Sehen Sie oder ihre Behörde das ähnlich? Und falls nicht, warum nicht?
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4. Gehen Sie oder ihre Behörde ebenfalls davon aus, dass der Täter zur Tatzeit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt war?
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5. Gehen Sie ebenfalls davon aus, dass, wäre der Täter noch am Leben, das Gericht deswegen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf Schuldunfähigkeit wegen einer schweren krankhaften seelischen Störung entscheiden würde?
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6. Jetzt kommt eine ganz wichtige Frage: Ist Ihnen bekannt, dass aus einem Schriftstück, welches in einem psychischen Zustand wie oben geschildert verfasst wurde, das also durchgehend (u.a.) wahnhaft geprägt ist, so gut wie keinerlei Rückschlüsse auf die „eigentliche“, also nicht krankheitsbelastete oder krankheitsgeprägte Persönlichkeit, auf politische Einstellungen und Motive möglich sind? Um es noch einmal zu betonen: weil in diesem Manifest auch potenziell rassistische Äußerungen – bis zum Beweis des Gegenteils (s. Punkt 6) – entscheidend oder gar ausschließlich durch das wahnhafte Erleben bestimmt sind.
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6. Vielleicht wies der Täter in gesunden Tagen tatsächlich eine fremdenfeindliche oder rassistische Gesinnung auf. Aber ist Ihnen bekannt, dass man valide Informationen über die „prämorbide“ Persönlichkeit des Täters, seine politischen Einstellungen und Motive allenfalls retrospektiv gewinnen kann durch eine umfassende biographische Ermittlung – also v.a. durch die Vernehmung von Zeugen, ergänzt durch die Analyse von Zeugnissen, medizinischen Behandlungsunterlagen etc.
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7. Würden Sie auch die folgende Täterin als rassistisch oder fremdenfeindlich motiviert einschätzen? Eine 35-jährige Mutter von drei noch nicht schulpflichtigen Kindern erkrankt nach der Geburt des dritten Kindes an einer paranoiden Schizophrenie. Sie entwickelt dabei den Wahn, dass Muslime aus einer in der Nähe gelegenen Moschee ihre über alles geliebten Kinder entführen, foltern und bei lebendigem Leibe verbrennen wollen. Um ihnen das zu ersparen, erstickt sie alle drei Kinder. Falls Sie diese Täterin grundlegend anders beurteilen als den Hanau-Täter, warum?
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8. Wie t-online.de am 21.02.2020 meldete, lag ihrer Behörde bereits im November 2019 eine offenbar nur leicht gekürzte Version des späteren Täter-Manifests vor. Warum hat ihre Behörde damals nicht den zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts informiert, etwa mit der Bitte, zu prüfen, ob der Verfasser bereits aktenkundig ist und ob der Dienst die Notwendigkeit für eine Einbestellung oder einen (angemeldeten) Hausbesuch sieht? Und, ob die Person vielleicht gar einen Waffenschein besitzt.
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9. Aus Presseverlautbarungen geht hervor, dass bei der etwas kürzeren Version des Täter-Manifests, welches Ihrer Behörde bereits im vergangenen November vorlag, der auf eine vermeintlich rassistische Motivation weisende Teil angeblich nicht enthalten war. Deshalb sei ihre Behörde damals nicht tätig geworden. Damit nicht der Eindruck entsteht, es handele sich hier vorrangig um eine Schutzbehauptung, wäre es hilfreich, zu erfahren, welcher Teil des Manifestes Ihnen damals genau vorgelegen hat.
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Abschließend, sehr geehrter Herr Dr. Frank, erlauben Sie mir die Anmerkung, dass sicherlich auch Ihnen ja nicht entgangen sein dürfte, wie schwer es Medien und Politik derzeit fällt, bei einer solchen Tat wie der in Hanau, dem Schuldunfähigkeitsprinzip bzw. dem Schutz der darunter fallenden psychisch kranken Täter angemessen Rechnung zu tragen. Ich jedenfalls würde mich freuen, wenn Sie künftig auch dieses Prinzip etwas offensiver vertreten und verteidigen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. W. Meins
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Dieser Brief wurde vom Autor am Freitag, den 21. Februar 2020, an Generalbundesanwalt Dr. Frank poststelle@generalbundesanwalt.de gesandt.
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Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.
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Einige Kommentare:
Instrumentalisierung
s ist nahezu atemberaubend, wie dieses Verbrechen vom Mainstream aus durchsichtigen Gründen instrumentalisiert wird. Die Frage der Schuldfähigkeit wird dabei vollständig verdrängt. Vielen Dank, Herr Professor Meins, dass Sie den Mut haben, diesen Brief zu schreiben. Das ist heute alles andere als selbstverständlich.
22.2.2020, H-H.ST
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Angst, sich gegen die politische Korrektheit zu wenden
Ich finde schon lange, dass sich die psychologischen und psychiatrischen Fachverbände viel zu wenig zu dem Unsinn äußern, der jeden Tag verbreitet wird. Viele Dinge, die in der Öffentlichkeit völlig verdreht und falsch wiedergegeben werden, lernt man als Psychologiestudent bereits in den ersten drei Semestern ganz anders. Vermutlich haben die Verbandsvertreter Angst, sich gegen die politische Korrektheit zu wenden.
Kann man ja heutzutage zwar auch verstehen, aber der Wahrnehmung der wissenschaftlichen Fundierung grundlegender Erkenntnisse tut dies entscheidenden Abbruch.
22.2.2020, U.K.
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Was sagt die DGPPN?
“Die DGPPN [Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie] ist die größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für Fragen der psychischen Erkrankungen in Deutschland.” (Selbstbeschreibung auf ihrer HP ) Sie hat in der jüngeren Vergangenheit ihr ganzes Kompetenzgewicht in die Diskussion über den Klimawandel oder die Psychopathologie von Donald Trump eingebracht. Ihr Präsident, Prof. Dr. Andreas Heinz, wird nicht müde, sich privat einer persönlichen Nähe zur Bundeskanzlerin zu rühmen. Ich stelle fest, dass die DGPPN zu einer der vielen regierungsnahen Großinstitutionen der ungenutzten Chance verkommen ist, indem sie sich fundamental-kritischer Statements zur Regierungspolitik strikt enthält. Somit ist ein weiterer Teil der kritischen Intellektuellen als Korrektiv im gesellschaftlichen Diskurs ausgefallen, wie auch der Großteil aller Intellektuellen dieses Landes. – Kein Wunder also, dass Vertreter der psychiatrischen Expertise, psychiatrische Lehrstuhlinhaber und Klinikchefs, die evtl. nebenbei mit Gerichtsgutachten lukrative Nebeneinnahmen erzielen, keinen Anlass sehen, in die schäbige Propagandainszenierung der Merkelregierung einzugreifen. “Hanau” und “AfD” wären nicht mehr als zwei Seiten derselben Medaille darzustellen, wäre der Amokläufer an einer schweren, chronischen psychischen Erkrankung erkrankt! Die Gereiztheit des öffentlichen Diskurses führt dazu, dass man sich “nicht exponieren” möchte. Das kann man übersetzen mit Regierungshörigkeit, Unterwürfigkeit, Feigheit! – Ich schäme mich dafür, dass die DGPPN hier auf Tauchstation geht. Ein Psychiater weiß sehr gut, dass die ängstliche Ausblendung von Realitäten und die Nicht-Austragung anstehender Konflikte ein krank machendes Potential aufweisen. Die Macht der Merkel-Regierung basiert auf Propagandalügen. Diese zu entlarven erfordert ein Maß an Klugheit und Zivilcourage, das offenkundig in der DGPPN nicht anzutreffen ist.
22.2.2020, A.R.
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Hier zeigt sich ein Defizit des deutschen Rechtssystems,
das bereits im Mai 2019 vom Europäischen Gerichtshof monierte wurde, nämlich dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind. Böse Zungen behaupten, dass Deutschland aus diesem Grunde „heute massive Probleme hätte, überhaupt in die EU aufgenommen zu werden“.
22.2.2020, W.K.
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Vielen Dank für Ihre profunde Initiative, Prof. Meins!
Es geht den Machthabern nicht um Mitgefühl gegenüber den Opfern von Hanau, es geht um die politische Instrumentalisierung des Verbrechens. Auch die Einlassung des GBA zeigt: Deutschland ist auf dem Weg vom Rechtsstaat zum Juristenstaat – zu Diensten des herrschenden Gesinnungskartells. Der Vater des offenbar paranoiden, schizophrenen Täters hat oder hatte angeblich Verbindung zu den Grünen. Den Grünen deshalb eine Verantwortung für die Tat zu unterstellen, wäre grotesk. Von Verbindungen des Täters oder seines Umfeldes zur AFD liegen wohl keine Erkenntnisse vor. Dennoch wird versucht, die Oppositionspartei in Mithaftung für das Verbrechen zu nehmen. Das ist unterste Schublade.
22.2.2020, H.M.
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Sehr geehrter Herr Professor Dr. Meins, meine Hochachtung zu Ihrem mutigen offenen Brief.
Die Wahrheit auszusprechen kann einen ja im Deutschland des Jahres 2020 schon zur Unperson werden lassen. Hätten wir nur mehr mutige Intellektuelle wie Sie, statt ein Heer von Gefälligkeitswissenschaftlern, gesinnungstreuen Kulturschaffenden und Haltungsjournalisten, es wäre besser um dieses Land bestellt!
22.2.2020, A.G.

Warum nur fällt mir der Reichstagsbrand vom 28.Februar 1933 ein?
Der verurteilte Täter, van der Lubbe, war ein psychisch schwer gestörter Mensch. Verschwörungstheorien, die Nazis hätten den Brand selbst gelegt, was ihnen zuzutrauen gewesen wäre, konnten nie bewiesen werden. Jedenfalls gab es danach in Deutschland keine Opposition mehr.
22.2.2020, G.K.

Jeder der diese Tat eines offensichtlich Verrückten politisch instrumentalisiert
und mit der AfD in Verbindung bringt betreibt bewusste und bösartige Spaltung der Gesellschaft und nimmt billigend in Kauf, dass AfD Politiker (und Andersdenkende) durch zu erwartende Gegenreaktionen in ernste Gefahr gebracht werden.
22.2.2020, J.R., AO
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Lieber Herr Meins, eine hervorragende Arbeit. Danke für ihr Engagement.
Bitte halten Sie uns auf dem laufenden. Ich bin hoch erfreut darüber, wieviel Kompetenz doch hier bei achgut versammelt ist. Die Anlässe, an denen sich Wahnideen anknüpfen, sind immer gesellschaftlicher Natur und unterliegen den Gegebenheiten der Zeit. Früher bildete oft der kalte Krieg die Schablone für Taten, die nichts mit Hass, sondern mit Paranoia zu tun hatten. Kürzlich habe ich gelesen, dass ein Psychiater damals einen Mann therapierte, der seien Dackel umbrachte, weil er meinte, er wäre vom KGB auf ihn angesetzt. Niemand wäre auf die Idee gekommen, dafür die Sowjetunion verantwortlich zu machen, obwohl die im Westen weiß Gott nicht wohl gelitten war. Heute gibt es andere Konfliktlagen als damals und so sind die Anlässe psychisch Kranker Menschen dementsprechend andere. Dass aber Psychisch Kranke zum Anlaß genommen werden für einen kurzen politischen Profit, sagt viel aus über den medialen und geistigen Zustand unserer Republik. Dabei wird unterschwellig versucht, politisch Andersdenkende zu pathologieren und seelisch Kranken mit einem politischen Kainsmal zu versehen. Und beide werden zu Monstern erklärt. Und beides wird miteinander vermischt. Die Art wie die Medien in ihrem reflexhaften Instrumentalisieren der grausamen Tat umgehen, ist mittelalterlich. Angst wird gleichermaßen bei Menschen mit Migrationshintergrund und bei Bürgern, die politisch nicht auf Linie sind geschürt. Die Spaltung der Gesellschaft ist Staatsdoktrin geworden. Oder würde ein Generalbundesanwalt ansonsten sofort und schon nach einem Tag herausposaunen, was die Motive der Tat betrifft? Und dabei schlicht Schwachsinn erzählen?
22.2.2020, M.B.
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Lieber Herr Kollege, vielen Dank für Ihre fachliche Expertise,
die aber wahrscheinlich niemanden interessieren wird, es sei denn, es wäre eine Straftat eines Muslims oder osteuropäischen Gewaltverbrechers, dann wäre das natürlich die klare Argumentationskette und natürlich würde dieser in eine forensische Anstalt eingeliefert und würde neben der psychiatrischen Vollversorgung alle psychologischen, sozialtherapeutischen und sonstigen Hilfen bekommen und wahrscheinlich würde er mithilfe eines linksorientiert-verständnsivollen Kollegen vollberentet und müsste nie wieder arbeiten, falls er entlassen würde. Hier aber ist es ja „ganz klar“ die Tat eines perfiden „Brandstifter-Netzwerkes“ von Nazis, die quasi den Finger mit am Abzug hatten, weshalb eigentlich auch Notstandsgesetze her müssen um die braune Wählermasse aus Thüringen (die wahrscheinlich alle ein strukturelles Defizit nach OPD2 im Sinne einer Ich-Störung haben oder einfach grundlos „böse“ sind) in ihrer demokratischen Auswirkung zu „korrigieren“. Intellekt und Fachlichkeit sind out, linksökologische Agitation in Form religiös-fanatischer Savonarola-Parolen sind in und die Medien machen es fein mit. Wenn meine Patienten die selbstkasteienden, schulderzeugenden und selbstwertmindernden Artikel mit den immanenten Maulhalteaufforderungen nach dieser ja nun klar unsere deutsche, aus der „Mitte der Gesellschaft“ kommende „altbekannte“ belegenden Bösartigkeit lesen werden, kann ich nur meine psychotherapeutischen Waffen strecken und ihnen sagen, ja, wir sind unwert, böse und gemein und natürlich alle bis aufs Blut rechtsradikal, wenn wir nicht hypnotisiert-verehrend unsere Kanzlerin loben. Es stimmt zwar nichts davon (ich bin Pazifist, kein Rechtsradikaler, finde Herrn Höcke furchtbar und eine Schande, habe viele jüdische Freunde, bin homosexuell und entspreche kaum dem Klischee eines Klimasünders), aber man kommt nicht dagegen an, was nicht sein darf, darf eben nicht sein.
22.2.2020, M.T.
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Diese Fragen sind richtig gestellt
und demaskieren einen unprofessionellen Juristen. Dennoch ist Tobias R. längst zum erneuten Marinus van Lübbe geworden, um politische “Bereinigung” einzuläuten. Besonders geschichtsvergessen nehmen sich jene Parteien aus, die noch zeterten als Anfang der 70er Jahre die Verharmlosung des linken “Bewusstseins” der APO durch die Lichtgestalt Willy Brandt als vorbereitend für den RAF-Terror beschimpft wurde. Was damals unrichtig war – sicher! Aber heute schmeißt man gerne mit der Scheiße, die gestern noch gestunken hat…
22.2.2020, C.SCH
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Das was Prof. Meins über den Täter aussagt
kann sicher nicht in Zweifel gezogen werden. Einig sind wir uns hier ja doch, dass die Tat von interessierter Seite instrumentalisiert wird. Selbst wenn dieser Geisteskranke u. a. rassistisches Gedankengut in seinen wahnhaften Äußerungen dokumentierte, kann die Tat nicht als rechte, rassistische Tat eingestuft werden, weil sie dann automatisch politisiert wird. Verwunderlich ist, dass Prof. Meins einen Aspekt nicht erwähnt: In einigen Medien wird kritisiert, dass die Behörden wohl von seinem Zustand Kenntnis hatten, aber ihm weder die Waffe noch den Waffenschein entzogen. Das wäre m. E. ist ein Skandal.
22.2.2020, D.J.
Ende der Kommentare
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Der Täter von Hanau – eine Diagnose
Dass sich ein zunächst vermeintlich fremdenfeindlich oder auch rassistisch motivierter Anschlag später als Tat einer psychisch schwer gestörten Person herausstellt, die unter dem Einfluss von krankhaften Wahnideen gehandelt hat, ließ sich vor gut einem Jahr in Bottrop beobachten. Auch damals glaubten Medien und Politiker, sofort genau zu wissen, was die Motive des Mannes waren, der in der Silvesternacht mit seinem Auto gezielt in Gruppen von Migranten hineingefahren ist. Mittlerweile hat das Gericht beim Täter aufgrund einer schweren psychischen Störung eine Schuldunfähigkeit festgestellt und die unbefristete Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung beschlossen.
So würde ein Gericht auch im Falle des Täters von Hanau, Tobias R., urteilen. Nur wird es nicht zu einem Prozess kommen, da der Attentäter sich selbst gerichtet hat.
Aber dass es hier sich wiederum um einen Täter handelt, der unter dem Einfluss von wahnhaftem Erleben – oder wie es formal heißt: einer krankhaften seelischen Störung – stand und deswegen unfähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, sollte zumindest dem psychiatrisch etwas Vorgebildeten bereits nach kurzer Lektüre des wirren Manifests des Täters klar sein.
Da gibt es auch aus der Ferne kein Vertun.
Und dementsprechend ist es schlicht Unsinn, zu behaupten, der Täter habe aus fremdenfeindlichen Motiven gehandelt oder – wie der Generalbundesanwalt meint – habe eine „zutiefst rassistische Gesinnung“.
… Alles vom 21.2.2020 von Prof Holger Meins bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/der_taeter_von_hanau_eine_diagnose
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Einige Kommentare:
Alles in Allem werden die Zeiten wohl noch ungemütlicher werden….
Den Aussagen von Herrn Prof. Dr. Meins ist kaum noch etwas hinzuzufügen. Was ich aber sehr erschreckend fand, war der Umgang der Medien mit dem Geschehen in Hanau. Von den Öffentlich-Rechtlichen bis zu den Privaten, von den NTV-Nachrichten über die Tagesschau bis zum unvermeidlichen Lanz wurde gegen jeden geschossen, der nicht die Mär von der faschistischen Verschwörung der AFD und anderen Protagonisten, wie Broder oder Tichy, glaubte. Großkampftag für Reschke, Lanz, Quent, Böhmermann, Lanz, Sundermeyer und Co sozusagen. Natürlich unterstützt von Göring-Eckhardt, Steinmeier und Merkel. Jetzt könnte man einfach um- oder ausschalten und warten bis das unvermeidliche Quaken durch irgendeinen anderen Blödsinn abgelöst wird.
Aber die ständige Verschärfung der Zensur und Unterdrückung anderer Meinungen, als der staatlich herausgebenen, wird immer gefährlicher werden und zum genauen Gegenteil dessen führen, was sich die Vertreter der Gutmenschlichkeit und des Open-Borders-Kommunismus erhoffen. Schon jetzt kann es beruflich und privat gefährlich sein, konservative Positionen zu vertreten. Geht es so weiter, müssen nicht nur die Achse-Autoren mit Besuch von Verfassungs- und/oder Staatsschutz rechnen, sondern auch User, wie ich, die häufiger kommentieren. Alles in Allem werden die Zeiten wohl noch ungemütlicher werden….
21.2.2020, W.H.
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Reichstagsbrand?
Man korrigiere mich bitte, falls ich falsch liege – aber der Reichstag wurde 1933 auch von einem geistig verwirrten Menschen abgefackelt. Obwohl der Täter – Marinus van der Lubbe – einen geistig instabilen Eindruck machte, wurde er als kommunistischer Überzeugungstäter trotzdem zum Tode verurteilt. Die Geistesverfassung des Mannes spielte für die NS-Behörden auch keine Rolle – der Brand des Reichstags war einfach zu genial für die Nazis (zum Ausschalten der Demokratie), als dass man es hätte entgehen lassen dürfen. Und so wiederholt sich die Geschichte – auch wenn ich eine feige Mordserie nicht mit einem Brand gleichsetzen möchte. Die Folgen des Hanauer Amoklaufs werden für Andersdenkende verheerend sein.
21.2.2020, H.R, AO
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Ich danke für die Mühe des Autors.
Alles, was links ist, braucht keine seriösen Wissenschaften, keine erhellenden Ergebnisse freier Forschung und Lehre. Es genügt aufrechte Gesinnung oder was man dafür hält, ein trunken machender Extrakt aus gesellschaftspolitischer Überzeugung auf der richtigen Seite zu stehen und taktisch-strategischem Kalkül. Kurze Einblicke ins ÖR-Fernsehen, bis mein Nervenkostüm absehbar kollabierte, zeigten gestern Abend eine ins Maßlose gesteigerte radikale Rhetorik so gut wie aller zu Wort kommenden Experten und Kommentatoren. Der verbale Overkill von links wird die „aufrechten Gemüter“ rechts von der nach links verschobenen Mittellinie jedenfalls noch enger zusammenrücken lassen, „..just another brick in the wall…“, ein derartige Blindwütigkeit kann nicht folgenlos bleiben, Dialoge und Konsense werden immer unwahrscheinlicher. Wer hat eigentlich einst die Büchse der Pandora geöffnet, das schleichende Gift des Hasses in die Gesellschaft getragen? Ich kann mich nicht mehr entsinnen. Wie auch immer, die Grenzen der Lager sind Festungen gleich gut gesichert, im Niemandsland harren die Reste der einstigen Volksparteien ihrem nicht allzu fernen Ende. Keine schönen Aussichten.
21.2.2020, D.R., AO
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Das kriegt die Afd nicht mehr von der Backe. Also ich halte das Projekt für gescheitert.
Mandatsträger in den Kommunen tun sich den Masochismus nicht mehr lange an, die Bedrohunhg durch die Antifa hält keiner noch lange aus. Also müssen wir den Ökosozialismus wohl eine Weile ertragen. Dauert aber nicht 12 noch 40 oder 1000 Jahre. Maxiaml 1 Legislatur mehr nicht. Aber dann raucht es aber in D. Und gewesen war es dann keiner. (Eine Relativierung der Verbrechen zw. NS oder DDR und heute ist damit ausdrücklich NICHT verbunden !)
21.2.2020, St.SCH
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Wir leben in einer Zeit, in der viele traditionelle menschliche Netzwerke
wie Familie, Verwandtschaft und Nachbarschaft, die Menschen auffangen und halten können und wo das Abdriften in eine psychotische Eigenwelt auffallen könnte, zerfallen sind. Dabei ist die vermeintliche politsche Ausrichtung eines Täters vermutlich nur von seiner Sozialistation abhängig und nicht von einer ausgearbeiteten politischen Theorie. Wäre der Täter muslimisch sozialisiert, wäre er vielleicht Islamist gewesen. Das macht es natürlich nicht besser!!! – Trotzdem: die veröffentlichte Reaktion auf diese Tat hat auch etwas psychotisches: ist jetzt die AFD schuld an diesem Massaker? Wenn die AFD schuld ist, wer ist dann Schuld an der AFD? Ist dann letzten Endes doch wieder Fr. Merkel Schuld? Und müssen jetzt alle Bücher verbrannt werden, alle Reden verboten werden, die geeignet sind psychisch Gestörte jeden Grades zu Gewaltphantasien anzuregen? Weltliteratur ade? Redefreiheit ade? Anscheinend gibt es num mal in dieser Gesellschaft eine zunehmende Zahl von Menschen, die sich verfolgt und in die Enge getrieben fühlen und im Selbstmord möglichst viele anderen noch mitnehmen wollen. Mit politschen Reflexdebatten wird man dieses Problem nicht lösen: die Gesellschaft selbst ist krank! In Anlehnung an Marx könnte man über einer Entfremdung des Menschen von sich selbst und seiner gewachsenen Kultur spekulieren, die ihn irre werden läßt.
21.2.2020, H.H.
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Lieber Herr Meins, Sie wieder mit ihren Fakten.
Von Claudia R bis zur NZZ ist man sich einig, dass es ein Rechtsextremist war und die entsprechenden Populisten jenseits der Linken Mitschuld tragen. Denn psychisch Kranke gibt es nur mit arabischem Hintergrund, ein Deutscher ist immer ein Neonazi.
21.2.2020, F.D.
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„Der Kranke ist Spiegel der Gesellschaft” ?
Sehr geehrter Herr Meins, interessanterweise ließe sich ihre Analyse dem alten linken Schema gemäss: “Der Kranke ist Spiegel der Gesellschaft” auch auf unser immer verrückter werdendes Land anwenden:
1. Ichstörung: Volle Ausprägung. Wir wissen weder, wer wir sind, noch, wer wir sein wollen. Wir haben keine positive Idee von uns, ausser einem diffusen und negativ- zurückblickenden “nie wieder”.
2. Schweren paranoiden Wahn: Volle Ausprägung. Je länger die echten Nazis verschwunden sind, desto mehr erscheinen plötzlich an jeder Ecke. Wir glauben uns mitten in “Inglorious Bastards”, was uns die moralisch legitimierte Lust am Bösen gleich mitliefert, sobald die Opfer jedenfalls “Nazis” sind. Gewisse Äußerungen von Herrn Augstein kann man nur noch so verstehen. Sie sind offenbar zugleich den entsprechenden
3. wahnhaften Größenideen entsprungen, die mit der Störung einhergehen.
4. Die sichere Diagnose für Denkstörung in Form einer Denkzerfahrenheit liefern schließlich Anne Will, Maybrit Illner, Kleber Klaus und alle anderen Quatschtanten, die nur die einfachsten rechtsböselinksgut- Gedankenbausteinchen aneinander zu reihen vermögen allabendlich. Dem Wahnsinn kann dieses Land nicht mehr entkommen. Er trägt mal diese, mal jene Farbe, bevorzugt mal dieses mal jenes Erkennungszeichen, an dem er die ganze fragile Identität und natürlich das Heil der Welt fest macht, heute ist es: bunt statt braun!
22.2.2020, D.W.
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Es ist ein Fall wie aus dem Lehrbuch!
Sehr geehrter Herr Prof. Meins, vielen Dank für diese notwendi Initiative! Eigentlich sollte jeder Mediziner, der die Psychiatrievorlesung nicht geschwänzt hat zu derselben Schlussfolgerung kommen. Es ist ein Fall wie aus dem Lehrbuch! Lassen Sie sich von Schwätzern cie von Ferndiagnose faseln oder resignativen Kommentaren nicht entmutigen!
22.2.2020, Dr. WD.SCH
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Lieber Herr Meins, Das ist alles plausibel und sauber argumentiert – und irrelevant.
Haben Sie Tarek al Wazir gehört? Der ist nicht so dämlich, seine Argumentation auf rechte Netzwerke und Verschwörungen abzustellen, er sieht durchaus die wahnhafte Störung des Täters. Rechte “Hassrede” und “Hetze” seien letztlich aber die Auslöser, die den Kranken mit einem Motiv versorgen und quasi den Startschuss für die Tat geben. Und – natürlich ist es in diesem Fall sicher auch richtig, dass sich der Täter aus antisemitischen, rassistischen, antiamerikanischen und diversen anderen Verschwörungstheorien seine eigene ideologische Basis gezimmert hat – und damit tatsächlich Einflüsse aus einem politisch rechts verordneten Lager auf ihn einwirkten. Wäre er ohne diese Einflüsse ungefährlich gewesen? Vermutlich nicht. Hätte er ohne diese Einflüsse eine andere Zielgruppe für seine Tat “gefunden”? Vermutlich ja. Wird dies in der öffentlichen Aufarbeitung des Falls eine Rolle spielen? Die letzte Frage darf als rhetorisch verstanden werden…
22.2.2020, A.G.
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Das Rechtsgefühl geht überall in Deutschland verloren
Am 21.2.1935 schrieb Victor Klemperer in seinem Tagebuch:» Das Rechtsgefühl geht überall in Deutschland verloren, wird systematisch zerstört« Vor einigen Jahren hätte ich diesen Satz in der Vergangenheit belassen.Jetzt drückt er , wie ein Stein im Schuh!
22.2.2020, B.Z.
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Lieber Herr Dr. Meins, vielen Dank für Ihr Engagement und den Mut.
Hr. Dr. Frank weiß aber, was sich mittlerweile gehört und was nicht, um nicht unerwartet neuen beruflichen Herausforderungen begegnen zu müssen. Ich hoffe, dies hat für Sie keine beruflichen Konsequenzen.
22.2.2020, F.D.
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Erosion des Rechtsstaates
Sehr geehrter Herr Professor Meins, für mich ist das Bemerkenswerte an Ihrem Brief, dass die von mir seit langem beklagte Erosion des Rechtsstaates hier sehr deutlich wird. Unaufgeregte – wenn es auch schwer fällt angesichts der Dimension der Tat – und gründliche Analyse mit nüchterner Schlussfolgerung. Nicht einseitige Betrachtung, wie das offensichtlich bei vielen Medien und in der Politik heute Gang und Gäbe zu sein scheint. Insofern vielen Dank für diesen Brief.
22.2.2020, H.M.

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