Guter Hass versus böser Hass

Nach Ankündigung der AfD-Demo am 27.5.2018 in Berlin kreierten Gute mitsamt Amadeu-Antonio-Stiftung den Hashtag #StopptDenHass, um auf den Party-Gegendemos neben den „Nazis raus“-Sprechchören „Ganz Berlin hasst die AfD“ zu rufen. Diese linke Unlogik, mit „Ganz Berlin hasst die AfD“ den Hass zu stoppen, fiel sogar einem Journalisten auf und er schrieb sinngemäß „Wer zu Hass gegen Hass aufruft, ist nicht besser als jener, der zuerst hasst„.
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Die Mainstream-Presse war konsterniert und prompt kam der Rückzieher des Journalisten mit seinem Bekenntnis, es gebe ihn doch, den Unterschied zwischen „gutem Hass“ (Kampf gegen AfD-Opposition) und „bösem Hass“ (Kritik an GroKo-Regierung). Wir leben eben fast schon in einer Gesinnungsdiktatur, der der kleine Journalist (Praktikant, freier Mitarbeiter, Zeitvertragler oder Festangestellter) hilflos ausgeliefert ist. Die großen Medienhäuser definieren, was „guter Hass“ ist (Merkels Gesinungsethik liefert die Grundlage) und legen ihren Journalisten nahe, gegen den anderen bzw. „bösen Hass“ zu argumentieren. Da bleibt nur zweierlei:
1) Ein Ratschlag: Liebe Journalisten, besinnt euch der journalistischen Tugend, Sachinformation zu liefern, über die dann der Leser als mündiger Bürger selbst urteilen kann.
2) Sarkasmus: Am Sonntag, den 27. Mai 2018, erlebte man „Berlin, wie es singt und hasst“. Die einen singen die Nationalhymne mit Schwarz-Rot-Gold-Fahnen in der Hand und die anderen hassen sie deswegen.
Dabei sollten beide – deutsche Selbsthasser und deutsche Patrioten – miteinander sprechen: Außerhalb des Parlaments auf den Strassen (in Berlin, Hamburg, Dresden, Cottbus, Kandel, …) und im Bundestag (das AfD-Bashing wird sicher enden, fragt sich nur, wann).  Unsere Demokratie braucht wieder eine Diskussionskultur,
2.6.2018
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Droht uns eine neue Gesinnungsdiktatur?
Nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat uns die Regierung, eifrig bejaht von der Mehrheit des Bundestages, ein neues Monstergesetz gegen die freien Medien und gegen die freie Kommunikation der Bürger im Internet beschert.
Gestern ist das „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)“, das der Bundestag am 27. April 2017, also vor knapp einem Jahr, verabschiedet hat, in Kraft getreten.

Der Hauptstoß des Gesetzes geht aber gegen die freien Medien. Wenn Mainstreammedien, die vom Gesetz ausgenommen sind, über ein Vorkommnis mit Foto falsch oder manipulativ berichten, wie das bei der Enthauptung eines Babys in Hamburg der Fall war, dann droht demjenigen, der eigene Fotos vom Geschehen veröffentlicht nicht nur Besuch vom Staatsanwalt, wie bereits geschehen, sondern eine existenzvernichtende Geldstrafe. Den freien Medien im Internet soll die Möglichkeit genommen werden, Fake News, die vom Mainstream verbreitet werden, zu widerlegen. Auch die Kommunikation der Bürger untereinander wird unter höchste Geldstrafen gestellt. Es soll nur noch die von den staatstreuen Medien verbreitete Wahrheit gelten.

Für das DSAnpUG-EU, schon die Abkürzung zeigt die Absurdität des Ganzen, ist jeder Cookie und jede Datenspeicherung, die ganz normalen alltäglichen Gepflogenheiten entspricht, offensichtlich ein „Überwachungsvorgang“, inklusive Datendiebstahl. Damit ist jede zwischenmenschliche Kommunikation, die ohne Austausch von Daten einfach nicht funktionieren kann, kriminalisiert. Das Gesetz ist maßgeblich von einem Grünen initiiert worden, dessen Partei sich immer mehr als Überwachungs- Gängelungs- und Verbotspartei profiliert. Aber das Gesetz konnte nur passieren, weil die andern Altparteien im Bundestag hauptsächlich damit beschäftigt sind, die AfD als einzige wirkliche Oppositionspartei zu bekämpfen, statt die Regierung zu kontrollieren, was eigentlich ihre Aufgabe wäre. …
Alles vom 28.5.2018 von Vera Lengsfeld bitte lesen auF
https://www.theeuropean.de/vera-lengsfeld/14110-was-bleibt-von-unserer-freiheit
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„Wo war eigentlich die FDP, als das Gesetz verabschiedet wurde?“ Die FDP hat das Problem, für den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre und damit vermeintlich für den „Datenschutz“ à la BDSG, DSGVO und DSAnpUG-EU sein zu „müssen“. Dass das Ganze schon lang zum Selbstzweck, ja zum Gegenteil von Persönlichkeits- und Freiheitsrechten mutiert ist, hat man entweder aus ideologischen Gründen übersehen oder man traute sich nicht, es zu benennen. Ein gutes und modernes Datenschutzrecht würde sich am Interesse der Bürger am Schutz ihrer Privatsphäre und nicht ihrer Daten orientieren. Also die Bürger vor ungebetener Post, E-Mails und Anrufen schützen und sie nicht daran hindern, ihre Daten – stets widerruflich – auch als „Entgelt“ für eine virtuelle Leistung einzusetzen.
Doch der Adresshandel (Direktwerbung) bleibt ausdrücklich auch ohne Einwilligung,
also hinter dem Rücken der Betroffenen, erlaubt. Ein Skandal!
28.5.2018, Sylvia Kaufhold, EUO

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