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Drohne auf dem Freiburger Münsterplatz gelandet am 25.7.2015

 

Drohnenkrieg für jedermann – Abhängigkeit von China
Frühere Kampfdrohnen waren teuer: Türkische Bayraktar TB2 oder israelische Hermes-900 kosten 20 Millionen Dollar pro Exemplar, amerikanische Reaper MQ-9 gar 30 Millionen – und ohne die Kosten der Präzisionsmunition. Heute kosten die zahllosen Kleindrohnen einen Spottpreis: Ein paar Hundert Euro, einen handelsüblichen Quadcopter kaufen und mit Sprengstoff bestücken. Präzision preiswert und als Massenware bzw. militärisches Verbrauchsmaterial für jedermann verfügbar – auch Terroristen: Hamas am 7.10.2024 setzte mit Granaten bestückte Drohnen ein.
China hat die Nase vorn beider Produktion von Mikroelektronik für Drohnen. China könnte den Elektronik-Nachschub für die Ukraine wie auch im Taiwan-Konflikt abstellen.
Fazit:
1) Die Mikroelektronik-Kompetenz in Sachen Drohnen im saturierten Westen verbessern.
2) Digitalisierung der Streitkräfte.
3) Abhängigkeit von China und auch Taiwan beenden
26.6.2024
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Ende von Beitrag „Drohnenkrieg für jedermann – Abhängigkeit von China“
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Beginn von Anlagen (1)
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(1) In der Ukraine tobt ein Drohnenkrieg – der Westen sollte jetzt seine Lehren daraus ziehen
Plötzlich ist Präzision im Überfluss vorhanden. Dies ist der entscheidende Punkt: Drohnen sind zur Massenware geworden. Oder, militärisch gesagt: zu Verbrauchsmaterial.
Die Wichtigkeit der unbemannten Fluggeräte ist kaum zu überschätzen. Im Februar hat der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski gar eine eigene Drohnen-Streitkraft ins Leben gerufen. Sie steht auf einer Stufe mit Heer, Luftwaffe und Marine. «Die Abwehr von Bodenangriffen ist in erster Linie die Aufgabe von Drohnen», sagte Selenski damals in einer Ansprache. Es gibt heute ukrainische Bataillone, die monatlich bis zu 3000 Exemplare verbrauchen.

Darüber hinaus zeugen die Geschehnisse in der Ukraine davon, dass Präzisionswaffen nun plötzlich für jedermann verfügbar sind – im Handumdrehen wird ein für zivile Zwecke hergestelltes Fluggerät zu einer militärischen Waffe. Das hat auch Terroristen und Kriminelle auf den Plan gebracht: So setzte die Hamas am 7. Oktober mit Granaten bestückte Drohnen ein, um die israelische Hightech-Anlage an der Grenze zum Gazastreifen auszuschalten.
https://www.nzz.ch/visuals/israel-hatte-eine-high-tech-abwehr-aufgebaut-dem-angriff-der-hamas-hielt-sie-nicht-stand-so-gingen-die-terroristen-vor-ld.1760496
Auch Drogenkartelle in Mexiko nutzen inzwischen Drohnen für ihren Kampf gegen die Polizei. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis in Europa die ersten Anschläge mit Drohnen verübt werden.

Ein weiteres Problem ist die chinesische Vormachtstellung bei der Produktion von unbemannten Fluggeräten und ihren Komponenten. Der Grossteil der Drohnen, die Russen und Ukrainer an der Front einsetzen, stammt aus China. Kein anderes Land kann so zuverlässig und billig Mikroelektronik produzieren. Bereits jetzt fürchten die Ukrainer, dass Peking ihnen irgendwann den Nachschub abstellt. Sollte dereinst der Konflikt um Taiwan eskalieren, kann sich der Westen ohnehin nicht mehr auf funktionierende Handelsbeziehungen mit China verlassen. Wer wird dann die Drohnen und ihre Bestandteile liefern?

Dennoch bleibt der Eindruck, dass der Westen und insbesondere Europa die Thematik allzu zaghaft angeht. Im Konfliktfall wird sich dieser Fehler auf verheerende Weise rächen. Um es mit einem angepassten Gorbatschow-Ausspruch zu formulieren: Wer die Drohnenrevolution verschläft, den bestraft das Leben.
… Alles vom25.6.2024 bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/meinung/drohnenkrieg-in-ukraine-der-westen-sollte-daraus-lernen-ld.1836034?ga=1&kid=nl164_2024-6-24&mktcid=nled&mktcval=164_2024-06-25

 

Staat­li­cher Mord: US-Drohne tötet al-Sawahiris in Pakistan
… Diese Tötung al-Sawahiris war ein staatlicher Mord. Diese Aussage ist weder abwegig noch ungewöhnlich. Sie entspricht der herrschenden Auffassung der europäischen Völkerrechtslehre, die den Kampf gegen den Terror klar als polizeiliche Aufgabe der Kriminalitätsverfolgung definiert und nicht als erlaubte staatliche Kriegsführung.
Nur zum Vergleich: Das Kammergericht Berlin hat die Tötung eines Georgiers im Berliner Tiergarten als Mord verurteilt. Dass die Tat im Auftrag des russischen Staates erfolgte, der den Georgier als Terroristen ansah, führte nicht zur Straflosigkeit. Es führte auch nicht zur Strafmilderung. Vielmehr stellte das Kammergericht die besondere Schwere der Schuld fest. Auch Russland bestritt nicht die Rechtslage, es bestritt nur, irgendetwas mit dem Mord zu tun zu haben.

Der Drohnenkrieg der USA
Ganz anders die Haltung der USA. US-Präsident Joe Biden verkündete die Tötung al-Sawahiris stolz und gab an, er habe sie autorisiert. Er stützt sich dabei auf eine US-amerikanische Interpretation des Völkerrechts, die weit von der europäischen entfernt ist. Die US-Regierungen führen den „war on terror“ so, als sei es ein Krieg gegen einen staatlichen Angreifer. Für sie ist der Al-Qaida-Chef ein Kombattant, also ein Kriegsteilnehmer, und damit ein völkerrechtlich zulässiges militärisches Ziel.
Natürlich sind Drohnenangriffe nicht per se völkerrechtswidrig und verboten. Drohnen dürfen – wie Panzer und Jagdflugzeuge – zum Töten von Menschen grundsätzlich eingesetzt werden, wenn dies erstens in einem bewaffneten Konflikt passiert und es sich zweitens gegen Kämpfer (Kombattanten) richtet und der Angriff drittens nicht unverhältnismäßig viele zivile Opfer fordert. Es kommt also immer auf die Rahmenbedingungen an. Doch al-Sawahiri und Al-Qaida kämpften in Afghanistan derzeit nicht. Der bewaffnete Konflikt war mit der Machtübernahme der Taliban beendet. Die USA haben den Kriegsschauplatz längst verlassen. Der Angriff auf al-Sawahiri kann allenfalls mit dem war on terror begründet werden.

Ramstein als Relais
Nun kann sich die deutsche Politik nicht einfach zurücklehnen und auf einen interkontinentalen Streit unter Rechtswissenschaftlern verweisen, der sie nichts angehe. Denn viele US-Drohnen-Angriffe nutzen Einrichtungen auf der US-Airbase in Ramstein (Rheinland-Pfalz) als Verbindungsstation für die Drohnensteuerung. Eine solche Relaisstation ist wegen der Erdkrümmung notwendig. Vermutlich war Ramstein auch beim Angriff auf al-Sawahiri involviert. Und natürlich ist die Bundesregierung dafür verantwortlich, was auf deutschem Boden geschieht.
Der Streit, ob die Bundesregierung eine Schutzpflicht für die potenziellen Opfer rechtswidriger US-Drohnen-Einsätze hat, ist längst vor deutschen Gerichten angekommen. So erreichte die Berliner Menschenrechtsorganisation ECCHR mit Hilfe von drei Jemeniten, die Angehörige durch mutmaßlich völkerrechtswidrige US-Drohnenschläge verloren hatten, im März 2019 ein spektakuläres Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster. Das Gericht stellte fest, es gebe „gewichtige Anhaltspunkte“, dass die US-Drohnen-Angriffe im Jemen zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstießen. Die USA könnten sich nicht auf einen weltweiten „Krieg gegen den internationalen Terrorismus“ berufen. Außerdem gebe es kein Recht zur „präventiven Selbstverteidigung“.
Die Münsteraner Richter stellten damals fest, die US-Airbase in Ramstein sei ein „notwendiges Bindeglied“ der Drohnen-Steuerung. Deutschland habe daher eine Schutzpflicht für jemenitische Bürger gegen rechtswidrige Drohnenangriffe, an denen die Airbase beteiligt ist. Dieser Schutzpflicht sei die Bundesregierung bisher noch „nicht ausreichend“ nachgekommen.

Leipzig gibt freie Hand
Allerdings hatte die Revision der Bundesregierung gegen das Münsteraner Urteil beim Bundesverwaltungsgericht im November 2021 Erfolg. Es hob die OVG-Entscheidung auf und lehnte die Klage der Jemeniten in vollem Umfang ab.
… Alles vom 2.8.2022 von Dr. Christian Rath bitte lesen auf
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/usa-drohnen-staatlicher-mord-al-qaida-aiman-al-sawahiri-bin-laden-afghanistan-voelkerrecht/

 

USA dürfen Ramstein für Drohnenangriffe nutzen
Klage von Drohnenopfern
Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den USA die Nutzung von Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden. Die Kläger zeigen sich dennoch zufrieden. Die Richter hätten die Rolle des US-Militärstützpunkts im Drohnenkrieg nachvollzogen, darauf müsse Berlin nun reagieren.
… Alles vom 27.5.2022 bitte lesen auf
https://www.deutschlandfunk.de/klage-von-drohnenopfern-usa-duerfen-ramstein-fuer-angriffe-100.html

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Ministerium muss keine Auskünfte zur Militärbasis Ramstein erteilen
Das rheinland-pfälzische Justizministerium muss auf Nachfrage nicht mitteilen, welche Informationen ihm über die Rolle des US-Militärstützpunktes Ramstein bei weltweiten Kampfdrohnen-Einsätzen vorliegen. Das Verwaltungsgericht Mainz wies eine darauf abzielende Klage des Friedensaktivisten Hermann Theisen ab.

„Das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz ist sehr enttäuschend, da es dem rheinland-pfälzischen Justizministerium quasi einen Persilschein ausstellt, um auch weiterhin die Rolle der Air Base Ramstein bei extralegalen Tötungen durch US-Kampfdrohnen unaufgeklärt lassen zu können“, teilte der Friedensaktivist dem epd mit. Er kündigte an, die Entscheidung anzufechten.
… Alles vom 27.5.2022 bitte lesen auf
https://rp-online.de/panorama/deutschland/verwaltungsgericht-ministerium-muss-keine-auskuenfte-zu-ramstein-erteilen_aid-70434163

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USA setzen auf Drohnen – trotz aller Kritik
Deutschland als unfreiwilliger Helfer. Hinzu kommt allerdings: Völkerrechtlich fehlt jede Grundlage für solche Angriffe. Außerhalb eines erklärten Kriegs und ohne unmittelbar vorliegende Gefahr sind gezielte Tötungen illegal. Auch dann, wenn sie, wie im Fall al-Sawahiri, offenbar „den Richtigen“ treffen und – soweit bekannt – keine Zivilisten.2013 wurde erstmals bekannt, dass der Militärstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz zentral für die US-Drohnenangriffe ist. Seither wird auch im Bundestag immer wieder über den politischen Umgang in dieser Sache debattiert. Die Grünen waren dabei in erster Reihe der Kritiker und forderten die damaligen Regierungen und das Auswärtige Amt immer wieder dazu auf, sich gegen völkerrechtswidrige Tötungen über Ramstein einzusetzen.
… Ales vom 3.8.2022 bitte lesen auf
https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/us-drohnenprogramm-101.html
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Schatten über der Ampel: Kampfdrohnen drohen
“Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen kommt die Projektgruppe zu der Empfehlung, dass eine Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten bei mit dem Völkerrecht und den Bündnisverpflichtungen Deutschlands in Einklang stehenden Auslandseinsätzen und unter klarer Berücksichtigung unserer Grundsätze und der Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen in Erwägung gezogen werden kann.“[8] Die SPD-Projektgruppe zur Drohnenbewaffnung schrieb diese Begründung für ihr spätes ‘Ja’ zur Drohnenbewaffnung in Kenntnis der Gegenargumente der Friedensbewegung, die sie nicht widerlegt, sondern einfach übergeht.
Diese Argumente zur Frage des Schutzes der eigenen Soldaten im Krieg durch die Verwendung von Kampfdrohnen brachten Kritiker in den Diskurs ein: Kampfdrohnen-Einsätze können das Leben von Soldaten und anderen Bürgern in größere Gefahr bringen, wie die Afghanistan-Erfahrung zeigt: Dort haben Drohnenangriffe friedliche Menschen und Stämme auf die Seite von Islamisten und Terroristen gedrängt, sie haben rivalisierende Gruppen vereint und zur Gegenwehr motiviert. Ein Bericht aus der ZEIT vom 6.12.2012 über Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) bei Drohnenpilotinnen und -piloten beschreibt, wie die traumatisierenden Folgen der Drohnensteuerung oft zu PTBS führen und die Betroffenen ihr bisheriges Leben verlieren [9].
Viele der Drohnenpilotinnen und -piloten werden zu Opfern des PTBS, unter anderem deswegen, weil ihnen Daten und Bilder zur ‘Erfolgskontrolle’ des Kampfeinsatzes vor Augen führen, wie viele Unbeteiligte Opfer ihrer Drohnen-Angriffe werden. Bei Licht besehen, verkehrt sich die deklarierte Absicht des Schutzes eigener Kräfte durch diesen langfristigen Effekt des Drohnenkrieges in das Gegenteil eines vermeintlichen Schutzes für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und anderer sogenannter Bündnisarmeen – das Argument für bewaffnete Drohnen verkehrt sich insofern in einen Trugschluss. Kampfdrohnen sind zudem geeignet, die Grenzen zwischen Krieg und Frieden zu verwischen und in diesem Zusammenhang das Völkerrecht zu verletzen.
… Alles vom 1.11.2021 bitte lesen auf
https://www.nachdenkseiten.de/?p=77450
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Der US-Drohnenterror kostet weiterhin Menschenleben und die Medien schauen weg
Innerhalb einer Woche wurden fast einhundert afghanische Zivilisten durch US-amerikanische Luftangriffe, hauptsächlich ausgeführt von Drohnen, getötet. Doch während die Afghanen nacheinander ihre Toten begraben, bleibt der große Aufschrei aus – wie gewohnt. Auch große deutsche Medien, wie die Tagesschau, schauen lieber weg.
… Alles vom 26.9.2019 bitte lesen auf
https://www.nachdenkseiten.de/?page_id=47542