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Kirschenzweig am 8.7.2013

Kirschenzweig am 8.7.2013

 

 

 

Die Angst vor Auslöschung
– wer die Skepsis vieler Ostmitteleuropäer gegenüber dem Westen verstehen will, muss nicht nur ihre Geschichte, sondern auch ihre Gegenwart kennen
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Seit dem Sturz des Sowjetimperiums von 1989 ist Europa wieder ein einzelnes Haus. Nach einer ersten Euphorie haben dessen Bewohner indes bemerkt, dass es neben Gemeinsamkeiten auch Differenzen gibt. Diese wurzeln in stark divergenten historischen Erfahrungen.

Heute, da diese «postkommunistische Faszination» vorbei ist, wird den Unterschieden grössere Aufmerksamkeit geschenkt, und der Nichtliberalismus erweist sich als ein Instrument, mit dem man in der internationalen Politik (Opfer-)Status erlangen kann. In einer Fernsehsendung etwa stellte ein AfD-Anhänger aus der ehemaligen DDR nicht ohne Befriedigung fest, dass die «Ossis» im wiedervereinten Deutschland überhaupt keine Beachtung gefunden hätten, dass sie als Bürger zweiter Klasse behandelt worden seien, bis eine Protestpartei aufgetaucht sei, die Erfolge feiere. Ähnlich denken über sich selber die Sympathisanten der polnischen PiS oder der ungarischen Fidesz-Partei.
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Im Grunde geht es aber bei beiden Einstellungen vor allem um das eine: darum, dass nicht zum wiederholten Mal eine Änderung der Institutionen, Sitten und Gewohnheiten – zu denen auch einige Vorstellungen von Staat, Nation und Familie gehören – stattfindet. Paradoxerweise sind also beide Tendenzen proeuropäisch. Das erklärt bis zu einem gewissen Grad, warum die Befürwortung der EU-Mitgliedschaft in Ländern wie Polen oder Ungarn sehr gross ist und die Akzeptanz der EU jene in Ländern wie Frankreich oder Italien bei weitem übersteigt. In den Rang eines Symbols könnten hier die Ergebnisse von entsprechenden Referenden aufsteigen, die wohl zu früh vergessen wurden: Im Jahr 2003 sprachen sich fast 80 Prozent der stimmberechtigten Polen für den EU-Beitritt aus. Nur knapp zwei Jahre später wurde in den Niederlanden und in Frankreich die sogenannte Verfassung für Europa abgelehnt (61 Prozent beziehungsweise 55 Prozent der stimmberechtigten Bürger stimmten dagegen). In Ostmitteleuropa wurde dieses Ergebnis mit Unglauben und Unverständnis aufgenommen.
… Alles vom 1.5.2020 bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/meinung/angst-vor-der-ausloeschung-das-osteuropaeische-bewusstsein-ld.1552342

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Solidarität: Kampfbegriff des EU-Apparats gegen die Souveränität der Mitglieder
von Krisztina Koenen

Seit Dezember 2017 läuft – von der westeuropäischen Öffentlichkeit weitgehend ignoriert – vor dem Gerichtshof der EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die EU-Mitglieder Ungarn, Polen und die Tschechische Republik, weil sich diese Länder weigerten und sich weiterhin weigern, die „Anwendung einer rechtsgültigen Unionsmaßnahme“, mit der sie nicht einverstanden sind, zu vollziehen. Es handelt sich dabei um zwei Beschlüsse des Europäischen Rates vom Sommer 2015, die den Mitgliedsländern vorschreiben, 40.000, beziehungsweise später 120.000 Migranten aus Italien und Griechenland „umzusiedeln“, das heißt, in ihren Hoheitsgebieten aufzunehmen. Bei den Prozessen spielte die Tatsache überhaupt keine Rolle, dass die Notlage, auf die sich Unionsmaßnahmen beziehen, von der politischen Führung Deutschlands verursacht wurde, sie wurde einer Naturkatastrophe gleich als gegeben betrachtet.

Ein EU-Ratsbeschluss als Einstieg in den Gesinnungsstaat
Dieser Prozess verdient unsere Aufmerksamkeit, denn sie könnte einen entscheidenden Wendepunkt in der rechtlichen Stellung der Mitgliedstaaten der EU und der Auslegung des EU-Rechts generell bedeuten. Die Beschlüsse 2015 sind nicht einstimmig getroffen worden, obwohl nach eigenen Bestimmungen des Rates Einstimmigkeit erforderlich ist in „Angelegenheiten …, die die Mitgliedstaaten als sensibel betrachten“. Ungarn, Tschechien, die Slowakei und Rumänien betrachteten den Beschluss offensichtlich als sensibel und stimmten gegen ihn, Finnland enthielt sich der Stimme. Dagegen zu stimmen war für Ungarn so wichtig, dass es sogar auf die Umsiedlung von 54.000 Migranten, die sich damals noch auf ungarischem Territorium aufhielten und ursprünglich ebenfalls in das Umsiedlungsprogramm aufgenommen werden sollten, ausdrücklich verzichtete.
Ungarn, Tschechien und später Polen weigerten sich auch nach der Beschlussfassung, deren Vorschriften zu folgen, doch damit waren sie keineswegs allein, denn etliche westeuropäische Länder, die für den Beschluss stimmten, kamen ihren Verpflichtungen ebenfalls nicht nach. Für diese jedoch hatte die Nichterfüllung des Beschlusses keine Folgen.
2017 schließlich klagten Ungarn und die Slowakei vor dem EuGH gegen die Rechtmäßigkeit, insbesondere gegen die Verhältnismäßigkeit der Umsiedlungsbeschlüsse. Sie bezweifelten, dass die Beschlüsse vorübergehenden Charakter hätten. Dies jedoch war die Grundlage dafür, dass die Entscheidungen des Rates als Beschlüsse und nicht als Gesetze gefasst wurden, womit wiederum die Notwendigkeit der Kontrolle durch die nationalen Parlamente ausgehebelt wurde.

Die Rehabilitierung der Nation
Die Klage wurde abgewiesen, interessanterweise mit einer sehr zweifelhaften rückblickenden Begründung, dass dank der Beschlüsse „Griechenland und Italien … die Folgen der Flüchtlingskrise bewältigen konnten“, und dieser daher „erforderlich und verhältnismäßig war“, soll bedeuten: Das Ziel heiligt die Mittel. Auf den Einwand der Kläger, dass der Beschluss zwar insofern einen vorübergehenden Charakter hatte, als er für zwei oder drei Jahre galt, die Folgen seiner Erfüllung jedoch sehr langfristig sein würden – was sich inzwischen ebenfalls bewahrheitet hat –, ist nicht eingegangen worden. Wenn schon eine rückblickende Begründung, dann hätte sie auch in diesem Falle greifen müssen.
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Im gleichen Jahr erhob die EU-Kommission schließlich vor dem Gerichtshof Vertragsverletzungsklagen gegen Polen, Ungarn und die Tschechische Republik, da sie „ihren Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 2 der Umsiedlungsbeschlüsse Zusagen in Bezug auf die Zahl der Antragsteller (Asylanträge von Migranten) zu geben, die in ihr Hoheitsgebiet umgesiedelt werden könnten, nicht nachgekommen“ sind.
Sie hätten keine inhaltlichen Prüfungen von Anträgen vorgenommen und damit Italien und Griechenland nicht unterstützt. Sollten sich die Länder auch nach einer Verurteilung weigern, Migranten nach dem Verteilungsschlüssel aufzunehmen, droht ihnen ein zweiter Prozess, und im zweiten Verurteilungsfall die Verhängung einer gravierenden Geldstrafe, die so lange erhoben wird, bis sich die Beklagten dem Urteil gefügt haben.

Migranten aufzunehmen soll für jedes EU-Mitglied Pflicht werden
Ein Urteil ist bisher noch nicht ergangen, aber der Schlussantrag der Generalanwältin Eleanor Sharpston liegt vor, dem der EuGH vermutlich folgen wird. Hier sei zur bisherigen Tätigkeit Frau Sharpstons nur anzumerken, dass ihre Gutachten immer im Sinne der „Rechte“ von Migranten verfasst waren und bereits katastrophale Folgen für die Auslegung des europäischen Asylrechts hatten. Sie half mit, die Dublin-Regelung über die Registrierung im Erstaufnahmeland auszuhebeln, sie konstruierte den Begriff des „subjektiven Rechts“, das jedem Migranten ermöglichte, gegen die Anwendung der Dublin-Regelungen zu klagen, und behauptete tatsächlich, dass an den Küsten Italiens und Griechenlands so etwas wie illegale Migration gar nicht geben könne, denn wer aus einer Lebensgefahr auf hoher See gerettet werde, könne kein illegaler Migrant sein. Der EuGH folgte ihren haarsträubenden Rechtsbeugungen nicht immer, aber leider oft genug, und es wurde schon angedeutet, dass dies in diesem Falle geschehen werde.
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Doch nicht nur deshalb lohnt es sich, den Schlussantrag von Frau Sharpston näher anzusehen. Sie geht darin nicht nur auf die konkrete Argumentation der Beklagten ein, sie macht auch einige prinzipielle Feststellungen, die für die Zukunft der EU von ganz entscheidender Bedeutung sein werden. In erster Linie geht es um den Begriff der „Solidarität“, den sie bemüht ist, zu einer – die staatliche Souveränität einschränkenden – Rechtsnorm zu erheben. Doch die Verwandlung der Solidarität in eine einklagbare – und demzufolge erzwingbare – Rechtsnorm ist brandgefährlich und ebnet den Weg der EU in ein totalitäres Imperium.
Zunächst aber die konkreten Begründungen für die Vertragsverletzungsklage. Als Begründung für ihre Ablehnung der Umverteilung von Migranten argumentierten die Beklagten, „dass die Befolgung der Umsiedlungsbeschlüsse die beklagten Mitgliedstaaten daran gehindert hätte, ihre ausschließlichen Zuständigkeiten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit wahrzunehmen“.

„EU“: Warum es keine legitimierte „EU“-Gesetzgebung gibt
Die Ereignisse seit 2015, der teilweise Zusammenbruch der öffentlichen Sicherheit infolge der Gewalttätigkeit vieler Migranten, der steile Anstieg von Straftaten, die in ganz Westeuropa von Migranten begangen wurden, bestätigen einer Illustration gleich die Richtigkeit der Argumente, die von den Beklagten hervorgebracht wurden. Die Antwort der Generalanwältin ist in Anbetracht dieser Tatsachen geradezu absurd: Die Beklagten hätten ja das Recht gehabt, jeden Migranten zu kontrollieren und deren Umsiedlung in entsprechenden Fällen abzulehnen, was mittels vertrauensvoller Zusammenarbeit unter den EU-Behörden möglich gewesen wäre. Wie wirksam diese „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ bisher war, zeigt ein Fall unter vielen, der Fall des Terroristen Anis Amri.
Auch das Argument, die erzwungene Migration gefährde den sozialen und kulturellen Zusammenhalt der betroffenen Gesellschaften, wies die Generalanwältin zurück. „Das legitime Interesse der Mitgliedstaaten an der Bewahrung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts könne zudem durch andere, weniger restriktive Mittel als eine einseitige und vollständige Weigerung, ihren unionsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, wirksamer geschützt werden.“
Aus heutiger Sicht braucht man diesem Argument der Generalanwältin verbal gar nicht erst zu widersprechen, auch hier sprechen die Tatsachen längst für sich. Aber die Anmaßung des Gerichtshofs, die tradierten sozialen und kulturellen Eigenheiten der Mitgliedsländer und ihre Bedürfnisse unhinterfragt und ohne Einzelfallprüfung den Beschlüssen von EU-Bürokraten unterzuordnen, weisen in eine sehr gefährliche Richtung.

Solidarität soll in der EU zur Rechtsnorm werden
Noch gefährlicher ist allerdings die Richtung, die die Generalanwältin in ihrem Schlussantrag mit der Erhebung der Solidarität zu einer juristischen Norm, das heißt, ihrer Konstitutionalisierung, einschlägt. Sie behauptet, Solidarität als Norm habe eine lange Tradition in der EU, was keineswegs den Tatsachen entspricht. Im Gegenteil, die Vorgänge um die Zwangsumverteilung 2015 markieren eine neue Ära – dazu kommen wir weiter unten. Schon die Einführung von Quoten für Stahl oder Zucker in der EWG seien Beschlüsse gewesen, die von den Mitgliedern Opfer, also Solidarität verlangt hätten, behauptet Sharpston, und von hier zieht sie unbekümmert den Bogen zu der Erzwingung der Aufnahme von Migranten – ein Unterschied besteht da für sie nicht. Im Gegenteil, sie behauptet, es sei in der EU und ihren Vorläuferorganisationen immer schon so gewesen, dass sich die Mitglieder solidarisch dem Gesamtinteresse beugen mussten. Wer dieses Gesamtinteresse bestimmt, wird nicht ausgeführt. Dann fährt sie fort:
„Solidarität ist das Lebenselixier des europäischen Projekts. Durch die Teilnahme an dem Projekt und ihrer Mitgliedschaft in der Europäischen Union haben die Mitgliedsländer und deren Staatsbürger Verpflichtungen und Vorteile, Pflichten und Rechte. … Es ist erforderlich, kollektive Verantwortlichkeiten und Lasten auf sich zu nehmen, um das gemeinsame Wohl zu fördern. (…)
Die Achtung der Regeln des Klubs und die entsprechende Teilnahme an der Solidarität mit den europäischen Gefährten kann nicht auf knausriger Erbsenzählerei und auf Kosten-Gewinnrechnungen beruhen (leider von der Rhetorik des Brexit bekannt), und auf Fragen wie, was kostet mich die EU pro Woche, und was genau bekomme ich heraus, reduziert werden. Solch ein Egoismus ist ein Verrat an den Visionen von einem friedlichen und wohlhabenden Kontinent der Gründungsväter. Wenn das europäische Projekt gedeihen und voranschreiten soll, müssen sich alle besser verhalten als bisher.“

Wie die UN ihr Resettlementprogramm durchdrücken
Wenn die Unterordnung unter das vermeintliche große „Gemeinwohl“ zum Argument wird, ist höchste Alarmstufe geboten: Denn traditionell geht es dann um die Unterwerfung von Staaten und ihrer Bürger unter fremde Interessen. Und genau darum geht es auch in diesem Fall. Sollte der EuGH Sharpston folgend Ungarn, Polen und die Tschechische Republik der Insubordination schuldig sprechen, weil sie der Solidaritätseinforderung nicht genüge getan haben, beginnt eine neue Ära in der Geschichte der EU.
Der Wert Solidarität steht in dieser Interpretation an der Spitze der EU-eigenen Werteskala und überschreibt folgerichtig alle anderen Werte. Sollten diese Behauptungen so unangefochten stehen bleiben, wird das bedeuten, dass zukünftig jedes Mitglied mit Sanktionen gezwungen werden kann, sich Beschlüssen zu unterwerfen, die mit dem Label „Solidarität“ versehen sind und ihre nationale Souveränität entscheidend einschränken. Der schillernde, kaum genau definierbare Begriff Solidarität wird zur universell einsetzbaren Unterwerfungsklausel der EU, womit sich ihr Gebrauch kaum von dem in der Sowjetunion unterscheidet.

Frontalangriff auf die nationale Souveränität
Solidarität ist ein Begriff oder Wert aus dem Bereich der persönlichen Beziehungen. Sie bezeichnet, die freiwillige Bereitschaft, einem anderen Menschen im Notfall uneigennützig beizustehen. Die Grundlagen von Solidarität sind familiäre oder freundschaftliche zwischenmenschliche Beziehungen. Solidarität gibt es auch unter Fremden, dann beruht sie auf dem vorpolitischen Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb einer Gemeinschaft. Die Zugehörigkeit zu einer Nation ist die wichtigste Grundlage für freiwillige Solidarität unter Fremden, das heißt, für die Bereitschaft, das eigene Hab und Gut, und wenn die Bedrohung groß ist, sogar das eigene Leben für den Schutz von Mitbürgern herzugeben.
Die erste Universalisierung über familiäre und vorpolitische Gemeinschaften hinaus erfuhr der Wert Solidarität durch die kommunistischen Ideologen. Da das zum Revolutionssubjekt erklärte Proletariat keine nationale Zugehörigkeit kannte und sich stattdessen als universelle Klasse verstehen sollte, waren die ihm zugehörigen durch die internationale Solidarität aller Proletarier mit einander verbunden, die weit höherwertig war, als die Solidarität innerhalb der Familie.

Diese EU hat die motivierende Kraft Europa verspielt
Auch unter den von Kommunisten beherrschten Ländern bestand die Pflicht zur Solidarität – von Freiwilligkeit konnte schon lange keine Rede sein –, die dann in Aktionen verwirklicht wurde wie die kollektive Besetzung der Tschechoslowakei 1968 durch mehrere Länder des Ostblocks. Alsbald wurde die Solidaritätspflicht auch auf die Länder der sogenannten „dritten Welt“ ausgeweitet, wo sie im Wesentlichen als Begründung für sowjetische Interventionen diente. Diese Interpretation übernahmen dann die Achtundsechziger mit ihrer Kampfparole „Hoch die internationale Solidarität“ und begründeten damit ihre Zuneigung zu fernen Diktaturen, sobald diese nur antiamerikanisch genug waren. Solidarität gehört seither unter Linken und Universalisten zu den „Beutebegriffen“, wie sie Arnold Gehlen nannte, „die sofort jeden Sachwiderspruch zum Schweigen bringen.
„Das Völkerrecht kennt keine allgemeinen Solidaritätspflichten zwischen den Staaten“, schreibt dagegen der Völkerrechtsprofessor Martin Nettesheim in einer Studie über die Bedeutung der Solidarität im EU-Recht. Auch schufen die Gründungsverträge keine rechtlichen Grundlagen für die verpflichtende gegenseitige Unterstützung, im Gegensatz zu den Behauptungen Sharpstons. Erst der von den drei Ländern abgelehnte Beschluss von 2015 zur Zwangsumverteilung von Flüchtlingen gehe von einer bestehenden „Pflichtensolidarität“ aus, was ein Novum und weiterhin „sehr umstritten“ sei, so Nettesheim.

„EU“: Warum der Europäische Gerichtshof („EUGH“) nicht legitimiert ist
„Solidarität ist kein Prinzip, mit dem grundlegendere Strukturgegebenheiten einfach überspielt werden können. Dass inzwischen immer wieder schlagwortartig betont wird, ‚Solidarität ist keine Einbahnstraße‘, ändert an der Maßgeblichkeit der vertraglichen Strukturen nichts. Unklar ist bereits, ob der Rat der EU auf der Basis einer Notfallklausel des EU-Vertragsrechts eine Entscheidung erlassen durfte, mit der wesentliche rechtliche Regelungen des sog. ‚Dublin‘-Systems über die Zuständigkeit über die Gewährung internationalen Schutzes überlagert werden. Unklar ist auch, ob sich der legitime supranationale Herrschafts- und Regelungsanspruch der EU heute schon auf Fragen der Umsiedlung von Menschen zwischen den Mitgliedstaaten bezieht. Die Mitgliedstaaten haben der EU nur begrenzte Kompetenzen übertragen, und jeden Eingriff in die nationale Verfassungsidentität untersagt.“
Wer auf dem Hoheitsgebiet eines Staates siedeln und leben darf, gehört zu den Kernfragen staatlicher Souveränität. Wenn die EU-Führung und ihr wichtigstes Machtinstrument, der EuGH, mit diesem Urteil gegen drei EU-Mitglieder nun versuchen, die Solidarität als verpflichtende Rechtsnorm einzuführen, und ihr die oberste Priorität zu verleihen, verfolgen sie damit das Ziel, durch einen Präzedenzfall die nationale Souveränität der Mitgliedsländer in Zukunft schwerwiegend einzuschränken. Solidarität wird so zum Kampfbegriff, der den Weg zur europäischen Dystopie, zu den Vereinigten Staaten von Europa ebnen soll.

Wertebasiertes Recht zerstört den Rechtsstaat
Nicht nur politisch, auch juristisch gesehen begeben sich die EU und der EuGH, sollten sie Frau Sharpstons Rechtsauslegung folgen, auf ein Minenfeld mit absehbar katastrophalen Folgen für die Rechtssicherheit. Es entstehen Gefahren, weil Werte wie Solidarität nicht an und für sich existieren, sondern gesetzt werden. Sobald eine Gesellschaft nicht entlang von Regeln, sondern von Werten organisiert wird, entbrennt der ständige Kampf darum, welche Werte überhaupt gelten, wie die Rangordnung unter ihnen bestimmt wird, und wer sie bestimmen kann. Ganz offensichtlich bewertet der EuGH und die Führungsbürokratie der EU die Stellung der Solidarität in dieser Rangordnung ganz anders als Polen oder Ungarn und nimmt sich das Recht heraus, diese Bestimmung ohne die Bürger und die Parlamente dieser Länder vorzunehmen. Es ist jedoch die Aufgabe der Gesetzgebung, berechenbare und vollziehbare Regeln zu bestimmen und „den Terror des (…) Wertvollzugs zu verhindern“, schrieb der Jurist Carl Schmitt 1967, und fährt – wie an Frau Sharpston adressiert fort:
„Ein Jurist, der sich darauf einlässt, unmittelbarer Wertvollzieher zu werden, sollte wissen, was er tut. (…) Er müsste mit der neuzeitlichen Wert-Philosophie ins Klare kommen, ehe er sich entschließt, Werter, Umwerter, Aufwerter oder Abwerter zu werden (…)
Die Ereignisse der letzten Tage, der erneute Ansturm von Migranten auf die Außengrenzen der Union lassen die Argumente und den Schlagabtausch dieses Prozesses so erscheinen, als fänden sie in einem von der Zeit und jeder Realität abgesondertem Raum statt. Vielleicht dringt aber die Realität, dass nämlich kein einziges EU-Mitglied inzwischen mehr bereit ist, der selbstmörderischen Politik Merkels zu folgen, in dieses Realitätsvakuum ein, und der EuGH schreckt davor zurück, die angeklagten Länder eindeutig zu verurteilen und wird einen Kompromiss suchen. Auch wenn das geschehen sollte, müssen Demokraten den Entscheidungen und Argumenten des EuGH mehr Aufmerksamkeit schenken. Der Solidaritätszwang soll den Weg zur immer engeren Union ebnen. Er kann jedes Land treffen und wird ausgeübt werden, auch wenn in den Mitgliedsländern die Akzeptanz dafür fehlt.
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… Alles vom 5.3.2020 von Krisztina Koenen bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/solidaritaet-kampfbegriff-des-eu-apparats-gegen-die-souveraenitaet-der-mitglieder/
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Krisztina Koenen
Die gebürtige Ungarin studierte Germanistik in Budapest und Frankfurt. Krisztina Koenen war Redakteurin des FAZ-Magazins und der Wirtschaftswoche. Danach wechselte sie in die Unternehmenskommunikation, wo sie hauptsächlich für Automobilhersteller tätig war.
Krisztina Koenen ist Autorin mehrerer Bücher und Übersetzerin aus dem Englischen.

Kommentare:
Die »Beschlüsse des Europäischen Rates vom Sommer 2015,
die den Mitgliedsländern vorschreiben, 40.000, beziehungsweise später 120.000 Migranten aus Italien und Griechenland „umzusiedeln“« … … sind RECHTSWIDRIG, da sie in offenem WIDERSPRUCH zur Erklärung der UN-Menschenrechtskommission vom 17. April 1998 stehen, worin es unmissverständlich heißt: »Rechtswidrige Bevölkerungstransfers umfassen eine Praxis oder Politik, die den Zweck oder das Ergebnis haben, Menschen in ein Gebiet oder aus einem Gebiet zu verbringen, sei es innerhalb internationaler Grenzen oder über Grenzen hinweg oder innerhalb eines, in ein oder aus einem besetzten Gebiet, OHNE DIE FREIE und INFORMIERTE ZUSTIMMUNG der UMGESIEDELTEN als auch jeglicher AUFNEHMENDEN BEVÖLKERUNG.« [meine Hervorhebungen]. Es bleibt nur zu hoffen, dass der EUGH sich an geltendes internationales Recht hält (und dass Ungarn, Polen, Tschechen und Slovaken standhaft bleiben).
5.3.2020, Sr.St.H., TO

Ein hochinteressanter Artikel, liebe Frau Koenen!
Der alte linke Trick: Moral – bzw. das, was man dafür hält – soll das Recht ersetzen. „Gemeinwohl“ wird zur obersten Richtschnur. „Verrat an Visionen“ geht gar nicht … So begannen alle Diktaturen. Da müssen in der Tat alle Alarmglocken läuten.
5.3.2020, Ursula SCH
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Noch wichtiger sind 2 weitere Punkte:
– Ist diese Veranstaltung überhaupt legitimiert? Siehe dazu
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/eu-warum-der-europaeische-gerichtshof-eugh-nicht-legitimiert-ist/
– Dürfen Gerichte (de facto) Gesetze machen? Die Antwort lautet nein, in keinem Falle, in keiner Weise
5.3.2020, bha
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Was wurde im und nach der amerikanischen Unabhängigkeit
und der französischen Revolution alles unternommen, um dem Bürger sein „Staatsbürgersein“ zu erkämpfen.
Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit (französisch: liberté, égalité, fraternité) waren die Ideale der Französischen Revolution. In der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 wurde das Gottesgnadentum abgeschafft, und die Souveränität im Staat ging auf das Volk über. Und heute in der EU wird das scheinbar alles abgeschafft und nationale Parlamente nicken das auch noch ab. Eine nicht demokratisch legitimierte Kommission, ein nicht demokratisch legitimierter Rat und ein Parlament ohne die Rechte eines Parlamentes bestimmen darüber, wie Demokratie zu handlen ist.
War Thüringen hier etwa ein Anfang? Dann gilt um so mehr: Wehret den Anfängen!
5.3.2020, K.E.
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Vergleich mit einem mehrstöckigen Haus
Ich sehe hier schon den nächsten, nicht nur pan-europäischen, sondern internationalen Kollektivismus am Horizont aufziehen! Wir brauchen keine „Vereinigten Staaten von Europa“, sondern ein „Vereintes Europa der Vaterländer“, wie Charles de Gaulle die Formulierung in den 60er Jahren zu einem Kernpunkt seiner Europapolitik machte. Ich möchte selbst entscheiden dürfen, mit wem ich mich solidarisch zeige und wem ich meine Solidarität, dann auch gut begründet, vorenthalte. Asyl bedeutet für mich Schutz auf Zeit, was bereits im Kern die Rückkehr in die Heimat, sobald es die dortigem Umstände zulassen, in sich trägt. Migration heißt, dass ich nicht das Asylrecht in Anspruch nehme, sondern mich mit dem Ziel, mir durch Arbeit ein neues Leben aufzubauen, in einem anderen Land dauerhaft niederlasse. Diese Unterschiede werden vom linken politischen Spektrum gerne bewusst verwischt. Dieselben Leute sind es oft, die unter dem Verweis auf die Wahrung des Rechts (individuelle Prüfung auf das Recht auf Asyl) Wirtschaftsmigranten gerne erst über das Mittelmeer nach Europa holen.
Den Kritikern dieses Vorgehens, die (häufig leider zu Recht) vermuten, dass abgelehnte Asylbewerber dann nur noch selten zurückgeführt werden, wird dann gerne versprochen, dass über die Rückführung nach Prüfung des Asylantrags ja immer noch entschieden werden könne – wohl wissend, dass eine Rückführung über das Mittelmeer nur noch selten erfolgt und oft eine Duldung ausgesprochen wild. Wer als Kritiker dennoch auf die Rückführung besteht, ist dann herzlos, ein Menschenfeind oder gleich ein Rassist.
Ich vergleiche diese Situation gerne mit einem mehrstöckigen Haus, das auf einem umzäunten Grundstück steht. Vor dem Grundstückstor stehen diejenigen, die Schutz vor Verfolgung oder einfach nur ein wirtschaftlich besseres Leben suchen. Die erste Hälfte der Hausbewohner möchte – wissend, dass man selbst unerwünschte/-berechtigte „Besucher“ kaum wieder loswird – die Wartenden weder aufs Grundstück, geschweige denn ins Haus lassen. Die zweite Hälfte der Hausbewohner sieht das anders und besteht darauf, dass man die Wartenden zumindest aufs Grundstück oder gleich in den Hausflur lässt um sie sich näher anzuschauen und erst dann zu entscheiden, wen man wieder abweist. Das Problem ist nur: sind die Unerwünschten (Wirtschaftsmigranten) erst einmal im Flur, will die zweite Hälfte der Hausbewohner von ihrer zuvor gegebenen Zusage der konsequenten Abweisung auf einmal nichts mehr wissen. Ganz im Gegenteil: die zweite Hälfte ergreift dann auch noch aktiv Partei für die unerwünschten Gäste und argumentiert mit Moral, Ethik und Solidarität gegen die zuvor zugesagte Abweisung.
Gleichzeitig zeigt sich die zweite Hälfte der Hausbewohner dann auch noch so großzügig, dass sie den eigentlich Abreisepflichtigen versichert, dass diese in Zukunft nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen brauchen, sondern dass die gesamte Hausbewohnerschaft sie – zur Not auch bis zur Bahre – bereitwillig alimentiert. Und die erste, kritische Hausbewohnerhälfte kann nur noch taten- und kritiklos mit ansehen, wie die Stühle um den Esszimmertisch immer zahlreicher und die individuellen Essensportionen immer kleiner werden. Um den immer größer werdenden Kreis an Hungrigen satt zu bekommen, beschließt die zweite Hälfte, dass die arbeitenden Hausbewohner immer mehr von ihrem Lohn in die Haushaltskasse einzahlen sollen. Doch auch das reicht irgendwann nicht mehr. Also wird beschlossen, dass der Teil, des Haushaltsgeldes, der eigentlich für die Sanierung des Daches, des Kellerfundaments und für die Solaranlage zurückgelegt worden ist, nun auch zur Füllung des Kühlschranks verwendet werden soll. Da die Ausgaben zur Sanierung, zur Modernisierung und zum Erhalt der Haussubstanz nun nicht mehr getätigt werden können, beginnt es ins Haus zu regnen. Mit der Zeit schimmelt das Dachgebälk, Teile des Fundaments sacken ab und die klimaschonende energetische Sanierung muss auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Und niemand gibt der ersten Hausbewohnerhälfte mehr das Recht, sich gegen diese Entwicklung zu wehren.
Das ehemals solide Haus, in dem alle gerne wohnten, wird zur Ruine, weil Moral, Ethik und Solidarität als das über allem Recht und der ökonomischen Vernunft stehende Prinzip verankert wurde. Am Ende kann man kaum noch unterscheiden, wer schon immer Hausbewohner gewesen und wer Neubewohner ist. Denn gerecht ist, wenn die Armut dieser Welt gleich verteilt ist. DAS IST SOZIALISMUS!
5.3.2020, Ch.B.
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Zweck der EU ist die Herbeiführung der Vereinigsten Staaten von Europa SELBST
Kurz und knapp: Ich halte die Argumentation von Frau Sharpston für stringent und mit dem Geist und Buchstaben des Lissabon-Vertrages entsprechend, und die Argumentation der Visegrad-Gruppe konkludent für nicht. Das sage ich, obwohl ich mit den Visegrad-Staaten vollkommen übereinstimme, zumindest dem Duktus ihrer Argumentation.
ABER: Sinn und Zweck der EU ist nun einmal die Herbeiführung der Vereinigsten Staaten von Europa, de facto regiert von Paris aus, de jure von Brüssel und Nebenorten. Wer immer Mitglied in diesem Verein werden wollte, mußte erkennen, worauf er sich einließ. Und das bedeutet die Zustimmung zu:
* Unbegrenzte Einwanderung aus der 3. Welt
* Einverständnis mit einer multikulturellen, hyperindividualistischen Gesellschaft
* Unterordnung unter die neosozialistisch-linksliberalen Eliten Westeuropas
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Dafür bekamen die Neumitglieder seit 1990 eineseseits die Möglichkeit, ihre Abrbeitslosigkeuit unsd Sozialfälle und Django-Reinhart-Nachspeilkapellen nach Deutschland (insbesondere Berliner S-Bahnen und Kneipenviertel) oder England zu exportieren; dann Geld, sehr viel Geld, vor allem deutsches. Die Autobahnen bei uns verfallen u.a. AUCH, weil wir die zwischen Warschau und Krakau oder Budapest und Debrecen finanzieren – allein schafften diese Nationen das bis 1990 so wenig wie die DDR, die nicht einen Meter Autobahn ohne Transipauschale finanzieren konnte, und selbst dann hatten sie 1989 noch den Originalbelag von Adolfs Baukolonnen.
Polen, Ungarn, die Tschechei oder Slowakei hatten 1990 bloß das Dollarzeichen oder besser gesagt damals noch D-Markzeilen in den Augen. So wie bei Steuersparern setzte bei ihnen das Denkvermögen aus. Sie hätte sich damals schon bereits nur Berlin-Wedding oder Neukölln Sonnenallee anschauen müssen, um erkennen zu können, um abzusehen, was auf sie zukommt und was sie sich einhandeln. Aber sie waren geldgeil – und dafür halten die Westeuropäer nun die Wechsel zur Einlösung bereit.
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Orban ist für mich in dieser Hinsicht ein besonders verlogener Hund, weil er es sich nämlich (da ähnelt er sehr Salvini) mit keinem verderben will. Die grünlinken (West-) Deutschen sollen ihm weiterhin Autobahnen und Glasfaserkabel bezahlen, aber sonst will er mit ihnen nichts zu tun haben, sich dann aber wieder im Glanze der EVP als bewährter Internationalist und Weltbürger sonnen. Geht nicht.
Ich kann den Osteuropäern nur sagen: Raus aus der EU. Macht im Osten Euer eigenes Ding, fragt freundlich bei den Briten an, und wenn es läuft, wird es einen Überläufer nach dem anderen geben. Wer im grünlinken Deuschland als letztes das Licht ausmacht, ist unsere Sache. Aber wenn Ihr in der EU bleibt, für die Milliarden für Eure Staatskassen und Bauern und Gastarbeiter in Deutschland, wenn Ihr weiter die Industriearbeitsplätze haben wollt, die früher in Nürnberg, Mannheim oder Offenbach waren, dann müsst Ihr eben auch damit leben, dass das bedeutet, Eure Länder zu islamisieren und zu überfremden. Ein bißchen schwanger geht nicht. Als Lektüre empfehle ich weiterhin den „Zauberlehrling“ sicher auch verfügbar in Übersetzungen un slawischen Sprachen. Dann erkennt Ihr uns.
PS: Auf die kleine Community, die Tichys Einblick oder die Achse des Guten liest, setzt nicht, auch wenn sie mit Euch sind. Das sind nicht mal ein fünftel der Wähler hier bei uns.
5.3.2020, Th.H.
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Der Drang, eine UdEuSSR zu realisieren
fördert den Untergang dieses fälschlich so benannten Friedensprojekts. Arnuld Baring konnte mit seiner Weitsicht Helmut Kohl nicht überzeugen, Herr Sinn nicht AMerkel. Geistige Helle geht bei uns gar nicht und wird ggf. bestraft.
5.3.2020, W.K.
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Die Ereignisse seit 2008, verschärft seit 2015,
haben mit der „europäischen Idee“ das gleiche getan, was der Vietnamkrieg mit dem „American Dream“ gemacht hat – entlarvt als das hohle Pathos einer kleinen Gruppe Nincompoops mit hart ererbter Elitezugehörigkeit, um die 99,9% außerhalb der eigenen Netzwerke bei Laune zu halten. Zurück zur EWG, dem *wahren* Friedensprojekt, anstelle des Brüsseler Verdrussgenerators!
5.3.2020, P.P.
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„Solidarität ist keine Einbahnstraße“? Was für eine Solidarität?
In erster Linie ist die EU eine Vertragsgemeinschaft, in der alle Staaten gleichberechtigt sind. Die Zusammenarbeit basiert also nicht auf einem ideellen Begriff wie „Solidarität“ sondern auf vertraglichen Klauseln. Ich bezweifle dass Deutschland seinen EU-Beitrag aus Solidarität bezahlt, wie dies die Briten wohl am wenigsten taten. Solche Begriffsduselei ist blos dazu gedacht andere Einschüchtern zu wollen, „wenn du nicht parierst bekommst du kein Geld mehr“. Schöne Solidarität
„Solidaritär“ ist eine moralische einseitige Handlung, also eine „Einbahnstraße“. Wer für „Solidarität“, Dankbarkeit erwartet darf es nicht Solidarität nennen und ist moralisch ein ziemlicher Schuft, der „Solidarität“ nur deswegen gewährt um das zu erhalten was er in egoistischer Weise haben will.
5.3.2020, G.F.
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Der EUGH fungiert als Erfüllungsgehilfe einer EU Technokratie, SELBST
deren Ziel es ist, den Nationalstaat, samt seiner demokratischen Institutionen, schrittweise aufzulösen. Bereits heute wird nationale Rechtssprechung an EU Recht angepasst, bis hin zum BGH. Die nächste Ebene ist die der UN, deren „Vorgaben“ die EU Rechtssprechung leiten. So stützen inzwischen Gerichte, weit entfernt vom „bürgerlichen Souverän“, ohne Kontrolle über deren demokratische Legitimation, eine überstaatliche, nicht demokratisch legitimierte EU Regierung, die ihrerseits Richtlinien umsetzt, die ebenfalls jeder demokratischen Legitimation entbehren. So hat die freiheitlich bürgerliche Demokratie bereits ihr Ende gefunden. Begrüßt von Politik und deren großer Entourage aus Medien, NGOs usf., die sich für nichts und bei niemandem mehr politisch zu rechtfertigen brauchen. Uns menschlichen Gattungswesen droht ein böses Erwachen in der Despotie.
5.3.2020, G.F.
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Ein durch nichts legitimierter EU-Gerichtshof maßt sich an,
den einzelnen Staaten ihre Souveränität zu nehmen, alles unter dem Deckmäntelchen des ad absurdum geführten und inflationär gebrauchten Wortes „Solidarität“. Man kann es nicht mehr hören! Und unsere rat – und hilflosen, von MSM und links-grünem Meinungsdiktat getriebenen Politiker sind froh und dankbar, alle Verantwortung auf eben diesen Gerichtshof und die von Ursula von der Leyen, einer engen Vertrauten Merkels, geführte EU-Kommission übertragen bzw. auf sie weisen zu können. Man fasst es nicht mehr!
5.3.2020, Maja SCH
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Ungarn war zwischen 1944-1989 nicht souverän..
Also 1 Jahr war er unter deutscher Besatzung und 44 Jahre unter szovjetischer Besatzung. Ähnlich, wie die andere sog. Ostblock Länder. Sie werden niemals akzeptieren in einer Vereinigte Staaten Europas ihre Souverän wieder aufzugeben. Die Richtung soll viel mehr in Richtung mehr Souveränität gehen. Die V4 Staaten sind Mal eine politische und wirtschaftliche Macht geworden, Brüssel kann sie nicht umgehen. Sie werden wohl selbst entscheiden, wer in dem Land wohnen darf. Ich entscheide auch, wer bei mir wohnen darf.
5.3.2020, A-M
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Was waren das noch Zeiten in der guten alten EWG.
Deutsch-französische Freundschaft, Aufbruch in eine neue Zeit, Frieden und Völkerfreundschaft. Und heute? Wahsinn, Hass und Mißtrauen. Gemeinheit, Rachsucht und Egoismus. 75 Jahre Frieden, Wohlstand wie noch nie. Scheint uns nicht zu bekommen, das Ganze. Wenn der Mensch keine Probleme hat, dann macht er sich welche. Das haben wir nachhaltig hinbekommen. Und nun treten wir in die Phase der großen Korrektur ein. Und da sehen wir dann, dass es sehr wohl noch eine höhere Ordnung gibt, die den wildgewordenen Menschen wieder auf den Boden der Tatsachen holt. Das sollte auch Anlass zu Demut (dem Mut zum Dienen) und Dankbarkeit sein. Also Kopf hoch! Da kommen wir schon durch.
5.3.2020, O.H.
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Das immer wieder gerne angeführte Völkerrecht
und auch die Genfer Flüchtlingskonventation sind ein sehr hohes Recht das sogar Landesrecht und Bundesrecht bricht.
Es bricht aber nicht das Verfassungsrecht von souveränen Staaten.
Und unsere Verfassung ist das deutsche Grundgesetz, wenn auch nur provisorisch.
Ein Bürgerkrieg innerhalb eines Landes reicht jedenfalls für den Status Kriegsflüchtling nicht aus.
Die Genfer Flüchtlingskonvention sowie auch das Völkerrecht ist ausschließlich für tatsächliche Kriegsflüchtlinge gedacht, deren Land von einem anderen Land überfallen und bekriegt wird.
Es gilt nicht für Wirtschaftsmigranten die aus sicheren Lagern kommen, Scheinasylanten, Armutsmigranten, Nachzügler, Leistungserschleicher, Wehrdienstverweigerer, Terroristen, Mehrfachanmelder, IS-Rückkehrer, Nafris, Lügner, Betrüger, Mörder und Vergewaltiger, sonstige Kriminelle oder von Armut und Arbeitslosigkeit Betroffene.
Armut und Arbeitslosigkeit ist übrigens in Deutschland nicht als Asylgrund anerkannt.
Das Menschenrecht ist für den Schutz jeden einzelnen Menschen gedacht aber nicht als Schutz für illegale Eindringlinge die, wie wie aktuell in Griechenland, teils mit Gewalt in andere Länder eindringen wollen um dort ihre Aufnahme und Versorgung zu erzwingen.
Bei uns in Deutschland gilt nach wie vor das Dublin-III-Abkommen, das Schengen-Abkommen und in erster Linie unser Grundgesetz § 16a Absatz 2, Asylgesetz § 18 und Asylgesetz § 26a.
Deutschland muss nur endlich mal diese gültigen Abkommen und unser Grundgesetz auch beachten, anwenden und durchsetzen.
Dazu gehört auch, dass die deutschen Staatsbürger diesmal verhindern, dass die deutsche Bundeskanzlerin, unter frenetischem Beifall der LinksRotGrünen, zum wiederholten male unser Grundgesetz Artikel 16a Absatz2 bricht und das Dublin-III-Abkommen wieder mal kurzerhand außer Kraft setzt.
5.3.2020 N.M.
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Zu einer wirklichen Gefahr für die Demokratie entwickeln sich Gerichte,
die sich immer häufiger als Gesetzgeber aufspielen. Dazu gehören der EuGH und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Vermehrt lässt sich beobachten, dass politische Ziele, die in nationalen Parlamenten nicht durchsetzbar sind, auf dem Umweg über europäische Institutionen durchgepaukt werden. Derlei Entscheidungen sind demokratisch überhaupt nicht legitimiert, untergraben die Gewaltenteilung und damit die Demokratie in gefährlichem Maße.
5.3.2020, H.N.
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Solidarität und Toleranz, in einer halbwegs homogenen Gesellschaft
sind nicht nur verkraftbar, sondern können aus einer Einbahnstrasse führen. Zum Problem werden diese beiden Denkweisen wenn völlig unterschiedliche Welt- und Gesellschaftsbilder aufeinander treffen. Beispiel: In Griechenland herrscht ein Gesellschaftssystem in dem sich jeder nur sich selbst verpflichtet fühlt. Der Staat wird für alles verantwortlich gemacht und jeder versucht sich selbst ein großes Stück vom Kuchen abzuschneiden. Das Finanzamt in Athen hatte 700 Putzfrauen von denen die meisten nicht wussten wo das Finanzamt überhaupt steht. Als man sparen musste und ein paar dieser Putzfrauen entlassen wollte standen eben diese 700 Putzfrauen vor dem Parlament und demonstrierten gegen ihre Entlassung. Das heißt zum einen das sich das griechische Volk nicht mit dem Staat identifiziert (unsolidarisch ist), und zum anderen das es um den Eigennutz geht (ebenfalls unsolidarisch), und um sonst nichts. Nun soll die resteuropäische Solidarität genau dieses Gesellschaftsmodell mitfinanzieren. Das wiederspricht jedem Menschenverstand. Toleranz ist ebenso nur in einer Gesellschaft mit den selben Grundwerten erfolgreich. Während der Überfahrt von moslemischen Einwanderern werfen diese alle Christen von Boot. Darunter Frauen und Kinder. Die Mörder laufen heute auf europäischen Strassen umher und man fordert Toleranz gegenüber deren Verhalten. Es kommen Menschen die 2001 vor laufender Kamera gefeiert haben als die Twin Towers in sich zusammen stürzten. Wer diesen Menschen Toleranz entgegenbringt muß entweder Moslem sein oder sein Leben wie Kaspar Hauser verbracht haben. Solidarität und Toleranz bedarf einer gegenseitigen Anerkennung und die akzeptanz von Grundwerten. Daran scheitert die EU und Deutschland im Besonderen.
5.3.2020, dan
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Die EU ist ein wenig mit ALG 2 zu vergleichen.
Wenn die Hilfe angenommen wird, wird bis in die tiefsten Privatsphäre willkürlich eingegriffen. Bis zur Unmündigkeit, zur eigenen Unselbständigkeit. Das Aufbäumen wird solange mit Sanktionen bis zur endgültigen nationalen Willenlosigkeit vollstreckt. Great Britain hat das zuletzt erkannt und gehandelt. Es wird Zeit zu erkennen, dass die Idee einer wirtschaftlichen EU durch eine sozialistische Ideologie missbraucht wird. Zeit sich der eigenen Stärke zu erinnern. Weg von der okupanten Ideologie der Deutschen, weg von der französischen Allmachtsfantasie.
5.3.2020, Th.F.B.
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Siehe zur Nicht-Legitimität der „EU“-Fake-Staatsorgane
auch https://www.tichyseinblick.de/meinungen/eu-warum-der-europaeische-gerichtshof-eugh-nicht-legitimiert-ist/
und https://www.tichyseinblick.de/meinungen/eu-warum-es-keine-legitimierte-eu-gesetzgebung-gibt/
Der Beschluss des „EU“-Rates ist natürlich auch nichtig; diese Art von Beschlüssen könnten höchstens die Staatsbürger der einzelnen Staaten selbst, unmittelbar im Rahmen eines Staatsbürgerentscheides treffen. Generell werden unmittelbar anzuwendende Rechtsnormen, also Gesetze und Verordnungen, nicht aber Verfassungsartikel, auch maßgeblich auf der Basis von Grundwerten und Grundprinzipien verfasst. Dieses prinzipielle Vorgehen ist also nicht nur OK, sondern der Standard.
Das Problem besteht hier darin, dass dazu ausschließlich legitime Staatsorgane legitimiert sind, also die nationalen Parlamente und die wahlberechtigten Staatsbürger als Staatsbürgerschaft bei Staatsbürgerentscheiden. Gerichte und jede Form von Exekutive sind dazu in keinem Fall berechtigt. Und was die „EU“ angeht, so gibt es dort keine legitimierten Staatsorgane. Was wir hier erleben, ist ein unfassbar dreister Versuch, eine Funktionärsdespotie seitens hochdubioser, nicht gewählter und linksradikaler / linksextremer Funktionärskader einzurichten und dabei die nationalen Staatsorgane alle auszuhebeln und die Bürger zu Untertanen der Kaderbonzen zu machen.Alle diese Leute müssen rückwirkend gefeuert werden und wegen Hochverrats angeklagt und bestraft werden, die Institutionen müssen ersatzlos aufgelöst werden.
5.3.2020, bha
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Vertrag von Lissabon:
„Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“ „Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern ….“ – Also: auch den (inner- und zwischenstaatlichen) „Frieden“ und das „Wohlergehen“ …

Grundrechte-Charta der EU: „… gründet sich die Union auf die … Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet. Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der Organisation ihrer staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei. …“ Dort kommt bereits das Wort „Solidarität“ vor (aber wohl bemerkt als abstrakter moralischer Wert), allerdings auch der Begriff „nationale Identität“ und „Raum der Freiheit“.

Danke für den Beitrag. In der Tat könnte/würde die Etablierung von Solidarität als Rechtsnorm dazu führen, dass die Souveränität der Staaten negiert wird zugunsten einer juristischen Norm, derzufolge die EU-Staaten Flüchtlinge und Migranten in nicht näher definierter Anzahl aufnehmen/resettlen müssen und es „Niederlassungsfreiheit“ gibt. (Im Sinne des UN-Migrationspaktes und hiesiger Befürwortern eines „globalen Rechts auf Migration“.) Das Zauberwort Solidarität könnte auch dazu führen, z.B. eine EU-weite Arbeitslosenversicherung einzuführen, ggf. auch die Leistungen für Migranten in allen Staaten auf höherem Niveau „anzupassen“? Sollte der EuGH künftig die Aufnahme von (seenotgeretteten) Migranten zum einklagbaren Recht erheben, würde das Herrn Maas und Frau Rackete sicher freuen, langfristig aber wohl einige EU-Staaten aus der Solidaritätsgemeinschaft aussteigen lassen. Letztlich ist die EU ja auch zuvorderst für EU-Einwohner da, nicht für Menschen aus aller Welt.
5.3.2020, hp
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Die sollen mal so weitermachen…
Deutschland wird bei derzeitigem Merkel-Kurs bald wirtschaftlich zusammenbrechen, womöglich sogar in bürgerkriegsähnlichen Wirren versinken, damit ist dann ein Ende mit Zahlemann und Staaten mit verantwortungsbewußter Führung werden dem Beispiel des UK folgen und fluchtartig die EU verlassen, womit dieses diktatorische Monstrum dann Geschichte wäre. Gut so, denn dann könnte man einen Neuanfang unternehmen und die bewährte EG neuerstehen lassen.
Leider wird das nicht ohne erhebliche Schäden abgehen – dafür kann man sich dann bei den Blockparteien bedanken, die uns diesen ganzen Wahn aus Sozialismus, Pseudo-NGOs, Migration, Islamisierung, Klimafanatismus, Industrievernichtung, Atomausstieg, Genderunfug und Feminismus eingebrockt haben. Das alles wieder auf Normalmaß zurechtzustutzen wird kein leichter Weg werden.
5.3.2020, A.E.

Eines der Probleme liegt im „Potsdamer Abkommen“
(III. B. Art. 19: „Die Bezahlung der Reparationen soll dem deutschen Volke genügend Mittel belassen, um ohne eine Hilfe von außen zu existieren.“) und dem daraus entstandenen „Londoner Schuldenabkommen“ (letzte Schuldenzahlung 3. Oktober 2010).
Verwoben mit dem indirekten Zwang zur europäischen Einigung, den vor nicht allzu langer Zeit selbst der Altkanzler Helmut Schmidt 2013 („Es war der Argwohn gegenüber einer zukünftigen Entwicklung Deutschlands, der 1950 den Beginn der europäischen Integration begründet hat“) prägnant dargestellt hat. Aus der EKGS zur Verhinderung weiterer Aufrüstung wurde im Laufe der Jahrzehnte über die EWG die EU.
Was damit allerdings nicht fixiert war, sind die schon lange vorher andauernden erheblichen Nettozahlungen Deutschlands an die EU. Wenn diese aufgrund einer sicher kommenden (nur wann?) Wirtschaftskrise ausbleiben, weil in Deutschland der Mittelstand nicht mehr zu schröpfen ist und die Unternehmen sich (mangels Einigung über Steuersätze) rausmogeln können, dann ist das der Anfang vom Ende der EU (nicht Europas!). Einem nackten Deutschland können auch die Siegermächte nicht in die Tasche greifen.
England ist draußen, Frankreich hat genügend Sorgen, die im „deutschen Qualitätsjournalismus“ geflissentlich unterschlagen werden, Schweden ist mit seinen Einwanderern auch nicht glücklich usw. Die Visegrad-Gruppe scheint mit ihrer Mitgliedschaft in der NATO zufrieden; wenn es keine EU-Gelder gibt, wird sich auch hier wenig Bereitschaft zur Integration (was auch heißt: Befolgung der europäischen Regeln) geben. Vielleicht platzt die EU früher als der Euro? Die aktuelle, „sultanische“ Flüchtlingskrise sorgt jedenfalls dafür, die Europäer enger zusammen rücken, auch wenn es Brüssel nicht mehr gibt…
5.3.2020, tax
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Hinzu kommt, dass Entscheidungen des EuGH praktisch kaum zu korrigieren sind, SELBST
weil dafür zwischen den Mitgliedsstaaten zunächst eine Einigung gefunden werden muss. Der EuGH ist kein Gericht, dass sich in das System der Gewaltenteilung einpasst – wie so vieles in der EU. Auch deshalb führt jede Kompetenzverschiebung auf die EU-Ebene zur weiteren Entrechtung der Bürger; zur Fremdbestimmung, zu weniger Kontrolle, weniger Mitbestimmung, weniger Freiheit, weniger Einflussmöglichkeit. Die EU ist ein politische Fehlkonstruktion, soweit sie sich von der Schaffung eines einheitlichen Marktes entfernt hat. Sie ist auch gar nicht notwendig, denn außenpolitisch ist sie ein Zwerg und beweist im übrigen vor allem, dass sie Probleme nicht löst, sondern gären lässt und so vergrößert. Kleine poltitische Einheiten sind für die Bürger besser zu kontrollieren, wendiger und richten weniger Schaden an, wenn sie einmal versagen.
5.3.2020, K.SCH
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Die EU ist ein Imperium. = EUdssR
Da es keine Volksabstimmungen zur Mitgliedschaft gab, handelt es sich bei der EU um einen nicht legitimiertes Imperium. Rechtspositivismus ist darüber hinaus Herrscherrecht. In der EU gibt es kein Recht, denn Recht muss gefunden werden. Hoch lebe das common law!
5.3.2020, JK.J.
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Es geht nicht um die Einschränkungen nationaler und staatlicher Souveränität,
es geht um deren Abschaffung! Was noch zu sagen wäre zum Thema Solidarität. -Schon in der „DDR“ wurde dieser Begriff überstrapaziert und entsprechende Verhaltensweisen staatlich verordnet bzw. vorgeschrieben. Also „vorwärts und nicht vergessen, die Solidarität“!
5.3.2020, fre
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Wenn es eine Pflicht zur Solidarität als Wert an sich gäbe, SELBST
dann bräuchte man in der EU weder die NATO noch müsste man eine europäische Armee planen, noch wäre irgendein EU-Mitglied faktisch noch neutral. Die Neutralität wäre in der EU abgeschafft. Auch Frontex stünde über nationalen Grenzschützern und nicht umgekehrt.
5.3.2020, nac
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Der EuGH ist ein gutes Mittel, die Bürger zu entmachten. SELBST
Denn wer würde schon dem Urteil von Gerichten widersprechen! Wobei ich nicht weiß, wer diese Richter in ihre Ämter gehoben hat. Einfach ein Urteil des EuGH und man „schafft“ Dinge, die man in der EU auf legalen Weg niemals geschafft hätte. Deshalb ist es fast noch wichtiger vom EuGH auszusteigen als von der EU.
5.3.2020, M. L.
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„Denn wer würde schon dem Urteil von Gerichten widersprechen!“: Ich z.B. Denn dies ist nicht nur kein Gericht, sondern in vielerlei Hinsicht durchidelogisierte, linksextreme Organisation.
Siehe auch https://www.tichyseinblick.de/meinungen/eu-warum-der-europaeische-gerichtshof-eugh-nicht-legitimiert-ist/
5.3.2020, bha
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Das Geld wird dann sonst wo gestrichen – Polen kriegt dann weniger anderer Gelder.
Das ganze ist besonders perfide weil Polen seit 2014 fast 2 Millionen Ukrainer aufgenommen hat. Das ist per 1000 Einwohner mehr als die Deutschen seit 2015 es getan haben. Das Problem ist: Polen hat es richtig gemacht und die meiste Ukrainer arbeiten und sich wie der Rest der Einwohner des Landes verhalten. Man kann über Polen schimpfen aber das hat das Land richtig gemacht. Vielleicht konnte EU und Deutschland etwas lernen? Ich habe das hier schon mal geschrieben – Polen hat auch eine eingesessene muslimische Minderheit. Die sind auch sehr gut integriert. Möglich ist es also. Wie kann es sein, dass ein christliches Land voll von Islamophoben und fremdenfeindlich dass es nicht weiter geht, mindestens wenn man MSM glaubt, so was geschafft hat? Wie kann es sein dass so ein reiches, gut organisiertes und tolerantes Land wie Deutschland die Situation dermaßen vermasselt hat? Vlt ist Ideologie die wir folgen einfach falsch und man muss sich überlegen welche Migration man will, welche Art davon funktionieren kann und wie groß sie sein darf?
Wenn man schon mal auf das Geschmack des rationalen Denkens kommt, konnte man die gleiche Methode bei anderen Problemen der Gegenwart einsetzen: Wohnraum, Luftqualität, ein marodes dafür aber sehr teures Gesundheitssystem, Energieversorgung und ein Paar anderen Kleinigkeiten. Man kann erschrecken wie viel man schaffen konnte wenn man sich auf Fakten konzentriert und Vernunft benutzt statt Ideologie.
5.3.2020, kok
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Ausgleich der Target2-Salden
Wegen den zukünftigen Vereinigten Staaten von Europa kümmert sich auch nimand um den Ausgleich der Target2-Salden, wie vergleichsweise in den USA, wo Handelsbilanzdefizite jährlich ausgeglichen werden und jedes Land seine Schulden selbst zu verantworten hat.
Wir plustern uns auf wegen unserer Exportstärke, dabei zahlen wir die Rechnungen auch noch selbst. Aber wenn das demnächst sowieso in der Familie bleibt… Fakten schaffen nennt man sowas.
5.3.2020, Bes

.Ende Kommentare

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Geistiger Vorhang trennt Osteuropa und Westeuropa
Ein Vorhang legt sich über Europa. Er trennt die vom Kommunismus traumatisierten Länder des Ostens, insbesondere die Visegrad-Länder, also Polen, die tschechische Republik, die Slowakei, und Ungarn, aber auch die neuen Länder der Bundesrepublik, von den materiell saturierten Ländern des Westens: Frankreich, Großbritannien, Westdeutschland und Skandinavien.
Der neue Vorhang ist kein „eiserner Vorhang“, sondern vielmehr ein geistiger Vorhang. Die neue europäische Trennung kommt insbesondere in der Flüchtlingsfrage zum Vorschein. Der Osten will keine Migranten aus islamischen Staaten aufnehmen, der Westen wiederum hat dafür kein Verständnis. Der Osten gibt sich islamophob, der Westen zunehmend okzidentophob. Im Osten grassiert die Angst vor dem zivilisatorischen Untergang, im Westen herrscht spätrömische Dekadenz.
Schließlich klammert der Osten sich an altes und eigenes, während im Westen alles, was neu und fremd ist, freudig begrüßt wird. ….
Alles von Moritz Muecke vom 28.7.2016 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/ein_geistiger_vorhang_zieht_sich_durch_europa

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