Notverordnungen

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Grinsen ersetzt ernsthafte Politik am 26.9.2022 in Saudi-Arabien

 

Notverordnungen und Mangelwirtschaft gehören zusammen

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Der Ausnahmezustand legt den Schalter um
Der Ausnahmezustand hat eine Scharnierfunktion. Durch ihn lässt sich das aktuelle System in einen Narkosezustand versetzen. Der Ausnahmezustand lockt mit dem Anreiz nahezu unbegrenzter Macht. Was dann folgt, ist nicht Anarchie oder Chaos, sondern die „politische Entscheidung“, welche sich selbst verpflichtet, das Richtige, Beste und Notwendige zu tun, um die Ordnung zu bewahren.
In der Politik scheint es Themen erster und zweiter Ordnung zu geben. Die Themen der zweiten Ordnung sind alle, die nach einem politischen Tauziehen entschieden werden, in den Kanälen des Rechts und im Kleid eines festen Prozedere. Hier wird debattiert, verhandelt, nach Alternativen und Kompromissen gesucht sowie am Ende abgestimmt und entschieden. Der normale demokratische Prozess eben. Themen der ersten Ordnung sind alle, die von solcher Wichtigkeit sind, dass im Vornherein ein festes Ergebnis „gesetzt“ ist, und der normale politische Prozess ein Risiko wäre, da er eine Abweichung vom Ergebnis zur Folge haben könnte. Hier wird das Gebiet des Politischen, also des nach Alternativen suchenden Prozesses, verlassen.

Das Mittel der Wahl, um Themen der ersten Ordnung durchzubekommen, ist der Ausnahmezustand oder Notstand. Es ist der Ausnahmezustand, der den demokratischen Prozess in gewisser Weise „entweiht“, zumindest aber herabwürdigt. Denn der demokratische Prozess existiert ja, um aus Rede und Gegenrede, These und Antithese, trial & error im Idealfall eine sachlich „bessere“ Entscheidung zu generieren, als dies ein einzelner Akteur kraft seines begrenzten Wissens je könnte. „Form follows function“ könnte man kunsttheoretisch anmerken. Der Ausnahmezustand zerschlägt die bisherige Form und begründet die neue Form mit der „Notwendigkeit“ oder „Dringlichkeit“. Das ist eine paradoxe Blindstelle in modernen Verfassungen: Je wichtiger eine Entscheidung, desto undemokratischer ist sie zu fällen. Und diese Regel scheint unabhängig davon zu gelten, dass nicht selten die Dringlichkeit der Entscheidung nur ein Vorwand ist, um die Demokratie auszuhebeln, da auch demokratische Prozesse im Notfall schnell ablaufen könnten.
Ausnahmezustand, Freund-Feind-Denken, Politische Theologie: Wer sich in der aktuellen Politik umsieht (das Großraumdenken der NATO-Prägung hinzugenommen), sieht überall das Denken Carl Schmitts am Werk, und das, man staune, von einem Personal, das überall demonstrativ das Banner des „Antifaschismus“ vor sich herträgt. Was zeichnet den Souverän nach Carl Schmitt aus? „Er entscheidet sowohl darüber, ob der extreme Notfall vorliegt, als auch darüber, was geschehen soll, um ihn zu beseitigen.“ Wer entscheidet, ganz konkret, bei Gesundheitsnotständen, Klimakrise oder Krieg?

Gesundheitsnotstand …
Klimanotstand
Transgender-Ideologie …
Kriegszustand ….
… Alles vom 18.5.2024 bitte lesen auf
https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/wie-souveran-ist-der-souveran

 

Lucke: EU-Schuldenaufnahme wegen Notsituationen
„Das Bundesverfassungsgericht hat die EU-Verschuldung nun zugelassen. Im allgemeinen gälte für die EU in der Tat ein Verschuldungsverbot und deshalb dürfe der Haushalt der EU keinesfalls durch Kreditaufnahme finanziert werden. Aber in bestimmten Ausnahmesituationen (Naturkatastrophen, Pandemien) müsse man auch Schulden aufnehmen dürfen. Man kann aber alles zur ‘Ausnahme’ erklären: Corona, die Ukraine, die Energieversorgung, das Klima, die Arbeitslosigkeit, China, den Protektionismus der USA. (…) Da die Schulden das Ausmaß der Eigenmittel erreichen dürfen, kann die EU im Prinzip ihre Ausgaben verdoppeln und die Hälfte davon durch Schuldenaufnahme finanzieren. Hat das Bundesverfassungsgericht wirklich geglaubt, es könne mit seinen windelweichen Kriterien das ‘allgemeine’ Verschuldungsverbot der EU aufrechterhalten? Können Verfassungsrichter wirklich so naiv sein?“
Bernd Lucke, Ökonomieprofessor an der Universität Hamburg, im „Cicero“ am 7. Dezember 2022, https://www.cicero.de

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EU-Gesetz Binnenmarkt: Single Market Emergency Instrument (SMEI)
Die EU-Kommission soll ermächtigt werden, alle Unternehmen in der EU direkt zu kontrollieren
Mit Ihrem Gesetzentwurf für ein „Notfallinstrument für den Binnenmarkt“ plant die EU-Kommission im nicht näher definierten Krisenfall zur obersten Wirtschaftskontrollbehörde der Unternehmen in allen Mitgliedsländern zu werden. Sie will Unternehmen, die sie für krisenrelevant erklärt, vorschreiben können, was sie produzieren und an wen sie es zu liefern haben. Der Demokratie und der Marktwirtschaft in Europa geht das an die Substanz.
….
Das Notfallinstrument ist ein Notstandsgesetz. Und bei Notstandsgesetzen ist zentral, wer darüber entscheidet und wie leicht es ist, einen Notstand auszurufen und die entsprechenden Befugnisse zu aktivieren. Denn wer mehr oder weniger nach Belieben den Notstand erklären kann, hat große Macht, die er missbrauchen kann. Das geplante, nach dem englischen Namen Single Market Emergency Instrument als SMEI abgekürzte EU-Gesetz gibt in dieser Hinsicht mehr als genug Anlass zur Besorgnis.

Erklären kann den Notstand laut Verordnungsentwurf eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat (der Regierungen) zusammen mit der Kommission.
https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/voting-system/qualified-majority/
Das sind derzeit mindestens 15 Mitgliedsregierungen, die zusammen mindestens 65 Prozent der Einwohner der EU repräsentieren. Eine mögliche, unbotmäßige Ländergruppe wie z.B. Ungarn, Polen und Italien, die den Kampf gegen den Klimawandel weniger ernst und den materiellen Wohlstand ihrer Bevölkerungen ernster nehmen, könnte überstimmt werden. er Notfall wird für höchstens sechs Monate ausgerufen, kann dann aber unbegrenzt für jeweils weitere sechs Monate verlängert werden.
… Alle vom 24.9.2022 bitte lesen auf
https://norberthaering.de/macht-kontrolle/smei/