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Blick vom Schauinsland nach Osten über Hofsgrund zum Feldberg am 31.1.2014

Blick vom Schauinsland nach Osten über Hofsgrund zum Feldberg am 31.1.2014

 

Bernd Lucke: Die EZB löscht einen Brand mit Zunder
Droht die Rückkehr der Euro-Krise? Die Europäische Zentralbank (EZB) trommelte eilig eine Notsitzung zusammen, weil das überschuldete Italien Probleme an den Finanzmärkten hat. Man fand eine Lösung. Doch diese führt mittelfristig zu einer Verschärfung des Problems. Die EZB wird mehr und mehr zum Gläubiger von Staaten, die bei normalen Zinsen ihre Schulden nicht mehr bedienen könnten.
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Notenbank der Eurozone. Nachdem sie am heutigen Mittwoch zu einer Notsitzung zusammengekommen war, konnte man statt Notenbank wohl auch Notbank schreiben. Denn in der Eurozone knirscht es wieder gewaltig und Erinnerungen an die Staatsschulden- und Eurokrise der Jahre 2010 bis 2013 werden wach.
Erinnern wir uns: Etliche, vor allem südeuropäische Länder waren 2010 so stark verschuldet, dass Staatsinsolvenzen befürchtet wurden. Private Anleger trennten sich deshalb von den Staatsanleihen der (überwiegend südeuropäischen) Krisenstaaten
Verkäufer gab es viele, Kaufwillige viel weniger. Also sanken die Preise und die Zinsen stiegen. Steigende Zinsen aber verschlimmerten die Situation der Krisenstaaten, weil damit ihre Kosten für Neuverschuldung anstiegen. In den solideren Eurostaaten hingegen war die Situation genau umgekehrt, denn ein guter Teil des flüchtenden Kapitals wurde in sichere deutsche oder holländische Papiere investiert. Eine ähnliche Situation zeichnet sich heute ab.

Hastig geknüpfte Rettungsschirme
Damals konnten auch einige hastig geknüpfte Rettungsschirme der Situation nicht Herr werden: Die Eurozone driftete auseinander. Bis die EZB im Jahr 2015 entschied, dass sie die Anleihen kaufen würde, für die sich sonst kein Käufer fand. Mehr noch: Weil es problematisch wäre, wenn die EZB selektiv einzelne Staaten schützt, entschied sie, dass sie nicht nur in den Krisenstaaten, sondern flächendeckend überall in der Eurozone in noch nie dagewesenem Umfang Staatsanleihen kaufen würde. So viel, dass die Zinsen überall sanken, teilweise bis in den negativen Bereich.
Stand heute hat die EZB für mehr als 4.400 Milliarden Euro Staatsanleihen aufgekauft. Das ist weit mehr als das Doppelte des gesamten Schuldenberges, der seit 1949 von allen Bundeshaushalten aufgetürmt wurde. Und der Clou ist: Die EZB kann sich das Geld für diese Käufe selber drucken. Je mehr sie kauft, desto mehr Geld bringt sie in Umlauf.

Schulden der Mittelmeerstaaten sind weiter gestiegen
Wo liegt das Problem? Es sind eigentlich zwei Probleme. Das erste heißt Inflation – mehr dazu später. Das zweite heißt Schulden. Die Überschuldung der südlichen Eurostaaten wurde durch die EZB nur scheinbar entschärft. Tatsächlich sind die Schulden der Mittelmeerstaaten (und manch anderer in der Eurozone) heute höher (!) als zu Beginn der Staatsschuldenkrise – sowohl absolut als auch relativ zum Bruttoinlandsprodukt.
Da muss man sich nicht wundern: Die EZB hat die überschuldeten Staaten gerettet. Sie glaubte, sie retten zu müssen, weil sonst der Euro gefährdet wäre. Damit aber hat die EZB zugleich eine Einladung ausgesprochen, neue Schulden aufzunehmen: Denn je höher die Schulden der Krisenstaaten, desto gefährdeter ist demnach der Euro. Desto sicherer also können die Schuldner darauf rechnen, erneut gerettet zu werden.

Wer das nicht glaubt, der höre auf EZB-Direktorin Isabel Schnabel. Letzten Dienstag sprach sie in Paris über die neuen Krisenerscheinungen: Das Engagement der EZB für den Euro kenne keine Grenzen. Ganz offensichtlich echot sie hier Mario Draghis „Whatever it takes…“. Man musste also gar nicht auf die heutige Notsitzung der EZB warten, um zu wissen, wo die Reise hingehen wird: Die EZB wird noch mehr Schuldtitel der Krisenstaaten aufkaufen.

2015 lag die Inflation bei null Prozent
Die Sache hat aber einen Haken: Inzwischen haben wir acht Prozent Inflation. Das war 2015 anders. Damals lag die Inflation bei null Prozent. Naive Gemüter nennen dies Preisstabilität, aber die EZB, die Hüterin der Preisstabilität, strebte knappe zwei Prozent Inflation an. 2015 hatte der massive Aufkauf von Staatsanleihen also noch einen angenehmen Nebeneffekt: Denn die EZB wollte ohnehin die Inflationsrate erhöhen.

Allerdings hat dies zunächst nicht so recht geklappt. Trotz der Flut an frisch gedrucktem Geld lag die Inflation in der Eurozone mehrere Jahre lang weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. Und als sie schließlich stieg, kümmerte sie sich um das Zwei-Prozent-Ziel der EZB ziemlich wenig.

So haben wir heute acht Prozent Inflation und deshalb sollte die EZB die Geldmenge nicht noch weiter durch Wertpapierkäufe aufblähen. Andererseits will die EZB gerne südeuropäische Staatsanleihen kaufen, um die dortigen Zinsanstiege zu dämpfen. Was tun?

Notsitzung der EZB
Dafür war die heutige Notsitzung da. Beschlossen wurde ein Spagat. Die EZB hat ja schon reichlich Staatsanleihen und regelmäßig erreichen einige Anleihen ihre Fälligkeit: Sie werden zurückgezahlt. Das will die EZB nutzen, um von deutschen Staatsanleihen in italienische Papiere umzuschichten.
Im Prinzip geht das so: Wenn künftig die Bundesrepublik Deutschland eine deutsche Anleihe tilgt, wird die EZB für das Geld eine italienische Staatsanleihe kaufen. Die Geldmenge bleibt also gleich, aber die Zinsen steigen in Deutschland und sinken in Italien. Für Deutschland wird die Staatsverschuldung teurer und für Italien wird sie billiger. Immer im Vergleich zu einer Situation ohne EZB-Interventionen.

Italien wird die Verschuldung erleichtert
Das mutet absurd an. Italien ist hoch verschuldet, Deutschland nicht. Dennoch erleichtert die heutige EZB-Entscheidung Italien die Verschuldung – und erschwert sie für Deutschland. Und je höher Italien verschuldet ist, desto erpressbarer ist die EZB. Denn wenn Italien seine Schulden nicht mehr bedienen kann, dann könnte der Euro scheitern. Aber da – laut Frau Schnabel – das Engagement der EZB für den Euro keine Grenzen kennt, weiß Italien, dass es unbegrenzt gerettet werden wird. Also muss es keine Schulden scheuen.

Übrigens ist diese Umschichtung innerhalb der 4.400 Milliarden Euro an Staatsanleihen offenbar keineswegs ausreichend. Jedenfalls nicht in den Augen der EZB. Denn die EZB hat heute auch beschlossen, „die Fertigstellung eines neuen Kriseninstruments zu beschleunigen“. Eile scheint angesagt bei unserer Notbank. Was sie genau im Sinn hat, weiß man noch nicht, aber es kann wohl nur darauf hinauslaufen, dass die EZB die Staatsanleihen der südeuropäischen Staaten in noch viel größerem Umfang kaufen wird.

EZB vernachlässigt ihren eigentlichen Auftrag
Die EZB verliert so ihre Unabhängigkeit; Genauer: Sie hat sie bereits verloren. Sie wird mehr und mehr zum Gläubiger von Staaten, die bei normalen Zinsen ihre Staatsschulden nicht mehr bedienen könnten. Deshalb muss die EZB die Zinsen dieser Staaten künstlich verbilligen. Doch so löscht die EZB einen Brand mit Zunder. Die Schuldenkrise wird mittelfristig nur verschärft. Und mit dem eigentlichen Auftrag der EZB, der Wahrung der Preisstabilität, hat das alles herzlich wenig zu tun.
… Alles vom 16.6.2022 von Bernd Luke bitte lesen auf
https://www.cicero.de/wirtschaft/notsitzung-europaische-zentralbank-ezb-italien-schulden-euro

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EZB als Staatsfinanzierer macht nun auch Klimapolitik
„Wenn die EZB neben der Preisstabilität auch Klimaschutz betreibt, besteht die Gefahr eines Zielkonfliktes. Der läßt sich nur schwer lösen. Mit dem Kauf von Staatsanleihen hat sich die Notenbank in den vergangenen Jahren in die Hände der Finanzminister begeben. Wenn sie jetzt auch noch Klimapolitik betreibt, wird sie noch mehr zum Gefangenen der Politik.
Anders als die US-Notenbank hat die EZB keine Überlegungen angestellt, wie sie aus der Rolle des Staatsfinanziers wieder herauskommt. Eine umsichtige Geldpolitik aber hätte schon beim Einstieg in solche Maßnahmen den Ausstieg mitbedacht.“
Jürgen Stark, ab 1998 Vizepräsident der Bundesbank und bis 2012 Chefvolkswirt der EZB, in der „Wirtschaftswoche online“ am 21. August 2021

 

 

EZB-Nullzins: Ein Angriff auf das deutsche Grundgesetz? – Legalisierter Raub
Dirk Meyer
Die „außergewöhnliche Geldpolitik“ der EZB wirkt sich gemäß verschiedener Studien mit minus 0,4 bis minus 1,3 Prozentpunkten kaum auf den Kapitalmarktzins der Eurozone aus. Für Paul Kirchhof scheint die Sache trotzdem klar: Der EZB-Nullzins schränkt das grundgesetzlich garantierte Freiheits- und Eigentumsrecht ein. Durch ihre Tätigkeit greife die EZB „in einen Kernbereich der Eigentumsgarantie – die Nutzbarkeit des Eigentums – ein“, so der Ex-Bundesverfassungsrichter in der Welt. Doch auch in anderen Bereichen beeinflußt der Staat Preise und Renditen, etwa durch Mieterschutz, Mindestlöhne und Umweltauflagen.
Kirchhof räumt ein, daß die Eigentümerfreiheit die Freiheit zur Nutzung des Eigentums, nicht aber einen bestimmten Nutzungserfolg garantiert. Hinsichtlich der offiziellen Geldwertstabilität kann die EZB eine positive Bilanz vorlegen. Für Deutschland lag die Inflationsrate seit Einführung des Euro 1999 in nur vier Jahren über zwei Prozent. Damit waren Euro-Sparer einer historisch niedrigen Geldentwertung ausgesetzt – das Geldeigentum blieb geschützt. Gleiches gilt für die Freiheit der Kapitalanlage. Allerdings ist mit dieser Freiheit auch das Risiko von Gewinn und Verlust untrennbar verknüpft. So waren die Realzinsen von Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, also der Rendite unter Berücksichtigung der Inflation, seit 2010 negativ – ähnlich wie zu D-Mark-Zeiten 1972 bis 1982 und 1991 bis 1994. Wurde das Vermögen hingegen in Aktien oder Immobilien angelegt, konnte der Anleger unter Berücksichtigung der Vermögenspreissteigerung hohe Renditen erzielen. Zudem gewannen Kreditschuldner (Firmen, Häuslebauer, Ratenzahler und der Staat/Steuerzahler) Vorteile aus niedrigen Zinsen. Laut DZ Bank verloren deutsche Sparer von 2010 bis 2019 zwar 648 Milliarden Euro an Zinsen – verglichen mit einem „Normalzins“ aus 2007. Dem stehen jedoch Einsparungen bei Schuldnern von 290 Milliarden Euro gegenüber.
Verfassungsrechtliche Relevanz haben zwei Fragestellungen: Da die negativen Realzinsen ertragswirksam besteuert werden, könnte dies im wirtschaftlichen Sinne gegen die Eigentumsgarantie verstoßen. Gemäß einer Entscheidung aus dem Jahr 1978 hält das Bundesverfassungsgericht jedoch am zahlenmäßig-nominellen Wert fest.
Und auch die bei kleineren Geldbeträgen drohenden Negativzinsen auf Girokonten sind als „Verwahrentgelte“ einkommenssteuerlich nicht abzugsfähig – Besteuerung bleibt legalisierter Raub. Sodann entscheidet das Bundesverfassungsgericht demnächst über die Frage, ob die zinssenkenden Ankäufe von Staatsanleihen gegen die Unabhängigkeit der EZB und gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen. Die Hoffnung stirbt nie!
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13.9.2019, Junge Freiheit, Seite 10
Prof. Dr. Dirk Meyer lehrt Ökonomie an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.
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Bernd Lucke:Staatsfinanzierung durch die EZB
Die unheimliche Macht der Europäischen Zentralbank – Der große Gläubiger
von Bernd Lucke
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Für 2,1 Billionen Euro hält das Eurosystem mittlerweile Staatsanleihen. Das ist eine dreizehnstellige Zahl. Sie entspricht 62 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung und fast 22 Prozent der gesamten Staatsverschuldung der Eurozone. Es sind Summen, die kaum faßbar sind.
Seit Anfang 2015 hat das Eurosystem unter Führung der Europäischen Zentralbank (EZB) diese Anleihen gekauft. Seit Januar 2019 kommen zwar keine neuen Anleihen mehr dazu. Aber die auslaufenden Anleihen werden nach wie vor vollständig durch Neuerwerbungen ersetzt.
Offiziell begründet hat die EZB die Anleihekäufe mit einer zu niedrigen Inflationsrate und dem Ziel, sie auf knapp unterhalb von zwei Prozent anzuheben. Das ist ein legitimes geldpolitisches Ziel. Nicht legitim sind aber die Mittel, die die EZB dafür nutzt. Denn der Ankauf von Staatsanleihen verstößt gegen Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Auf den Wortlaut von Artikel 123 komme ich noch zu sprechen. Der unbestrittene Sinn von Artikel 123 besteht darin, die monetäre Staatsfinanzierung zu untersagen. Monetäre Staatsfinanzierung bedeutet anschaulich gesprochen, daß die Zentralbank dem Staat das Geld druckt, das er zur Finanzierung seiner Aufgaben benötigt.
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Es ist zunächst wichtig zu verstehen, weshalb die monetäre Staatsfinanzierung zu Recht im AEUV verboten wird:
Normalerweise finanziert sich ein Staat aus den Steuern, die er seinen Bürgern auferlegt. Steuern sind ein Eingriff in das Eigentum der Bürger und bedürfen deshalb ihrer Zustimmung. Diese Zustimmung wird durch das gewählte Parlament als demokratisches Kontroll­organ der Bürger gewährt – oder auch nicht.
Die monetäre Staatsfinanzierung kommt scheinbar ohne Steuern aus. Das Geld wird einfach gedruckt. Aber das Gelddrucken führt normalerweise zu steigenden Preisen, also zur Inflation. Durch die Inflation haben Löhne, Gehälter und Geldvermögen der Bürger eine geringere Kaufkraft. Wenn die Kaufkraft der Bürger gemindert wird, wird ihnen auch ein Teil ihres Einkommens genommen. De facto ist die Inflation also ebenfalls eine Steuer. In Fachkreisen spricht man von der „Inflationssteuer“.
Im Unterschied zur normalen Steuer wird die Inflationssteuer aber durch kein Parlament bewilligt. Sie ist der demokratischen Kontrolle völlig entzogen, weil die Inflation auf geldpolitische Entscheidungen der Zentralbank, hier: die EZB, zurückgeht.
Die EZB ist im AEUV bewußt als eine unabhängige, keinerlei Weisungen unterworfene Institution geschaffen worden. Aber sie wird verpflichtet, für Preisstabilität zu sorgen, und folglich ist ihr die monetäre Staatsfinanzierung untersagt. Die Väter der Europäischen Verträge wollten sicherstellen, daß die außerhalb der demokratischen Kontrolle stehende EZB keine Eingriffe in das Eigentum der Bürger vornehmen kann.
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Genau das geschieht aber. Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland (unter Einschluß des Geldes, das man als Lohn oder Gehalt erhält) beträgt rund 6.000 Milliarden Euro. Eine Inflationsrate von zwei Prozent entspricht also einer Inflationssteuer von 120 Milliarden Euro. Damit ist die Inflationssteuer die drittgrößte Steuerart in Deutschland, nach der Lohnsteuer mit 195 Milliarden Euro und der Mehrwertsteuer mit 170 Milliarden Euro. Die Körperschaftssteuer beträgt nur 30 Milliarden Euro.
Vermutlich ist die Inflationssteuer aber noch deutlich höher. Denn ohne die Ausweitung der Geldmenge würden die meisten Preise vermutlich sinken, weil technischer Fortschritt, das Internet und die Globalisierung es ermöglichen, daß Waren derselben Qualität immer billiger produziert werden können. Das gilt für Nahrungsmittel genauso wie für Unterhaltungselektronik. Die natürliche Inflationsrate ist also negativ, und damit liegt die wahre Inflationssteuer weit über 120 Milliarden Euro.
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Wegen des Anleihekaufprogramms der EZB habe ich im September 2015 mit einigen Mitklägern Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht ließ sich Zeit. Aber am 18. Juli 2017 legte es dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fünf Fragen vor, weil es „gewichtige Anhaltspunkte“ dafür gebe, daß die EZB mit dem Programm ihr Mandat übertrete.
Der EuGH hat vier von diesen Fragen im Sinne der EZB beantwortet. Die fünfte ließ er unbeantwortet, weil er sie für hypothetisch hielt. In Kürze wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob es der Rechtsauffassung des EuGH folgt.
Das sollte es lieber nicht tun.
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Denn der EuGH hat die eigentlichen Rechtsfragen ignoriert. Zum Beispiel die nach dem Verbot der monetären Staatsfinanzierung.

Der Wortlaut von Artikel 123 spricht nicht von monetärer Staatsfinanzierung. Statt dessen verbietet er den „unmittelbaren Erwerb“ von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank. Denn bei monetärer Staatsfinanzierung läuft die Versorgung des Staates mit frisch gedrucktem Geld so ab, daß die Zentralbank dem Staat Staatsanleihen abkauft. Staatsanleihen sind im wesentlichen Papier, auf das der Staat ein Rückzahlungsversprechen gedruckt hat.
Wenn aber die Zentralbank für Anleihen, deren Rückzahlung fällig wird, immer gleich eine neue Anleihe kauft – und genau das tut die EZB seit Januar 2019 –, dann ist der Staat dauerhaft im Besitz von Geld, und die EZB ist dauerhaft im Besitz von bedrucktem Papier. Dann wird der Staat durch Gelddrucken finanziert.
Nun kauft das Eurosystem die Staatsanleihen nicht beim Staat. Es kauft sie bei großen Banken, und die großen Banken kaufen sie beim Staat. Das ist ein Umweggeschäft, und die EZB behauptet, daß dies dann kein „unmittelbarer Erwerb“ sei.
Das wollte noch nicht einmal der EuGH so hinnehmen. In einem früheren Urteil (das sogenannte OMT-Urteil vom 16. Juni 2015) hatte der EuGH geschrieben, daß die EZB Staatsanleihen auch nicht über den Umweg der Banken erwerben darf, wenn dies „in der Praxis“ dieselbe Wirkung hätte wie ein unmittelbarer Erwerb. Banken dürften nicht „faktisch als Mittelspersonen“ der EZB die Anleihen vom Staat kaufen und dann an die EZB weiterverkaufen.
Genau das ist aber doch von 2015 bis 2018 in dem großen Anleihekaufprogramm geschehen. Die EZB hat dem privaten Bankensystem Staatsanleihen im Wert von 2.100 Milliarden Euro abgekauft. Ein solch riesiger Betrag lag nicht zufällig ein wenig nutzlos im Wertpapierportfolio herum, so daß die Banken sich entschlossen, ihn eben zu verkaufen. Tatsächlich wußten die Banken, welche Mengen an Staatsanleihen die EZB kaufen wollte, und sie wußten, daß die EZB bei ihnen kaufen wollte. Deshalb haben die Banken dem Staat 2.100 Milliarden Euro mehr an Staatsanleihen abgekauft als sie selber benötigten. Und dann haben sie sie an die EZB weiterverkauft. Eben wie ein Mittelsmann.
Der EuGH fand das plötzlich nicht mehr anstößig. Denn keine Bank habe die Gewißheit gehabt, daß sie eine ganz bestimmte Staatsanleihe auch an die EZB weiterverkaufen könne. Aber darauf kommt es überhaupt nicht an. Banken kaufen große Mengen unterschiedlicher Staatsanleihen vom Staat. Es ist ihnen völlig egal, welche konkreten Anleihen sie an die Europäische Zentralbank weiterverkaufen. Wichtig ist ihnen nur, wie viele Anleihen sie an die EZB verkaufen können. Um genau diese Menge erhöhen sie ihre Nachfrage beim Staat.
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Wenn das Bundesverfassungsgericht diese laxe Haltung des EuGH nicht noch korrigiert, können die Konsequenzen dieser Entscheidung kaum überschätzt werden. Denn dann wäre es legal, daß die EZB auf Jahrzehnte der mit Abstand größte Gläubiger aller Eurostaaten ist. Und ein großer Gläubiger hat große Macht. Eine Macht, die nicht demokratisch legitimiert ist und die nicht demokratisch kontrolliert wird.
Große Gläubiger haben gegenüber ihren Schuldnern enormen Einfluß. Wenn die EZB die Staatsanleihen eines Landes in großem Umfang verkaufen würde, würden dies auch die Privatanleger tun. Denn es hat meist keinen Zweck, gegen eine Zentralbank zu spekulieren. Eine allgemeine Verkaufswelle aber würde dem betroffenen Staat praktisch jede Finanzierungsmöglichkeit am Kapitalmarkt nehmen und ihn möglicherweise in die Staatsinsolvenz treiben.
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Würde die EZB so weit gehen? Der EuGH hat dieses Problem in erfrischender Naivität in seinem Urteil selbst angesprochen. Naiv, weil er offenbar gar kein Problem darin sieht, daß das Eurosystem „die erworbenen Anleihen jederzeit wieder verkaufen (kann). Dies erlaubt ihm, sein Programm nach Maßgabe der Haltung des betreffenden Mitgliedsstaates anzupassen“.
Es hängt also von der „Haltung des betreffenden Mitgliedsstaates“ ab, ob das Eurosystem die Anleihen dieses Staates hält oder verkauft. Mitgliedsstaaten, die sich wohlverhalten, werden das Wohlwollen der EZB genießen. Mitgliedsstaaten, deren demokratisch gewähltes Parlament eine Fiskalpolitik beschließen möchte, die der Europäischen Zentralbank nicht zusagt, müssen damit rechnen, daß die EZB ihren Einfluß geltend machen wird, um diese Entscheidung zu verhindern.
Schon während der Eurokrise hatte sich dieser Einfluß abgezeichnet. Die EZB war Teil der Troika und als solches machte sie den Krisenstaaten Auflagen, welche Reformen sie umzusetzen hatten. Rentenkürzungen zum Beispiel wurden von der EZB (gemeinsam mit der EU und dem IWF) auferlegt. Mit welchem Recht aber bestimmt eine demokratisch nicht kontrollierte Institution, deren Aufgabe die Wahrung der Preisstabilität ist, über Rentenkürzungen in Griechenland?
Die Zukunft könnte nun so aussehen: Ein hochverschuldeter Staat will Milliarden in die Infrastruktur stecken, um wettbewerbsfähiger zu werden. Oder er will massiv in Schulen und Universitäten investieren, damit er besser qualifizierte Arbeitskräfte erhält. Oder er will Sozialleistungen erhöhen, weil er glaubt, daß durch die gesteigerte Kaufkraft die Konjunktur anzieht. Angenommen, all das soll durch Verschuldung finanziert werden.
Man kann über den Sinn dieser Maßnahmen geteilter Meinung sein. Letztlich sind dies politische und ökonomische Meinungsverschiedenheiten. Üblicherweise werden sie demokratisch im Parlament entschieden. Künftig aber wird die EZB sich einmischen und sagen, was sie für vernünftig hält. Und jeder wird wissen, daß die Europäische Zentralbank jede Menge Schwierigkeiten machen kann, wenn man nicht auf sie hört.
Die monetäre Staatsfinanzierung ist gefährlich, weil sie Regierungen von der Zentralbank abhängig werden läßt. Solange die EZB die Staatsanleihen hält, ist sie der Geldgeber der Regierung. Diese Abhängigkeit ist undemokratisch. Wenn alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, muß auch die Finanzierung des Staates vom Volk ausgehen. Wir können nur hoffen, daß das Bundesverfassungsgericht sich dieser Tatsache bewußt ist.
4.4.2019, Berd Lucke, JF , Seite 18
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Prof. Dr. Bernd Lucke, Jahrgang 1962, ist Abgeordneter im Europäischen Parlament für die Partei der Liberal-Konservativen Reformer (LKR), die zur Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer gehört (ECR). Lucke war Mitbegründer der AfD. Das Beamtenverhältnis als Professor für Volkswirtschaftslehre und Ökonometrie an der Universität Hamburg ruht seit 2014.
Am 15. April 2019erscheint Luckes EU-kritisches Buch 

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ANFA-Geheimabkommen der EZB: Obergrenze?
Ein Geheimabkommen der EZB erweist sich als immer brisanter. Denn die Dokumente offenbaren, dass die Regeln zur Bankenrettung EU-Recht aushebeln. Für den Steuerzahler birgt das teure Gefahren.
Insbesondere die Frage, was das Geheimabkommen für die Bankenrettung im Euro-Raum bedeutet, ist durchaus brisant. Offensichtlich bietet das „Agreement on Net Financial Assets“, wie ANFA im Original sperrig heißt, auch die Möglichkeit, marode Kreditinstitute mit dem Geld von Zentralbanken zu retten. Zwar legt das Abkommen bestimmte – und bisher nicht veröffentlichte – Obergrenzen fest, die die Nationalbanken bei ihren Sondergeschäften einhalten müssen. Gleichzeitig sieht ANFA aber auch ausdrücklich Ausnahmen von dieser Regel vor, sogenannte exceptional cases, bei denen die Notenbanken eben doch über die festgelegten Grenzen hinaus Geld schöpfen und dafür Papiere in ihre Bücher nehmen können. ….
Alles vom 30.3.2016 bitte lesen auf
https://www.welt.de/finanzen/article153828179/Die-teuren-Gefahren-der-geheimen-EZB-Dokumente.html
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Sinn: Deutsche verlieren wegen Niedrigzinspolitik 50 Mrd Euro im Jahr
Diese Politik (Nullzins) verteilt gewaltig um: Im Vergleich zum Jahr 2007, dem letzten Jahr vor der Krise, verliert Deutschland, Staat und Private zusammen, derzeit wegen der niedrigen Zinsen pro Jahr etwa 50 Milliarden Euro, wobei nicht klar ist, was davon durch die EZB und was durch die Krise an verursacht ist. Die Null- und Negativzinspolitik führt außerdem dazu, das der Wert von Immobilien und Aktien künstlich aufgeblasen wird, weil die Anleger aus den reinen Finanzanlagen in reale Objekte fliehen. …
Alles von Hans-Werner Sinn zu „Es ist Aufgabe der Kanzlerin, Staatsgebiet zu schützen“ in DIE WELT vom 3.3.2016 bitte lesen auf
https://www.welt.de/wirtschaft/article152864656/Es-ist-Aufgabe-der-Kanzlerin-Staatsgebiet-zu-schuetzen.html

 

Kritik an Euro- und EZB-Politik: CSU-Politiker Gauweiler tritt zurück
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler tritt von seinem Amt als Parteivize zurück – auch sein Bundestagsmandat will er niederlegen. Als Grund gibt er seine Kritik am Euro-Kurs der Bundesregierung an. Hier die vier Kritikpunkte aus seiner Rücktrittserklärung vom 31.3.2015:

  • Die CSU sagt in ihren Programmen, es dürfe keine Vergemeinschaftung von Staatsschulden, keine „Eurobonds“, geben. Jetzt führt die EZB mit ihrem neuen Staatsanleihenankaufprogramm de facto Eurobonds ein – eine direkte Vergemeinschaftung von Staatsschulden in Höhe von 20% des Ankaufsvolumens, eine indirekte, verschleierte Vergemeinschaftung in Höhe der restlichen 80%.
  • „Die Finanzierung von Krisenstaaten über die Notenpresse lehnen wir ab“ (Europaplan der CSU vom 10. Mai 2014). Genau das macht die EZB aber jetzt, zum einen mit dem Staatsanleihenankaufprogramm, zum anderen mit den ELA-Krediten an griechische Banken.
  • „Einen stabilen Euro kann es dauerhaft nur geben, wenn alle Länder eine konsequente Haushaltsdisziplin einhalten“ (Bayernplan der CSU vom 19. Juli 2013). Die EZB aber nimmt mit ihrer Politik, die Zinsen für Staatsanleihen auf Null Prozent zu drücken, den Eurostaaten jeden Anreiz zur Haushaltsdisziplin.
  • Und jetzt zu Griechenland, unserem aktuellen Streitpunkt: „Krisenstaaten dürfen auch künftig nur Hilfen bekommen, wenn sie im Gegenzug Reformen durchführen und ihre Verschuldung bekämpfen. Wenn ein Staat den Auflagen nicht nachkommt, müssen die Hilfen entsprechend gekürzt oder ganz gestrichen werden.“ „Für überschuldete Staaten soll eine geordnete Staateninsolvenz möglich sein. Dazu soll auch die Möglichkeit gehören, die Eurozone vorübergehend zu verlassen und wieder eine eigene Währung einzuführen. Dieser Prozess soll durch gezielte Wirtschaftshilfe und die Möglichkeit zum Wiedereintritt in die Eurozone begleitet werden“ (Europaplan der CSU vom 10. Mai 2014). Die Staatsverschuldung Griechenlands ist, wie der griechische Ministerpräsident und der neue Finanzminister ehrlicherweise erklärt haben, nicht tragfähig. Griechenland – so beide ausdrücklich – „ist seit 2010 ein bankrotter Staat.“

https://www.peter-gauweiler.de/

 

EZB druckt Geld, damit südeuropäische Staatsanleihen bezahlbar bleiben

„Spekulationsblasen auf dem Immobilienmarkt und bei Aktien sind unübersehbar.“ (Wolfgang Kessler, 27.12.2014, https://www.badische-zeitung.de/wohin-mit-dem-vielen-geld-x1x)
Die eigentliche Spekulationsblase übersieht Kessler. Sie liegt bei Bundesanleihen. Auch südeuropäische Staatsanleihen sind angesichts der prekären Schuldenlage dieser Länder viel zu teuer. Ursache dieser Blase ist ein maßloser Staat, der sich vor allem im Süden über alle Vernunft verschuldet hat, um immer neue auch von Kessler geforderte Wohltaten zu finanzieren. Da die Schulden längst nicht mehr bezahlbar sind, druckt die EZB übermäßig Geld, um die Zinsen künstlich soweit zu drücken, dass sie von den Krisenstaaten noch bezahlt werden können, ohne den sofortigen finanziellen Kollaps zu verursachen.
Jetzt meint Kessler, dass sein ganz besonderes Steckenpferd nämlich eine Vermögenssteuer dieses Problem lösen könnte. Kann sie aber nicht. Denn wenn er an die Kapitalrücklagen der großen Konzerne will, dann muss er ihnen diese Vermögenssteuer aufdrücken. Damit wird aber der Standort zumindest für die Konzernzentrale unattraktiv, so dass die Unternehmen einfach ihren juristischen Sitz verlegen. Damit diese Steuer nicht auf Maschinen und Fabrikhallen in Deutschland bezahlt werden muss, verschiebt man dieses Vermögen in ausländische Leasing- und Vermietungsgesellschaften, und entzieht sie damit ebenfalls dem Zugriff des Herrn Kessler und seiner Freunde. Klar ist natürlich auch, dass eine solche Steuer auf Investitionen das Gegenteil dessen bewirkt, was Kessler eigentlich will. Es wird in Deutschland zukünftig weniger investiert werden, weil andere Länder den Besitz von Fabriken nicht bestrafen.
Kesslers Traum vom marktwirtschaftlichen Sozialismus steht kurz vor dem Platzen. Genau wie die Protagonisten des Superkeynesianismus versucht er das Unvermeidliche mit noch mehr sozialistischem Unfug namens Staatsschulden und Umverteilung ein wenig hinaus zu zögern.
Die Zukunft liegt in einem maßvollen Staat, der seine Bürgern gegen die Risiken des Lebens absichert, und dabei nicht so tut, als sei das Leben selbst ein Risiko, vor dem der Bürger durch umfassende ökonomische Entmündigung geschützt werden müsste. Wir sollten uns daher alle freuen, wenn die Protagonisten des Wohlfahrtsstaates ihren ideologischen Bankrott erklärt haben. Denn danach wird unsere Zukunft wieder gut.
Übrigens bin ich nicht dagegen, den privaten Sektor für diese Überschuldung durch die Sozialisten bezahlen zu lassen. Schließlich hätte diese Schuldenorgie ohne die Banken nie stattfinden können. Daher sollte der Bankrott der Sozialisten auch den Bankrott ihrer Finanziers aus der Hochfinanz nach sich ziehen. Nur dann wird uns diese Misswirtschaft für einige Zeit eine heilsame Lehre sein.
Die Finanzkrise ist genauso durch Überschuldung zustande gekommen wie die Eurokrise. Denn die Ausgabe von Hypothekenkrediten mit immer schlechterer Bonität in den USA wurde von der damaligen Regierung Bush massiv gefördert. Damit wurde ein gewaltiger Bauboom ausgelöst, der erst einmal sehr viele Arbeitsplätze schuf, und die Wirtschaft damit wundersam florieren ließ. Aber irgendwann ist dieses Spielchen mit Wirtschaftswachstum auf Pump vorbei, und die Rechnung muss bezahlt werden. Genau das gleiche ist in Spanien und Irland passiert. Bei Ihrer These von der Alleinschuld der Banken vergessen Sie außerdem, dass es Politiker waren, die diese Banken auf Staatskosten gerettet haben, und damit Politiker ihre Staatshaushalte ruinierten. Warum wohl? Weil nämlich diese Politiker auf die Banken solange angewiesen sind, wie sie selbst eine unsolide Politik auf Pump betreiben. Denn kreditfinanzierte Staatshaushalte kann man nur dann umsetzen, wenn es auch jemanden gibt, der einem diese Kredite gibt. Daher wäre mit der massenhaften Pleite von Banken, die eine so unsolide Politik finanzieren, auch ein Ende dieser riskanten Kreditvergabe verbunden. Politiker könnten sich ihre Wähler nicht mehr durch schuldenfinanzierte Wohltaten kaufen, sondern müssten sich um eine nachhaltig solide Wirtschaftspolitik bemühen, die das Gegenteil dessen ist, was Sozialisten und Superkeynesianer propagieren.
Übrigens hat Griechenland seine Bücher seit dem Eurobeschluss so kräftig frisiert, dass jeder Hinweis auf die angeblich konstant gebliebene Schuldenquote des Landes blauäugig ist. Sie sind offenbar der Letzte, der noch immer an die Seriosität der griechischen Finanzenpolitiker glaubt.
27.12.2014, Rainer Brombach

 

Niedrigzinspolitik der EZB kommt einer Enteignung der Sparer gleich
Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon kritisiert die lockere Geldpolitik der EZB: „Dauerhaft immer niedrigere Zinsen – das beschädigt die Sparkultur und vernichtet Vermögenswerte“, die Währungshüter rissen durch die niedrigen Zinsen ein Loch in die Altervorsorge der Sparer, dies treffe nicht nur die deutschen, sondern alle europäischen Sparer. Auf die Frage, ob die Niedrigzinspolitik von EZB-Präsident Mario Draghi eine schrittweise Enteignung der Bürger sei, antwortete er: „Ja, ganz klar.“ Allein den deutschen Sparern entgingen alljährlich ca 15 Mrd Euro an Zinseinnahmen, also rund 200 Euro pro Kopf.
Komplettes Interview vom 4,6,2014 bitte lesen auf
https://www.deutschlandfunk.de/europaeische-zentralbank-fahrenschon-es-trifft-alle-sparer.694.de.html?dram:article_id=288200

 

 

Verfassungsgericht gegen Staatsanleihenaufkaufprogramm der EZB

Am 7.2.2014 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Programm des unbegrenzten Aufkaufens von Staatsanleihen maroder EU-Staaten mit unserem demokratischen Mitwirkungsrecht unvereinbar ist. Die EZB hat also die demokratischen Bürgerrechte von uns Deutschen massiv verletzt hat. Doch diesen in unserer Demokratie beispiellosen Eingriff in die Bürgerrechte der Deutschen hat das Verfassungsgericht wn den Europäischen Gerichtshof EuG zur Entscheidung weitergeleitet.

EZB – Nehmerländer dominieren Geberländer

Der EZB-Rat, der die Richtlinien der Geldpolitik und die Höhe der Leitzinsen festlegt, trifft die Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Jens Weidmann als Präsident der Deutschen Bundesbank, die für über 18% der Anzteile der EZB geradesteht, hat nicht mehr Einfluss auf die Entscheidungen als der Präsident der Zentralbank von Malta, die 0.06 % vertritt.
Das Stimmengewicht der EZB ist so absurd verteilt, dass sie zum Selbstbedienungsladen der Schuldner- bzw. Nehmerländer geworden ist.
Wenn Jens Weidmann als „Herr Nein“ verspottet wird (Der sture Währungswächter Weidmann, DER SPIEGEL, 4/2014), dann ist dies ungerecht.

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