EU-Umweltschutz

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Hund zieht Anhänger . am 11.6.2022 noch ohne EU-Verordnung

 

Öko-Design: Allmachtphantasien der EU-Kommission
Lüder Gerken zufolge sind die geplanten Produktvorschriften für nahezu alle Güter in der EU nicht umsetzbar .
Seit Monaten dreht sich alles in Politik und Öffentlichkeit um die Energieversorgung. Davor war es jahrelang der Klimaschutz. Ganz in den Hintergrund gerückt war schon seit längerem die klassische Umweltschutzpolitik. Aber kürzlich hat die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission zum großen Schlag ausgeholt: Während ganz Europa auf Gas und Strom starrt, hat sie – in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen – eine Reform der europäischen Öko-Design-Richtlinie präsentiert.

Dieses EU-Gesetz von 2009 bezweckt im Wesentlichen, dass „energieverbrauchsrelevante“ Produkte dazu beitragen, dass weniger Energie verbraucht wird. Es ermächtigt die EU-Kommission zum Erlass von Einspar-Vorschriften für bislang 38 „energieverbrauchsrelevante“ Produktgruppen – von Heizkesseln über Fernsehgeräte und Staubsauger bis zu Fenstern und Dämmstoffen. Die jeweiligen Vorgaben umfassen Obergrenzen für den maximal zulässigen Energieverbrauch wie auch die Einteilung von Produkten in Effizienzklassen; das sind die auf jedem Elektrogerät zu findenden Energie-Label von G (ganz schlecht) bis A++ (ganz toll). Jetzt will die EU-Kommission diese europäischen Öko-Design-Vorschriften massiv ausweiten.

Zum einen sollen sie nicht mehr nur für „energieverbrauchsrelevante“ Produkte gelten, sondern für fast alle in Europa verkauften Güter; nur ganz wenige Produktgruppen wie Lebensmittel und Medikamente sollen ausgenommen sein. Zum anderen sollen die neuen Vorschriften nicht mehr nur für eine Senkung des Energieverbrauchs sorgen, sondern auch viele andere nette Produkteigenschaften durchsetzen: Die EU-Kommission plant für all diese Güter sowohl Vorschriften zur Qualität – wie ihre „Zuverlässigkeit“ und „Reparierbarkeit“ – als auch Vorschriften zur Umweltfreundlichkeit – wie den „Rezyklatanteil“, die Nichtverwendung „besorgniserregender“ Materialien und die Vermeidung von Abfall bei der Entsorgung.

Umweltschützer feiern die Pläne der EU-Kommission als großen Schritt in eine bessere Welt. Doch das ist weltfremd. Denn über die Formulierung von schönen Zielen sollte man nicht vergessen, dass diese Ziele auch umgesetzt werden müssen. Und da tun sich massive Probleme auf.
Erstens: Für die Festlegung einer derartigen Vielzahl von Öko-Design-Eigenschaften für nahezu alle Produkte sind immense Beamtenapparate und Geldmittel erforderlich. Bereits bei der Umsetzung der Pläne für die bislang 38 „energieverbrauchsrelevanten“ Produktgruppen ist die EU-Kommission gescheitert. Seit 2009 ist es ihr für 14 der 38 Produktgruppen – also über ein Drittel, darunter Fenster und Dämmstoffe – nicht gelungen, die nötigen Detailvorschriften festzulegen. Zu ihnen tagen bis heute Arbeitskreise, oder die Arbeit wurde ganz eingestellt.
Und jetzt will die EU-Kommission für eine uferlose Zahl von Produkten einen Vorschriften-Tsunami auslösen? Das sind Allmachtphantasien der EU-Kommission: eine maßlose Überschätzung ihrer eigenen Fähigkeiten.
Zweitens: Das derzeitige Öko-Design-Recht beschränkt sich vernünftigerweise auf quantifizierbare, objektiv messbare Vorgaben wie den in physikalischen Einheiten messbaren Energieverbrauch. Jetzt aber will die EU-Kommission auch verschiedenste qualitative Vorgaben machen. Niemand kann aber sagen, was etwa „Zuverlässigkeit“ bei den diversen Produktgruppen konkret zu bedeuten hat. Willkürlichen Festlegungen wird Tür und Tor geöffnet.
Drittens: Die verschiedenen Zielvorgaben werden in Konflikt zueinander geraten. Viele chemische Verbundstoffe etwa sind deutlich strapazierfähiger und erhöhen damit die „Zuverlässigkeit“ eines Produkts. Sie sind aber nicht oder nur mit erheblichem Energieaufwand rezyklierbar. Wie will man hier eine auch nur halbwegs objektive Abwägung vornehmen?
Viertens: Je strenger die Vorgaben für ein Produkt sind, desto teurer wird im Regelfall dessen Herstellung. Die EU-Kommission fordert zwar, es dürfe „keine nennenswerten nachteiligen Auswirkungen für die Verbraucher in Bezug auf die Erschwinglichkeit maßgeblicher Produkte“ geben. Doch auch das entstammt der Feder von Bürokraten. Ökonomische Kosteneffekte lassen sich nicht außer Kraft setzen.
Im Übrigen soll es nur für „maßgebliche Produkte“ gelten. Welche Produkte aber sind maßgeblich und welche nicht? Leider muss man feststellen: Die EU-Kommission wird mit ihrem neuen Öko-Design-Vorschlag ihrem eigenen Ziel, Abfall zu vermeiden, nicht gerecht.
… Alles vom 17.9.2022 von Lüder Gerken bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/oeko-design-allmachtphantasien-der-eu-kommission–217350829.html

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/konsum-und-produkte/oekodesign-richtlinie bzw.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekodesign/oekodesign-richtlinie