EU-Schuldenunion

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Blick über die Schneeburg am Schönberg auf Freiburg im Februar 2021

Durch die Umverteilungspolitik wird Deutschland in der EU benachteiligt:
„Zwischen 1982 und 1989 ist die Arbeitsproduktivität in Deutschland um 50 Prozent gestiegen. Das verfügbare Einkommen der Deutschen in dieser Periode ist aber real konstant geblieben. Das bedeutet, daß der gesamte Produktivitätsfortschritt sozialisiert worden ist.“
Roland Baader: „Geld, Gold und Gottspieler –
Am Vorabend der nächsten Weltwirtschaftskrise“, 2005
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EU auf dem Weg in die Schulden-Union: Euro-Bonds kommen
Deutschland zwischen Skylla und Charybdis
Die Euro-Bonds kommen: Deutschland spielt wieder den Zahlmeister für den Club Med. Am Anfang waren es Corona-Bonds, nun sind es Verteidigungs-Bonds und in Zukunft werden es Wirtschafts-Bonds sein. Der Weg in die Schuldenunion hat unumkehrbar begonnen.
… Alles vom 29.6.2024 von Klaus-Rüdiger Mai bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/deutschland-zwischen-skylla-und-charybdis/

 

Die Zerschlagung des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP)
Laut Lüder Gerken sorgt die geplante Reform dafür, dass hochverschuldete Euro-Staaten ihre Schulden nicht mehr abbauen müssen. Da Deutschland für diese faktisch haftet, gibt es vorerst keine Staatspleiten.
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Es war einmal … So beginnen Märchen. Vor vielen Jahren erzählte uns die damalige Bundesregierung, ohne dass wir es ahnten, auch ein Märchen: Die Einführung des Euros werde von einem Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) flankiert, mit strengen Vorschriften für die Begrenzung und Senkung der Staatsverschuldung in der EU. Die zulässige Gesamtverschuldung werde auf 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) begrenzt; höhere Schulden müssten rasch abgebaut werden. Und die jährliche Neuverschuldung dürfe drei Prozent des BIP nicht übersteigen. Die EU-Kommission werde das überwachen. Daher müsse Deutschland niemals für die Schulden anderer Euro-Staaten haften.
Kein Land hat sich um diese Vorgaben geschert. Besonders wild trieben es die Mittelmeerländer. Die griechische Staatsverschuldung etwa stieg bis 2010 auf 143 Prozent, die italienische auf 110 Prozent. 2010 krachte es: Die Finanzmärkte verloren das Vertrauen in die Schuldentragfähigkeit der südlichen Euro-Staaten; niemand wollte ihnen mehr Kredit geben; es drohten Staatspleiten.
Mit gigantischen Finanzhilfen sprangen ihnen die nördlichen Staaten bei. Der SWP wurde verschärft: Seitdem sind Schulden über 60 Prozent des BIP jährlich um ein Zwanzigstel abzubauen. Die Neuverschuldung darf konjunkturbereinigt nur noch 0,5 Prozent betragen.

Für die Überwachung durch die EU-Kommission müssen die Mitgliedstaaten bis April eines Jahres ihre Staatshaushaltspläne für das Folgejahr ausarbeiten; auf deren Basis erstellt die Kommission im Mai „Länderspezifische Empfehlungen“, die zum Schuldenabbau und ausgeglichenen Haushalten führen sollen. Wiederum hat sich kein Land darum geschert. 2021 lag die griechische Staatsverschuldung bei 200 Prozent, die italienische bei 150 Prozent.
Deshalb wird immer öfter eine weitere Reform des SWP gefordert. Im November 2022 hat die EU-Kommission dazu erste, als „Orientierungen“ bezeichnete Reformideen veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf kam aber bislang nicht. Dafür kam kürzlich etwas anderes: Die Kommission kündigte an, dass sie diese „Orientierungen“ ihren Länderspezifischen Empfehlungen im Mai zugrunde legen will. Und sie drängte die EU-Staaten, auch ihre Haushaltspläne „nach den neuen Regeln“ aufzustellen. Das ist heftig: Die Kommission hat selbst vor und fordert die Staaten auf, geltendes Recht zu brechen und stattdessen ihre Reformideen anzuwenden, für deren Umsetzung es noch nicht einmal den Entwurf eines Gesetzes gibt. Nach scharfem Protest will sie jetzt doch noch einmal die geltenden Regeln anwenden. Aber damit sind natürlich die „Orientierungen“ nicht vom Tisch.

Wie stellt sich die Kommission die SWP-Reform vor? Die hochverschuldeten Staaten können sich zurücklehnen. So sollen künftig für den Schuldenabbau nur noch diejenigen Staatsausgaben maßgeblich sein, „die von der Regierung kontrolliert werden können“. Das ist putzig. Die Staaten werden natürlich möglichst viele ihrer Ausgaben als nicht von ihnen kontrollierbar einstufen. Außerdem soll für den Schuldenabbau statt der Zwanzigstel-Regel zukünftig entscheidend sein, ob die Staatsverschuldung noch tragfähig ist. Das entscheidet sich an den Finanzmärkten: Wenn dort Zweifel aufkommen, dass ein Staat seine Schulden nicht bedienen kann, findet er keine Kreditgeber mehr. Das aber wird so bald nicht geschehen. Denn alle Welt erwartet inzwischen, dass – wie schon 2010 – die nördlichen Euro-Staaten (und auch die Europäische Zentralbank) wieder für die Schulden der südlichen Staaten einstehen werden, wenn es heikel wird. Die hochverschuldeten Staaten werden also noch weniger als bislang Veranlassung haben, ihre Schulden zu senken. Die Reformpläne zerschlagen den SWP endgültig. Wir können sagen: Es war einmal …
Allerdings werden die Auswirkungen begrenzt sein; Staatspleiten wird es erst einmal nicht geben. Denn die Dämme sind gebrochen: Seit 2010 und dank des gigantischen Corona-Aufbaufonds 2020 noch einmal massiv vorangetrieben, gibt es in der EU faktisch längst eine gemeinsame Haftung für nationale Staatsschulden. Das betrifft vor allem Deutschland, auch wenn dies bei Einführung des Euros strikt ausgeschlossen wurde. Es war eben ein Märchen, das uns damals erzählt wurde.
… Alles vom 18.3.2023 von Lüder Gerken bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/die-zerschlagung-des-stabilitaets-und-wachstumspakts–248926958.html

 

 

Das Verfassungsgericht legalisiert die Schuldenunion
Beobachtern, die mit der Richteroligarchie in Karlsruhe langjährige Erfahrungen haben, war seit der mündlichen Verhandlung zur Vereinbarkeit des mittlerweile in Gang gesetzten EU-Verschuldungsprojektes „Next Generation EU“ (NGEU) eines klar: Das Bundesverfassungsgericht würde den Fall nicht einmal dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, sondern aus eigener Machtvollkommenheit einen Ultra-vires-Akt verneinen. Denn so voreingenommene Richter wie Frau Langenfeld hatten in der mündlichen Verhandlung bereits angedeutet, dass sie trotz des Volumens von 800 Mrd. Euro die Budgethoheit des Bundestags nicht gefährdet sahen.
Entgegenstehende Gutachten – wie die quantifizierten Hinweise des Finanzwissenschaftlers Heinemann auf gesamtschuldnerische Ausfallhaftung – wurden vom Zweiten Senat gar nicht erst erörtert.
Doch das Urteil vom 6. Dezember 2022, mit dem das Bundesverfassungsgericht das Verschuldungsprojekt „Next Generation EU“ (NGEU) als „nicht offensichtlich“ kompetenzüberschreitend würdigt, hat einen hohen Preis:
Zum einen zeichnet das Bundesverfassungsgericht den legalen Weg in die EU-Schuldenunion, eine Gebrauchsanweisung für Frau von der Leyen & Co., um die Gemeinschaftsverschuldung voranzutreiben.
Zum anderen sind die argumentativen Defizite so gravierend, dass sich ein Mitglied des Zweiten Senats, Peter Müller, zu einem geharnischten Sondervotum verpflichtet sah. Darin heißt es:
„Die Behauptung der Senatsmehrheit, es handele sich bei NGEU um ein ‚einmaliges Instrument zur Reaktion auf eine präzedenzlose Krise‘ und ‚nicht um den Einstieg in die Transferunion‘ ist in mehrfacher Hinsicht nicht belastbar. Dem widerspricht nicht nur die fehlende Begrenzung der Verwendungszwecke des NGEU auf die Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie und die regelmäßige Verstetigung temporär eingeführter Instrumente über das Ende der jeweiligen Krise hinaus. Die Senatsmehrheit lässt auch außer Betracht, dass die Bundesregierung in Anknüpfung an Äußerungen des Bundesfinanzministers im Deutschen Bundestag erklärt hat, dass NGEU ‚einen notwendigen und überfälligen Schritt in Richtung Fiskalunion Europäische Union‘ darstelle.“
… Alles vom 9.12.2022 von Markus C. Kerber bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/das_verfassungsgericht_legalisiert_die_schuldenunion

Markus C. Kerber ist Dr. jur. Professor für öffentliche Finanzwissenschaft und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin, Gastprofessor an der SGH in Warschau und an der Universität Paris 1 Sorbonne, Verfasser des Buches „Europa ohne Frankreich? Deutsche Anmerkungen zur französischen Frage.“ Suhrkamp 2006/ Edition Europolis Berlin 2015. Gründer von https://www.europolis-online.org

 

Merkel „Niemand hat die Absicht …“: Schuldenunion 2020 – Impfpflicht 2021
Am 28. Juni 2018 in der FAZ: „Merkel stellt klar: Jeder muss sich an die vereinbarten Regeln halten; jedes Mitgliedsland ist für seinen Haushalt selbst verantwortlich. Es wird keine Schuldenunion geben: Stabilität und Wachstum bedingen einander“.
Merkels Lüge vollendete sich dann nach zwei Jahren, am 21. Juli 2020, mit der EU als De-Fakto-Schuldenunion.

Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt eine Corona-Impfpflicht in jeglicher Form ab. „Wir haben nicht die Absicht, diesen Weg zu gehen“, sagt Merkel
… Alles vom 1.7.2021 bitte lesen auf
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/merkel-spahn-rki-100.html
Und ab 23. August 2021 gilt die Impfplicht, wenn man seine Freiheitsrechte als Bürger in Anspruch nehmen möchte.
15.8.2021

 

Bundesverfassungsgericht stoppt Corona-Wiederaufbaufonds
Gefährliche Kredite
Dirk Meyer
Es sollte schnell gehen: Mit Zweidrittelmehrheit stimmte der Bundestag und dann der Bundesrat zu. Doch am Freitag untersagte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Frank-Walter Steinmeier, das Eigenmittelbeschluß-Ratifizierungsgesetz (ERatG) zu unterschreiben. Worum geht es? „Freigeld für alle, der Deutsche zahlt“, meinte AfD-Chef Jörg Meuthen. Oder sachlicher formuliert: Dem Bundestag reichten 51 Minuten, um die Umwandlung einer auf der Souveränität der 27 Mitgliedstaaten gründenden EU in eine mit bundesstaatlichen Kompetenzen ausgestattete Transferunion abzusegnen. Das ERatG soll den kreditfinanzierten Corona-Wiederaufbaufonds in deutsches Recht überführen.

Ein Sonderhaushalt (Next Generation EU/NGEU; JF 47/20) von real etwa 824 Milliarden Euro soll die Corona-Folgen abfedern. Vollständig über EU-Kredite finanziert ist deren Rückzahlung von 2028 bis 2058 vorgesehen. An die EU-Staaten sollen 396 Milliarden Euro als nationale Kredite und 428 Milliarden Euro als Zuschüsse vergeben werden. Eine Nettozahlung Deutschlands von 52,3 Milliarden Euro ist Fakt. Dies verstößt gegen drei Grundregeln der EU-Verträge:

(a) Die EU darf keine kreditfinanzierten Zuschüsse vergeben (Art. 310 Abs. 1 AEUV), sondern kann nur auf Eigenmittel zurückgreifen (Art. 311 Abs. 2 AEUV).
(b) Die EU hat bislang keine Kompetenz zur Steuererhebung. Ihr Haushalt beruht auf Zuführungen der Mitgliedstaaten – auch das Deutsche Reich war lange ein Kostgänger seiner Einzelstaaten. Nun sind „innovative Eigenmittel“ wie eine Plastikabgabe und eine Finanztransaktionssteuer geplant – das Besitzsteuergesetz und der Wehrbeitrag von 1913 lassen grüßen.
(c) Das EU-Recht und das Grundgesetz verbieten eine Gemeinschaftshaftung für Kredite („Eurobonds“), zumindest in Höhe eines nicht mehr überschaubaren Umfanges. Das ERatG ermöglicht den Rückgriff auf ein deutsches Haftungspotential von über einer Billion Euro. Damit ist die gesamte Kredithöhe abgedeckt – und Platz für zukünftige Verschuldungen. Entsprechend formulierte Außenamtsstaatsminister Michael Roth (SPD), der Fonds sei ein „notwendiger und längst überfälliger“ Schritt auf dem Weg in die Fiskalunion.
… Alles vom 2.4.2021 bitte lesen in der JF 14/21, Seite 10
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Das „Bündnis Bürgerwille“ um Bernd Lucke (Uni Hamburg) und Hans-Detlef Horn (Uni Marburg) hat zusammen mit etwa 2.200 Unterstützern eine Bürgerklage beim BVerfG eingereicht, auch die AfD hat eine Beschwerde eingelegt. In einem Eilverfahren müssen die Karlsruher Richter nun klären, ob die Zweifel angebracht sind. Das würde den Wiederaufbaufonds zumindest verzögern, denn diesem müssen alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen.
Prof. Dr. Dirk Meyer lehrt Ökonomie an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.
https://www.buendnis-buergerwille.de

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Corona und EU-Länderfinanzausgleich:
Gefahr für Demokratie und Wohlstand

Die EU ist faktisch in ein System des Länderfinanzausgleichs eingestiegen. Und Deutschland ist ein Land mit einer dysfunktionalen Verwaltung und ohne echte politische Führung, das sicher nicht fähig ist, die Schulden ganz Europas langfristig zu garantieren.

Aus der Währungsunion des EURO ist durch den sogenannten „Wiederaufbau-Fonds“ der EU eine echte Fiskalunion geworden. Was heißt das? Es heißt, dass die EU faktisch in ein System des Länderfinanzausgleichs eingestiegen ist, wie es auch in Deutschland zwischen den Bundesländern besteht. Ziel ist es letzten Endes, über Transferzahlungen den Lebensstandard im gesamten Geltungsbereich der Fiskalunion schrittweise anzugleichen. Dass es darum geht, und nicht primär darum, die durch Corona entstandenen Schäden auszugleichen, sieht man daran, dass Länder, die zumindest 2020, als der Fonds beschlossen wurde, relativ wenig unter Corona gelitten hatten, aber relativ arm (wenn auch oft gering verschuldet) sind, dennoch pro Kopf der Bevölkerung recht hohe Summen erhalten.
Ein Länderfinanzausgleich in der EU bedeutet, dass die wohlhabenden Länder, und hier wohl in erster Linie Deutschland, da Frankreich über wirksame Schutzmechanismen verfügt (dafür sorgen schon die gewaltigen Subventionen für die Landwirtschaft), einen erheblichen Teil ihres Wohlstandes abgeben müssen. Wenn man sieht, dass Bulgarien ein BIP pro Kopf von rund 10.000 US $ hat, Deutschland aber von 48.000 $ (Stand 2018, Italien damals ca. 35. 000 $), dann realisiert man einerseits, wie weit der Weg zur Angleichung der Lebensverhältnisse sein wird, aber auch, wie stark der deutsche Lebensstandard wird sinken müssen, um dieses Ziel zu erreichen, es sei denn, man würde annehmen, die ärmeren Länder würden den Abstand durch eigenen Wohlstandszuwachs weitgehend reduzieren können.
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Das jedoch ist eher unwahrscheinlich, namentlich dann, wenn auch noch die osteuropäischen Länder, wie geplant, dem Euro beitreten. Das wird dort das Wirtschaftswachstum vermutlich deutlich reduzieren – in der bisherigen Eurozone ist ein Aufholeffekt bei den schwächeren Ländern in den meisten Fällen ohnehin nicht feststellbar; zum Teil ist geradezu das Gegenteil der Fall. Im Grunde genommen müsste in Deutschland der Lebensstand wohl stark, im Extremfall auf das Niveau der 1960er Jahre sinken, um Gleichheit herzustellen. Das freilich wird die Grünen freuen, die ein solches Szenario wohl ohnehin größtenteils anstreben, weil Armut, wie wir eigentlich alle wissen, umweltfreundlich, moralisch gut und irgendwie auch divers und „bunt“ ist.
EU-Schuldenaufnahme: Stell dir vor, dein Geld wird verschenkt und keiner sagt dir Bescheid
Da die Folgen einer solchen Politik aber selbst bei großen Teilen des gutmütigen und naiven deutschen Wahlvolkes, das mehrheitlich nie wagen würde, gegen die EU aufzumucken, nicht sonderlich populär sind, müssen sie natürlich kaschiert werden. Also wird der Länderfinanzausgleich erst mal über Kredite finanziert, nicht über direkte Transfers von Barem. Das heißt auch, dass Deutschland zwar in den nächsten Jahren in dem Maße, wie es Nettozahler in der EU ist – und gemessen am nationalen BIP zahlt es nun einmal netto sehr viel mehr als ein fast genauso wohlhabendes Land wie Frankreich – zunächst einmal nur für den Schuldendienst des von der EU gemeinsam aufgenommenen Kapitals aufkommen wird. Das ist angesichts der jetzigen sehr niedrigen Zinsen nicht allzu viel. Aber das wird nicht immer so bleiben.
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Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass die EU die Chance, auf eigene Faust Schulden zu machen in den nächsten 10-15 Jahren regelmäßig nutzen wird, um das Füllhorn ihrer Wohltaten über Ländern auszuschütten, die entweder ärmer sind als der Durchschnitt oder einfach nur stärker verschuldet, wie zum Beispiel Italien, das insgesamt sicher kein wirklich armes Land ist, aber eben seit rund 20 Jahren, also seit Begründung der Währungsgemeinschaft, kein wirkliches Wirtschaftswachstum mehr zu verzeichnen hatte und sich überdies ein recht üppiges Rentensystem leistet.
Irgendwann werden die Zinsen auf die gemeinsamen Schulden dann doch steigen, dann wird die Last des Schuldendienstes drückender und man wird nicht umhinkönnen, die gemeinsamen Schulden abzubauen, entweder über Zuwendungen der Mitgliedsstaaten an die EU oder über Einnahmen aus spezifischen Steuern der EU, die diese dann in eigener Regie erhebt. Genau das befürwortet ja auch der amtierende deutsche Finanzminister Scholz, der ein sehr sicheres Gespür dafür hat, wie man dem eigenen Land maximal schaden kann, und auf diesem Gebiet auch wirklich außerordentlich kompetent ist – man ist immer wieder beeindruckt. Diese Steuern würden dann freilich von einem Parlament in Brüssel beschlossen werden, das in seiner jetzigen Form nicht demokratisch gewählt ist und auch nicht so arbeitet wie ein normales Parlament, weil die gegenseitige Kontrolle von Regierungs- und Oppositionsparteien fehlt. Schon aus diesem Grund gibt es auch keine „accountability“ für Fehlentscheidungen, wie man ja am Impfstoffdebakel gerade sieht.

Das Ende des demokratischen Zeitalters naht – jedenfalls in der EU
Diese Perspektive lässt einem, wenn man noch an so etwas wie Demokratie glaubt – sicher, das ist eine altmodische Haltung, fast vorgestrig – die Haare zu Berge stehen, aber auch mit Blick auf das Grundgesetz ist die jetzt geschaffene Haftungsunion mit ihrer Tendenz zu immer größeren Transfers äußerst bedenklich. Wie z.B. der Verfassungsrechtler Matthias Herdegen in der FAZ (25. III. 21, S. 6: Einstieg in die Schuldenunion?) jüngst dargelegt hat, sind Einschränkungen des Budgetrechtes des Bundestages, die aus der Vergemeinschaftung von Schulden in der EU faktisch folgen, mit dem Grundgesetz in der jetzigen Form kaum verträglich. Das Budgetrecht ist nun einmal das eigentliche Palladium eines demokratischen Parlamentes. Verliert es dieses oder wird es massiv eingeschränkt, dann steht es auch um die Demokratie selber nicht mehr sehr gut, sie droht zur bloßen Fassade zu werden.
… Alles vom 1.4.2021 von Ronald G. Asch bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/corona-und-eu-laenderfinanzausgleich-gefahr-fuer-demokratie-und-wohlstand/