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Blick nach Süden über den Stohren ins Münstertal und zum Belchen am 16.3.2013

 

 

Europäische Bürgerinitiative EBI – Direktdemokratisches Element oder Scheinrecht?

Die als direktdemokratisches Element im Vertrag von Lissabon angepriesene „Europäische Bürgerinitiative EBI“ sieht in Artikel 11 vor: „Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.“ Kompletter Artikel 11 auf https://dejure.org/gesetze/EU/11.html.
Erfahrungen mit EBI gibt es bis April 2013 noch nicht. Aber klare Regeln: Innerhalb von 3 Monaten nach erfolgreichem Abschluß einer EBI muss die EU-Kommission deren Vertreter empfangen. Im Europäischen Parlament findet eine öffentliche Sitzung statt. Dann muß die EU-Kommission schriftlich erklären, wie und ob sie dem Anliegen der Bürgerinitiative entspricht  – oder auch nicht. Denn eine Verpflichtung zum Erlassen eines Gesetzes besteht nicht. Die Bürger können über die EBI die anonyme Macht in Brüssel also nicht zwingen. Im Frühjahr 2013 laufen 13 Bürgerinitiativen in Europa. Die Anliegen reichen von Klima- und Energiepakt bis hin zur Einführung einer 30-km-Geschwindigkeitsbeschrängung in den EU-Städten.

Kritiker vergleichen die EBI mit den Rechten, die einst absolutistische Herrscher mit dem Petitionsrecht gewährten: Unverbindlich ausgestaltet, mehr ein Scheinrecht, eingereichte Bittschriften konnten vom Herrscher und seinem bürokratischen Apparat ohne Begründung abgelehnt werden.
Befürworter der EBI sehen darin eine für die Demokratie positive Perspektive: Bislang war die europäische Politik durch eine ungute Asymetrie geprägt: Einerseits agieren die EU-Institutionen mehr oder weniger über die nationalen Grenzen hinweg. Andererseits fällt es den Bürgern schwer, sich EU-weit über Facebook, Twitter und Web zu organisieren. Mit EBI’s wie „Wasser ist Menschenrecht“ hingegen könnte sich das ändern, da sich eine europäische Zivilgesellschaft mit dem EBI als Instrument deutlich und in Brüssel unüberhörbar artikulieren könnte.

 

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