Grenzöffnung2015

Home >Engagement >Zukunft >Demokratie >Nationalismus >Grenzöffnung

Sonnenblumen und Vezelia im Dreisamtal bei Freiburg am 3.10.2016

Sonnenblumen und Vezelia im Dreisamtal bei Freiburg am 3.10.2016

 

Drei historische Ereignisse prägen die Nachkriegsjahre in Deutschland: Die Studentenrevolte der 1968er Jahre, die Wiedervereinigung 1989 und die Öffnung der deutschen Grenzen für die Migranten im Herbst 2015.

————————-

Ulrich Vosgerau: Grenzöffnung 2015 ist fortgesetzter Rechtsbruch

In den Massenmedien ist viel davon die Rede, es habe eine „Grenzöffnung“ nie gegeben, sondern die Grenze sei unter dem Ansturm von Asylbewerbern zwischen Sommer 2015 und Frühjahr 2016 nur nicht geschlossen worden, was übrigens auch dem geltenden Unionsrecht entspreche. Das ist nicht richtig. „Grenzöffung“ bedeutet, daß die deutschen Behörden Menschen einlassen, die – rein rechtlich gesehen – an der Grenze abgewiesen werden müßten.
.
Bis zum 13. September 2015 galt das Schengen-System, nach dem systematische Grenzkontrollen an den europäischen Binnengrenzen nicht durchgeführt werden durften. Das heißt, Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten durften auch vorher nicht nach Deutschland einreisen oder sich freizügig in der EU bewegen, aber die Durchsetzung dieses Verbots war eben faktisch weithin unmöglich. Seit dem 13. September 2015 gilt mit Einverständnis und Unterstützung der EU-Kommission jedoch an deutschen Grenzen der Schengen-Notstand, das heißt systematische Kontrollen sind – rein rechtlich – wieder vorgesehen. Demzufolge müßte praktisch jeder Asylbewerber an der Grenze abgewiesen werden, sei es, weil er über keine gültigen Reisedokumente verfügt oder sei es, weil er aus einem sicheren Drittstaat einreisen will, um einen Asylantrag zu stellen. Dies geschieht aber nicht. Eben darin besteht die Grenzöffnung, und sie dauert bis heute an.
Gegenwärtig reisen schätzungsweise knapp 200.000 Personen im Jahr über faktisch offene Grenzen zumeist illegal nach Deutschland ein. Das in der Dublin-III-Verordnung geregelte unionsrechtliche Asylzuständigkeitssystem sieht vor, daß in der Regel immer der Ersteinreisestaat (also z. B. Griechenland) für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Von diesem Prinzip sind in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen vorgesehen; auch dies kann jedoch nicht dazu führen, daß ein hiervon begünstigter Asylbewerber eigeninitiativ nach Deutschland einreisen dürfte, sondern er würde dann nach der entsprechenden amtlichen Feststellung im Ersteinreisestaat sowie nach Konsultation und mit Einverständnis der deutschen Stellen ordnungsgemäß überstellt. Die deutsche Rechtslage steht zur unionsrechtlichen Rechtslage nicht im Gegensatz, sondern bildet diese ab und setzt sie durch. Seit der Änderung des Grundgesetzes 1992/93 ist in Deutschland niemand mehr asylberechtigt, der über einen sicheren Drittstaat eingereist ist; alle Länder, die Deutschland umgeben, sind sichere Drittstaaten.
.
Entsprechend gebietet Paragraph 18 Asylgesetz, Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten an der Grenze zurückzuweisen. Jedenfalls seit der Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen ist diese Vorschrift auch wieder durchgehend anzuwenden. Daher kann nicht die Rede davon sein, daß das EU-Recht das deutsche Recht „überlagere“ mit der Folge, daß Asylbewerbern unabhängig von der nationalen Rechtslage zunächst jedenfalls die Einreise zu gestatten sei.
Denn der unionsrechtliche Anwendungsvorrang zugunsten des Europarechts besteht nur dann, wenn das nationale Recht in Widerspruch zum Unionsrecht steht, was hier aber nicht der Fall ist. Der richtige Kern der „Überlagerungstheorie“ ist freilich der: Wenn einem Asylbewerber die Einreise nach Deutschland gelingt und er in Deutschland einen Asylantrag stellt, so muß dieser in Deutschland zunächst angenommen und bearbeitet werden. Und wenn dann in der Folge nicht die zügige Ausweisung des Asylbewerbers in den eigentlich zuständigen Ersteinreisestaat gelingt (etwa, weil dieser keine Ausweispapiere bei sich hat), so geht die Asylzuständigkeit auf Deutschland über. Daher ist die Zurückweisung bereits an der Grenze die einzig zuverlässige – und rechtlich erlaubte! – Methode, um die unionsrechtlich vorgesehenen Zuständigkeiten auch durchzusetzen. Hintergrund der europäischen Asylkrise ist die Kollision des Dublin-Systems, aus dem die Zuständigkeit des Ersteinreisestaats folgt, mit dem Schengen-System, das heißt dem Abbau systematischer Grenzkontrollen an den europäischen Binnengrenzen, der Asylbewerbern rein faktisch die freie Bewegung durch die EU bzw. den Schengen-Raum ermöglicht. Das Ausmaß der Probleme wurde 2011 erstmals sichtbar.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof urteilten damals übereinstimmend, daß die unionsrechtlich eigentlich vorgesehene Abschiebung von Asylbewerbern ins Ersteinreiseland Griechenland bis auf weiteres nicht durchgeführt werden dürfe, weil deren Unterbringung dort menschenunwürdig sei. Daher wurden entsprechende Asylverfahren seither stillschweigend von Deutschland mitübernommen, ohne daß jemals auch nur erwogen wurde, Griechenland aus dem gemeinsamen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, den der Lissabon-Vertrag proklamiert, auszuschließen.
Die Wiedereinsetzung des geltenden Asylrechts müßte früher oder später zu blutigen Ausschreitungen führen. Wohl eingedenk dieses Umstandes ist es überparteilicher Konsens geworden, „nationale Alleingänge“ in der Asylfrage abzulehnen. Damit war das Scheitern des europäischen Asylsystems bereits Jahre vor der Asylkrise von 2015/16 gewissermaßen „amtlich“. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde die Problematik der Situation jedoch erst mit der massenhaften Ankunft von Asylbewerbern bewußt, die auf der „Balkan-Route“ nach Ungarn einreisten und dort verlangten, umstandslos nach Deutschland durchgelassen zu werden. Der einzige EU-Staat, der wenigstens versucht hat, sich in der Asylkrise unionsrechtskonform zu verhalten, war Ungarn. Daher liegt eine historische Ungerechtigkeit darin, daß Ungarn alsbald von deutschen und österreichischen Stellen bezichtigt wurde, bei der Behandlung von Asylbewerbern europäische „Werte“ und Rechtsgrundsätze zu verletzen. Denn die Ungarn wollten als Ersteinreisestaat die Asylverfahren übernehmen und untersagten den Asylbewerbern, wiederum völlig europarechtskonform, die Weiterreise über europäische Binnengrenzen ins „gelobte Land“ – was freilich auf den erbitterten Widerstand der Migranten traf und zu den teils brutalen Fernsehbildern vom Budapester Hauptbahnhof führte. Daraufhin ließen die Ungarn die Asylbewerber auf deutsches und österreichisches Drängen hin nach Deutschland weiterziehen.
.
Unionsrechtlich war dies so nicht erlaubt und konnte insbesondere nicht durch das später durch die Bundesregierung in Anspruch genommene „Selbsteintrittsrecht“ aus Artikel 17 der Dublin-III-Verordnung gerechtfertigt werden, da sich dieses Selbsteintrittsrecht von Staaten in fremde Asylverfahren immer nur auf Einzelfälle bezieht, in denen Identität und Fluchtschicksal eines bestimmten Asylbewerbers abschließend geklärt sind. Seine Ausübung setzt außerdem ein kompliziertes formelles Notiifikations- und Abstimmungsverfahren zwischen den beteiligten Staaten voraus, das hier jedenfalls nicht durchgeführt wurde. Die Vorgänge vom Budapester Hauptbahnhof lassen zwei Umstände deutlich werden, über die sich die Öffentlichkeit nach wie vor hinwegtäuscht. Erstens: Die Umsetzung bzw. Wiedereinsetzung des geltenden deutschen wie europäischen Asylrechts müßte früher oder später zu blutigen Ausschreitungen führen. Denn junge Männer, die sich und ihre Familien hoch verschuldet haben und teils unter Lebensgefahr Tausende von Kilometern zurückgelegt haben, um in das gelobte Land zu gelangen, wo staatlicherseits für das bloße Dasein eines Menschen Geld bezahlt wird und die Erzeugung von Kindern jeweils Ansprüche auf eine entsprechende „Gehaltserhöhung“ sowie auf eine größere Wohnung auslöst, werden sich nach ihrer Ankunft nicht mit ein paar sachlich-ernsten Worten einfach abweisen lassen, zumal sie wissen, wie vielen anderen bereits vor ihnen die Einwanderung ganz unabhängig von der Rechtslage gelungen ist. Zweitens: Wohl eingedenk dieses Umstandes ist es in Deutschland überparteilicher Konsens geworden, „nationale Alleingänge“ in der Asylfrage abzulehnen, „Abschottung“ zu verdammen und „europäische Lösungen“ für den einzig gangbaren Weg in Asylfragen zu erklären. Dahinter dürfte einfach der begreiflche Wunsch stecken, die anstehende gewaltsame Durchsetzung geltenden Rechts nicht in Deutschland, sondern in der europäischen Peripherie stattfinden zu lassen, wo sie vielleicht den moralisch sensiblen deutschen Grünwählern und Medienvertretern eher zuzumuten wäre.
Das Verfassungsgericht hatte in seiner Lissabon-Entscheidung von 2009 klargestellt, daß kraft der Selbstbestimmungsgarantie des Grundgesetzes die weitere europäische Integration nicht zu einer „Entstaatlichung“ Deutschlands führen darf. Gegen die Realisierbarkeit einer „europäischen Lösung“ spricht aber, daß es keinen Menschen auf der Welt gibt – sei es in Afrika, auf dem Hindukusch oder im Nahen Osten –, der gern nach Europa auswandern will, dem es aber egal ist, ob er in Bulgarien oder in Deutschland angesiedelt wird.
Dies zeigt das Schicksal der polnischen Syrien-Flüchtlinge. Denn auch Polen hatte etliche hundert Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien aufgenommen, die familiär untergebracht wurden, wobei man darauf geachtet hatte, daß es sich ausschließlich um arabische Christen handelte und nicht um Muslime. Diese auf den ersten Blick doch privilegierten und „handverlesenen“ Asylbewerber sind mittlerweile aus Polen ausgereist und verfolgen ihre Asylanträge in Deutschland weiter; die in Polen gezahlten Sozialleistungen, umgerechnet etwa 40 Euro pro Woche, entsprachen nicht ihren Erwartungen an ein Leben in Europa. Daher wird Deutschland vermutlich kaum etwas anderes übrigbleiben, als früher oder später seine asylund einwanderungspolitischen Interessen wieder stärker selbst in die Hand zu nehmen.
Die hier vertretene Lesart des Unionsrechts ist nicht unumstritten. Mit starker Unterstützung der Massenmedien wird zum Beispiel eine Deutung des Unionsrechts propagiert, nach der Deutschland aufgrund der Dublin-III-Verordnung Asylbewerber zunächst einreisen lassen müsse, um dann den eigentlich zuständigen Ersteinreisestaat zu ermitteln. Warum dies nicht in demjenigen EU-Staat stattfinden kann, in dem der Asylbewerber sich bereits aufhält, bleibt dabei unerfindlich; auch fällt auf, daß diese Theorie offenbar keinen Unterschied zwischen dem Schengen-Normalzustand ohne systematische Grenzkontrollen und dem Schengen-Notstand machen will, in dem systematische Grenzkontrollen stattzufinden haben – die selbstverständlich und typischerweise auch zu Abweisungen führen können, denn sonst wären sie ja sinnlos.
Diese Lehre geht auf ein unrichtiges Verständnis der Vorschrift aus Artikel 3 der Dublin-III-Verordnung zurück. Nach dieser Vorschrift haben in der Tat die Mitgliedstaaten jeden Antrag auf internationalen Schutz, der „an der Grenze“ gestellt wird, zunächst zu prüfen; mit der „Grenze“ ist allerdings nicht die zwischenstaatliche Binnengrenze gemeint, sondern die EU-Außengrenze. Das Verfahren an EU-Binnengrenzen ist hingegen in Artikel 20 der DublinIII-Verordnung geregelt, dessen Absatz 4 Zurückweisungen von Asylbewerben an EU-Binnengrenzen eindeutig zuläßt. Die Bundesregierung hat sich übrigens nie auf diese Lesart des Unionsrechts berufen, sondern scheint – allerdings zu Unrecht – davon auszugehen, es stehe in ihrem Ermessen, die nationale Rechtsvorschrift aus Paragraph 18 Asylgesetz zur Anwendung zu bringen oder nicht, was ein einigermaßen merkwürdiges Verständnis des Rechts- und Verfassungsstaates offenbart.

Selbst wenn die Vorstellung, das Unionsrecht gebiete es der Bundesrepublik Deutschland, selbst im erklärten Schengen-Notstand jeglichen Asylbewerber zunächst einmal einzulassen (wodurch früher oder später auch die Asylzuständigkeit auf Deutschland übergeht, weil die Rückschiebung in den Ersteinreisestaat faktisch nicht rechtzeitig bewältigt werden kann), aber richtig wäre, so würde dies noch immer nicht zur Rechtmäßigkeit der Grenzöffnungspolitik führen, sondern die Bundesregierung um so stärker verpflichten, die Grenzen vor einem unübersehbaren Ansturm zu schließen. Denn in diesem Fall wäre der LissabonFall eingetreten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Lissabon- Entscheidung von 2009 klargestellt, daß kraft der Selbstbestimmungsgarantie des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3) der Fortgang der europäischen Integration nicht zu einer „Entstaatlichung“ Deutschlands führen darf.
Die Letztentscheidung über die Einreise, gar die dauerhafte Niederlassung im Staatsgebiet, die Komposition der Bevölkerung, die Kontrolle der Grenzen, sind aber absolute Essentialia der Eigenstaatlichkeit. Sollte die Theorie zutreffen – was aber nicht der Fall ist! –, daß Deutschland selbst bei hunderttausendfachem Ansturm von Asylbewerbern unionsrechtlich pauschal zu deren Einlaß verpflichtet ist, so wäre Deutschland infolge der Anwendung dieses Unionsrechts kein souveräner Staat mehr und dürfte daher, nach der ausdrücklichen Rechtsprechung des BVerfG, dieses Unionsrecht gar nicht anwenden.
Der moderne Sozialstaat – laut Helmut Schmidt die größte zivilisatorische Errungenschaft des 20. Jahrhunderts – ist die praktisch wichtigste Ausprägung der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes. Ein Sozialstaat mit offenen Grenzen – in den, jedenfalls im Prinzip, auch ohne Ausweispapiere die ganze Welt einreisen kann, um sich ihr Geld abzuholen – ist nicht überlebensfähig und nicht vorstellbar. Daher gilt auch die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nur im Rahmen und in den Grenzen der völkerrechtlichen Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland.
… Alles vom 10.1.2020 von Ulrich Vosgerau  bitte lesen in: Junge Freiheit, 3/20, Seite 18
.
Dr. habil. Ulrich Vosgerau lehrte Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie Rechtsphilosophie an mehreren Universitäten. Er lebt als Rechtsanwalt, Autor und Privatgelehrter in Berlin.
.

Rainer Wendt: „Europas Grenzen sind offen wie Scheunentore“
Polizeigewerkschafts-Chef Rainer Wendt fordert Konsequenzen aus dem Fall des zurückgekehrten (libanesischen) Clanchefs Miri: vor allem mehr Befugnisse für die Polizei.
 .
Herr Wendt, im letzten TE-Interview hatten Sie die Abschiebung des Bremer Clan-Chefs Miri in den Libanon als wichtigen Schlag gegen die Clankriminalität gelobt. Jetzt ist er wieder da, trotz Einreisesperre. Wird hier der Rechtsstaat lächerlich gemacht?
Rainer Wendt: Dieser Vorgang wird von vielen Einsatzkräften als Schlag ins Gesicht empfunden; der Rechtsstaat scheint wehrlos und der riesige Aufwand nutzlos. Und eine entsetzte Öffentlichkeit muss ohnmächtig zuschauen, wie ein einzelner Krimineller offen und ohne Scheu erneut straffällig wird, und die Möglichkeiten des liberalen Rechtsstaates eiskalt für sich nutzt. ir alle beklagen eine zunehmende Verdrossenheit und Ablehnung bei vielen Menschen, was die staatliche Autorität angeht. Aber darüber darf sich eigentlich niemand wundern, wenn die Menschen den Eindruck haben müssen, dass wir diesem hohen Maß an Frechheit und krimineller Energie nichts entgegenzusetzen haben.
… Alles vom 1.11.2019 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rainer-wendt-europas-grenzen-sind-offen-wie-scheunentore/
.
Einige Kommentare:
Wenn Herr Wendt wirklich wollte, daß der Rechtsstaat wieder funktioniert,
dann müßte er ö f f e n t l i c h die Anträge der AfD unterstützen, die zu diesem Zweck im Bundestag gestellt wurden.
Aber er tut es nicht und viele andere auch nicht! Das ganze Gerede eines Seehofer (jedenfalls bis vor etwa einem halben Jahr) oder eines Maaßen oder Wendt ist nichts wert, solange diese Herren nicht bereit sind zuzugeben, daß die AfD mit vielen ihrer Forderungen r e c h t hat!
So drucksen sie herum, und konkret geschieht nichts!!! Sie haben sich selbst Fesseln angelegt, indem sie es zum Dogma erklärten, daß man mit der AfD k e i n e Gemeinsamkeit haben dürfe. Ach, wie schwer ist es doch, Fehler einzugestehen! Da läßt man lieber ein ganzes Land mit seinen Bügern vor die Hunde gehen…
3.11.2019, C. W., TO
.
Tja, Herr Wendt,
heutzutage darf wirklich JEDER hier in Deutschland völlig OHNE oder mit gefälschten Personalpapiere dauerhaft einreisen! Was SÄMTLICHE in ihren jeweiligen Heimatländer von der Polizei- und Justizbehörden verfolgten Klein- und Schwerkriminellen, abgedrängte Islamisten und Dschihadisten und sonstige abgedrängte krankhafte Psychopathen, oder die „normalen“ Glücksritter dieser Welt ebenfalls bereits WISSEN, und dies auch völlig ungeniert und schamlos ausnutzen!
Und der Herr Miri ist ja nur einer von vielen!
3.11.2019, F.B.
.
Kontrollhäuschen – automatisiert!
„Natürlich kann man nicht immer jede illegale Migration verhindern, denn niemand will rund um Deutschland herum die alten Kontrollhäuschen und lange Staus zurück.“ Immer wieder die Sichtweise, daß Grenzkontrollen unzumutbar wären, wegen langer Staus usw. Zum einen kann ich mich noch an die Zeit erinnern. Lange Staus gab es maximal mal an einem „heißen Ferien Wochenende“. Und daß in Frankreich und so alle paar km eine Maut-Station ist, behindert irgendwie nicht. Aber eine einzige Grenzkontrolle soll dies tun… Desweiteren sind wir inzwischen im Jahr 2019. Man könnte sicher einen Großteil der Kontrollen automatisieren (macht man ja auch schon an Flughäfen).
Und wie habe ich es genossen, bei der Überfahrt nach UK diesen Sommer kontrolliert zu werden. Zuerst von der Fährgesellschaft (ob auch alle benötigten Papiere vorhanden sind), dann französische Passkontrolle am Kontrollhäuschen, britische Passkontrolle am Kontrollhäuschen, dann britischer Zoll. Die mal kurz in den Kofferraum geschaut haben, ob da denn auch wirklich nur Koffer drin sind. Hat alles zusammengenommen gut 5 Minuten gedauert. Ich hab’s so gerade noch überlebt….
3.11.2019, JO, TO
.
„…denn niemand will rund um Deutschland herum die alten Kontrollhäuschen und lange Staus zurück.“
Doch, die Häuschen will ich wieder haben. Mit moderner Verkehrs- und Kontrolltechnik (Scannen von Dokumenten) lassen sich kontrollen stark beschleunigen. Es geht um die Abwehr und Aufspüren von Dschihadisten. Ausserdem müssen die Kontrollstationen nicht durchgehend betrieben werden, sondern können bei Bedarf bemannt werden.
3.11.2019, STR
.
Ich halte es auch für eine gewaltige Mär, die einem da aufgetischt wird
Zum einen geht es ja auch nur um Personenkontrollen, und nicht um Zollkontrollen., wo die ganze Ladung auseinander genommen werden muss tw. Zum anderen was soll dann erst UK sagen? Da gibt es sogar nicht nur Kontrollen, sondern man muss auch umständlich mit dem Schiff oder Verladung auf einen Zug die letzten paar Meilen da rüberschippern. Die dürften wirtschaftlich gemäß dieser Mär kaum oberhalb von Steinzeitniveau sein…. Desweiteren: Man weist sich tagtäglich dutzende male aus. Sei es „offiziell“ per Perso oder Pass, sei es mit einem simplen Schlüssel an der eigenen Wohnungstür, oder auch beim Login hier. Eine Zugangskontrolle ist also etwas ganz normales und auch notwendiges und vernünftiges. Nur an der Grenze, da irgendwie nicht…
3.11.2019 JOA
.
Fälle wie der abgeschobene Kriminelle, der zurückkommt,
zeigen nicht, dass ein „liberaler Rechtsstaat“ ausgenutzt würde, sondern dass der politische Wille vollkommen abhanden gekommen ist, den Rechtsstaat als „Rechtsstaat“ zu bewahren. Das ist inzwischen nur noch eine einzige Lachnummer! Und diese ganze Farce mit den illegalen Zuwanderern wäre zu deutlich über 80% eingegrenzt, wenn die Rundum-Versorgung erst einsetzen würde, wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist und vorher nur zu essen, zu trinken und ein Schlafplatz gesichert ist. Das Interesse an Deutschland würde als Zuwanderungsparadies schlagartig nachlassen und Abgeschobene, deren Asylantrag abgelehnt wurde, hätten erst recht kein Interesse mehr an erneuter Einreise. Muss man aber wollen, sowohl das eine wie das andere! Und daran haperts bei unseren Politdarstellern. Mir ist immer noch ein Rätsel, was der Zweck dahinter sein soll. Das kann doch nicht NUR DUMMHEIT sein.
3.11.2019, TH.R.
.
Herr Wendt in der ‟Welt“:
„Wir können aus dem Asylverfahren kein Perpetuum mobile machen, nach dem Motto ‚Und täglich grüßt das Murmeltier‘.“
Genau das tun wir aber hier. Die Politik will es so, sonst hätte sie das schon längst gestoppt. Und die Wähler wollen es auch so, egal wie sie auch jetzt lamentieren. Sonst würden sie nicht ständig zu 80% Parteien wählen, die für diese Zustände verantwortlich sind.
Die großen Talker und Talkerinnen im Staatsfernsehen haben sicher schon alle den ehrenwerten Herrn Miri zum Talk eingeladen. Er wird schon in zwei Wochen ein freier Mann sein und in aller Ruhe und gut versorgt den Ausgang des Verfahrens vor dem EUGH abwarten.
3.11.2019, G.R.

.

Maaßen: Verfassungsbruch der Regierung 9/2015
CDU muß sich ändern:
„Erstens: Werte in den Vordergrund.
Zweitens: Sich nicht von Trends und Umfragen treiben lassen.
Drittens: Sich nicht nur auf das Umweltthema konzentrieren.
Wir haben drängendere Probleme. Eine Rezession, die vielleicht schon vor der Haustüre steht, die Gefahr einer neuen Finanzkrise, eine desaströse Europapolitik und eine in weiten Teilen nicht funktionierende Migrations- und Integrationspolitik – es kommen ja immer noch bis zu 500 Flüchtlinge pro Tag zu uns. Im Moment aber haben wir nur einen Punkt auf der Agenda: das Klima.”
.
Zur Gretchenfrage der Grenzöffnung 2015:
„Ein früherer Kollege aus dem Innenministerium hat mir berichtet, dass im September 2015 die Tausenden von Migranten auf dem Bahnhof Budapest auf der Grundlage eines Gesetzes nach Deutschland geholt worden sind, das nur für die Rettung von Menschen in Katastrophenfällen gilt, zum Beispiel bei Schiffbruch, Erdbeben, Überschwemmungen. Sollte dieser Hinweis zutreffend sein, hätte die Bundesregierung 2015 und danach offensichtlich das Recht gebrochen, da es sich bei der Einreise von Asylsuchenden aus Budapest nicht um einen Katastrophenfall handelte. Der Verfassungsrechtler und frühere Bundesminister Scholz spricht im Zusammenhang mit der Migrationspolitik von einem fortlaufenden Verfassungsbruch der Bundesregierung. Er steht damit nicht alleine. Es verstärkt sich der Eindruck, dass damals – und vielleicht auch heute – unter dem Primat der Politik und der privaten Moral der Spitzenpolitiker das Recht zurücktreten musste.”
… Alles vom 1.7.2019 bitte lesen auf
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Hans-Georg-Maassen-Viele-in-der-CDU-teilen-meine-Positionen-id54720216.html

 

.
Wie Merkels Flüchtlingspolitik gegen ein fundamentales Demokratiegebot verstieß
ZU EINEM GASTBEITRAG VON HEINRICH AUGUST WINKLER am 14. Mai 2019
Der Historiker Heinrich August Winkler sieht den Westen in einer Krise. Eine engere, auf den gemeinsamen Werten aufbauende Zusammenarbeit sei unabdingbar. Die Flüchtlingspolitik der deutschen Bundeskanzlerin steht dazu im Widerspruch. Und zu einem demokratischen Grundsatz von Thomas Jefferson.
Die Geschichte des modernen Westens sei „eine Geschichte der Widersprüche und der Ungleichzeitigkeiten, eine Geschichte von Kämpfen um die Aneignung oder Verwerfung der Ideen von 1776 und 1789, der Auseinandersetzungen um verengende oder erweiternde Interpretationen der in Amerika und Frankreich verkündeten politischen Konsequenzen der Aufklärung“, befindet der Historiker Heinrich August Winkler: „Zu keiner Zeit gibt es einen völligen Gleichklang von Projekt und Praxis.“
Projekt und Praxis klaffte in seiner Sicht auch im Jahre 2015 auseinander: Die Flüchtlingspolitik der deutschen Bundeskanzlerin sieht er in diesem Zusammenhang im diametralen Widerspruch zu einem Leitsatz der Gründungsakte des Westens: dem „consent of the governed“, der stillen Übereinkunft der Regierten mit den Regierenden, wie ihn Thomas Jefferson in der Präambel der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 für grundlegend für eine funktionierende Demokratie erklärte. Winkler wörtlich: „Zu den Grunderkenntnissen der Pioniere des normativen Projekts des Westens gehört die Einsicht in die Unabdingbarkeit der Akzeptanz von Macht – des „consent of the governed“, von dem die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten vom 4. Juli 1776 spricht. Auf die Zustimmung der Regierten sind Gesetzgeber und Regierungen auch angewiesen, wenn es um die praktische Verwirklichung normativer Selbstverpflichtungen, etwa im Bereich von Asyl und Migration, und damit um die Integrationsfähigkeit von Gesellschaften geht. Die Integrationsfähigkeit und ihre Grenzen im Blick zu behalten ist ein demokratischer Imperativ – ein Gebot, das sich aus der Notwendigkeit des „consent of the governed“ ergibt.“
Die Geschichte des modernen Westens sei „eine Geschichte der Widersprüche und der Ungleichzeitigkeiten, eine Geschichte von Kämpfen um die Aneignung oder Verwerfung der Ideen von 1776 und 1789, der Auseinandersetzungen um verengende oder erweiternde Interpretationen der in Amerika und Frankreich verkündeten politischen Konsequenzen der Aufklärung“, befindet der Historiker Heinrich August Winkler: „Zu keiner Zeit gibt es einen völligen Gleichklang von Projekt und Praxis.“
Projekt und Praxis klaffte in seiner Sicht auch im Jahre 2015 auseinander: Die Flüchtlingspolitik der deutschen Bundeskanzlerin sieht er in diesem Zusammenhang im diametralen Widerspruch zu einem Leitsatz der Gründungsakte des Westens: dem „consent of the governed“, der stillen Übereinkunft der Regierten mit den Regierenden, wie ihn Thomas Jefferson in der Präambel der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 für grundlegend für eine funktionierende Demokratie erklärte. Winkler wörtlich: „Zu den Grunderkenntnissen der Pioniere des normativen Projekts des Westens gehört die Einsicht in die Unabdingbarkeit der Akzeptanz von Macht – des „consent of the governed“, von dem die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten vom 4. Juli 1776 spricht. Auf die Zustimmung der Regierten sind Gesetzgeber und Regierungen auch angewiesen, wenn es um die praktische Verwirklichung normativer Selbstverpflichtungen, etwa im Bereich von Asyl und Migration, und damit um die Integrationsfähigkeit von Gesellschaften geht. Die Integrationsfähigkeit und ihre Grenzen im Blick zu behalten ist ein demokratischer Imperativ – ein Gebot, das sich aus der Notwendigkeit des „consent of the governed“ ergibt.“
Cicero dokumentiert die Rede, die Winkler am 8. Mai anlässlich eines Empfangs zu seinem 80. Geburtstag unter dem Titel „Ein normatives Projekt in der Krise – Geschichte und Gegenwart des Westens“ im Senatssaal der Berliner Senatssaal der Berliner Humboldt-Universität gehalten hat.
… Alles vom 14.5.2019 bitte lesen auf
https://www.cicero.de/kultur/heinrich-august-winkler-westen-usa-europa-fluechtlingspolitik

 

 

Maaßen: Merkels Flüchtlingspolitik gefährdet die Sicherheit
Hans-Georg Maassen widersprach der Kanzlerin, dann verlor er sein Amt. Wer sehe, dass ein Vorgesetzter sich über Gesetze hinwegsetze, müsse dies aussprechen, sagt der ehemalige Chef des deutschen Verfassungsschutzes. Angela Merkels Flüchtlingspolitik gefährde die Sicherheit und den Zusammenhalt des Staates.
….
In der seit September 2015 im Wesentlichen unveränderten Migrationspolitik sehe ich erhebliche Risiken für die Sicherheit und den Zusammenhalt des Staates. Notwendig ist, dass Zurückweisungen an der Grenze durchgeführt werden. Wir müssen die Türen für diejenigen schliessen, die nicht politisch verfolgt werden, und wir müssen die rund 240 000 Ausländer, die ausreisepflichtig sind, umgehend abschieben und uns nicht von den Herkunftsstaaten auf der Nase herumtanzen lassen. Wir haben bisher keine Vorkehrungen getroffen, um eine neue, grosse Welle von Einwanderern zu stoppen. Ich habe die Hoffnung, dass Annegret Kramp-Karrenbauer hier eine klare Kurskorrektur vornehmen wird.
… Komplettes Interview mit Hans-Georg Maaßen vom 8.5.2019 bitte lesen auf
https://www.nzz.ch/international/deutschland/maassen-fuer-viele-linke-bin-ich-der-leibhaftige-satan-ld.1477173

 

Deutscher Herbst 2015 – Essay von Vera Lengsfeld

Mit Beginn der sogenannten „Flüchtlingskrise“, die eine Art Zäsurin der Geschichte Nachkriegsdeutschlands darstellt, ist – unabhängig von den irreversiblen Folgen – eine massive Spaltung quer durch Familien und Freundschaften zu beobachten, die sich auf der Ebene der Politik widerspiegelt. Dem „Rechtspopulisten“ steht der „Gutmensch“, dem „Menschenfeind“ der „Volksverräter“ gegenüber.
In dieser extremen Polarisierung zweier unversöhnlicher Lager haben sich Politik und Medien von Anfang an fast unisono auf die Seite eines moralischen Universalismus gestellt, der jedes partikulare Interesse als nationalistischrassistisch oder „rechts“ verortete und seine Protagonisten als „Pack“, „Dunkeldeutschland“ oder „Hetzer“ in das gesellschaftliche Abseits stellte.

In seinem berühmten, 1840 erschienenen Hauptwerk Über die Demokratie in Amerika beschreibt Alexis de Tocqueville die innere Logik des Ausgeschlossenwerdens in einer freien Welt:
„Der Machthaber sagt hier nicht mehr: ‚Du denkst wie ich, oder du stirbst‘,
er sagt: ‚Du hast die Freiheit, nicht zu denken wie ich;
Leben, Vermögen und alles bleibt dir erhalten:
aber von dem Tage an bist du ein Fremder unter uns. (…)
Du wirst weiter bei den Menschen wohnen,
aber deine Rechte auf menschlichen Umgang verlieren.‘“

Zahlreiche Leserbriefe und E-Mails, die mich in den letzten Jahren auf meine regelmäßigen Artikel auf der „Achse“ erreichten, hatten die soziale Isolierung in Beruf, Familie oder Freundschaften zum Thema, die diejenigen wie ein Bannstrahl traf, die die staatlich verordnete Willkommenskultur – die zur alles entscheidenden Gretchenfrage wurde – nicht kritiklos begrüßten. Als Unmensch gekennzeichnet, fand der Skeptiker sich allabendlich der moralischen Abwertung in den öffentlich-rechtlichen Medien ausgesetzt. Seine Positionen und Einwände standen außerhalb der legitimen Diskursräume. Die damit einhergehende Vermeidung tabuisierter Themen führte schließlich dazu, dass viele es nicht mehr wagten, bestimmte Dinge auszusprechen. Am Ende stand dann das Verbot, sie überhaupt noch zu denken.
.
Dieser Mechanismus prägt das kulturelle und politische Leben bei essentiellen Fragen in Deutschland nicht erst seit den Ereignissen des September 2015. In der unheilvollen Dynamik einer wachsenden „Schweigespirale“ besteht eine große Gefahr für demokratische Gesellschaften, denn das offensichtliche Verleugnen, Verdrängen und Schönreden essentieller Themen führt in letzter Konsequenz zu einer Entwicklung, die tatsächlichen rassistischen und rechtsextremen Kräften in die Hände spielt. Alle Politik und alle Diskussion, die uns vorschreiben will, in welchen Grenzen wir zu denken haben, ist eine Gefahr für die freie Meinung und den Austausch von Argumenten. Ob diese verfestigten Tabus nochmals ohne größere gesellschaftliche Konflikte rückgängig gemacht werden können, ist mehr als fraglich.
.
Die erschreckende Abwesenheit jedes Ansatzes von Vernunft, Skepsis oder Reflexion in Politik und Medien angesichts der Masseneinwanderung hunderttausender junger Männer aus den zerfallenden arabischen und afrikanischen Staaten ist in sich erklärungsbedürftig. Auch wenn Deutschland aufgrund seiner Geschichte vielleicht besonders anfällig ist: Länder wie Schweden, Dänemark, Holland oder Frankreich zeigen in aller Deutlichkeit, dass es sich hier um ein allgemeines Phänomen westeuropäischer Länder und Gesellschaften handelt. Eine geradezu groteske Realitätsverweigerung und eine mentale Disposition, die im „Fremden“ quasi den Erlöser von historischen Sünden und Verbrechen wie Kolonialismus oder Faschismus sieht, spielen sicher eine wichtige Rolle. Daneben sind es aber Opportunismus, Feigheit und eine fast grenzenlose Naivität, die von Beginn an einen unverstellten Blick auf die Folgen der Grenzöffnung verhinderten.
.
Drei Jahre später werden die Konsequenzen aus der massenhaften Einwanderung tribalistischer, gewaltaffiner, patriarchaler und antisemitischer Gemeinschaften mit ihren mitgebrachten kulturellen Mustern immer sichtbarer. Damit erweitern sich auch die Grenzen des Sagbaren langsam, aber stetig. Fast alle Vertreter der „Willkommenskultur“ wollen heute nicht mehr an ihre euphorischen Prognosen im Herbst 2015 erinnert werden. Es ist zu vermuten, dass sie den einst Verfemten irgendwann ohne Scham erklären werden, doch auch alles immer schon kritisch gesehen zu haben. Am Ende wird wieder niemand dabei gewesen sein; man war ja selbst nur das Opfer seiner Gutgläubigkeit und Menschenliebe geworden. Niemand konnte vorhersehen, was kommen wird.
(…)
Für jeden praktisch denkenden Menschen sind offensichtliche Zusammenhänge, etwa die zwischen steigender Kriminalität und einer ungeregelten Zuwanderung aus korrupten und gewalttätigen Gesellschaften, evident. Sie wurden und werden aber weiterhin geleugnet, wenngleich immer mehr Einsprengsel der Wirklichkeit den Weg in die (alternativen) Medien finden. Die Verkünder der Vorzüge von Weltoffenheit und Multikulturalismus werden zunehmend mit den Folgen ihrer humanitaristischen Ideologie konfrontiert. Da die Bereitschaft, die eigene Position in Frage zu stellen, nicht vorhanden und ein fundamentaler Fehler nicht einzugestehen ist, muss gegen jede Vernunft und Realität weiter relativiert und verharmlost werden.
.
Die erzieherische Komponente gegenüber den Uneinsichtigen stand und steht dabei im Mittelpunkt, obwohl das heute letztlich nur noch Rückzugsgefechte sind. Bekanntlich sind letztere aber von besonderer Heftigkeit. Ein großer Teil des deutschen Journalismus hat seit dem September 2015 in der Pädagogisierung ihrer Leser, die allesamt auf eine „bunte Gesellschaft“, auf Weltoffenheit und Toleranz, verpflichtet werden sollten, ihre Bestimmung gefunden. Über die künftigen Aufgaben des Journalisten, genauer eigentlich: des politischen Aktivisten, war im Berliner Tagesspiegel zu lesen: „Das Projekt Aufklärung müsste also auf der anderen Seite im deutschen (europäischen) Inneren an tiefsitzenden soziokulturellen Einstellungen rühren und wäre als politische Bildungsaufgabe der von Amerikanern und Briten nach 1945 in Westdeutschland betriebenen ‘Reeducation’ vergleichbar.“
(…)
Praktisch jedes Themenfeld wurde in diesem Land seit Jahren von unzähligen Tabus und Sprechverboten begleitet: Integration, Bildung, Asyl, Umwelt, Geschlechterverhältnisse, Kindererziehung, Kriminalität, Klimawandel, Gentechnik. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen. Im Idealfall hat jeder die „richtige Meinung“ dazu, ja in allen diesen Fällen kann es im Prinzip nur eine richtige Meinung geben; alle anderen sind, am besten bei Strafe des gesellschaftlichen Ausschlusses, zu verbieten oder – die Macht dazu hat man noch nicht – unter Strafe zu stellen. Zumindest müssen die Protagonisten von „Fehlmeinungen“ in die rechte, rassistische, populistische, neoliberale oder unmoralische Ecke gestellt werden. Man kann einfach nicht für Atomkraft und Gentechnik oder gegen eine weitere Zuwanderung aus islamisch geprägten Ländern sein; das ist entweder krank (islamophob), oder es grenzt schon an ein Hassverbrechen.
.
Die Meinung, es lebten zu viele nicht integrierbare Gruppen in Deutschland oder man fühle sich zunehmend fremd in seinem eigenen Land, darf ein aufrechter Demokrat nicht haben, und es muss ihr deshalb vehement mit moralischer Entrüstung und gesellschaftlicher Ächtung begegnet werden. Eine nüchterne Betrachtung der Realitäten und unmittelbaren Folgen der ungesteuerten Zuwanderung, die quer zu den moralischen Erwartungen liegt, fällt selbst schon unter das Verdikt von „Hate Speech“. Ein sachlicher und distanzierter Blick, etwa auf die horrenden Kosten der „Flüchtlingskrise“, gilt per se als menschenverachtend, da allein auf den ökonomischen Nutzen gerichtet, und trifft auf vehementen Widerstand desjenigen Teils der Öffentlichkeit, der medial den moralischen Raum vorgibt, innerhalb dessen man in Deutschland denken darf.
(…)
Längst ist der sogenannte Mainstream – nicht nur in Politik und Medien, auch in den Geistes- und Sozialwissenschaften, in Kirchen, Stiftungen und Verbänden – ein „politkorrektes Links“ geworden, das im Verdrängen und Verleugnen gesellschaftlicher Realitäten seine Bestimmung gefunden hat und sich nur noch um die richtige Gesinnung dreht. Alle gesellschaftlichen Tabus, so der Medienwissenschaftler Norbert Bolz, sind heute linke Tabus: Ausländerkriminalität, muslimischer Antisemitismus, Jugendgewalt etc. Der moralisch Überlegene kann sich stets sicher sein, dass er den Argumenten der Gegenseite kaum etwas entgegensetzen muss; in allen öffentlichen Talkshows ist er auch in ausreichender Überzahl vertreten. In den meisten Fällen kennen die „edlen Seelen“ (Siegfried Kohlhammer) auch niemanden mit einer anderen Meinung und wollen diese auch nicht hören. Mit „Rechten“ sollte man am besten nicht reden, es könnte ja sein, dass man selbst keine Argumente hat.
(…)
Es gibt aber (…) letztlich einen Verbündeten, der Hoffnung gibt: Die Wirklichkeit. Schon heute lassen sich bestimmte Entwicklungen und Folgen der grenzenlosen Einwanderung nicht mehr vollständig verleugnen. Über alternative Medien und Portale gelangen, trotz des verabschiedeten „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“, mehr und mehr Informationen an die Öffentlichkeit, auf die die Hauptmedien reagieren müssen und die sie nicht länger verschweigen können. Die konkreten Erfahrungen von Polizisten, Lehrerinnen, Flüchtlingshelfern, Ärzten, Krankenschwestern, die Erlebnisse ganz normaler Menschen, die in sozialen Brennpunkten leben (müssen), können auf Dauer nicht totgeschwiegen werden.
.
Man darf bereits heute Wetten darauf abschließen, dass viele der einstmals verfemten Positionen der Regierungskritiker früher oder später übernommen werden, wenn der Druck der Verhältnisse zu stark wird. Der Kulminationspunkt ist wahrscheinlich schon jetzt überschritten, mit einem Kippen der Stimmung kann schnell und jederzeit – etwa durch ein einzelnes, unvorhersehbares Ereignis – gerechnet werden. Eine Prognose über das Wann ist unmöglich, aber der Protest gegen die „Merkelisierung der Politik“ (Rolf Peter Sieferle) wird stärker werden, je mehr Menschen von den Folgen der Masseneinwanderung betroffen sind und je stumpfer die „Rassismus- und Nazikarte“ allein durch ihre ubiquitäre Anwendung auf buchstäblich alle Kritiker der Willkommenskultur wird. Viele werden, auch das keine gewagte Prognose, bei einer allgemeinen Änderung der Stimmung sofort in das bis dorthin verachtete Lager überwechseln; bei manchen Journalisten und Politikern hat man dieses Gefühl schon heute.

Die Wirklichkeit und die von ihr produzierten Folgen lassen sich, das mag ein Trost sein, auf Dauer nicht leugnen. Das „Postfaktische“, so die Grundthese in einem meiner Essays, hat aber die Eigenschaft, die eigenen Widersprüche als besondere Qualität zu verkaufen. So könnte es angesichts der ökonomischen und administrativen Stärke Deutschlands lange dauern, bis sich die Konsequenzen der gegenwärtigen Politik in aller Schärfe zeigen – in der historischen Betrachtung, siehe etwa die realsozialistischen Länder, vielleicht bis zu einer massiven wirtschaftlichen Krise und dem sukzessiven Zusammenbruch des Sozialstaates.

Es bleibt am Ende die Frage, ob die bereits angestoßenen Entwicklungen noch eine Umkehr ermöglichen. Deutschland hat sich, wie die meisten westeuropäischen Staaten, in eine Lage gebracht, in der alle Errungenschaften der letzten Jahrzehnte fundamental in Frage gestellt sind. Wir müssen endlich anfangen darüber nachzudenken, was das für unser Zusammenleben und unsere Gesellschaft bedeutet. Dafür braucht es aber zuallererst eine ungeschminkte Analyse und Darstellung der Gegenwart, die sich an der Wirklichkeit, also an dem, was ist, und nicht an dem, was sein soll orientiert. Die nachfolgenden Essays wollen dazu einen Beitrag leisten.
Vera Lengsfeld, 26.1.2019
.

Vera Lengsfeld
geboren 1952 in Thüringen ist eine Politikerin und Publizistin. Sie war Bürgerrechtlerin und Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR.
Von 1990 bis 2005 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages zunächst bis 1996 für Bündnis 90/Die Grünen, ab 1996 für die CDU. Seitdem betätigt sie sich als freischaffende Autorin.
2008 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt.

Weiterführende Links:
https://www.vera-lengsfeld.de/home.php
https://de.wikipedia.org/wiki/Vera_Lengsfeld
https://www.achgut.com/autor/lengsfeld

Aus: Meschnig, Alexander:Deutscher Herbst 2015 –
Essays zur politischen Entgrenzung, 220 Seiten
ISBN: 978-3-944872-88-9. 19,90 €
S. 9-22, Manuscriptum Verlag

.

Die Zuwanderung unter dem Aspekt der christlichen Nächstenliebe
Der heutige Abend ist mir aber von seinem Thema und der Situation her so wichtig, daß ich diese Einladung trotzdem gerne angenommen habe. Als Pastor einer unabhängigen freien Gemeinde kann ich mir das auch unbeschwert leisten. Wäre ich noch in der Landeskirche, dann wäre das wohl kaum noch möglich. So betonte im Juni dieses Jahres Annette Kurschus, die Präses der Westfälischen Kirche, wer AfD-Positionen vertrete, könne in der Evangelischen Kirche von Westfalen kein Amt innehaben (siehe idea-spektrum 8.6.2017).
Das ist schon ungeheuer. Wenn ich ins AfD-Bundestagswahlprogramm schaue etwa zum Stichwort „Familienpolitik“, dann finde ich da Positionen wie: „Ehe und Familie stärken“; „Familiennahe Betreuung würdigen“; „Schutz des ungeborenen Lebens“; „Frühsexualisierung stoppen“ etc.. All diese Positionen darf man anscheinend in der westfälischen Kirche von Frau Kurschus nicht mehr vertreten, weil man damit ja AfD-Positionen vertritt. Jede Irrlehre, egal wie wüst sie auch sein mag, hat in den sogenannten evangelischen „Kirchen“ Platz, nicht aber die vielfach ganz eindeutig biblischen Positionen der AfD. Der EKD-Ratsvorsitzende Bedford-Strohm darf im Kuratorium für den Bau einer Moschee sein und damit Werbung machen für die wohl christenfeindlichste Weltanschauung überhaupt auf diesem Globus. Aber wer auch nur AfD-Positionen vertritt, ohne selbst Mitglied in der AfD zu sein, der ist in diesen sogenannten „Kirchen“ schon nicht mehr tragbar.

Es geht heute Abend ja um die Frage „was ist christlich und was ist nicht christlich an der massenhaften Zuwanderung?“ Und gerade als Christ bin ich fassungslos über die totale Verblendung, die bei diesem Thema im nahezu gesamten christlichen Bereich herrscht.
Wer sich der sogenannten „Flüchtlingshilfe“ verweigert, wird kritisiert und ausgegrenzt, weil er angeblich keine Nächstenliebe übt. Regelrechter kirchlicher Haß und übelste Diffamierungen richten sich gegen Andersdenkende.
….
Die Rede ist vom Nächsten, nicht vom Fernsten. Wir sehen auch hier die Dreistigkeit der Lüge und Täuschung, die meint, uns irgendwelche Fernsten als Nächste aufs Auge drücken zu können.Wer ist mein Nächster? Auf diese Frage hat Jesus geantwortet mit dem bekannten Beispiel vom barmherzigen Samariter. Da zieht ein Mann herauf von Jericho nach Jerusalem. Am Straßenrand sieht er einen liegen, der unter die Räuber gefallen ist. Blutig, geschunden und ausgeraubt liegt er da. Das, sagt Jesus, ist dein Nächster. Der Notleidende, der vor Deinen Füßen liegt. Ein solcher Nächster kann durchaus auch ein Muslim aus Syrien oder Afrika sein. Wenn ich zum Beispiel aus dem Haus komme und da liegt auf der Straße vor meinem Grundstück ein muslimischer Syrer. Vielleicht ist er von einem anderen Muslim niedergestochen worden, weil er im Ramadan tagsüber ein Eis gegessen hat. Dieser Syrer liegt nun vor meinen Füßen und braucht Hilfe. Der ist in diesem Moment mein Nächster. Und selbstverständlich werden wir da Nächstenliebe üben.
Unsere Nächsten sind aber garantiert nicht alle Armen dieser Welt, die wir nach Deutschland holen oder denen wir die Grenzen öffnen müssten. Damit stürzen wir vielmehr unsere tatsächlichen Nächsten in Not und Elend wie Peter Scholl-Latour gewarnt hat: „Wer halb Kalkutta aufnimmt, hilft nicht etwa Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta.“ Wer so handelt, der handelt entweder strohdumm oder satanisch bösartig.
20.7.2017, https://www.efk-riedlingen.de

Wie gehen wir als Christen mit der Zuwanderungsproblematik um?
Überlegungen aus biblischer und gesellschaftspolitischer SichtGottesdienst am 4.10.2015 um 10.00 Uhr in Riedlingen
Text: Jesaja 1, 2-7
Thema: „Der Christ und der Fremde„
Lesung: Römer 13,1-4 (Sprüche 5,7-14)
https://www.efk-riedlingen.de/downloads/037%20Wie%20gehen%20wir%20als%20Christen%20mit%20der%20Zuwanderungsproblematik%20um.pdf

Einordnung der Zuwanderung aus biblischer Sicht
Bibeltreue Verkündiger des Wortes Gottes werden besonders dann von säkularen Medien wahrgenommen, wenn sie den Zeitgeist anprangern und der Welt auch Unbequemes sagen.
So sorgte im Oktober 2015 ein Pastor in Südwürttemberg für Schlagzeilen. Insbesondere mit zwei Predigten ist Jakob Tscharntke, Pastor der Evangelischen Freikirche Riedlingen, ins Kreuzfeuer öffentlicher Kritik geraten. Hatte er sich doch „erdreistet“, gegen den Mainstream zur Flüchtlingsproblematik in Deutschland aus biblischer Sicht Stellung zu beziehen

Einordnung der Zuwanderung aus biblischer Sicht (Deutsch)
Taschenbuch – 25. November 2015, 1,95 Euro
… Alles vom 25.11.2015 bitte lesen auf
https://www.amazon.de/Einordnung-Zuwanderung-aus-biblischer-Sicht/dp/3869542578

.

Die Illusionen der grenzenlosen Welt – Einigkeit 2015 von Linksradikalen und Ultraliberalen
In der Forderung nach völlig offenen Grenzen sind sich radikale Linke und Ultraliberale einig. Die einen träumen von weltweiter Solidarität, die anderen von der totalen Effizienz. Beides sind fatale Illusionen.
Seltsam ruhig sind sie geworden, die Stimmen, die 2015 überschwänglich ein „neues Wirtschaftswunder“ (Dieter Zetsche) in Aussicht stellten – angetrieben durch die demonstrative Öffnung Deutschlands für Zuwanderer. Beispielhaft war ein Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung mit dem Titel „Roter Teppich für Migranten“, in dem, pünktlich zu Angela Merkels Entscheidung Anfang September 2015, die grenzenlose Migrationsfreiheit als „Win-Win-Win-Situation“ erklärt wurde. Alle profitierten von der Abschaffung der Migrationshindernisse, so die durch Ökonomie-Lehrbücher untermauerte These der Autoren Ralph Bollmann und Lena Schipper, die Aufnehmenden, die Zuwandernden und die in den Herkunftsländern Zurückgebliebenen. Eine Traum-Konstellation! Zumal es auch noch „moralisch geboten“ sei, „Einwanderer mit offenen Armen willkommen“ zu heißen. In der Freude über den – zumindest schien es damals so – Aufbruch in eine grenzenlose Welt der Migration offenbarte sich ein Pärchen von Geistesverwandten: Ganz offensichtlich stehen marktradikale Ökonomen und Konzernlenker wie Dieter Zetsche einerseits und die No-Borders-Linke andererseits in der vielleicht wichtigsten politischen Frage der Gegenwart auf einer Seite. Sie scheinen vereint in ihrem Traum von einer grenzenlosen völlig migrationsoffenen Welt.
Der Witz ist, dass sie sich gegenseitig entweder ignorieren oder sogar zu bekämpfen glauben, sich jedenfalls ihrer politischen Übereinstimmung überhaupt nicht bewusst sind. Noch immer gefällt sich das Gros der Linken und allen voran die so genannte „Antifa“ in der Beschwörung der altkommunistischen Legende von der Identität von Kapitalismus und Nationalismus. Noch immer glaubt man offenbar, man bekämpfe den Kapitalismus am wirkungsvollsten, indem man den (National)Staat und seine Grenzhoheit unterminiere und Einwanderer willkommen heiße. Ganz offensichtlich spukt noch immer die Idee eines gewissen Leo Trotzki in manchem linken Kopf herum: Revolution nicht in einem Land, sondern in der ganzen, grenzenlosen Welt.
… Alles vom 19.2.2017 von Ferdinand Knauß bitte lesen auf
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/knauss-kontert-die-illusionen-der-grenzenlosen-welt/19409594.html

Schreibe einen Kommentar