Gleiches Recht: Alle Zuwanderer

Beide Pakte zur Zuwanderung – der UN-Migrationspakt und UN-Flüchtlingspakt – sind von der Kanzlerin unterzeichnet worden. Letzendlich geht es im Zusammenspiel beider Pakte darum, die im Völkerrecht klar definierten Rechte von Flüchtlingen auf alle Migranten auszuweiten. So heißt es in der Präambel,4 zum GCM: „Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und gewährleistet werden müssen“.
Dabei gilt zweierlei:
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1) Neuansiedlung in Deutschland: Die Flüchtlinge (also auch die Migranten) bleiben vorzugsweise dauerhaft in den Aufnahmeländern und werden dort neu angesiedelt: „Die Notwendigkeit, ein positives Klima für Neuansiedlungen zu fördern und die dafür notwendigen Kapazitäten zu stärken sowie den Bestand an Neuansiedlungsmöglichkeiten zu erweitern, kann nicht genug betont werden.“ (GCR, Teil III, Abschn. B, Punkt 3.2., Artikel 90).
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2) Inklusion vor Integration: Auf jeder dritten Seite des UN-Flüchtlingspakts steht der Begriff der Inklusion (Teilhabe). Der Pakt bevorzugt deutlich die Inklusion vor der Integration – das Anderssein, also die Nicht-Assimilation, schimmert überall als Ideal im Text durch. In der schönen neuen One-World sollen alle zwar beliebig anders sein, aber die Unterschiede sollen keinesfalls unterschiedlich behandelt werden – keine Diskriminierung bitte (gleiche Rechte, ungleiche Pflichten).
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Anders als in Deutschland werden die Begriffe Migrant (Immigrant) und Flüchtling (Refugee) weltweit unterschieden. Die Website des UNHCR definiert Flüchtlinge so: „Personen, die außerhalb ihres Ursprungslandes sind aus Furcht vor Verfolgung, Konflikt, allgemeiner Gewalt oder anderen Umständen, welche die öffentliche Ordnung gestört haben, und die in der Folge internationalen Schutz suchen.“
Migranten beschreibt das UNHCR so: „Jemand, der unabhängig von den Gründen oder dem rechtlichen Status sein übliches Aufenthaltsland wechselt“.
Kurz: Nicht alle Migranten sind Flüchtlinge. Aber alle Flüchtlinge sind Migranten.
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Die beiden Migranten-Flüchtlinge-Pakte machen Schluß mit dieser Trennung, indem sie allen Zuwandernden dieselben Rechte gewähren – auch Migranten stehen nun die bislang bevorzugten Rechtsansprüche der Flüchtlinge (z.B. Asyl) zu: Zunächst nur als „Soft Law„, das allsbald aber im Bundestag durch den zu erwartenden massiven Druck von One-World in Gesetzesform eingebracht werden wird.
24.12.2018
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UN-Migrationspakt, GCM, Global Compact for safe, orderly and regular Migration
https://www.un.org/debts/german/migration/A,CONF,231,2.pdf
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UNHCR:
https://refugeesmigrants.un.org/definitions

 

Weltzwangsbeglückung
„Nicht jede Ungleichbehandlung ist eine Diskriminierung. Und wollen wir wirklich jede Ungleichbehandlung ausmerzen? Bei genauem Hinsehen entpuppt sich das (gleiche Rechte für Migrant wie Bürger des Aufnahmelandes) als eine entsetzliche, paternalistische, zutiefst autoritäre Vorstellung: die mit Zwang durchgesetzte absolute Gleichheit – weltweit, wir sind ja beider UN. …
Wo totale Gleichheit postuliert wird, ist die Forderung nach totaler Unterstützung erfahrungsgemäß nicht weit. In diesem Zusammenhang hat es sich bewährt, vor allem die Medien zu vereinnahmen. …in diesem Punkt – spätestens – gruselt es einen: die Medien als Erfüllungsgehilfen eines politischen Ziels. … Die Unterordnung der Arbeit von Medien und Wissenschaft unter das politische Ziel: Das ist Rückfall in die Scholastik, das Gegenteil von Aufklärung.“
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…. Alles von Christopher Walther: Weltzwangsbeglückung: Der globale Pakt für Flüchtlinge,
in: Der UN-Migrationspakt und seine Auswirkungen, Edition Tichys Einblick, 13-978–3-9818398,3,-8, 2018, Seite 106, 12 Euro

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/global-compact-for-migration-un-migrationspakt/

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/konferenz-zur-eu-migrationspolitik-monolog-der-maechtigen/
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Zehn Gründe zum Nachdenken über den UN-Migrationspakt
1) Dieser Pakt eliminiert die bisherigen Beweggründe für Migration. Zwar wird der Begriff „Flüchtlinge“ immerhin noch 14 mal verwendet, aber zugunsten des Oberbegriffs Migranten/Migration. Ob sie als Armuts-, Kriegs-, Klima- oder andere „Flüchtlinge“, als Vorhut der Familien losziehen und dann (Groß)Familien nachholen, oder als Zuwanderer, die als „Touristen“ einreisen und bleiben, oder als Arbeitskräfte geholt werden, spielt keine Rolle mehr. Jeder soll als Migrant, der als „Mensch im Mittelpunkt“ steht, originär weiterreichende Rechte erhalten, als bisher in Abhängigkeit vom jeweiligen Zuwanderungs- und Aufenthaltsstatus.
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2) Der Versuch von Kanzlerin Merkel, auf dem Weg über diesen Pakt zu erreichen, was ihr bisher nicht gelungen ist, nämlich die anderen Länder zu zwingen, genauso viele Migranten aufzunehmen, wie sie das für die Bundesrepublik getan hat, kann ebenfalls keinen Erfolg haben. Einmal stünde dies im Widerspruch zu ihrer eigenen Behauptung, der Pakt sei unverbindlich, so dass unsere Nachbarländer sich nicht an den Pakt halten müssten. Zum anderen haben sich diese inzwischen von der Unterzeichung des Paktes zurückgezogen; sie wissen, was sie tun. Denn eine freiwillige Selbstverpflichtung hat die gleiche rechtlich durchsetzbare Rechtsbindung wie Rechte aus einem zweiseitigen Vertrag, einem nationalen Gesetz oder einer internationalen Norm.
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3) Auch der Versuch Merkels, auf dem Umweg über den Pakt die anderen Ländern zu zwingen, ihre Standards hinsichtlich der zu gewährenden Gastfreundschaft in Form der Sozialleistungen auf unser Niveau anzuheben und die Migranten davon abzuhalten, sich bis zu uns durchzuschlagen, wird vergeblich sein und sich sogar ins Gegenteil verkehren. Zum einen wollen viele zu ihren Verwanden reisen, die wegen Merkels Politik schon hier sind. Zum anderen brauchen unsere Nachbarländer die Leistungen für Migranten nur auf ihr eigenes Niveau beschränken, nicht auf unseres erhöhen. Der Wanderungsdruck nach Deutschland könnte nur beseitigt werden, indem unsere Leistungen für Migranten abgesenkt werden. Aber soeben entschied der EuGH für Österreich, dass Migranten Anspruch auf das haben, was auch den Einheimischen zusteht. Deshalb könnte der Anreiz für die Migration nach Deutschland nur beseitigt werden, indem unsere Sozialleistungen, Hartz IV u.a. auch für die einheimischen Bürger auf das Niveau von z.B. Ungarn abgesenkt werden. Deshalb: Mit diesem Pakt lassen sich finanzielle Anreize der Migration nicht harmonisieren, sondern nur zu Lasten der Menschen unseres Landes absenken, „die schon länger hier wohnen“ (Merkel).
4) Der Umstand, dass 57 islamische Staaten die Menschenrechtserklärung der UN ablehnten und durch eine eigene „Kairoer Erklärung“ ersetzt haben, aber diesen Migrationspakt einmütig unterstützen, sollte alle wahren Menschenrechtler und unsere Volksvertreter nachdenklich stimmen. Dieser Widerspruch spricht für die Annahme, dass Vertreter der islamischen Länder in diesem Pakt einen Rechtsrahmen für die Fortführung der früher gewaltsamen Expansion auf jetzt unblutigem Weg sehen.
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5) Wer auf dem Weg des Migrationspaktes ein Menschenrecht auf Migration etablieren will („der Mensch steht im Mittelpunkt“), also das Recht eines Jeden auf Auswanderung/Emigration, der unterwirft sich gleichzeitig dem Recht aller Menschen der Welt, in jedem gewünschten Zielland einzuwandern/immigrieren zu dürfen. Die Menschen aller Welt könnten sich künftig auf die justiziable Selbstverpflichtung der Unterzeichnerstaaten berufen und das vor deren Gerichte bis hin zum Internationalen Gerichtshof durchklagen. Das europäische Dublin II dürfte in der Rechtshierarchie unterhalb dem Migrationspakt rangieren, zumal es in der Präambel n i c h t in Bezug genommen ist.
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6) Die Grundthese des Paktes, dass Migration immer eine „Bereicherung“ aller und „Quelle des Wohlstandes“ sei, ist eher eine europäische Sichtweise. Aber die Völkerwanderungen im alten „Europa“ und Mittelmeerraum, die zwar nicht unblutig verlaufen sind, aber aus der Vogelperspektive betrachtet viel regional angehäuftes Wissen und Begabungen breit gestreut und damit schon früh einen gewissen Wohlstand brachten, kann man nicht generell auf die gesamte Welt übertragen. Die einst islamische „Völkerwanderung“ nach Vorder- und Mittelasien, Nordafrika und Südeuropa hat den ökonomischen und kulturellen Stand jener Völker eher zurückgeworfen. Warum sollte das heute anders sein?
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7) Der Pakt formuliert auch das globale demographische Ziel, die Geburtenschwäche und den Arbeitskräftemangel der europäischen Länder durch den Import von Arbeitskräften aus Ländern mit „Bevölkerungsexplosion“ auszugleichen. Das erfolgte bisher chaotisch organisiert mittels Schleppern, die den größten Teil des mitgebrachten Geldes abschöpfen – und ebenso schlimm, viele potentielle Arbeitskräfte auf der Strecke bleiben. Jedoch dürfte der staatlich organisierte verlustfreie Personaltransfer für unsere Wirtschaft – im Pakt „Rekrutierung“ (!) genannt – nicht moralischer sein, zumal „Menschenhandel“ im Pakt selbst geächtet wird. Zur Verdeutlichung: es geht um zwei Mio. jährlich (!) also 34 Mio. Menschen, die bis 2035 im Wege der „Bestandserhaltungsmigration“ hierher eingeführt werden sollen.
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8) Der Pakt soll ein Meilenstein sein auf dem Weg einer weltumspannenden regierungsähnlichen UN-Institution, dessen nächste Stufe die Erfüllung der „Agenda 2030“ der UN ist. Demnach hat die dann amtierende Bundesregierung zum Rapport anzutreten und Bericht zu erstatten, wie sie diesen Pakt umgesetzt haben wird. Die jetzige Regierung hat es in der Hand, auch ihre Nachfolgerregierungen bis 2030 zu binden und nationalen Handlungsspielraum an unbekannte UN-Mächtige abzutreten – oder selbst noch etwas regieren zu lassen.
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9) Wer sich die Mühe macht, diesen Pakt aufmerksam durchzulesen, dem wird klar, warum sich die 193 UN-Staaten verpflichten sollten, den „öffentlichen Diskurs“ – wenn überhaupt – nicht neutral zu führen, sondern im Sinne „die Kulturen der Migranten wertschätzend…Vielfalt und Inklusion fördernd…Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz verhütend“ zu agieren. Auch für die Medien geltend, denen ansonsten Gelder zu entziehen seien. Auch nationale Organe wurden angehalten, den Pakt nicht in den Parlamenten zu erörtern oder gar abstimmen zu lassen. Denn die abgehobenen internationalen Autoren scheinen geahnt zu haben, dass man so etwas den Bevölkerungen der Zielländer nicht vermitteln kann. Schon das spricht dafür, dass die Akteure etwas zu verbergen haben.
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10) Wer diesen Globalpakt pauschal für gut befindet, ihn als Volksvertreter unterstützt und in Marokko unterzeichnen lässt, der kann die 32 eng beschriebener Seiten „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ der Generalversammlung vom 30. Juli 2018 unmöglich gelesen haben. Oder gelesen und nicht verstanden haben. Oder verstanden haben, aber unter Verletzung des abgelegten Amtseides, „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“, trotzdem unterschreiben lässt.
… Alles von Albrecht Künstle am 24.11.2018 bitte lesen auf
https://philosophia-perennis.com/2018/11/24/10-thesen-zum-un-migrationspakt/

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Gegen den UN-Migrationspakt = Nazi
Überall auf der Welt ist es Regierungen (z.B. Chile, USA, Australien, Österreich, Polen, Kanada)  wie auch einzelnen Bürgern möglich und erlaubt, gegen den UN-Migrationspakt zu argumentieren, ohne dadurch zum Nazi bzw. Rechtsextremen zu  werden. … Deutschland über alles.
24.12.2018, K. Baumann

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