Gesetz Staerkung Ehrenamt

Das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ tritt rückwirkend ab 1.1.2013 in Kraft, nachdem im der Bundesrat am 1.3. zugestimmt hatte. Das Gesetz sieht Verbesserungen für die ehrenamtliche Engagements vor:
Anhebung der Übungsleiterpauschale im Einkommenssteuerrecht von jährlich 2.100 Euro auf 2.400 Euro.
Erhöhung der Ehrenamtspauschale im Einkommenssteuerrecht von 500 auf 720 Euro.
Anhebung der Steuerfreigrenze für jährliche Einnahmen der Vereine aus sportlichen Veranstaltungen von 10.000 auf 45.000 Euro.
Änderung der Haftungsregeln für Ehrenamtliche: Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften und nicht – wie bisher – schon bei leichter Fahrlässigkeit.
19.3.2013
Gesetzestext komplett: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42760645_kw05_de_ehrenamt/ 
Aktuelle Infos: www.verein-aktuell.de – Portal des Freiburger Haufe-Verlags.

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