Generalverdacht und DNA-Tests

Nach Köln, Paris, Würzburg, …: Niemand darf unter „Generalverdacht“ gestellt und damit vorverurteilt werden, keine Diskriminierung, kein Rassismus! Gut so. Wenn Politial Correctness und Datenschutz aber die Möglichkeiten der modernen Kriminalistik (DNA-Analyse, Digitalisierung 4.0, Vernetzung) so einschränken, dass überhaupt keinem „Verdacht“, der sich gegen mehr als eine Person richtet, mehr online nachgegangen werden darf, dann ist dies doch zu hinterfragen.
Beispiel: Wenn die vom Täter an der Dreisam hinterlassene DNA auf einen blauäugigen, hellblonden jungen Mann mit Diabetes weist, dann wäre doch auch angesichts der unvorstellbar brutalen Tat an Maria L. (zuerst vergewaltigen und dann töten) angebracht, alle DNA-ähnliche Personen in Freiburg und Umgebung umgehend zu überprüfen? Damit würden doch nicht alle Jungs im Hochschwarzwald und Hotzenwald diskriminiert? Hatte nicht auch die Polizei durch Überprüfung der Partygänger alle diese jungen Studenten unter „Generalverdacht“ gestellt?
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In Frankreich, Holland und demnächst auch in der Schweiz ist die Ausweitung der DNA-Analyse auf die sog. phänotypischen Merkmale er DNA: Augenfarbe, Haarfarbe, geografische Abstammunng und Alter erlaubt, aus denen sich demnächst – so der Genetiker Manfred Kayer vom Institut für Forensische Mikrobiologie der Uni Rotterdam – sogar ein Phantombild erstellen läßt. Eine solche erweiterte DNA-Analyse führt nicht zu Vorverurteilung und Generalverdacht von Flüchtlingen: Nach Ermordung eines Mädchens in Friesland/NL 1999 wurde die Verdächtigung von Asiaten des benachbarten Flüchtlingswohnheims durch die DNA-Analyse, die eine europäische Herkunft des Täters nachwies, umgehend widerlegt.
„Es braucht aber eine gesellschaftliche Diskussion über die DNA-Tests und die hat in Deutschland noch nicht stattgefunden“, so der renommierte Genetik-Professor Manfred Kayser. Auch hier zeigt sich, dass die in den Nachkriegsjahren offene und ehrliche Diskussionskultur in Deutschland durch die von CDUGrüneSPDLinke verordnete Alternativlosigkeit zerstört worden ist:
Diskussionsverbot 1: Zu den 1,6 Mio Migranten (80% funktionale Analphabeten) weitere 5 Mio im erweiterten Familiennachzug (auch Onkel, Neffen, …) aufnehmen?
Diskussionsverbot 2: Darf die DNA-Analyse von Kriminologen auch für phänotypische Merkmale genutzt werden?
Diskussionsverbote 3,4,…: Erneuerbare Energien, Gentechnik, Biotechnologie, Pharmaforschung, Digitalisierung 4.0, EU-Haftung, Direkte Demokratie, …?
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Die übliche Entschuldigung deutscher Politiker verweist auf veraltete Gesetze: Wie bei der Migration (Asylgesetz von 1960) stammt auch das DNA-Gesetz aus einer Zeit, in der nur eine einfache DNA-Profilanalyse möglich war – es muß dringend nachreguliert und dem wissenschatlichen Fortschritt angepasst werden.
Laufen wegen der gutmenschlichen Sorge um Vorverurteilung von Flüchtlingen die Mörder von Maria L. und Carolin G. frei herum? Viele denken es, viele sagen es und niemand schreibt es: „Hoffentlich war es kein Flüchtling“.
17.11.2016
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Grenzen für DNA-Analysen – Ein Gesetz das Mörder schützt
Würde eine Genanalyse also zu dem Ergebnis kommen, dass der mutmaßliche Täter ein blauäugiger Europäer wäre, so wäre das Feuer an dieser Stelle gelöscht – und die Ermittler wären, wie auch bei jedem anderen Resultat, einen Schritt weiter. Und wenn nicht? Wenn die DNA auf afrikanische oder asiatische Wurzeln hindeuten würde? Simpel gesagt: Dann wäre das halt so. Unsere offene Gesellschaft müsste ja auch aushalten, wenn auf einem Phantombild ein Mensch mit Migrationshintergrund zu erkennen wäre. Die Angst, dass ein Ermittlungsstand rassistische Ressentiments schüren könnte, darf die Polizei nicht ausbremsen. …. Alles vom 18.11.2016 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/grenzen-fuer-dna-analysen-ein-gesetz-das-moerder-schuetzt
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Migranten in Freiburg von DNA-Analyse ausschließen – warum?
Eine Überlegung in drei Schritten:
(1) Von den mindestens nach Budapest 9/2015 angekommenen 1,6 Mio Migranten sind je nach Studie (sprich politischer Couleur) 60-80% junge alleinstehende Männer unter 25 Jahren. Diese geben weder Testosteron-Spiegel noch Sexualität an der Grenze ab. Das „Flüchtlinge“-Problem ist ein „junge männliche, alleinstehende Flüchtlinge“-Problem.
Alleine, ohne Eltern, nur Gleichaltrige mit den gleichen Problemen, ohne Deutschkenntnisse sind sie isoliert. Sie werden zwar versorgt (Wohnen, Essen, Arzt, Deutschkurs, Taschengeld) bzw. – falls minderjährig – wohlversorgt (Inobhutnahme als UMA bzw. UMF), doch beim größten Problem, dem Einordnen, Hinterfragen, Verstehen bzw. Ausleben ihrer eigenen Sexualität, wird ihnen nicht geholfen. Anders z.B. in GBR, wo sexuelle Aufklärung einschließlich Führung ins Rotlichtmilieu mit Bordell-Besuch ganz oben im Programm steht.
Auch in Freiburg sind „Flüchtlinge“ großenteils „junge männliche Flüchtlinge“, auch in Freiburg ist das, was sie am meisten beschäftigt, der Umgang mit ihrer sexuellen Orientierung. Dabei haben sie es unvorstellbar schwer: Allüberall diese Sex-Anmache, ohne Sprachkenntnisse keine deutsche Freundin, Puff zu teuer, nur Pornos auf dem Smartphone „bringts nicht“. Die deutschen Behörden ignorieren dieses Problem.
(2) Nach zwei brutalen Sexualmorden liegt es nahe, nicht nur die Partygänger der Uni Freiburg (Medinstudenten im 1. Semester) einer DNA-Analyse zu unterziehen, sondern auch diese „jungen männlichen Flüchtlinge„. Nicht um Generalverdacht bzw. Vorverurteilung zu frönen, sondern ganz im Gegenteil, um dieses durch Freiburg und Umgebung kursierende „… hoffentlich wars kein Flüchtling“ zu beantworten und die Flüchtlinge zu entlasten. Aber unsere Rechtslage verbietet der Polizei, diese Möglichkeiten der modernen DNA-Untersuchung (die Haarfarbe, Augenfarbe, Ethnie, Alter, … bestimmen kann) bei der Tätersuche zu nutzen. Dabei wäre es doch wunderbar (siehe der Fall in Holland, wo Asiaten zu Unrecht verdächtigt und dann per DNA entlastet wurden), wenn nach einer solchen DNA-Fahndung verkündet werden könne, dass beim Dreisam-Mord kein Migrant am Tatort war.
(3) Fazit: Mißtrauen und Fremdenfeindlichkeit der Bevölkerung nehmen weiter zu – auch in und um Freiburg. Weil die ach so einfältigen Bürger mit ihrem dummen Menschenverstand das Gefühl haben, dass hier nicht alles Menschenmögliche getan wird, um den Täter zu ermitteln – vielleicht von Rot-Grün-Links ja so gewollt?
17.11.2016

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Nach den Sexualmorden: Was die DNA-Analyse kann und was sie darf
Die Polizei hat das Genmaterial natürlich sofort in die bundesweite Straftäter-Datenbank eingespeist. Ergebnis: negativ. Es gibt keinen Vergleichstreffer. Und viel mehr können die Ermittler mit ihrem DNA-Fund für den Moment nicht anfangen. Dabei könnte dieser „Zeuge“ im Labor noch viel mehr sagen. Er könnte verraten, welche Augenfarbe und wohl auch welche Haarfarbe der Täter hat. Und er könnte mit nahezu absoluter Sicherheit sagen, aus welcher Weltregion der Erde der Mörder von Maria L. stammt – aus Europa, Afrika oder Asien. ….
Alles vom 17.11.2016 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/nach-den-sexualmorden-was-eine-dna-analyse-kann-und-was-sie-darf
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DNA-Merkmale wie Farbe von Augen und Haar können isoliert werden
In der Zeitung wird lang und breit erörtert, ob man Straßennamen umbenennen sollte. Dabei werden die Leser nur vom eigentlichen Straßen-Problem – „die Bürger trauen sich nachts nicht mehr auf die Straße“ – abgelenkt. Zum Mordfall an der Dreisam wird nur lapidar mitgeteilt, die DNA des Täters wurde gesichert, aber der Abgleich mit der Datenbank der verurteilten Missetäter (etwa 700 000 Einträge) hat der Polizei nichts gebracht. Und von allen Bewohnern eine DNA-Probe zu verlangen, sei nicht machbar. Laut Google (unter anderem Spiegel, Apotheken-Rundschau und so weiter) können in der DNA-Forensik aber viele Merkmale isoliert werden: zum Beispiel die Haarfarbe, die Farbe der Augen und so weiter. Deshalb ergibt sich hieraus die Frage: Können äußere Merkmale aus der DNA-Probe eine Einschränkung beim Screening der Bevölkerung erlauben?
16.11.2016, Dieter Ramsperger, March-Hugstetten
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Nutzen wir die Macht der Daten
Wen wundert es? Statt einer „Negativ-Liste“ mit 300 000 Spurendatensätzen des BKA muss eine „Positiv-Liste“ beziehungsweise eine Gendatenbank aller in Deutschland lebender Personen her. Das wird aber nicht geschehen, solange „Datenschützer“ durch ihre unsägliche Verweigerungshaltung Beihilfe zu solchen Verbrechen leisten. Verweigerer einer Gendatenbank machen sich mitschuldig.Kreditkartendaten, Kontodaten, alles kann mittlerweile gehackt werden. Meine Daten sind bei mehreren Vereinen, Autoversicherungen, Krankenversicherungen, Telefongesellschaften, Internetportalen, Ärzten, Banken, (Ex-)Arbeitgebern, der BfA, der Schufa, Ebay, und, und, und gespeichert. Wer glaubt, dass seine Daten sicher sind, der glaubt wahrscheinlich auch, dass die Erde eine Scheibe ist. Nutzen wir die Macht der Daten, drehen den Spieß um und arbeiten präventiv gegen Verbrechen. Oder wollen wir Verbrecher weiter schützen?
16.11.2016, Thomas Schäfer,Diplom-Ingenieur, Emmendingen
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Der Tod von Maria L. bewegt die Menschen
Seit vergangenen Sonntag hat die Soko Dreisam schon 200 Freunde und Bekannte sowie Helfer der Fachschaftsparty „Big Medi Night“ in der Mensa im Institutsviertel vernommen, auf der das Opfer am vergangenen Sonntagfrüh bis 2.40 Uhr war. …. Alles vom 23.10.2016 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburg/polizei-startet-neue-flyeraktion-mit-dem-rad-der-toten-studentin–128878727.html

Relativierung (häusliche Gewalt) und Frau als Mitschuldige?
„Das ist ein Fall, der uns alle erschüttert“, sagt Claudia Winker. Die Geschäftsführerin von Frauenhorizonte weist ebenso wie die städtische Frauenbeauftragte Simone Thomas darauf hin, dass die meiste sexualisierte Gewalt im eigenen sozialen Umfeld passiere, mehr als 70 Prozent.
Winker warnt davor, jetzt zu sagen: „Frauen, die keinen Karatekurs oder Pfefferspray haben…“ oder „Wie kann man nur allein an der Dreisam fahren!“ Damit mache man Frauen zu Mitschuldigen. „Frauen sollten immer problemlos an der Dreisam fahren können.“ Generell wünscht Winker sich mehr Zivilcourage. …. Alles vom 4.11.2016 auf
https://www.badische-zeitung.de/nach-dreisam-mord-sturm-auf-pfeffersprays-in-freiburg

‚Nach Dreisam-Mord: Sturm auf Pfeffersprays in Freiburg‘
Das ist Sensationsjournalismus! Ein paar Dutzend Leute pro Tag kaufen ein Pfefferspray in Freiburg – ein paar Dutzend von deutlich über 200.000 Einwohnern. Das ist kein ‚Sturm‘ auf dieses Produkt! Man kann auch fragen: Ist es eigentlich guter Journalismus, wenn die Lokalzeitung dem Verkäufer eines örtlichen Messergeschäfts im direkten Zusammenhang mit einem solchen Kapitalverbrechen die Gelegenheit gibt, seine Selbstverteidigungsprodukte werbend in die Kamera zu halten?
Harald Bittner, 4.11.2016

Warum die Sicherheit des öffentlichen Raums aufgeben?
„Für die Situation in Freiburg heißt das doch, Mann/Frau/Erwachsener/Jugendlicher/Kind müssen sich bei der Wahl des Wegs vorher Gedanken machen wie dieser gewählt wird.“ – Ich will mir nicht Gedanken machen müssen, welchen Weg ich Abends/Nachts nehme oder daß man sich sammelt um im Geleitzug dunkle Gegenden durchquert. Das fand ich Deutschland so toll, daß man in der Regel sich wenig sorgen mußte ausgeraubt, vergewaltigt oder zusammengeschlagen zu werden und nicht wie in USA, wo in Reiseführern schon vor No-Go Areas gewarnt wird, selbiges gilt auch für französiche Großstädte. Ist nicht mehr, Schulterzucken?
Halt Alternativlos? Nein! Die Sicherheit des öffentlichen Raums ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Die Gewalt im öffentliche Raum so einfach zu akzeptieren und mit Verhaltensregeln zu kommen damit umzugehen, zeigt auch wie wenig die Gesellschaft einem bedeutet oder wie weit man schon resigniert hat.
4.11.2016, Günther Maschkowski

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