GainOfFunction-Forschung: nein

Am 27.3.2023 fand in Berliner Bundestag eine Podiumsdiskussion zum Thema „Forschung im Spannungsfeld von Fortschritt und Ethik“ statt. Die Referenten Prof. Michael Kaufmann, Prof. Roland Wiesendanger und Dr. David Berger kamen aus verschiedenen Blickwinkeln übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass Forschung mit besonders ausgeprägtem Gefährdungspotenzial reglementiert werden muss.
https://youtu.be/jZYwgdFxkDc (2:18:07)

Prof Wiesendanker konnte zeigen, daß das Corona-Virus im Labor in Wuhan/China gezüchtet und dort „scharf gestellt“ wurde. Alles was über die neuen Technologien möglich ist, darf nicht erlaubt sein. Doch wer bestimmt und wo liegen die Grenzen? Für Berger (1) liegen die Grenzen in der Menschenwürde bzw. Ethik begründet.
27,3,2023
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Ende von Beitrag „GainOfFunction-Forschung: nein“
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Beginn von Anlagen (1) – (2)
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(1) Grenzen für die Forschungsfreiheit
… Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist ein wichtiges Gut und findet zu Recht ihren Platz in Artikel 5 unseres Grundgesetzes. Aber sollte der Forschung deshalb alles erlaubt sein, was im Rahmen des technisch Möglichen liegt?
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage verneint und betont, dass der Forschungsfreiheit auch Grenzen gesetzt werden können. Diese Auffassung vertritt auch ein Großteil der deutschen Bürger. Insbesondere die Entwicklungen in der Künstlichen Intelligenz und genetischen Manipulation sind umstritten.
Forschung bedarf weitgehender Freiheit, um ihr Potenzial zum Nutzen der Menschheit entfalten zu können. Es bedarf aber auch ethischer Grenzen, wenn sie nicht zur unbeherrschbaren Gefahr werden soll; denn Forschung und Wissenschaft haben zugleich das Potenzial, der Menschheitsentwicklung eine grundlegend neue Richtung zu geben – zum Besseren, aber auch zum Schlechteren. Wie diese beiden Aspekte miteinander vereinbart werden können, darüber möchten wir an diesem Abend mit unseren Gästen diskutieren. Hier ein Teilzitat aus der philosophisch-ethischen Grundlegung von Berger (das Referat wird in erweiterter Form noch einmal später veröffentlicht):

Letztbegründung ethischen Handelns
„Dass die roten Linien – mit dem ungeheuren Fortschritten im Bereich der Medizin und der Naturwissenschaften – immer wieder neu auszuloten sind, scheint ebenso kaum anzweifelbar. Doch nur wenn es im Wandelbaren auch etwas Stabiles, die Zeiten Überdauerndes und die Kulturen Übergreifendes gibt, können wir zu einer echten Ethik finden. Zu einer Ethik, die wirklich alle verpflichtet und zur Grundlage des gesellschaftlichen Friedens bzw. der Gesetzgebung werden kann.
Aber woher holen wir uns dafür dann die Letztbegründung?
Ganz fundamental gesprochen: In der Menschenwürde: Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistungen und seinen sozialen Status. Sie kann keinem Menschen genommen werden.“ (BverfG).“
… Alles vom 29.3.2023 bitte lesen auf
https://philosophia-perennis.com/2023/03/29/nicht-gekannte-gefahren-gesetzgeber-muss-gain-of-function-forschung-verbieten/

Einige Kommentare:
Und die Menschenwürde lässt sich gewährleisten, wenn in einer freien Marktwirtschaft Menschen freiwillig miteinander Arbeitsteilung und Handel treiben, weil die Grundlage dafür – der Tausch – nur dann freiwillig erfolgt, wenn sich jeder der Beteiligten davon einen Nutzen verspricht. Jede Handlung, die durch Zwang bzw. Gewalt erfolgt, ist zu ahnden und zu bestrafen. Es muss durch entsprechende Rechtsprechung sichergestellt werden, dass für Schaden, der jemandem zugefügt wurde, zusätzlich zur Strafe, Wiedergutmachung zu leisten ist. Das gilt selbstverständlich auch für Schäden, die von Wissenschaft und Forschung verursacht wurde.
Aus meiner Sicht ist Rechtsprechung nur dann gewährleistet, wenn es keinen Monopolanbieter gibt, der auch über solche Fälle Rechts spricht, in die er selber verwickelt ist, wie das heute in Staaten (wie wir sie kennen) der Fall ist. Denn die Ankläger (Staatsanwälte) sind weisungsgebunden an den Justizminister, der Mitglied der Regierung (des Staates) ist. Wer Verfassungsrichter wird, die Entscheidung trifft der gesamte Bundestag. Ein Ausschuss berät zunächst vertraulich und kann dann mit Zweidrittelmehrheit beschließen, dem Parlament einen Kandidaten vorzuschlagen. Anschließend erfolgt die Wahl im Bundestag geheim und ohne vorherige Diskussion. Wenn der Kandidat zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erhält, ist er gewählt und wird durch den Bundespräsidenten ernannt und vereidigt. Sie werden, wie alle Richter, auch vom Staat bezahlt und das Gericht wird, wie alle Gerichte, vom Staat gestellt. Unabhängigkeit kann da getrost bezweifelt werden. ern
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Die Menschenwürde gründet selbst in der Freiheit. Nur wer frei ist, kann Moral haben und nur, wer Moral haben kann, kann auch Würde haben. Gemeint ist hier natürlich zunächst grundlegend die Willensfreiheit, darauf bauen Meinungsfreiheit und politische Freiheit auf. Nicht nur Karl Albrecht Schachtschneider betont immer wieder, daß das Grundgesetz in vielen Punkten auf Kantischer Philosophie beruht. Die Corona-Politik der Freiheitsberaubung unserer Regierung und ihrer Vorgängerin verstieß daher ganz grundsätzlich und zuallererst. gegen den Art. 1 unsere Grundgesetzes. Um neben Kant auch ein ganz frühes katholisches Zeugnis für diesen Zusammenhang zu nennen, sei auf Columban den Jüngeren verwiesen: „Si tollis libertatem, tollis dignitatem.“ (Wenn du die Freiheit nimmst, nimmst du die Würde.) Das sollten sich unsere Politiker hinter die Ohren schreiben. E.K.
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Man muss sich vorstellen, alte Rechtssprechungsformen in einer modernen bunten Massengesellschaft. Da sehe ich vor allem heute das Problem. Auch in der Menschenwürde steckt der Teufel im Detail, wenn ein Mann auf der Strasse gefragt wird, ob er eine deutsche Frau heiraten würde, der Serbe sagt, nein, weil er dürfe hier weder Kind noch Frau schlagen, da bekäme er Problem mit der Polizei, heißt das für Männer aus diesem Kultkurkreis, dass hier die Würde des Mannes mit Füssen getreten wird, wenn er Kind und Frau nicht schlagen darf, die Würde eines Kindes oder einer Frau existiert zumindest in unserem Sinne so nicht, denn sie werden dort nicht als Individuen sondern als Eigentum des Mannes angesehen. Wie soll man da Recht sprechen? Ich sehe schwarz für eine progressive konsequent liberale Gesellschaft der Individuen in unserem Land, denn die Demokratie ist auch nicht der Wille der Menschen, nur die formale Abbildung der groben Richtung einer Partei, denn wer sieht schon in einer Partei alle seine Willensentscheidungen konkret abgebildet? Je größer der Staat desto schwieriger die Umsetzung, in einer bunt gemischten gar nicht mehr vorstellbar, wenn man sich nicht mal verbal mehr verständigen kann. Ausichtslos! Welches Gewohnheitsrecht gilt dann? F.S.
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Man sollte sich auch mal Gedanken machen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Das der Virus aus einem Labor in Wuhan stammt ist doch für jeden intelligenten Menschen von Anfang an klar gewesen. Man muss sich mal die Frage stellen:
Wer hat die Forschungen in China finanziert? Wer hat Interesse daran die Welt aus den Angeln zu heben? Und schon beginnen die Verschwörungstheorien, die sich leider oft als richtig herausstellen. Die superreichen Milliardäre aus den USA, angefangen von Bill Gates über Soros oder Klaus Schwab mir seiner schönen neuen Weltordnung? Bill Gates hatte die Pandemie ja schon vorhergesagt. Ist er ein Hellseher? Alle wollen doch nur unser Bestes oder nicht? A.M.
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(2) Möglichkeiten und ethische Grenzen der Forschungsfreiheit
Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist ein wichtiges Gut und findet zu Recht ihren Platz in Artikel 5 unseres Grundgesetzes. Aber sollte der Forschung deshalb alles erlaubt sein, was im Rahmen des technisch Möglichen liegt? Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage verneint und betont, dass der Forschungsfreiheit auch Grenzen gesetzt werden können.
Genmanipulation: Unbeherrschbare Gefahren. Diese Auffassung vertritt auch ein Großteil der deutschen Bürger. Insbesondere die Entwicklungen in der Künstlichen Intelligenz und genetischen Manipulation sind umstritten.
Forschung bedarf weitgehender Freiheit, um ihr Potenzial zum Nutzen der Menschheit entfalten zu können.
Es bedarf aber auch ethischer Grenzen, wenn sie nicht zur unbeherrschbaren Gefahr werden soll; denn Forschung und Wissenschaft haben zugleich das Potenzial, der Menschheitsentwicklung eine grundlegend neue Richtung zu geben – zum Besseren, aber auch zum Schlechteren
… Alles vom 25.3.2023 bitte lesen auf
https://philosophia-perennis.com/2023/03/25/veranstaltung-bundestag/
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Einige Kommentare:
Seit die Forschung und Wissenschaft nicht mehr unabhängig ist durch den Druck die Drittmittel oder überhaupt die Bewilligung von Studien und Forschung zu bekommen. Solange das nicht geändert wird, ändert sich nix. Zudem sind die „Studien“ für die Pharmamindustrie natürlich nicht frei, da sie von den Unternehmen selber gefäkscht werden können, sodass auch hier keinerlei Freiheit zu postulieren ist. Selbst wenn es verboten wird, wird man Wege finden es klammheimlich in China, Indien oder der Ukraine machen zu lassen, also so what, was soll die Diskussion, man muss die Macht der Konzerne und der Finanziers beschneiden, anders wird es nichts mehr mit der Freiheit wie mit der Verantwortung. Und was die Bürger wollen, das kann man bei Bedarf mit ganz viel Angstmache immer auch hinbiegenm wie man es braucht. Ist alles nur noch unterirdisch. Fre
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Die Freiheit von Forschung und Wissenschaft ist Teil der Freiheit, die jedem Menschen zusteht. Und Freiheit kann es nur geben, wenn niemand seinen Mitmenschen einen Schaden zufügt. Dies lässt sich durch Rechtsetzung sicherstellen, die allgemeine Gültigkeit hat. Da benötigt man keine gesonderten Verbote oder Einschränkungen bezüglich Wissenschaft und Forschung. Das behindert, wie überall, lediglich eine Entwicklung zu mehr Lebensqualität, weil wir Menschen aus Fehlern lernen und ohne Fehler zu machen, wir nichts Neues zu entwickeln in der Lage sind, mit dem wir unsere Lebensbedingungen verbessern können. Fehler stellen sich immer erst im Nachhinein als Fehler heraus. Wer, indem er einen Fehler macht, sich selber schädigt, ist nicht zu bestrafen, er straft sich ja sozusagen selber.
Werden Mitmenschen geschädigt, ist selbstverständlich Wiedergutmachung zu leisten und eine angemessene Bestrafung vorzunehmen. Für die Forschung und Wissenschaft braucht man keine gesonderte Rechtsprechung und vor allem keine neuen Gesetze. Denn wie sich gezeigt hat, sind Gesetze lediglich Waffen in den Händen der Machthaber, die sie als Waffe gegen die Bürger benutzen, um sie zu kontrollieren und zu unterwerfen. Die grundlegende Lehre bei Gesetzen ist, dass dem Gesetz Folge zu leisten ist, nicht weil es moralisch oder ethisch wäre, sondern weil es das Gesetz ist. Selbst wenn es falsch ist, soll dem Gesetz Folge geleistet werden. Wie das geschieht, konnten wir schließlich während der herbei phantasierten Corona-Epidemie erleben. Alle Herrschaftsformen haben Bände von Gesetzen geschaffen, zu deren Verständnis ein ganzes Leben nötig ist und ganze Armeen von Anwälten, um mit ihnen umzugehen.
Die Bibel kam schließlich mit Zehn Geboten aus. Wobei – abgesehen von den auf die christlichen Kirchen bezogenen ersten 3 Gebote – sich lediglich 7 Gebote auf zwischenmenschliche Verhaltensregeln beziehen. Diese lassen sich auf einen Nenner bringen, nämlich keinem Mitmenschen einen Schaden zuzufügen und diejenigen ehren, die Gutes tun.
In einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung ist das gewährleistet. Eine dazu passenden Rechtsprechung hat Murray N. Rothbard dargelegt in seinem Buch „The Ethic of Liberty“, welches vom Academia Verlag ins Deutsche übersetzt und mit den Titel „Die Ethik der Freiheit“ verlegt wurde.
Rothbard schreibt dazu in der Einleitung: „Der Schlüssel zur Theorie der Freiheit ist die Begründung der Rechte an privatem Eigentum, denn die gerechtfertigten Grenzen der freien Betätigung eines jeden Individuums können nur dargelegt werden, wenn dessen Eigentumsrechte untersucht und begründet werden. „Verbrechen“ können dann als gewaltsamer Eingriff bzw. als Verletzung des berechtigten Eigentums eines Individuums (einschließlich des Eigentums an seiner eigenen Person) definiert und einwandfrei analysiert werden.“
Und ein solches Recht gilt für alle – selbstverständlich auch für Individuen in Forschung und Wissenschaft. Ern
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„Es bedarf aber auch ethischer Grenzen, wenn sie nicht zur unbeherrschbaren Gefahr werden soll; denn Forschung und Wissenschaft haben zugleich das Potenzial, der Menschheitsentwicklung eine grundlegend neue Richtung zu geben – zum Besseren, aber auch zum Schlechteren.“
Hier ist meiner Meinung nach vor allem zu klären, wer diese ethischen Grenzen setzen soll.
Politiker haben sich aus meiner Sicht in allem was sie tun als bemerkenswert unfähig erwiesen, auch wenn es darum geht ethische Grenzen zu setzen. Gleiches ist zu erkennen, wenn von Politikern Institutionen eingesetzt werden. Das führte schließlich auch bei Rechtsangelegenheiten nicht zu guter Rechtsprechung. Leicht zu erkennen ist das, wenn man die Urteile des von Politikern eingesetzte Verfassungsgericht mal Revue passieren lässt. Von den Urteilen der staatlichen Gerichte mal ganz abgesehen, die oft genug Rechtsbeugung betreiben und Recht verweigern.
Auch sind Mehrheitsentscheidungen ungeeignet, um ethische Grenzen zu setzten. Einstimmigkeit bei Entscheidungen wäre hier zu fordern. Jedoch hege ich Zweifel, ob ein irgendwie zusammengesetztes Gremium geeignet wäre, solche ethischen Grenzen zu setzten.
Aus meiner Beobachtung in den letzten Jahrzehnten schließe ich auch, dass es vor allem Herrscher (Regierungen) waren, die Forschung und Wissenschaft missbraucht haben, um Schaden anzurichten und jedwede ethische Grenze ignorierten, um ihre Machtgier zu stillen. Auch sei hier auf Friedrich von Hayeks Diktum der Anmaßung von Wissen verweisen. Schließlich möchte ich noch anmerken, dass nichts was der Staat tut (außer dem Krieg), er erfunden hat oder erschaffen hat. Alles hat er frei handelnden Menschen abgerungen und in ein Instrument der Macht und Herrschaft verwandelt.
Aus diesen Anmerkungen ergibt sich für mich die wohl manch einen überraschende Schlussfolgerung, diese ethischen Grenzen in einer von politischer Einflussname freien Marktwirtschaft, den Forschungstreibenden und Wissenschaftlern frei von politischer Einflussname und in enger Zusammenarbeit mit Anbietern (Unternehmern/Unternehmen) von Gütern zu überlassen, also letztlich den Bürgern ineiner Gesellschaft. Denn diese werden, wenn sie frei sind, nur solche Güter wählen, die ihnen einen Nutzen versprechen. Und Anbieter werden nur Gewinne erzielen, wenn sie die Bedürfnisse der Menschen bestmöglich zufrieden stellen.
Wer anderen einen Schaden zufügt, der ist selbstverständlich zu bestrafen. Es reicht also aus meiner Sicht ein gut funktionierendes Rechtssystem. Leider haben wir das nicht. Doch könnte dies eine Forderung sein, die im Zusammenhang mit den Gefahren, die sich aus ihrer Arbeit ergeben, eingefordert werden sollte.
Mir ist bewusst, das die Zeit für so etwas noch nicht reif ist, und dies jenseits der Vorstellungen der großen Mehrheit ist. Aber dennoch halte ich es für wichtig so etwas wenigstens man darzulegen. Vielleicht löst es ja wenigstens Nachdenken aus. Ern
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