Fuenfprozentklausel absenken

Bei der Bundestagswahl vom 22.9.2013 wurde der Wille von 6855044 Wählern bzw. 15.7 Prozent (4.7% AfD, 4.8% FDB, 6.2% Sonstige) ignoriert – so viel wie noch nie. Wie wenn ein Land größer als Niedersachsen nicht gewählt hätte. „Ignoriert“ stimmt eigentlich nicht, denn die 6.85 Mio kamen den gewählten Parteien nach Verhältnis ihrer Stimmenanteile zugute. Demokratierechtlich bedenklich. Ursprünglich

war die 5%-Sperrklausel eingeführt worden, um – wie in der Weimarer Zeit bzw. ihrem Ende in der Nazi-Diktatur – zu verhindern, dass viele kleine Splittergruppen die parlamentarische Arbeit und Regierungsbildung zunichte machen. Nun aber erscheint die 5%-Klausel vielen zu hoch, zumal auf EU-Ebene eine 3%-Klausel gilt.
Ein anderer Vorschlag: Die Wähler kleiner Parteien könnten mit einer Nebenstimme bzw. Eventualstimme festlegen, welche Partei ihre Stimme erben soll, wenn die Lieblingspartei den Einzug ins Parlament nicht schaffen sollte. 

Ob Senkung der 5%-Hürde oder Nebenstimme – die 6.85-millionenfache Stimmenvernichtung trägt nicht gerade dazu bei, die Demokratie zu stärken bzw. den Trend der sinkenden Wahlbeteiligung zu stoppen. Denn in der Legislaturperiode ab 2014 finden 15.7% der Wählerinnen und Wähler ihre Stimme nicht im Bundestag vertreten. Damit ergibt sich ein nachdenklichmachendes Fazit: Zu den 15.7% ‚unfreiwilligen Nichtwählern‘ kommen noch die 27% freiwiligen Nichtwähler (Wahlbeteiligung ca 73%) hinzu, das heißt 42.7% des deutschen Wahlvolkes hat an der Zusammensetzung des Bundestages als ihrer eigenen demokratischen Vertretung direkt gar nicht mitgewirkt.

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