Frauenrechte fuer Migrantinnen

Am 10.12.1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, UN-Menschenrechtscharta) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verabschiedet. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) beschreibt die unabänderliche Kernstruktur von Deutschland. Zu den grundlegenden Prinzipien der FDGO gehört die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten.

Frauenrechte sind unveräußerlicher Bestandteil der universellen Menschenrechte und dürfen nicht relativiert werden, auch nicht unter Verweis auf kulturelle oder religiöse Traditionen. Menschenrechtsverletzungen an Frauen werden oft mit Artikel 12 („Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden“) als „Privatsache“ behandelt. Diese Begründung ist lauf Bundesverfassungsgericht unzulässig, da andere Rechte wie z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit vorgehen.

Als streitbare, wehrhafte Demokratie besteht das Recht und die Pflicht, die FDGO und damit auch die Menschenrechte sowie Frauenrechte zu verteidigen. Die Rechte der Frau sind in Deutschland über die FDGO geschützt und können auch nicht auf legalem Weg oder über Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben werden. Integration ohne Achtung der Frauenrechte ist nicht möglich.

Wer die FDGO, Menschen- und Frauenrechte mißachtet bzw. deren Abschaffung oder Einengung betreibt, kann in Deutschland als Einwanderungsland weder Bleiberecht, Asyl noch Einbürgerung beanspruchen. Dies trifft konkret zum Beispiel zu für:
Jesiden, die in Deutschland weiter ihre Vielehe führen wollen.
– Muslime, die Frauen wie auch immer verschleiern und ihnen den Sport-/Schwimmunterricht untersagen.
Kurden, die für die Tochter eine Zwangsheirat durchsetzen.
Roma, die der Tochter die Liebe zu einem EU-Nicht-Roma unter Strafandrohung verbieten.
Türken, die Frauen zuhause wegsperren und für sie keinen Deutschunterricht zulassen.
Christliche Extremisten, die Kindern den Schulbesuch verwehren.

Die überwiegende Zahl der Migrantinnen in Deutschland können die ihnen zustehenden Frauenrechte voll genießen. Das ist gut so und selbstverständlich. Die o.a. Beispiele benennen Einzelfälle – gleichwohl ist unser Gemeinwesen als streitbare Demokratie verpflichtet, jeder einzelnen Frau zu ihren Rechten zu verhelfen. Dies bedeutet auch, dass kulturell bzw. religiös begründete Gemeinden, Parallelwelten, Sippen, Großfamilien, Gruppen, Communities bzw. Clans, in denen Frauen entrechtet und diskriminiert werden, nirgendwo in Deutschland zu dulden sind – in keinem Ballungsgebiet, in keinem Bauernhof, in keinem Wohnquartier. Die Frauenrechte als Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte und die Gleichstellung von Mann und Frau sind Grundwerte, die in Deutschland für alle Menschen gelten, auch für Migrantinnen, und von allen Menschen zu respektieren sind, auch von Migranten.
Es war ein langer und mühsamer Weg, die Frauenechte in Deutschland durchzusetzen. Das Grundgesetz verpflichtet, diese Frauenrechte zu verteidigen – auch gegenüber der Migration.
20.8.2014
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Migrantinnen: Türkische Gemeinde setzt sich für Frauenrechte ein
Gleichberechtigung, strikte strafrechtliche Verfolgung von häuslicher Gewalt und Zwangsheiraten – die Türkische Gemeinde Deutschland hat eine frauenpolitische Offensive gestartet. Ihr Ziel: Null Toleranz bei der Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. ….
Alles vom 8.3.2007 bitte lesen auf
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/migrantinnen-tuerkische-gemeinde-setzt-sich-fuer-frauenrechte-ein-a-470626.html

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