Fluechtlinge – Recht Demokratie

Einerseits hindern Abschiebungsgegner die Polizei daran, die Beschlüsse ordentlicher Gerichte umzusetzen und abgelehnte Asylbewerber in ihre Herkunftsländer zurückzuschicken. Andererseits attackieren Bürger Wohnheime von Flüchtlingen, damit Verfolgte darin keine Unterkunft finden können. Beide Gruppen lehnen beim Thema Migration den Rechtsstaat ab und versuchen, durch (physische wie verbale) Gewalt und Geld ihr eigenes Recht durchzusetzen. Bedenklich, wird doch die Demokratie der Geltung von Recht und Gewaltenteilung beraubt – ein modernes Raubrittertum, das letztenendes über Gefälligkeiten, Beziehungen und Korruption zum Verfall des Rechtsstaats führen muß.
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Unsere Demokratie basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung: Legislative (das Recht zu setzen obliegt dem Parlament), Exekutive (das Recht durchzusetzen ist Aufgabe der staatl. Ordnungsbehörden) und Juresdiktion (Gerichte gewährleisten die Einhaltung des Rechts) sind streng voneinander getrennt. So handeln Abgeordnete, Polizei und Richter unabhängig voneinander. Gemeinsam mit dem staatlichen Gewaltmonopol wird dadurch die Freiheit des einzelnen Bürgers gesichert.
Diese unsere demokratische Rechtsverfassung ist ein wertvolles Gut. Sie wird untergraben, wenn Gutmenschen Veranstaltungen von AfD oder Pegida verhindern mit der vagen Begründung, die Meinungsfreiheit zeitweilig schützen zu wollen. Sie wird negiert, wenn Eltern ihre Kinder zuhause behalten, weil ihnen der Lehrplan der Schule nicht gefüllt. Sie wird mißachtet, wenn fleissige Bürger eine Notwehr vor dem Steuersystem deklarieren und ihr Geld am Fiskus vorbei ins Ausland bringen. Sie wird geringgeschätzt, wenn Windkraftgegner die Kabel der zu laut summenden Rotoren kappen. Sie wird verhöhnt, wenn die Polizei an der Abschiebung von Flüchtlingen gehindert wird.

In der Flüchtlingsfrage nehmen sich nicht nur Privatleute und Initiativen ihr eigenes Recht heraus, sondern auch die beiden christlichen Kirchen.
Kirchenasyl mag in einem laizistischen Staat wie Frankreich, wo Kirche und Staat streng getrennt sind, angebracht sein, denn dort handeln die Kirchen selbständig, frei und unabhängig. Wenn die kath. Gemeinde von Argeles-sur-Mer eine Familie aus Mali in ihrer Kirche aufnimmt, dann handelt sie als privater Verein frei und auf eigene Rechnung.
In Deutschland hingegen lassen sich die christlichen Kirchen vom Staat päppeln (Staat treibt Kirchensteuer ein, Staat bezahlt Sozialeinrichtungen von Diakonie und Caritas zu über 90%, Religonslehrer vom Staat besoldet), sind also von diesem abhängig. Wenn die ev. Gemeinde von Überlingen einer Roma-Familie aus Tirana Kirchenasyl gewährt, dann ist dies nicht nur ein Rechtsverstoß, sondern unglaubwürdig: Man läßt sich zu fast 100% vom Staat bezahlen, um dann gegen den eigenen Financier durch Mißachtung seiner Regeln zu protestieren und anzugeben. Hinzu kommt, dass sich diese Kirchenasyle nicht auf wenige Einzefälle beschränken, sondern zur ‚Massenware‘ geworden sind. Die Kirchen spielen den barmherzigen Samariter, um so ihr helfendes Image aufpolieren und den zunehmenden Kirchenaustritten entgegenwirken.

Migration kann nur über ein Einwanderungsgesetz sowie ein Integrationsgesetz bewältigt werden – ohne diesen gesetzlichen Rahmen treiben die beiden Kontrahenden ihr Pro und Contra munter weiter: Die einen leiten aus dem Gutmenschentum ihre moralische Überlegenheit ab, um am Einzelfall (heute Abschiebung Familie X abgewendet) medienwirksam zu brillieren, statt das Gesamtproblem (Ursachen der Migration erforschen und beheben) zu lösen. Die anderen geben sich größenwahnsinnig als „Wir sind das Volk“ aus, um im Namen aller ihre rechten Werte verteidigen zu können. Beide Gruppen nehmen das Recht in ihre eigenen Hände – die einen mit Sitzblockade im Korridor, die anderen mit Brandsatz am Wohnheim.

Am Beispiel des Flüchtlingsproblems zeigt sich, dass unser Rechtsstaat in Erosion begriffen ist. Ob ein Flüchtling Asyl bzw. Bleiberecht erhält oder aber abgeschoben wird, dies darf nur aufgrund von Gesetzen (politische Verfolgung, Flucht vor Krieg) entschieden werden, nicht aber aufgrund von Beziehungen, gutmenschlichem Helfersyndrom, Gefälligkeit oder der Profilierungssucht von Pfarrern, die sich einfach ihr eigenes privates Recht nehmen. Wem unsere Regeln und Gesetze nicht passen und sie verbessern will, der hat als freier Mensch in Deutschland dazu alle Möglichkeiten: Er muss eine Mehrheit finden in Gesellschaft, Verein, Partei und Parlament – mühsam, aber der in einer Demokratie einzig vorgesehene und seit 1945 bewährte Weg.
20.7.2015

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