Feiertage auch fuer Muslime

Für Muslime sollen drei Feiertage und an Schulen der Islam als Religionsunterrichtsfach eingeführt werden. Gut so, da dies eine Klagewelle auslösen wird, die letztenendes die Einführung der strengen Trennung von Kirche und Staat zur Folge haben wird. Auf neue Islam-Feiertage hin werden Buddhisten, Hinduisten, Juden, Orthodoxe, … eigene Feiertage einklagen und durch das im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigungspostulat vor Gericht recht bekommen. Da sich die Gesellschaft keine solche Feiertagsvielfalt leisten kann, wird auch die im Grundgesetz 1947 vorgesehene Privilegierung christlicher Feiertage rückgängig gemacht werden. An deren Stelle werden ‚konfessionsfreie‘ Feiertage eingeführt, die die Glaubensgemeinschaften dann nach eigenem Gusto in Anspruch nehmen können.

Den Islam gibt es nicht. Wenn der in Deutschland vorherrschende sunnitisch-konservative Islam ein eigenes bekenntnisorientiertes Religionsfach erhält, werden die zahlreichen anderen Richtungen des Islam wie Schiiten, Aleviten, Jesiden, Sufis, Ahmandiyya, … vor Gericht ziehen und ihre eigenen Bekenntnisfächer zugespochen erhalten. Da nicht nur die kleineren Schulen diese Vielzahl muslimischer Religionsfächer nicht umsetzen können, wird auch der ev. und kath. Religionsunterricht an den Schulen durch ein allgemeines, verpflichtendes Schulfach „Staatsbürgerkunde mit Ethik und Religionskunde“ ersetzt werden. Diese an der Schule vermittelte Religionskunde ist bekenntnisunabhängig, d,h, hier werden die SchülerInmen über alle Religionsgemeinschaften gleichermaßen informiert.

Katholiken und Protestanten sind in Deutschland überprivilegiert. Ihre aktiven Mitgliederzahlen sind von 90% nach 1945 (als das Grundgesetz in Kraft trat) auf 25% in 2015 gesunken. Demgegenüber sind kirchliche Feiertage und Religionsunterricht unverändert geblieben. Mit der Zunahme von Konfessionsfreien (heute die zahlenmäßig mit weitem Abstand größte ‚Glaubensgemeinschaft‘) und Muslimen ist die einseitige Bevorzugung der beiden christlichen Konfessionen nicht mehr zu rechtfertigen. Die Gerichte werden die Alternative „entweder alle Religionsgemeinschaft oder keine“ für letzteres plädieren und so der Einführung einer strengen Trennung von Kirche und Staat nach dem Vorbild Frankreichs Vorschub leisten: Religion ist Privatsache der Gläubigen und ihrer Kirchen. Für die vielen religiösen Bekenntnisse werden vom Staat weder eigene Feiertage noch eigene Schulfächer an öffentlichen Institutionen bereitgestellt.

Wir alle sollten den Islam-Verbänden dankbar sein dafür, dass sie mit zunehmender Vehemenz auf eigene Feiertage und den eigenen Religionsunterricht pochen – mit dem Hinweis auf das grundgesetzlich verbürgte Prinzip „Gleiches Recht für Alle“. Denn dadurch werden die Gerichte gezwungen, die Bevorzugung der beiden christlichen Konfessionen zu revidieren, da diese dem Grundgesetz heute widerspricht (1947 konnten die Väter des Grundgesetzes diese Entwicklung hin zu Religionsvielfalt und Konfessionslosigkeit nicht ahnen). Damit erreichen die Muslime (unfreiwillig) etwas, was die Konfessionslosen (freiwillig) nicht zu Wege gebracht haben: Die strenge Trennung von Kirche und Staat, also die Einführung des Laizismus in Deutschland.

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