Ermächtigungsgesetz – Barbe

Ermächtigungsgesetz zu Corona: Offener Brief von Angelika Barbe (CDU)
Sie können uns die Freiheit nehmen, aber unseren Widerstand nicht!
Offener Brief der Bürgerrechtlerin Angelika Barbe an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates.
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Als ehemalige Abgeordnete, die dem ersten gemeinsamen Bundestag angehören durfte, wende ich mich an Sie mit der Bitte, mir zuzuhören.
Ich spreche als ehemalige DDR-Bürgerin zu Ihnen, die in der SED-Diktatur mit Berufsboykott bestraft wurde, deren Kinder Sippenhaft erdulden mussten, weil ich es gemeinsam mit gleichgesinnten Oppositionellen wagte, der allmächtigen SED zu widersprechen und offenen Widerstand gegen das real existierende sozialistische Unrechtssystem zu leisten…

Die Grundrechte des Bürgers und der Rechtsstaat sind im Grundgesetz der Bundesrepublik gewährleistet. Sie dienen damit dem Schutz der Bürger vor dem willkürlichen Zugriff des Staates – es ist die wesentlichste Garantie, die wir Bürger haben.
Dass es niemals angetastet werden darf, darauf haben wir vertraut, als wir für die Einheit Deutschlands in der einzigen frei gewählten Volkskammer stimmten.

Mein Lehrmeister, SPD-Fraktionsvorsitzender Hans Jochen Vogel, lehrte mich, das Grundgesetz zu achten. Vor allem versicherte er mir, dass Grundrechtsänderungen immer der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages bedürfen. Niemals würde der geradlinige Jurist Vogel diesem Ermächtigungsgesetz unter dem Vorwand des „Bevölkerungsschutzes“, das mit einfacher Mehrheit beschlossen werden soll, zustimmen.

2020 wird ein Virus benutzt, um die Grundrechte einzuschränken, sind die Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) und 5 (Meinungsfreiheit) durch bloße Verordnungen gefährdet.

Ich gehe auf die Straße, um das mir anvertraute Recht als Bürgerin zu verteidigen. Als ich im April einem Berliner Polizisten, der mich am Besuch des Rosa-Luxemburg-Platzes hindern wollte, erklärte, ich möchte von meinem Widerstandsrecht Gebrauch machen, antwortete er: „Ach, damit fangen Sie auch noch an!“ und erhielt einen Platzverweis. Als ich im Mai auf dem Alexanderplatz dem Treiben der polizeilich geschützten Antifa zusah, wurde ich mit brutaler Polizeigewalt abgeführt und zur Abschreckung mit einer Strafanzeige bedroht.
Es gibt das Übermaßverbot des Grundgesetzes, das ausdrücklich untersagt, freiheitsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Übermaß allen Bürgern zuzumuten, obwohl es nur einen kleinen Teil der Bevölkerung (multimorbide Patienten mit Vorerkrankungen, Raucher usw.), ca. 3% betrifft. Alle Bürger (die übrigen 97%) in “Schutzhaft” zu nehmen ist weder verhältnismäßig, noch geeignet und längst nicht erforderlich.

Wir hatten in der kommunistischen DDR ein Ziel – Freiheit und Rechtsstaat zu gewinnen – für uns und unsere Kinder. Wir hatten uns von der Angst befreit und dabei die Freiheit zu aktivem Widerstand gewonnen. Zu vieles erinnert mich schon wieder an die DDR. Es ähneln sich die Methoden der Machtsicherung heute wie gestern. Ständig wurde Angst verbreitet– vor dem Klassenfeind, vor Krieg, vor Verhaftung, usw. Die Gesellschaft wurde gespalten – in die SED, ihre Anhänger und die Klassenfeinde, „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Und wer gegen uns ist, ist gegen den Weltfrieden!“
Ständig erfolgte wahrheitsverfälschende Propaganda durch die Staatsmedien –„Aktuelle Kamera“ und „Schwarzer Kanal“.
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Schon Thomas Jefferson erkannte: “Die Straße zur Tyrannei beginnt mit der Zerstörung der Wahrheit“ In Diktaturen gibt es vor allem Verbote. Und es gibt den Zwang, immer wieder den verordneten Zwang, Dinge zu tun, die man nicht tun will. Dazu schrieb Jean-Jaques Rousseau: “Freiheit heißt nicht, dass man tun kann, was man will, sondern nicht tun muss, was man nicht will.”
Zu den Unterwerfungsattributen in Diktaturen, die mit Repressionen gekoppelt sind, gehörte der Zwang, im real existierenden Sozialismus Pioniertücher oder FDJ-Hemden zu tragen.
Der Judenstern wurde in der nationalsozialistischen Diktatur verordnet. Und Friedrich Schiller schildert uns im Wilhelm Tell, dass sogar der Hut des Despoten Geßler in seiner Abwesenheit gegrüßt werden musste. In diese Kategorie gehört die Maskenpflicht. Maskenzwang ist vorsätzliche Körperverletzung, was Labortests und Studien belegen.
Orwells “Neusprech” wird auf perfide Weise ständig von den Machthabern eingesetzt, um die Bürger in Angst und Schrecken zu versetzen, sie damit für ihre Maßnahmen gefügig zu machen, statt den Corona-Fehlalarm zuzugeben.
Wir Ostdeutschen reagieren allergisch auf Sprachlügen wie den „Antifaschistischen Schutzwall“ in der DDR. Der hinderte die Bürger am Recht, das Land zu verlassen. Heute verhindert der „antivirale Schutzwall“ nicht nur Reisen in sogenannte „Risikogebiete“, sondern sogar in andere Bundesländer, die man aber zum Arbeiten täglich betreten muss.

Das Herunterfahren des Lebens – ich weigere mich, den verharmlosenden Begriff „Lockdown“ dafür zu benutzen – haben Sie, als Politiker, verschuldet. Sie haben mit irrwitzigen Zahlen eines Tests gelogen, der für Diagnosen nicht erlaubt ist. Die Tests dienen zur Behauptung, die Zerstörung von Wirtschaft und Hunderttausenden menschlicher Existenzen sei nötig gewesen, was sogar die WHO bestreitet.

Inzwischen müssen wir uns das Recht, das uns das Grundgesetz garantiert, erst zurückklagen. Wie pervers ist das denn?
Hilfen von der Bundesregierung für Gaststätten gibt es aber nur, wenn nicht geklagt wird. Nennt man das nicht Schweigegeld für Unterwerfung?
Sie, Herren und Damen Politiker, verordnen Zwangsmaßnahmen, um uns vor uns selbst zu schützen. Sie nehmen uns die Freiheit und täuschen angebliche Sicherheit vor.
In einer Demokratie hat das Prinzip „Zwang“ nichts verloren. Wäre es der Demokratie nicht angemessener, es mit dem Prinzip Freiwilligkeit zu versuchen – wie in Schweden? Glauben Sie mir, es gibt ein Leben nach dem Bundestag. Gewiss, man muss auf geliebte Privilegien verzichten, wie den Fahrdienst, das schöne Büro. Und auch die fleißigen Mitarbeiter wird man vermissen. Das subventionierte Bundestags-Kantinenessen ist natürlich auch perdu. Trösten Sie sich, die vielen Obdachlosen erhalten in dem Haus, das „dem deutschen Volke“ gewidmet ist, dazu auch keinen Zugang.
Aber man gewinnt sehr viel mehr – nämlich Eigenachtung und die Ehre zurück, die jeder bei bloßer Unterwerfung unter den Willen mächtiger Parteiführer verliert.

Willkür entsteht, wo das Recht mit Füßen getreten wird. Wo willfährige Untertanen Macht erhalten, ohne durch das Recht gebunden zu sein, verlieren wir Bürger unsere Freiheit.

Demokratie wird zum Schimpfwort, wenn die Bürger von Politik und Medien nur noch als “Abgehängte” verachtet, als Steuerzahler missbraucht und als Maulkorbträger in Panik vor einer Pandemie gedemütigt werden.

Deshalb ist mir das Grundgesetz (das wir in der DDR nicht hatten) heilig und deshalb leiste ich Widerstand, wenn es bedroht wird.
“Es könnte sein, dass man sich in 50 Jahren weniger an das Virus erinnert, als an den Moment, als die Überwachung aller durch die Regierung begann.” (Prof. Yuval Noah Harari, israelischer Menschenrechtshistoriker)

Dieses Gesetz zum „Schutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage von nationaler Trag-weite“ erinnert mich an das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 24. März 1933 – als die gesetzgebende Gewalt vom Parlament an Hitler überging. Damals hatte die SPD noch als einzige Fraktion den Mut, das Ermächtigungsgesetz abzulehnen.
Heute hat diese Partei, die ich 1989 in Schwante mitgründete, dieses Vermächtnis des Widerstands verraten.
Wir werden Ihnen ins Gesicht sehen, wenn Sie zur Abstimmung schreiten, wir werden diejenigen verachten, die uns Recht und Freiheit nehmen und diejenigen für immer ehren, die gegen ein Ermächtigungsgesetz stimmen.
Sie können versuchen, uns die Freiheit zu nehmen, aber unseren Widerstand gegen das Ermächtigungsgesetz nicht!
Angelika Barbe
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Veröffentlicht u.a. am 16.11.2020 auf
https://vera-lengsfeld.de/2020/11/16/sie-koennen-uns-die-freiheit-nehmen-aber-unseren-widerstand-nicht/#more-5643
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Angelika Barbe (CDU)
Bürgerrechtsaktivistin der achtziger Jahre in der DDR, Mitbegründerin der SDP, später SPD der DDR, Mitglied des Deutschen Bundestages, langjährige Mitarbeiterin der Landeszentrale für politische Bildung.

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Der Schutz durch den Staat kann verhängnisvoll werden
Der Bürger ist gut beraten, die Alarmglocken seines Freiheitsbewusstseins schallen zu lassen, wo der Staat sich immer dichter an ihn heran drängt, um ihn vor was auch immer zu schützen. Denn der Preis des Schutzes ist stets ein Stück Freiheit.

Es wird verhängnisvoll für den Bürger, wenn er sich von staatlicher Hand vor Infektionen schützen lässt: Denn die gibt es tagaus tagein das ganze Jahr über; Alarm lässt sich massenpsychologisch immer schlagen, und ein Ende des infektiösen Ausnahmezustandes wäre nicht abzusehen. Eine Opposition, die durch die Beschränkung der Versammlungsfreiheit, Abstandsregelungen und Beherbergungsverbote auf ein Minimum reduziert wird und leicht erkennungsdienstlich nachbehandelt werden kann, womöglich mit der Unverletzlichkeit der Wohnung auch noch den Schutz der eigenen Privatsphäre verliert, wird politisch neutralisiert von jeder politischen Willensbildung ausgeschlossen.
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Was als Ermächtigungsgesetz für den Bundesgesundheitsminister wie eine kindliche Trotzreaktion auf die wachsende Opposition der Corona-Maßnahmen erscheint («Jetzt erst recht»!), gerät zum Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung, gegen den der Bürger nur noch sein Widerstandsrecht nach Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4 geltend machen kann, «wenn andere Abhilfe nicht möglich ist».
Diese Abhilfe aber kann aufgrund der politischen Identität von Parlamentsmehrheit und Regierung nicht aus dieser diffusen Einheit von Legislative und Exekutive qua Bundestag kommen, sondern allein von der Judikative, die damit unter dem erheblichen Erwartungsdruck ihrer Bürger steht, die grundgesetzliche Ordnung wieder herzustellen.
Was geschieht, wenn sie dies nicht zustande bringt, liegt im Unwägbaren geschichtlicher Prozesse – nicht zuletzt der freien Selbstermächtigung der Bürger.
… Alles vom 16.11.2020 von Rudolf Brandner bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/der-schutz-durch-den-staat-kann-verhaengnisvoll-werden/
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Rudolf Brandner, geb. 1955, lebt als freier Philosoph in Freiburg i. Brsg. und Berlin. http://www.rudolf-brandner.de

 

 

Grundrechte erhalten: Vorschnelle „Lex Corona“ ist abzulehnen
Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes, die der Deutsche Bundestag jetzt berät, gereicht freilich nicht zu empörten Reaktionen – wie etwa die Idee der Impfpflicht oder des Immunitätsausweises, die dann jeweils schnell zurückgezogen wurden. Sie erzeugt aber doch eine grundsätzliche Beunruhigung – denn es war bekanntlich noch nie hilfreich, auf konkrete Anlässe hin eilig neue Gesetze zu beschließen.
Die „Lex Corona“, die jetzt als Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes beraten wird, soll die getroffenen und zukünftig zu treffenden grundrechtseinschränkenden Maßnahmen bundeseinheitlich gesetzlich legitimieren. Das klingt zwar auf den ersten Blick verständlich, ist aber sehr bedenklich, denn sowohl die Schwelle (50 sogenannte Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner) als auch die Maßnahmen selber (Kontakteinschränkungen, AHA-Regeln et cetera) sind von der jetzigen Pandemiesituation abgeleitet. Künftige werden allerdings ganz andere Voraussetzungen haben und somit auch andere Maßnahmen notwendig machen!
Wir sollten das gelernt haben, da sich die Pandemiepläne beziehungsweise die Behandlungsleitlinien, die nach früheren Influenza-Epidemien entwickelt worden waren, als teilweise falsch oder auch nicht hilfreich erwiesen. Überdies gilt: Die Verordnungen müssen dringend durch die Parlamente gesetzlich legitimiert werden!
Gesetze sollten jeweils über den Einzelanlass hinaus reichen und den Rahmen abstecken, aber nicht Voraussetzungen und Einzelmaßnahmen festlegen. Nur dann überdauern sie die Tagespolitik. Nur dann finden sie Akzeptanz in einer pluralen Gesellschaft. Daher, so meine ich, ist die vorschnelle „Lex Corona“ abzulehnen!
14.11.2020, Markus Wegner, Freiburg, BZ

 

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