Verfassungsbruch

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Gemeinsam unterwegs für Frieden, Freiheit und Demokratie auf der Demo in Freiburg am 11.11.2023

 

Staatsrechtler Murswiek: Faesers 13-Punkte-Plan ist ein Angriff auf die Grundrechte
Staatsrechtler Dietrich Murswiek sieht in den Plänen Faesers eine Bedrohung der freiheitlichen Ordnung. Der Geheimdienst sei nicht für ein ominöses „Staatswohl“ zuständig. Außer­dem warnt der Jurist vor dem Versuch der Regierung, private Organisationen für sich einzuspannen.
Den 13-Punkte-Plan von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihr Ziel, gegen Personen und Organisationen schon vorzugehen, wenn sie nur ein „Gefährdungspotenzial“ aufweisen, hält der Staatsrechtler Dietrich Murswiek für rechtswidrig und einen Eingriff in Grundrechte. „Nach dem Papier des Innenministeriums soll das Vorhandensein eines Gefährdungspotenzials ausreichen, damit der Verfassungsschutz Auskünfte zum Beispiel bei Kreditinstituten ‚zu Konten, Konteninhabern […] und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungsein- und -ausgänge‘ einholen darf. Dies ist bislang nur zulässig, wenn es um gewaltbereite oder Gewaltbereitschaft durch Aufstachelung zu Hass oder Willkürmaßnahmen fördernde Bestrebungen geht“, betont Murswiek im Gespräch mit der April-Ausgabe der Zeitschrift Tichys Einblick. „Nach dem BMI-Plan soll das Einholen von Kontoinformationen auch bei völlig friedfertigen Organisationen möglich sein, wenn diese ein ‚Gefährdungspotenzial‘ aufweisen.“

Zudem kritisiert Murswiek, dass der Verfassungsschutz aktuell seine Befugnisse überschreitet. Er sei für den Schutz der Verfassung und nicht für ein „Staatswohl“ zuständig. „Der Verfassungsschutz kann sich nicht selbst seine Rechtsgrundlagen erweitern. Er ist für den Schutz der Verfassungsgrundlagen zuständig und nicht für ein darüber hinausreichendes ‚Staatswohl‘.“ Der Verfassungsschutz überschreite seine Befugnisse, wenn er „Äußerungen, die gar nicht den Willen zur Beseitigung eines Elements der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erkennen lassen, als Anhaltspunkte bewertet, indem er diesen verfassungsfeindlichen Willen einfach unterstellt.“
Murswiek nennt es auffallend, dass sich Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang „sehr stark in die Öffentlichkeit drängt und es zum Beispiel als seine Aufgabe ansieht, dafür zu sorgen, dass die ‚Brandmauer gegen die AfD‘ hält. Damit überschreitet er die Kompetenzen des Verfassungsschutzes“, erklärt Murswiek. „Auch dass der Verfassungsschutz Fake­-Accounts in den sozialen Netzwerken betreibt, die rechtsextreme Hetze verbreiten, ist besorgniserregend. Der Verfassungsschutz facht das Feuer an, dass das BMI dann mit Anti­-Rechts­-Programmen löschen will.“
… Alles vom 16.3.2024 bitte lesen au
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/staatsrechtler-murswiek-faesers-13-punkte-plan-greift-in-grundrechte-ein/

 

Die Ampel will Verfassungsbruch durch Verfassungsbruch heilen
… Da die Regelgrenze der Kreditaufnahme nach Artikel 115 Grundgesetz bereits mit dem Bundeshaushalt ausgeschöpft wird, führt diese Kreditaufnahme zu einer entsprechenden Überschreitung dieser Regelgrenze. Daher muss der Deutsche Bundestag vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mit der Mehrheit seiner Mitglieder gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 Grundgesetz beschließen, dass die Voraussetzungen für das Überschreiten der Kreditobergrenzen nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 Grundgesetz vorliegen.“ Das heißt im Klartext, dass das Parlament die Notlage feststellen muss. Im Artikel 115 des Grundgesetzes steht im Absatz 2 die Formulierung, mit der Lindner seinen verfassungswidrigen Nachtragshaushalt zu rechtfertigen versucht: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden.“

In Lindners Entwurf, dem sogar eine „Formulierungshilfe eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes“ beiliegt, so sehr bemüht man sich, das Recht zu biegen bis es bricht, wird die „außergewöhnliche Notsituation“ mit „dem völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine“, mit den damit „verbundenen tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aufgrund dieses exogenen Ereignisses der Kontrolle des Staates“ entzögen und die „im Jahr 2023 weiter fort“ bestehen, begründet. Es wird behauptet, dass „auch im Jahr 2023 einnahme- und ausgabeseitig erheblich die staatliche Finanzlage“ betroffen werde.
Das Grundgesetz spricht eindeutig von Naturkatastrophen und von „außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen.“ Der Krieg in der Ukraine mag vieles sein, aber eine Naturkatastrophe ist er nicht.

Die „außergewöhnliche Notsituation“ konnte die deutsche Regierung schon im Februar 2022 nicht für sich in Anspruch, sie kann es erst recht nicht im Jahr 2023. Nichts von dem, was sie bewusst und gezielt unternahm, entzog sich ihrer Kontrolle. In jeder Situation war sie frei in ihren politischen Entscheidungen. Noch stärker gilt das für die Behauptung, dass Deutschland unkalkulierbare Risiken ins Haus stünden, weil sich Deutschland am Wiederaufbau der Ukraine zu beteiligen hat Dieses Vorhaben ist kein Verhängnis, sondern Gegenstand einer politischen Entscheidung, die sich nicht der Kontrolle der Regierung entzieht. Deutschland ist aus eigener Entscheidung nach den USA der zweitgrößte Geldgeber der Ukraine.
Wäre diese Entscheidung nicht kontrolliert und in Freiwilligkeit erfolgt, besäße die Bundesrepublik keine Souveränität und wäre eine Provinz der Ukraine. Wäre die Bundesrepublik eine Provinz der Ukraine, würde die „außergewöhnliche Notsituation“ Anwendung finden, weil sich dann die Entscheidungen bezüglich der Ukraine sich der Kontrolle der Bundesregierung entzögen. Da dies aber nicht der Fall ist, kann sich die Bundesregierung nicht auf die „außergewöhnliche Notsituation“ und den Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes beziehen.
Vermutlich wissen das die Juristen der Bundesregierung, denn so redundant liest sich ihre elfseitige Formulierungshilfe, die in keinem Punkt zutreffend ist.
Die Bundesregierung versucht, eine Notlage herbeizureden, um eine Notlage konstatieren zu können. Sie möchte den Verfassungsbruch durch den Verfassungsbruch heilen.
… Alles vom 28.11.2023 von Klaus-Rüdiger Mai bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/bundesregierung-verfassungsbruch/