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Blick von der Friedrichstrasse über Freiburg zum Kybfelsen. Nur das Münster steht noch nach dem 27.11.1944 - ein Wunder

Blick von der Friedrichstrasse über Freiburg zum Kybfelsen. Nur das Münster steht noch nach dem 27.11.1944 – ein Wunder

 

 

Haß und Hetze kommen jetzt direkt vom Amt
Bundesverfassungsschutz: Der Inlandsgeheimdienst betreibt auf Twitter aggressive Fake-Accounts und erklärt diese prompt zur Geheimsache
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Das Thema hat für die Bundesregierung oberste Priorität: „Im Internet ist eine zunehmende
Verrohung der Kommunikation zu beobachten. Aggressives Auftreten, Einschüchterung
und Androhung von Straftaten nehmen zu. Dies kann dazu führen, daß sich Menschen vollständig aus dem öffentlichen politischen Diskurs zurückziehen.“ Deswegen beschloß bereits die vergangene Bundesregierung ein Gesetzespaket, um „mit allen Mitteln den freien Meinungsaustausch zu verteidigen“. Auch im Koalitionsvertrag der Ampel heißt es ganz unmißverständlich: „Wir stärken die Arbeit gegen Haß im Netz und Verschwörungsideologien.“
Was kaum jemand weiß, der Verfassungsschutz verbreitet selbst munter Haß und Hetze über Fake-Accounts in den sozialen Netzwerken. Konkret geht es um „virtuelle Agenten“, deren Aufgabe es ist, „selbst ein bißchen rechtsradikal zu spielen“, wie jüngst der Chef eines Landesamtes des Verfassungsschutz anonym der Süddeutschen Zeitung verriet. „Das ist die Zukunft der Informationsbeschaffung.“ Dabei gehe es um so viele Accounts, daß sich die verschiedenen Sicherheitsbehörden mittlerweile untereinander absprechen müssen, um sich nicht gegenseitig zu verfolgen. Ein Inlandsgeheimdienst, der die Stimmung erzeugt, vor der die Bundesregierung warnt?

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hess traute seinen Ohren nicht und schickte der Bundesregierung einen umfangreichen Fragenkatalog. Hess wollte unter anderem wissen, wie viele solcher Accounts es gibt, ob deren Beiträge bezug auf Parteien nehmen und inwiefern diese Beiträge in die Statistiken zur sogenannten und im Strafgesetzbuch nicht definierten „Haßkriminalität“ eingehen. Die Antworten liegen der „Jungen Freiheit“ exklusiv vor. „Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, daß eine Antwort aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen kann.“
Heißt im Klartext, die Informationen sind so brisant und geheim, daß die Antworten nicht mal in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt werden, wie eigentlich üblich. Sonst dürfen Abgeordnete in dem streng abgeschirmten Raum und ohne Mobiltelefon die Unterlagen, die als Verschlußsachen eingestuft wurden, zumindest persönlich einsehen.

„Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, daß selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann.“ Immerhin stellt die Regierung klar, daß der Verfassungsschutz nicht seine eigenen Accounts beobachtet. Für den AfD-Abgeordneten Hess hat die Antwortverweigerung System. „Seit Antritt dieser Koalition ist dieses Verhalten verstärkt zu beobachten, immer mit dem Verweis, daß bei einer Auskunft angeblich das Staatswohl gefährdet sei. Damit tritt die Regierung zentrale Oppositions- und Abgeordnetenrechte mit Füßen“, sagte er der „Jungen Freiheit“.
Im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags würde die Regierung antworten müssen. Dort allerdings ist die AfD nicht vertreten, da ihre Kandidaten von den anderen Parteien nicht gewählt werden. „Auf diese Weise werden ebenfalls vitale und geradezu demokratiekonstituierende Oppositionsrechte verweigert“, kritisiert Hess
… Alles vom 4.11.2022 von Henning Hogaard bitte lesen in der JF 45/22, Seite 6

 

Gemeinsam für das Grundgesetz
Auf https://www.gemeinsam-fuer-das-grundgesetz.de stellt die AfD zahlreiche Informationen zum Engagement der Partei für das Grundgesetz bereit.
Darin spricht sich Alexander Gauland klar gegen die Ausgrenzung Andersdenkender und für die Einheit unserer Gesellschaft aus: „Ja, natürlich gibt es Streit, gibt es verschiedene Vorstellungen von der Zukunft Deutschlands. Aber das hat es immer gegeben. Was neu ist, ist der Versuch, das Argument des politischen Gegners als unmoralisch zu brandmarken. Das vergiftet den Streit. Vergiftet die Beziehungen. Zu Freunden, Familienmitgliedern, Nachbarn. Das können wir nicht zulassen. Wir nicht. Und Sie auch nicht.“
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„Die Alternative für Deutschland ist die Grundgesetz-Partei unseres Landes und fühlt sich der Bewahrung der darin geschützten Werte und Rechte besonders verpflichtet. Nur auf Grundlage unseres Grundgesetzes konnte Deutschland als Nation nach der Gewaltherrschaft zwischen 1933 und 1945 wieder auferstehen. Erst auf Basis der durch unser Grundgesetz festgeschriebenen Rechte konnte Deutschland sich zu der Nation entwickeln, die in Freiheit und Selbstbestimmung ihren erfolgreichen Weg gefunden hat hin zu einem freiheitlichen Staat, in dem die soziale Marktwirtschaft zum Wohle seiner Bürger gedeihen konnte. Als Deutsche sind wir stolz auf unser Grundgesetz.“
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Die Anzeige zu „Gemeinsam für das Grundgesetz“ durfte in der Leitmedien wie FAZ, Welt, Spiegel, Handelsblatt und Focus nicht erscheinen. Weitere ganzseitige Anzeigen sind in Medien geplant, die einem freien Diskurs offen gegenüberstehen.
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Internet: https://www.gemeinsam-fuer-das-grundgesetz.de
Facebook: https://www.facebook.com/gemeinsamfuerdasgrundgesetz
Instagram: https://www.instagram.com/gemeinsamfuerdasgrundgesetz/
27.3.2020
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Partei: Entweder erlaubt oder verboten. Und nichts dazwischen
Es gibt nach unserer Rechtsordnung nur eine Institution, die verbindlich entscheidet, ob eine Partei verfassungswidrig ist oder nicht. Und das ist das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundestag hat es jederzeit in der Hand, ein Verfahren zur Klärung der Verfassungswidrigkeit der AfD oder auch der Linken einzuleiten. Bundestagsabgeordnete, die einer Partei Demokratiezerstörung vorwerfen, zugleich aber nicht eine Bestätigung ihrer Darstellung durch das Bundesverfassungsgericht zu erwirken versuchen, verhalten sich widersprüchlich.
Eine Partei ist also entweder erlaubt oder verboten. Tertium non datur. So lange sie nicht verboten ist, hat sie mit und von anderen Parteien gleich behandelt zu werden. Wer sie ungleich behandelt, ohne ein Verbot von dem verfassungsrechtlich zuständigen Organ erwirkt zu haben, der handelt nicht in den Grenzen unseres Grundgesetzes.
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Ich erwarte von jedem Politiker, der einer anderen Partei definitiv und aus voller innerer Überzeugung Demokratiezerstörungsabsichten zuschreibt, daß er im Sinne einer verfassungsgerichtlichen Klärung aktiv wird. Das Argument, eine Klärung werde scheitern, verfängt nicht. Denn wenn man schon weiß, daß die Fakten für ein Verbot nicht hinreichen, dann darf man sich auch nicht so verhalten als wenn sie es täten.
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Alle Akteure sind dringend daran zu erinnern, daß wir uns mit diesem Staat nicht in einem luftleeren Raum bewegen, sondern innerhalb rechtlicher Regeln. Wer diese verfassungsrechtlichen Grundlagen übergeht, der legt die Axt an unser staatliches Gemeinwesen und damit an genau die Institutionen, die geschaffen wurden, um aus den fatalen Erfahrungen der Vergangenheit ein für alle Mal Lehren für eine bessere Zukunft zu ziehen.
… Alles vom 10.2.2020 von Carlos A. Gebauer bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/entweder_erlaubt_oder_verboten._und_nichts_dazwischen
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Carlos Alexander Gebauer, geb. 1964 in Düsseldorf, ist Anwalt und Publizist. Er wurde als Darsteller der RTL-Gerichtsshow „Das Strafgericht“ bekannt, wo er zwischen 2002 und 2008 in mehreren hundert Folgen als Strafverteidiger auftrat. Als FDP-Mitglied war er einer der Initiatoren des Mitgliederentscheides gegen den europäischen Stabilitätsmechanismus, der Ende 2011 knapp scheiterte.
Im Juni 2015 wählte ihn die Friedrich-August-von-Hayek-Gesellschaft zu ihrem Stellvertretenden Vorsitzenden. Seit Dezember 2015 ist er Richter im Zweiten Senat des Anwaltsgerichtshofes NRW.
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Kommentare:
Um politisch induzierte große gesellschaftliche Transformationen durchzusetzen,
braucht man für die Massen Bösewichte, auf die diese gebannt starren und die Herrschenden einschlagen dürfen. Bei den Bolschewiki waren es die Kulaken und Kapitalisten, bei den Nationalsozialisten die Juden und andere Untermenschen, bei den Parteien der Nationalen Front und den Agitprops ist es die AfD, wahlweise als Nazis, Faschisten, Anti-Demokraten usw. Gegen bewährte politische Mechanismen der Machterrringung und des Machterhalts kann man nicht legalistisch argumentieren, da es vielleicht juristisch korrekt, aber politisch unwirksam ist.
10.2.2020, G-H.P.
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Wer nicht in den Grenzen unseres Grundgesetzes handelt,
kann demnach nicht Kanzlerin sein bzw. ihr gehört die Vertrauensfrage gestellt, oder? Und sämtlichen Ministern, Ministerpräsidenten und Parlamentariern, die sich ebenfalls nicht grundgesetzkonform verhalten, gleich mit. Das ist die Logik. Und wer unternimmt nun etwas gegen diese Rechtsbeugung, Herr Gebauer?
10.2.2020, Gudrun D.
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Kürzer und prägnanter geht nicht.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD wird von den aneren Parteien und deren Abgeordneten aus gutem Grund nicht eingeleitet bzw. eingefordert, denn das Bundesverfassungsgericht könnte zu dem Ergebnis kommen, dass die AfD verfassungsgemäß ist. Und das wäre aus Sicht der Altparteien der absolute politische Super Gau. Dann lieber die AfD als willkommenen Buhmann weiter vor sich hertreiben. Frage an die Juristen: könnten die AfD-Abgeordneten nicht selbst ein Verfahren gegen sich einleiten?
10.2.2020, M.B.
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Ja, alle zur Wahl zugelassenen Parteien sind demokratisch legitimiert.
Die Spaltung der Gesellschaft geht von den herrschenden Politikern aus und wird von den mit ihnen verbundenen Medien täglich vorangetrieben. Das Vokabular wie Wahl der Schande, Damm- und Tabubruch, Nazi und Faschist wirkt nicht nur radikalisierend sondern auch stigamtisierend. Und das kennen wir aus den schlimmsten Zeiten Deutscher Geschichte der zwei Unrechtsregime 1933-1945 und 1949-1989.
10.2.2020, W.D.
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Auf den Punkt gebracht, Herr Gebauer. Aber die Altparteien und Merkel husten Ihnen was.
Diese Herrschaften spielen Bundesverfassungsgericht und bestimmen, welche Partei wählbr ist und welche nicht. Thüringen hat es gezeigt. Deutschland ist zu einer Bananenrepublik mutiert.
10.2.2020, S.K.
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Unterstellungen
Danke für diesen Artikel, Herr Gebauer, der präzise und in wohltuender Kürze den Finger mitten in die Wunde legt. Solange man ungestraft und ohne Belege (!!!) die unliebsame Konkurrenz mit schlimmsten Unterstellungen (Nazis, Faschisten, Gesellschaftsumstürzler, Nichtdemokraten) überziehen darf, sodass der unbedarfte Wähler (85%) glaubt, es mit der Ausgeburt der Hölle zu tun zu haben, solange ist was faul in unserem Land, unserer Demokratie, und zwar ganz gehörig faul!
10.2.2020, Gertraud W.
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“Entweder erlaubt oder verboten.” Ein frommer Wunsch.
Schon seit einigen Jahren werden Repräsentanten der AfD wie Untermenschen behandelt. Bernd Lucke, dem ersten Vorsitzenden, wurde sofort Nazi-Nähe nur wegen seiner Kritik am Euro unterstellt. Es steigerte sich im Laufe der Zeit so sehr, dass jetzt gegen AfD-Politiker und -Anhänger Gewalt geduldet und gebilligt, ja, ich glaube das kann man inzwischen sagen: stillschweigend gefördert wird. – Nichts hat mich so von unserem Gemeinwesen entfremdet wie dies.
10.2.2020, M.S.

 

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Ein paar Schmankerln aus dem Verfassungsschutzbericht über die AfD
„Auch die Vereinigung ‚Russlanddeutsche für die AfD‘ stellt auf Facebook entsprechende Beiträge ein. Dort heißt es: Der Bevölkerungsanteil der Muslime in Deutschland und ganz Europa steigt unaufhaltsam – auch durch ihre stets hohe Geburtenrate. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, werden die Muslime zur Mehrheit im Lande. Den späteren Generationen drohen ethnische Kriege, Heimat-, Freiheits- und Identitätsverlust – in einem islamisierten Land mit feudalen Gesetzen und Sitten. Mit einem Wort: es wird die Scharia herrschen! Sehr bald wird auch unser Sozialsystem durch die unbegrenzte Immigration ruiniert. Linke Parteien, darunter auch CDU/CSU zerstören die Zukunft unserer Kinder. Sie sind von der Idee besessen, Deutschland in einen Schmelztiegel zu verwandeln, in dem sich Menschen aus Europa, Nahost und Afrika vermischen und ein neues Volk bilden, welches sich dann von der regierenden Elite leicht beherrschen lässt. Wir sind uns sicher, viele von Euch verstehen, dass man nur mit der Stimme für die richtige Partei diese verderbliche Entwicklung im Lande bremsen und denjenigen Politikern zur Macht verhelfen kann, die für unser Volk einstehen.
Das Verständnis von Kultur als ethnisch determinierte Gemeinschaft, die durch Zuwanderung in ihrem Bestand bedroht ist, setzt sich auch hier fort. Neben der abermaligen Skizzierung ethnischer und kultureller Spannungen, die sich in Gewalt und Verlust der Heimat niederschlügen, führen die ‚Russlanddeutschen‘ hier auch das in rechtsextremistischen Zusammenhängen weithin verbreitete Motiv eines atomisierten, kulturlosen Volkes an, das eben durch den aktiv herbeigeführten kulturellen Niedergang ‚leicht [zu] beherrschen‘ sei. Regelmäßig finden sich in solchen Darstellungen auch antisemitische Stereotype, etwa der antisemitische Mythos einer jüdischen Weltverschwörung. Zwar wird dies hier nicht in dieser direkten Weise formuliert, gleichwohl sind entsprechende Verlautbarungen geeignet, Antisemiten gezielt anzusprechen.“ (S. 116)
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Das schreibt, wie gesagt, ein Schlapphut, kein taz-Redakteur oder Wikipedia-Denunziant. Zwar wird Antisemismus von den interessanterweise in Anführungsstrichen gesetzten Russlanddeutschen nicht direkt formuliert – dafür gibt’s ja genug arabische oder linke Webseiten –, aber Verlautbarungen sind geeignet, Antisemiten gezielt anzusprechen. (Wo mag ungezieltes Ansprechen stattfinden? In der SPD-Spitze? Auf der Reeperbahn?)
In einem Rechtsstaat verlöre der Verfasser sein Pöstchen mit der warmen Empfehlung, sich bei einem Linksblatt zu verdingen, in einem Gesinnungsstaat in statu nascendi empfiehlt er (oder sie) sich damit für noch niedrigere hohe Aufgaben.
Weiter. „In besonderem Maße islamfeindlich zeigte sich die Junge Alternative Essen in einem Beitrag vom 15. März 2018 mit einer breiten Liste an vermeintlichen ‚Negativmerkmalen‘ des Islam: Der Islam gehört zu? Na gut, dann gehören Kinderehe, Antisemitismus, Frauenfeindlichkeit, Christenfeindlichkeit, Züchtigung, Kopftuch, Hidjab, Burka, Steinigung, Scharia, Homophobie auch dazu. Wenn man A sagt, muss man auch B sagen, liebe Sozialromantiker.“ (S. 179)
Solche vermeintlichen Merkmale islamischer Gesellschaften zu erwähnen, was übrigens auch muslimische Oppositionelle und deutsche Medien mit Ausnahme der Zeit regelmäßig tun, ist also in besonderem Maße islamfeindlich. So steht’s geschrieben im Islamschutzbericht.

Drittes Beispiel: „Höcke legt also kategorisch fest, dass es in Deutschland keinen Platz für die ‚religiöse Lebensweise‘ von Muslimen und damit für einen praktizierten Islam geben könne. Diese die Menschenwürde und die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit verletzende Position relativiert sich nicht durch den Zusatz, Deutsche wollten anders als nach der Scharia leben. Abgesehen davon, dass Höckes Aussage ein einseitiges oder eher unzutreffendes Verständnis des vieldeutigen Begriffs Scharia zugrunde liegen dürfte, ist es abwegig bzw. demagogisch zu suggerieren, das grundgesetzlich verbriefte Recht von Muslimen, die eigene Religion zu praktizieren, tendiere unweigerlich zur Anwendung der Scharia-Vorschriften auch auf die nicht-muslimische Mehrheitsgesellschaft.“ (S 249)

Nein, erst die Mehrheit, dann die Scharia, so herum. Aber diese ominöse Scharia, wie steht es mit ihr? Noch in den Zeiten vor der Großen Flut hat der Europarat statuiert, dass die europäische Menschenrechtskonvention mit der Scharia unvereinbar ist: „The Court has ruled that Sharia law is incompatible with the European Convention on Human Rights, but obviously this does not mean that there is absolute incompatibility between the Convention and Islam.“ Der Schiedsspruch wurde notwendig, weil drei Mitgliedsstaaten – Albanien, Aserbaidshan und die Türkei – sowohl die europäische Konvention als auch die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte“ unterzeichnet haben, welchletztere bekanntlich alle Paragraphen unter den Scharia-Vorbehalt stellt. Also die Menschenrechte sind okay, solange die Scharia nichts anderes vorschreibt. Zum Beispiel bei Blasphemie. Oder wenn die Weiber wegen der Drittfrau oder der Ausgehgardarobe rumzicken. Der Verfassungsschutz wirft in seiner Best-of-Sammlung von AfD-Zitaten der Schwefelpartei mehrfach vor, die Scharia bzw. den Scharia-Islam als unvereinbar mit dem Grundgesetz darzustellen. Dass der Europarat ein Verdachtsfall ist, geht Haldenwang insofern nichts an, als der deutsche Regierungsschutz auf die Grenzen von 1990 beschränkt ist. Kann aber noch werden.

Den Satiregipfel haben die Schlapphüte übrigens schon auf Seite 72 erklommen:
„Die stellvertretende Parteivorsitzende Beatrix von Storch plädiert in einem Facebook-Post vom August 2017 für einen härteren Umgang mit dem Islam. Zur Eindämmung einer vermeintlichen Islamisierung forderte sie darin die Einführung einer ‘Anti-Sharia-Gesetzgebung‘. (…) Dem Wortlaut nach verlangt von Storch hier die pauschale Überwachung von Moscheen durch den Verfassungsschutz. Über eine Stigmatisierungswirkung hinaus könnte der Vorschlag darauf hinauslaufen, dass der Verfassungsschutz sein Handeln bzw. Tätigwerden nicht an Recht und Gesetz ausrichtet, sondern an politischen Vorgaben.“
… Alles vom 9.1.2020 bitte lesen auf
https://michael-klonovsky.de/acta-diurna
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Quellenangabe zum Verfassungsschutzbericht vom 28.1.2019:
https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/

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