Souveränität

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Inversionswetterlage am Feldberg im Oktober 2021: oben warme Sonne, unten kalter Nebel

Das Prinzip der Volkssouveränität (in der FDGO festgelegt) bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein absoluter Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung.
Souveränität von französisch souveraineté „höchste Staatsgewalt“.
Quelle: Wikipedia
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„Deutschland ist ein Vasallenstaat der USA. …
Das einzige Problem ist, dass die Deutschen keine Scham kennen. Sie haben keinen Stolz, sie glauben im Grunde gar nicht, dass sie es verdient haben, eine souveräne Nation zu sein.“ (Darren Beattie, 1/2023)
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Souveränitätsproblem EGMR: Klimawandel-Klage gegen Schweiz
Wie souverän ist der Souverän?
Nehmen wir ein aktuelles Beispiel: Im April 2024 wurde die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verurteilt, weil die Schweizer Regierung nicht genügend Maßnahmen ergriffen habe, um die Folgen des Klimawandels abzuwenden. Geklagt hatte eine Gruppe von Schweizer „Klimaseniorinnen“, die verdächtig an „Omas gegen Nazis“ erinnern. Der EGMR legt die völkerrechtliche Konvention der Europäischen Menschenrechtserklärung letztverbindlich aus und stellt Verletzungen der Konvention fest (freilich ohne administrativen Durchgriff auf die nationalstaatlichen Entscheidungszentren). Schon in diesem Fall steckt ein Souveränitätsproblem, wie es sich in zahlreichen Beziehungen ebenso äußert. Das Urteil schreibt der Schweiz nichts vor, es hat jedoch Signalwirkung, setzt die Schweiz unter Zugzwang. Dies hatte zuvor in ähnlicher Form in der Bundesrepublik Deutschland auch das Deutsche Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss getan.

Was passiert nun, wenn der Bundesrat neue Klimaschutzgesetze auf den Weg bringt? Hatte dann der EGMR also eine Art Initiativrecht am Schweizer Stimmbürger vorbei? Was passiert weiterhin, wenn das Gesetz erfolgreich durch ein Referendum zu Fall gebracht werden würde? Wenn also die Stimmbürger ihrerseits ein verfassungsmäßiges Recht zum Ausdruck bringen und die Umsetzung des Straßburger Urteils ablehnen? Bestünde dann nicht die eigenartige Situation, dass der Wille des Volkes zugleich eine Menschenrechtsverletzung darstellte? Dies wiederum kollidiert mit der klassischen Funktion der Menschenrechte, nämlich Abwehrrechte des Bürgers gegen freiheitsverringernde Eingriffe des Staats zu sein. Wäre die direkte souveräne Entscheidung des Stimmbürgers in diesem Fall eine Art „Selbstverletzung“? Und ähnelte der EGMR mit seinem deklaratorischen Urteil dann nicht einem Arzt mit Garantenpflicht für seinen Patienten, dem er in den „selbstschädigenden“ Arm fällt? Wir leben in einer Zeit permanenter Souveränitätskollisionen und Verschiebungen der Machtzentren weg vom Bürger als Souverän der Demokratie hin zu administrativen Entscheidungsstrukturen, Stiftungen und NGOs oder zum Hegemon des „current thing“, einem ständig tagenden, medial verbreiteten Wohlfahrtsausschuss, in welchem das aktuelle Gute täglich neu herausgeschält wird, gerne, um die jeweils aktuelle Regierungslinie zu stützen.
… Alles vom 18.5.2024 bitte lesen auf
https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/wie-souveran-ist-der-souveran
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Souveränitätsbewusstsein: Ein deutsches Defizit?
Die Klagen Polens und Ungarns werfen die politische Frage auf: Bleiben die EU-Mitgliedstaaten bei der Organisation ihrer Justiz souverän oder müssen sie Einwirkungen der Europäischen Kommission hinnehmen?

Zu lange ist Souveränitätsbewusstsein mit Nationalismus gleichgesetzt worden. Zu lange ist von den deutschen Befürwortern des Binnenmarktes die EU-Veranstaltung als eine Abrüstung nationaler Souveränität qualifiziert worden. Diese Irrungen haben dazu geführt, dass die Deutschen ihr Souveränitätsbewusstsein auf die Identifikation mit der Fußball-Nationalmannschaft und der nun vergangenen Währung beschränkt hatten und im Übrigen der Meinung waren, in Europa aufgehen zu müssen, wenn nur der Binnenmarkt den deutschen Produkten guten Absatz beschere.

Es ist bezeichnend, dass in einem Land, welches den Aufklärungsdenker Rousseau hervorgebracht hat, der Begriff der Souveränität hoch im Kurs steht und das Souveränitätsbewusstsein entsprechend entwickelt ist. So heißt es bei Rousseau, dass die Souveränität niemals veräußert werden könne und dass dieselbe unteilbar sei. [1] Souveränität, also die Entscheidungsbefugnis eines Volkes über seine Bestimmung – so wie sie de Gaulle stets am Herzen lag – ist ein hohes Gut und darf nicht mit Nationalismus verwechselt werden. Der populistische links-grüne Diskurs, der sich in der Bundesrepublik Deutschland über die öffentlich-rechtlichen Medien verbreitet, suggeriert das Gegenteil. Die Bundes-Heinzelmännchen klatschen dazu und applaudieren so dem Untergang ihres Landes. Daher lesen wir noch einmal Rousseau:
„Aber da unsere Staatsmänner die Souveränität in ihrem Ursprung nicht zerteilen können, zerteilen sie sie in ihrem Bezug. Sie teilen sie auf in Kraft und Willen, in Legislative und Exekutive, in Steuerhoheit, Gerichtshoheit, Recht und Kriegsführung in innerer Verwaltung und die Befugnis, mit dem Ausland zu verhandeln: Bald werfen sie all diese Teile wirr durcheinander und bald unterscheiden sie sie säuberlich. Sie machen aus dem Souverän ein Phantasiewesen, aus den zusammengewürfelten Stücken bestehend.“ [2]
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Es ist zu hoffen, dass sich Volkssouveränität – also die Voraussetzung von Demokratie – alsbald im Bewusstsein der deutschen Bürgergesellschaft wieder heimisch machen wird. Dies setzt voraus, dass die politische Klasse sich überhaupt über dieses wertvollste Gut eines Gemeinwesens im Klaren wird. Davon scheinen wir in Deutschland noch weit entfernt zu sein.
[1] Vgl. Jean-Jacques Rousseau, Gesellschaftsvertrag, 2. Buch 1. Kapitel, 2. Kapitel.
[2] Rousseau op.cit. 2.Buch, 2. Kapitel
… Alles vom 22.10.2021 von Markus C Kerber bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/souveraenitaetsbewusstsein_ein_deutsches_defizit
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Prof. Dr. jur. Markus C. Kerber lehrt an der Technischen Universität Berlin öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik,
Er ist Gründer von https://www.europolis-online.org

Kommentare:
Polen ist ein souveräner Staat
und darf so nationalistisch oder liberal sein, wie es will. Das geht die Deutschen nichts an, erst recht nicht nach der Causa Harbarth, die bewiesen hat, dass Politik und Recht schon viel zu weit verflochten sind.
22.10.2021, J.G.B.

Schon Roman Herzog hat davon gesprochen,
dass ca. 90 % der Regelungen in EU aus Brüssel kommen, und von Bundesheinzelmännchen nur den ländlichen Bräuchen angepasst werden. Deshalb sind ja auch so viele bei Abstimmungen im BT abwesend – sie haben eh nix zu melden. Schäuble hat erklärt, dass Deutschland staatsrechtlich seit April 1945 kein souveräner Staat mehr ist, und spätestens seit 2015 ist es das durch Grenzniederlegung auch faktisch nicht mehr . Die Polen sehen ihr Land anders, und mögen es gar nicht, wenn schon wieder eine Deutsche „zurückschießen“ lässt. Aber keine Angst, Pfuschi hat es nicht mit der Artillerie, was sie schon bei ihrem Zerstörungswerk BW unter Beweis stellen durfte. Jeszcze Polska nie zginęła – Germania schon wieder.
22.10.2021, B.f.

Der Autor schreibt: “Es ist zu hoffen, dass sich Volkssouveränität – also die Voraussetzung von Demokratie – alsbald im Bewusstsein der deutschen Bürgergesellschaft wieder heimisch machen wird.” Der alles entscheidende Denkfehler des Autors ist: sie, die Volkssouverenität wird seit 1945 ausgetrieben, verschwand 1949 und kehrte Formal 1990 in abgeschwächter Form wieder, aber im Bewusstsein der deutschen Bürgergesellschaft kann nicht etwas wieder heimisch werden, was nie da war. Es müsste erst heimisch gemacht werden, und das wird nicht funktionieren.
22.10.2021, H.N.

… sehr viele Menschen verstehen Souveränität sehr wohl.
Werter Herr Kerber gehen Sie bitte bei der Beurteilung der ur-deutschen Bevölkerung,also der “Bio”-Deutschen,bitte nicht von dem medial verbreitetem Bild aus. Trotz der seit 30 Jahren inflationär geführten Offensive “gegen Rechts” sind sehr viele Menschen eben nicht mit dem Vorgehen der “medialen Mehrheit” einverstanden und verstehen Souveränität sehr wohl. Es ergibt sich schon aus dem riesigen Anteil der Nichtwähler sowie den wiederholten(und jedesmal medial/politisch bekämpften)Versuchen,abseits der Altparteien neue konservative Parteien an den Start zu bringen, das Bild,das es jenseits eben der veröffentlichten Meinung auch bei uns einen gesunden Bestand derer gibt,die Brüssel’s Übergriffigkeit ablehnen,besonders seit dem für Brüssel desaströs gescheitertem und von Ihm ignoriertem Ablehnen der “Verfassung” durch die Souveräne ganzer Staaten
22.10.2021, Ch.F.

Es rächt sich nun, dass die in der Ära Adenauer-de Gaulle angestoßene Debatte, wollen wir ein “Europa der Vaterländer” oder einen “Bundesstaat Europa”, nie ausgetragen wurde.
22.10.2021, M.M.

In Schland fehlt es nicht nur an Souveränitätsbewusstsein,
sondern zuvorderst an Identitätsbewusstsein. Ersteres ist nur eine Folge von Letzterem. Die Deutschen begreifen sich ja am liebsten als Weltbürger, weshalb sie sich auch gleich selbst zu Weltverbesserern und Weltvorbildern erklärt haben. Von dieser Rolle sind sie allerdings ganz fest überzeugt, sodass Widerspruch nicht geduldet wird.
22.10.2021, S.B.

Werter Herr Kerber, im Bewusstsein der deutschen Bürgergesellschaft wird sich ein Demokratieverständnis vorerst nicht heimisch machen. Jedenfalls nicht bei gut 80 Prozent derer. Ich zweifle mittlerweile, ob ein solches überhaupt bei der Mehrheit schon einmal vorgelegen hatte.
Die Grundrechte des Bürgers binden den Staat, sie sind des Bürgers Abwehrrechte gegenüber demselben. Bringe ich das einigen Zeitgenossen näher, sitzen sie mit grossen Augen ungläubig da und kapieren genauso viel, als hätte ich ihnen soeben in Originalsprache aus der roten Mao-Bibel vorgelesen. Demokratieverständnis wie im Mittelalter, als ob es die Aufklärung nie gegeben hätte. Und was die politische Klasse betrifft, die ist sich sehr wohl im Klaren. Deswegen schleifen sie ja die Grundrechte. Weil diese eine Gefahr für ihre ungestörte Machtausübung darstellen. Die herrschende politische Klasse hat die Grundrechte für sich selbst als immense Bedrohung ausgemacht. Die wissen ganz genau was sie tun. Da ist weder Zufall noch Unwissen im Spiel.
22.10.2021, D.F.

… das Festhalten an der Volkssouveränität ist Nationalismus
Warum dieses Geeiere? Natürlich ist Souveränitätsbewusstsein und das Festhalten an der Volkssouveränität Nationalismus, was denn sonst. Nennen wir die Dinge doch einfach beim Namen. Die Kernfrage ist eben, ob die EU eine Union von Nationalstaaten ist oder ein übernationaler Staat. Und die weitere Frage ist dann, ob ein übernationaler Staat eine Demokratie sein kann.
22.10.2021, F.M.

Ein Europa der Reisefreiheit, ohne Handelsbarrieren
und der gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen war eine sehr gute Idee. Warum dieses Europa gleichgeschaltet sein soll, erschließt sich mir nicht. Vor allem dann nicht, wenn Verträge, die uns ursprünglich den Euro schmackhaft machen sollten, willkürlich gebrochen werden können. Die Individualität der Nationen hat doch ihren eigenen Wert und sollte erhalten bleiben.
22.10.2021, W.J.

Was kann ich hoffen? Renationalisierung?
Der Autor hat das eigentliche Problem zumindest angerissen, in der, nur hierzulande, ueblichen “Vorsicht” und ausgerechnet in diesem Punkt eine Hoffnung geaeussert, die hierzulande noch weniger realistisch ist als die Renaissance der Kernkraft oder die Rueckkehr der Freiheit. Bereits noch so kleine Eigen – oder Selbststaendigkeitszuckungen gehoeren wie man weiss nach “rechts” und sind damit, offenbar fuer alle Zeiten, tabu.
Es gibt uebrigens eine Partei, die einzige natuerlich, die das vertritt, was in allen anderen Laendern ueblich und normal ist, bei der aber sehr zuverlässig die konditionierten Reflexe aktiviert werden, die interessanterweise mit zunehmender Zeitspanne immer heftiger, um nicht zu sagen, immer psychopathologischer, werden. Wobei es dahinter natuerlich sehr handfeste und durchaus rationale Interessen an einer Auflösung dieser Nation gibt. Nicht zuletzt deshalb muss die AfD mit allen moeglichen “Gruenden”, wobei allein die Ausführungen des VS dazu lesenswert sind, als verfassungsfeindlich diffamiert werden, vermutlich auch, weil sie das mit dem “deutschen Volk” zu wörtlich nimmt.

Es wird, ausser der AfD, keine Partei oder Bewegung geben, die eine Renationalisierung vertritt. Die Reedukation und das, was danach kam, war sehr erfolgreich, in vielerlei Hinsicht. Selbst vermeintlich regimekritische Geister sind sich jedenfalls in diesem Punkt mit dem Zeitgeist einig und ein bisschen “national”, wenn es gerade mal passt oder etwas “deutsch”, moeglichst ohne Volk wegen “voelkisch”, gibt es nicht. Bekanntlich ist bereits der sogen Ethnopluralismus, im uebrigen durchaus differenziert vertreten, hierzulande “rechts”, vermutlich weil er damit implizit auch Ethnien schützt, die eliminiert werden sollen. Die “deutsche” Vorbildfunktion bei der Auflösung ist kein Zufall. Gut moeglich, dass aber keiner folgt, was aber hierzulande nichts aendern wird. Das “Böse” muss weg.
22.10.2021, R.N.

Wenn vdL den Polen EU-Gelder verweigert
mit der Begründung, die Justiz im Land sei von der Politik nicht unabhängig, muss Brüssel mit demselben Argument auch die Annahme deutschen Steuergelds verweigern, denn auch auch hierzulande sind Staatsanwälte gegenüber der Politik weisungsgebunden und Richterposten am höchsten deutschen Gericht werden nach Parteibuch vergeben.
Auch wie leisten uns ein Marionetten-Verfassungsgericht mit handverlesenen Parteigängern. Zum Glück müssen wir nicht diskutieren ob das Grundgesetz über dem EU-Recht steht, denn lt. höchstrichterlichem Spruch steht das Klima sowieso über allem.
22.10.2021, B.A.
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