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Kapphof zwischen St.Peter und St.Märgen im Schwarzwald am 11.8.2016 - Blick nach Westen auf St.Peter

Kapphof zwischen St.Peter und St.Märgen im Schwarzwald am 11.8.2016 – Blick nach Westen auf St.Peter

Im Grundgesetz verankert ist der Begriff „Deutsche“.
„Deutsche“ durch „Die schön länger hier Lebenden“ (Angela Merkel 11/2016), bedarf eines anderen Grundgesetzes.
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75 Jahre Grundgesetz: Ein Fest für die Demokratie 26.5.2024
Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte. Aber sie ist keine Selbstverständlichkeit. Daher wollen wir das Grundgesetz feiern!
Das Grundgesetz wird 75 Jahre alt. Die Feierlichkeiten zu diesem Jubiläum werden am 23. Mai 2024 mit einem Staatsakt in Berlin beginnen. Im Anschluss findet vom 24. bis zum 26. Mai 2024 ein Demokratiefest statt, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.
… Alles vom 13.2.2024 bitte lesen auf
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/demokratiefest-75-jahre-grundgesetz-2257858

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Omid Nouripour (Grüne): Ein wenig Scharia ins Grundgesetz
Im Netz macht derzeit ein kurzer Video-Clip die Runde,
https://youtu.be/zGLWU993XpM
in dem Omid Nouripour, der neue Co-Vorsitzende der Grünen, zu sehen und zu hören ist, der offenbar vollnüchtern erklärt, es gebe Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind und übernommen werden könnten.

Hier war die ganze Zeit von der Scharia die Rede. Es gibt aber ganz viele Arten von Scharia. Unser Job hier ist, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, aber diejenigen nicht, die dies nicht sind. Nouripour sagte nicht, welche Teile der Scharia mit dem GG vereinbar sind und welche nicht. …
Nun, die Idee ist nicht grundsätzlich falsch. Bestimmt gibt es Teile der Scharia, die mit dem GG vereinbar sind. Aber die gibt es auch in anderen Gesetzen, zum Beispiel im „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ aus dem Jahre 1935.
https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Gesetze
Und wenn man genauer hinschaut, wird man auch in der Verfassung der DDR von 1949
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_der_Deutschen_Demokratischen_Republik#Die_revidierte_Verfassung_von_1974
einiges finden, das man wiederbeleben könnte. Das wäre allerdings etwas für Gregor Gysi.
… Alles vom 10.2.2022 von Henryk M. Broder bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/ein_wenig_scharia_ins_grundgesetz

 

Rupert Scholz: Die Verfassung wird gebrochen
Wird das Grundgesetz seit Jahren durch Bundestag und Regierung gebrochen? Ja, so Bundesminister a.D. Rupert Scholz. Der CDU-Politker und Staatsrechtler warnt vor einer witeren Aushöhlung der Rechtsordnung durch anhaltende unkontrollierte Masseneinwanderung. Der frühere Verteidigungsminister fordert eine Rückkehr zur nationalen Grenzsicherung.

Etliche derer, die das Grundgesetz zum Siebzigsten gar nicht genug preisen konnten, haben zuvor allerdings wenig Skrupel gezeigt, es zu brechen, etwa in der Asylkrise 2015. Wie paßt das zusammen?
Scholz: Gar nicht, denn was damals passiert ist, war nicht nur „ein“ Verfassungsbruch – sondern der schwerste, den wir in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt haben.

Also müßte 2015 nicht als das „Jahr der Flüchtlingskrise“, sondern als das der Verfassungskrise bezeichnet werden?
Scholz: Ja, wobei es nicht nur um 2015 geht – beide Krisen halten bis heute an.
Inwiefern?
Scholz: Nach wie vor kommen monatlich etwa 15.000 Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten zu uns.
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Das mag höchst problematisch sein, aber warum ist das eine Verfassungskrise?
Scholz: Ich selbst habe 1993 als Bundestagsabgeordneter die Änderung des Asylrechts mitgestaltet, das seitdem besagt, daß wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, bei uns kein Asylrecht hat. So steht es nicht irgendwo, sondern in Artikel 16a des Grundgesetzes! Dieser Artikel wurde nicht nur 2015 massiv gebrochen – er wird es seitdem noch immer! Und damit auch das Dubliner Übereinkommen, das das gleiche besagt.
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Allerdings hat „Dublin“ doch nicht Verfassungsrang?
Scholz: Das ist richtig, aber der Artikel 16a nimmt genau das auf, was über die Vereinbarung von Dublin bereits europarechtlich festgelegt war. Der entscheidende Verfassungsbruch lag darin, daß die Bundesregierung seinerzeit unkontrolliert die Grenzen Deutschlands für eine ebenso unkontrollierte Einwanderung geöffnet hat. Wer in dieser Weise auf eigene Staatsgrenzen verzichtet, der verzichtet in der weiteren Konsequenz auf die Identität des ganzen Staates.
Warum?
Scholz: Weil der Staat aus drei Elementen besteht: Staatsvolk, Verfassung und Staatsgebiet. Wer also auf unsere Grenzen verzichtet, gibt ein Stück des Staates auf, den das Grundgesetz schützt – also den Staat in seiner verfassungsrechtlichen Identität.
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Bis heute verneint die Bundesregierung, die Grenzen geöffnet zu haben, da diese – Stichwort Schengen – bereits offen waren.
Scholz: Falsch, denn Voraussetzung dafür war der Schutz der EU-Außengrenzen. Als der nicht mehr gegeben war, oblag der Grenzschutz wieder Berlin. Schengen betrifft allein die Freizügigkeit innerhalb der EU für alle ihre Bürger, also nicht die Einwanderung von außen.
Aber sticht nicht das Argument der Kanzlerin, humanitäre Not habe gedroht?
Scholz: Nein, denn es gibt keine Humanität über der Verfassung.
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Allerdings erklärt Artikel 1 bekanntlich die Würde des Menschen zum Ausgangspunkt des Grundgesetzes. Steht die Humanität also nicht doch über allen seinen Artikeln?
Scholz: Nein, die ganze Artikel-1-Argumentation ist eine Ablenkung. Weil es nämlich gar nicht um „die Würde des Menschen“ geht, sondern um Artikel 16a. Und der besagt übrigens nicht nur, daß Einreisende aus Drittstaaten kein Asylrecht haben, sondern auch, daß für die wirklich politisch Verfolgten ein Recht auf Asyl gilt.
Worauf wollen Sie hinaus?
Scholz: Darauf, daß von „politisch Verfolgten“ und „Asyl“ die Rede ist, aber mit keinem Wort von Einwanderung. Macht man aber die Grenzen auf, dann hat das mit Asyl nichts mehr zu tun.
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Das Artikel-1-Argument spielt bis heute eine große Rolle in der Debatte, denn dieser, heißt es, spricht von der „Würde des Menschen“, nicht „des Deutschen“.
Scholz: Auch das ist ein Stück Irreführung. Denn das Grundgesetz ist eine nationale Verfassung, die für die Bundesrepublik Deutschland gilt und nicht für Menschen, die sich außerhalb Deutschlands in ihrer Würde verletzt sehen. Das Grundgesetz ist kein weltweiter Wertmaßstab.
Warum hört man das dann ständig?
Scholz: Weil dieses Mißverständnis gezielt gezüchtet und gestreut wird.
Von wem?
Scholz: Von Parteien, Journalisten, NGOs, Teilen der Kirchen und anderen.
Warum?
Scholz: Weil sich die „Refugees welcome“-Gestimmtheit quer durch Politik, Medien und Öffentlichkeit zieht.
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Trifft also Horst Seehofers viel kritisiertes Diktum von der „Herrschaft des Unrechts“ aus verfassungsrechtlicher Sicht doch zu?
Scholz: Ich habe mit dieser Umschreibung keine Probleme.
Also erlebt die Bundesrepublik bis heute anhaltend den schwersten Verfassungsbruch ihrer Geschichte und nichts passiert?
Scholz: Das ist es ja, was ich beklage!
Wie bitte ist das zu erklären?
Scholz: Damit daß, als das 2015 anfing, alle Bundestagsfraktionen mitgemacht und sich mitschuldig gemacht haben.
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Aber wir leben doch in einem Rechtsstaat.
Scholz: Ja, und ich habe keinen Zweifel daran, daß das Bundesverfassungsgericht diese Politik für verfassungswidrig erklärt hätte. Das Problem war nur, daß es keinen Kläger gab. Die CSU wollte, die AfD hat geklagt.
Scholz: Die CSU hat es, warum auch immer, vermutlich aus Rücksicht auf die Kanzlerin, nicht getan. Und die AfD ist damit gescheitert. Übrigens zu Recht, denn eine solche Klage, in der niemand konkret in seinen Grundrechten verletzt ist, sondern die darauf zielt, eine Politik auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen, ist eine Organklage. Die heißt so, weil sie nur von Organen der Verfassung erhoben werden kann, etwa dem Bundestag. Doch eine Bundestagsfraktion hatte die AfD damals noch nicht.
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Wo ist dann noch der Unterschied zu einer Bananenrepublik?
Scholz: Dort ist der Rechtsstaat abgeschafft – was bei uns nicht der Fall ist. Karlsruhe hätte gehandelt, wären die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt gewesen. Und das ist übrigens auch der Grund, warum das berühmte Widerstandsrecht des Grundgesetzes hier nicht greift. Das ist nur gültig, wenn es um die Abschaffung der grundgesetzlichen Ordnung geht und rechtlicher Widerstand nicht mehr möglich ist. Beides war und ist hier nicht gegeben.
Aber wie ist es dem Normalbürger zu vermitteln, daß ein Verfassungsbruch solchen Ausmaßes ohne Folgen bleibt?
Scholz: Ich sehe das ebenso kritisch wie Sie. Und ich bin sicher, daß dieser Fall unser Land noch lange beschäftigen wird.
Die AfD wird meist als Gefahr für die Demokratie dargestellt. Folgt man Ihrer bisherigen Darstellung, erscheint sie dann nicht eher wie deren Verteidigerin?
Scholz: Auf jeden Fall ist die AfD die einzige Partei, die hier die Dinge klar beim Namen nennt. Das sollte den anderen eigentlich zu denken geben. Doch statt dessen sprechen die von Populismus und Rassismus. Ich kann nur davor warnen, diese Themen weiter mit einem Tabu zu belegen, das wird auf Dauer nicht gutgehen. Nehmen Sie auch den Umstand, daß die sozialpolitischen Erfolge der SPD in der Groko vom Wähler nicht honoriert werden. Warum? Weil das eben nicht mehr die Themen sind, die die Menschen wirklich bewegen.
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Ist das aber nicht die Klimapolitik?
Scholz: Ich glaube das nicht. Sicher, die ist ein wichtiges und derzeit auch ein großes Thema. Aber ob sie die Masse der Bürger wirklich existentiell anspricht?
Klingt alles so, als betrieben die anderen Parteien eigentlich ein 1A-Konjunkturprogramm für die AfD.
Scholz: Ja, das kann schon sein. Jedenfalls halte ich nichts davon, deren Erfolg in den Ostländern mit einer Entdemokratisierung dort gleichzusetzen. Vielmehr ist ein wesentlicher Grund dafür, daß es dort ein vergleichsweise starkes Gefühl für nationale Identität gibt, das im Westen vielfach geschwunden ist.
Fällt die nationale Identität Deutschlands eigentlich auch unter den grundgesetzlichen Bestandsschutz?
Scholz: Ja, soweit es die nationale Souveränität betrifft. Sprich, das Grundgesetz verbietet – das hat Karlsruhe klar festgestellt –, diese, etwa zugunsten eines EU-Bundesstaats, abzuschaffen.

Massenzuwanderung hat Einfluß auf das Staatselement Staatsvolk. Was ist damit?
Scholz: Sollte die Einwanderung solche Ausmaße annehmen, daß dessen Identität sich verändert, dann ist das mit dem Grundgesetz wohl nicht mehr zu vereinbaren. Das Problem ist nur, ab wie viel Millionen Einwanderern ist das der Fall? Wer legt das fest?
Ihre Partei ist Ausgangspunkt des von Ihnen beklagten Verfassungsbruchs. Müßten Sie die CDU nicht aus Protest verlassen?
Scholz: Nein, ich protestiere lieber deutlich vernehmbar innerparteilich. Die These von der sogenannten Willkommenskultur trägt weder rechtlich noch politisch.
Warum nicht?
Scholz: Dafür ist die Zahl der Einwanderer schon zu groß. Das zeigt ein Blick nach Frankreich, wo die Integration weitgehend mißlungen ist. Und das obwohl dort das Kultur- und Sprachproblem viel kleiner ist, da viele Einwanderer aus den ehemaligen Kolonien kommen, bereits Französisch sprechen und mit französischer Kultur schon etwas vertraut sind. Im Gegensatz zu jenen, die zu uns gekommen sind und bei Ankunft nichts von Land und Sprache wissen. Ihre Integration, die in der Mehrzahl der Fälle wohl nicht mal gelingt, wird jährlich zehn bis zwanzig Milliarden Euro kosten – was vielen Bürgern noch gar nicht bewußt ist. Wo das alles hinführt, weiß ich nicht, aber schon dieser Punkt wird zu erheblichen Auseinandersetzungen führen können.
… Komplettes Interview mit Prof Rupert Scholz vom 21.Juni 2016
bitte lesen auf Junge Freiheit, Nr 26/19, Seite 3
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Prof. Dr. Rupert Scholz, der Staatsrechtler war von 1988 bis 1989 unter Helmut Kohl Bundesminister der Verteidigung und von 1981 bis 1988 unter Richard von Weizsäcker und Eberhard Diepgen Justizsenator des Landes Berlin. Dem Bundestag gehörte er von 1994 bis 2002 an, bis 1998 als Vizevorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Von 1998 bis 2001 war er zudem stellvertretender Vorsitzender des CDU-Landesverbands Berlin. Zuvor hatte er einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der FU Berlin, danach in München den für Finanz-, Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungslehre inne. Geboren wurde Rupert Scholz 1937 in Berlin, wo er heute als Rechtsanwalt tätig ist.
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Herrschaft des Unrechts
Die Anzahl der Spitzenpolitiker und Rechtswissenschaftler, die von einer Herrschaft des Unrechts sprechen, wird immer größer: Dr. Urich Vosgerau, EX-Bundesminister Ruprecht Scholz, die Verfassungsrichter Udo di Fabio und Hans-Jürgen Papier. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Richter spricht vom „Ende der Gerechtigkeit“. Und was passiert bei der CDU? In Sachsen-Anhalt hat man eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen, aber nicht mit der Partei der Linken, die mittlerweile eine regelrechte Enteignungsorgie vorschlägt und den deutschen Nationalstaat offen auflösen will !
21.6.2019, W.L., JFO
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Unsere Gewaltentrennung funktioniert nicht mehr
Ein Staat, in dem die Exekutive (Bundesregierung) zugleich in der Legislative (Bundestag) sitzt und die Judikative von der Exekutive ernannt wird (die Richter vom Justizminister) und selbst der „Verfassungsschutz“ der Exekutive (nämlich dem Innenminister) untersteht, erfüllt nicht einmal die primitivsten demokratischen Ansprüche formaler Gewaltentrennung nach Montesqieu.
21.6.2019, K.W., JFO

 

 

70 Jahre Grundgesetz: Ein unantastbares Gut des deutschen Volkes – eigentlich
Unter fremden Richtern
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. In seiner Präambel heißt es bis heute: „(…) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Allein das deutsche Volk ist verfassungsgebende Gewalt. Dies wird bestätigt durch die Schlußbestimmung aus Art. 146: „Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ In der Selbstbestimmungsgarantie des Art. 79 Abs. 3 heißt es dazu: Nicht der verfassungsändernde Gesetzgeber, sondern allein das Volk könnte die wesentlichen Grundsätze des Grundgesetzes, nämlich Menschenwürde, Sozialstaat, Rechtsstaat, Föderalismus, Demokratie und souveräne Eigenstaatlichkeit außer Kraft setzen. Diese Vorschrift ist der verfassungsrechtliche Schatz des deutschen Volkes oder war es, solange das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch darüber wachte; sie setzt vor allem einer uferlosen Europäisierung der Gesetzgebung Grenzen, wäre aber auch gegen die maßlose Grenzöffnungs- und Einwanderungspolitik ins Feld zu führen.
Gegen die Formulierung der Präambel sind die realgeschichtlichen Umstände der Verfassungsgebung eingewendet worden; die Präambel sei eine mythische Ursprungsvorstellung oder gar ein „Klapperstorchmärchen für Volljuristen“. Doch: Die Verfassung ist die oberste Rechtsnorm, nicht ein geschichtlicher Bericht; es geht nicht darum, ob das Volk wirklich damals die Verfassung geschaffen hat, sondern darum, daß das Volk jederzeit als verfassungsgebende Gewalt behandelt werden muß.
Das Verfassungsgericht hat diesen Satz mehr als einmal gegen Zeitgeist und Tagespolitik hochgehalten: Der einheitliche deutsche Nationalstaat bestehe fort, solange ein deutsches Volk existiert, und die Wiedervereinigung bleibt unverrückbar verfassungsrechtliches Gebot (Entscheidung zum Grundlagenvertrag, 1973). Daraus folgt auch die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität und Einheit des deutschen Staatsvolks als Träger des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts auf Dauer zu bewahren (Teso-Beschluß, 1987).
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In seinem Urteil zum Vertrag von Maastricht (1993) hielt das Gericht fest: kraft der Selbstbestimmungsgarantie darf auch der verfassungsändernde Gesetzgeber die Befugnisse des Deutschen Bundestages nicht durch Verlagerung von Aufgaben und Befugnissen auf die EU-Ebene so entleeren, daß das Demokratieprinzip auf nationaler Ebene leerläuft, dem Bundestag müssen immer noch hinreichende Gesetzgebungskompetenzen verbleiben. Dieses Grundrecht des demokratischen Souveräns auf Selbstbestimmung präzisierte das BVerfG in seiner Lissabon-Entscheidung (2009) zuspitzend sogar zu einem Grundrecht der Deutschen auf Eigenstaatlichkeit. Mit dem Lissabon-Vertrag sei die höchste und letzte verfassungsrechtlich denkbare Stufe der europäischen Integration erreicht; wollten die Politiker noch mehr, müßte erst das Volk eine neue Verfassung beschließen. Das Lissabon-Urteil ist der Höhepunkt der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts; hier ist die deutsche Staatsrechtslehre im Gepräge einer einzigartigen, unwiederholbaren und beneideten Geistes- und Rechtsgeschichte ein letztes Mal ganz bei sich.
Bereits im folgenden Jahr 2010 nahm das BVerfG jedoch wichtige Teile der Lissabon-Rechtsprechung im Honeywell-Beschluß wieder zurück. In ihm legte das Gericht die bislang von ihm hochgehaltene Befugnis, rechtswidrige, von den Verträgen nicht mehr gedeckte Entscheidungen der EU-Ebene in der Bundesrepublik für unanwendbar zu erklären, weitgehend aus der Hand und gestand dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sogar einen „Anspruch auf Fehlertoleranz“ zu (nicht aber umgekehrt). Ein neues, stilleres Aufbegehren des Gerichts regte sich erneut im OMT- (Outright Monetary Transactions-) Beschluß (2014).
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Hier gestanden die Karlsruher Richter dem EuGH zwar formell die Letztentscheidungsbefugnis über die Zulässigkeit der systematischen Staatsanleihenkäufe durch die Europäische Zentralbank (EZB) zu, kündigten jedoch an, daß die Deutsche Bundesbank wohl aus dem Programm aussteigen müsse, wenn der EuGH die monetäre Haushaltsfinanzierung als unionsrechtlich erlaubt ansähe. Die Brüsseler Richter nahmen die Herausforderung an und wiesen den deutschen Standpunkt ohne Wenn und Aber zurück. Nun war das Bundesverfassungsgericht wieder am Zug und hätte das Ausscheiden Deutschlands aus der monetären Staatsschuldenunion erklären müssen; es knickte jedoch ein und gestand dem EuGH nunmehr ein unabhängiges Recht auf „Fortbildung“ des Europarechts jenseits deutscher verfassungsrechtlicher Vorgaben zu. Die Honeywell-Entscheidung und das EZB-Urteil waren die beiden großen Kapitulationen des Bundesverfassungsgerichts vor Luxemburg.
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Die politisch wichtigste Klage seit „Lissabon“, nämlich die gegen die Grenzöffnung seit Sommer 2015, nahm das Bundesverfassungsgericht 2018 nicht mehr zur Entscheidung an und erklärte sie unter Bruch mit allen bisher (etwa in der Pershing-II-Entscheidung, 1984) eingeführten Grundsätzen für unzulässig. Hätte das Bundesverfassungsgericht in der Sache entschieden, hätte es offensichtlich den Klägern Recht geben müssen, denn die Verfassungswidrigkeit der Grenzöffnung schrie zum Himmel; dazu fand es sich jedoch am Ende einer längeren Unterwerfungs- und Anpassungsgeschichte politisch nicht mehr bereit.
16.5.2019, Dr. Ulrich Vosgerau, Junge Freiheit Seite 2, https://www.junge-Freiheit.de
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Dr. Ulrich Vosgerau lehrte Staats- und Verwaltungsrecht an mehreren Universitäten
und lebt heute als Rechtsanwalt und Autor in Berlin.
AfD Prüffall: Wer schützt die Verfassung vor den Verfassungsschützern?
Die AfD hat Klage gegen den Verfassungsschutz eingereicht. Dieser hatte die Partei als Prüffall eingestuft. Doch das sei offensichtliche Wahlkampfhilfe für die etablierten Parteien, schreibt Elmar Schmähling, ehemaliger Flottillenadmiral und Chef des Militärischen Abschirmdienstes….
Die AfD wird im öffentlichen Raum implizit als nicht demokratische Partei hingestellt. Das ist der logische Schluss aus dem Umstand, dass die anderen Parteien als „demokratische Parteien“ bezeichnet werden. Dies ist im doppelten Sinn unverständlich und sinnwidrig, da nach dem Grundgesetz nur demokratische Parteien in den Bundestag gewählt werden dürfen. Wenn die „demokratischen“ Parteien sich selbst ernst nähmen, müssten sie einen Verbotsantrag gegen die AfD stellen. Das tun sie aus gutem Grund nicht. Die Verfassungsschützer bleiben in ihrer offensichtlichen Wahlkampfhilfe aus demselben Grund absichtlich im Unbestimmten. Sie können auf die Wirkung der lateinischen Weisheit des „semper aliquid haeret“ (Etwas bleibt immer hängen) zählen.
Die Verfassungsschützer, die nach dem Wegfall der offenen Ost-West-Konfrontation notorisch unterbeschäftigt zu sein scheinen, sind offenbar für ihren Einsatz als Wahlhelfer für die „demokratischen“ Parteien dankbar. Sie nehmen billigend in Kauf, dass sie mit ihrer einseitigen Parteinahme zum Büttel der „demokratischen“ Parteien werden. Dafür müssen sie nach eigener Auffassung unerwünschte Meinungen sammeln und auswerten. So trägt der Verfassungsschutz dazu bei, das historische Duckmäusertum in Deutschland wieder zu etablieren. Dieser Schaden für unser Land ist viel größer als der Wahlerfolg der AfD.
… Alles vom 7.2.2019 von Elmar Schmähling bitte lesen auf
https://www.cicero.de/innenpolitik/afd-prueffall-verfassung-verfassungsschutz-gualand-beobachtung-klage

Diktatur?
Ich denke diejenigen länger hier lebenden, die am eigenen Leib eine Diktatur erlebt haben und deren sprachlichen und medialen Mechanismen zur Genüge kennen, diese Menschen werden sich sicherlich nicht einschüchtern oder Angst machen lassen. Mir ist etwas bange um die jungen Menschen, die besoffen vom Weltrettungsgedanken ohne ausreichende politische Bildung und Erfahrung, sich der Bedeutung eines solchen Eingriffs in unser Grundgesetz nicht bewusst sind. Kinder die ab dem ersten Lebensjahr bereits in Kinderkrippen, Kitas und Horts ganztägig und anschließend in der Ganztagsschule fast komplett elterlichen Einflüssen und Vorlebenskultur entzogen wurden und „fremdgeformt“ beeinflusst sind. Meine ganz persönlich Einschätzung ist, dass sich der Verfassungsschutz ein Eigentor geschossen hat. Aber was soll’s. Geht Haldenwang halt in Ruhestand. Das bringt der Posten eines BfV-Präsidenten so mit sich. Maaßen musste weg, weil er nicht opportun war, der andere weil er es war.

Sie haben recht. Interessant ist aber immer dann die Aussage, dass sie die Wähler dieser undemokratischen Partei wieder zurück haben wollen. Was nun? Waren die AFD-Wähler schon vorher undemokratisch, hatten aber in Ermangelung einer Alternativen vor 2013 eben keine andere Wahl als die etablierten Parteien. Und wenn man die Wähler zurück gewinnt, will man denn ehem. undemokratische Wählern, die alles Nazis und brauner Mop sind, wieder in das eigene Parteienspektrum eingliedern. Rin in de Kartoffeln un raus de Kartoffeln. Sie machen sich halt die Welt, so wie sie ihnen gefällt. Und der Wähler: „Kriegt was in die Fresse. Ätschi, Bätschi.“ Da wundern die sich, dass die keiner meinehr will? Ich und Sie sicherlich auch nicht oder?
7.2.2019, E-G.K., CO
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Die Strategie der Parteien ist mehr als durchsichtig!
Ich empfehle den folgenden Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung zu lesen: „Parteien und Verbote: Sieben Fragen und Antworten“! (Quelle: https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/170613/parteien…). Wenn die AfD keine demokratische Partei ist, wie Sie implizit behaupten, dann wäre es für die anderen Parteien, die im Bundestag und im Bundesrat die Mehrheit besitzen, oder die Bundesregierung doch nichts einfacher als beim Bundesverfassungsgericht ein Verbotsantrag zu stellen. Das Sie das nicht tun und das spricht Bände! Die Strategie der bestehenden Parteien ist so durchsichtig, durch das Tor kann man eine Herde von Schafen (haben wir ja genug in Deutschland) treiben. Die Parteien versuchen alles, um die AfD auszugrenzen und haben es geschafft, mit dem neuen Verfassungsschutzpräsidenten einen willfährigen Helfe zu haben. Die Frage die es deshalb zu beantworten gilt, heißt „cui bono“? Die Antwort ist selbst erklärend!
7.2.2019, R.B., CO
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„Wir leben nicht in den Zeiten von Weimar, aber gewisse Parallelen sind unübesehbar.“ Hier muss ich ihnen Recht geben. Diese Parallelen sind allerdings nicht bei der AfD, sondern eher bei den Altparteien zu erkennen. Hier einfach mal schnell die GO im Bundestag geändert, nur um einen Alterspräsidenten der AfD zu verhindern. Hier wird der AfD die Wahl zu Bundestagsvize verweigert. Im Hessischen Landtag das gleiche. Des Weiteren haben die Altparteien immer getönt die AfD mittels Argumenten zu „entzaubern“. Hat nicht geklappt, weil offensichtlich die AfD die besseren hatte. Als letztes Mittel hat man nun die Afd öffentlich zum Prüffall erklärt. Dies ist in der Geschichte der Verf.schutzes ein einmaliger Vorgang. Denn man die AfD in den letzten Monaten ständig geprüft. Gefunden hat man offensichtlich nichts, denn sonst hätte man sie offiziel beobachten können.
7.2.2019, F.K. CO
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Höcke und sein Flügel – mehr Schein als Sein
Zitat: “ Also, was soll dann die Klage? Hartgesottene AfD-Wähler dürften sich vom Verfassungsschutz nicht abschrecken lassen. Andere gehen angesichts der offensichtlichen Radikalität der Partei sowieso auf Distanz.“
Sie haben ein doppelt falsches Bild von der AfD. Weder die Mehrzahl der Mitglieder, noch die Mehrzahl der Wähler sind „hartgesottene Radikale“. Die Mehrzahl lebt zudem im Westen. Herr Höcke ist deshalb auch nicht der Parteivorsitzende und seine Aussagen sind nicht das Parteiprogramm. Schlimm ist, daß dies in der Bevölkerung so ankommt. Real ist er lediglich Chef in Landesverband Thüringen. Dessen knapp 1000 Mitglieder stellen aber nicht einmal 3% der AfD. Anders gesagt. Gut 97% der Partei haben Höcke nie zu irgendetwas gewählt und können ihn daher auch nicht abwählen. Und dieser ominöse „Flügel“ ist primär ein Internetauftritt. Ein Mitgliederverzeichnis gibt es nicht. Trauen die sich auch nicht. Dann würde offen ersichtlich, daß sie in die Minderheit sind.
7.2.2019, P.L.J.
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Radikalität u. Demokratiefeindlichkeit der AfD? – Wo denn?
Die „Radikalität“ und „Demokratiefeindlichkeit“ ist einzig und allein vom ersten Augenblick des Bestehens der AfD an von den Altparteien und den mit ihnen engstens verbandelten Medien herbeigeredet und -geschrieben worden! Wo und wann hat denn ein AfD-Amtsträger oder ein Mitglied einen Menschen angegriffen oder zum Angriff auf Menschen aufgerufen Wo und wann hat jemand von der AfD unsere staatliche Ordnung angegriffen oder dazu aufgerufen Und selbst dann, wenn dies im Einzelfall geschehen wäre, so bedeutete das nicht, daß die gesamte Partei illegale Ziele verfolgt. Lesen Sie das Programm der AfD und nennen Sie mir e i n e n Punkt, der angreifbar im Sinne des Verfassungsschutzes ist. Sie werden n i c h t s finden! Ob Ihnen das Programm g e f ä l l t, darf dabei keine Rolle spielen. Hunderte von AfD-Vertretern sind bereits Opfer von schweren Sachbeschädigungen und körperlichen Angriffen geworden. Was sagt der VS denn dazu? Haben wir noch Meinungsfreiheit in D oder nicht?
7.2.2019, C.W., CO

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Sinan Selen Vizechef des Verfassungsschutzes: So einer war überfällig
Nicht nur die Bedrohung für die Werte unserer Verfassung von außen hat sich verändert und zugenommen, sondern auch die von innen. Menschen wie er sind Zielscheibe von links, weil sie den verfassungsfeindlichen, politischen Islam bekämpfen und von rechts, weil sie nicht deren „völkischem Ideal“ entsprechen. Gut so! Auch für die Bekämpfung dieser Gefahren dürfte er ausreichend motiviert sein. Aber der wahrscheinlich wichtigste Grund, der nach meiner Auffassung für einen wie Selen spricht, ist, dass nur einer wie er das durch den NSU-Skandal verlorenen gegangenen Vertrauen in den Verfassungsschutz wieder herstellen kann.
Er besitzt an diesem Punkt bei dieser Aufgabe wahrscheinlich das größte Vertrauen. Ich jedenfalls freue mich für den Bundesverfassungsschutz und für ihn und wünsche ihm von ganzem Herzen die Unterstützung, die er bei der Bewältigung dieser ganzen Problemlagen braucht.
… Alles von Erol Özkaraca vom 7.12.2018 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/verfassungsschuetzer_sinan_so_einer_war_ueberfaellig
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Erol Özkaraca war von 2011 bis 2016 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. Er war über zwei Jahrzehnte Mitglied der SPD. Der Neuköllner Ex-Abgeordnete trat 2017 aus Protest aus der Berliner SPD aus. Seine Facebook-Seite finden Sie hier.
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Infantile Einstellung des Mainstreams
Rein prozentual, was die deutsche Bevölkerung betrifft, ist ersichtlich, daß selbst unter Kompetenzvoraussetzung, die Anzahl ’ Eingeborener’ , die sich für diesen Job qualifizieren, größer ist, als unter Menschen mit Migrationshintergrund, noch. Die Besetzung dieser Personalie ist politisch motiviert, und ich denke, das wissen Sie auch ganz genau. Nun ist es durchaus zu verstehen, wenn ein türkischer Einwanderer, der sich gut integrierte, auch seinen Hut in den Ring wirft, wenn es um die Besetzung eines hochrangigen Jobs geht. In diesem Fall allerdings sind mehrere politische Irrläufer zu beklagen.
Maaßen wurde aus nicht akzeptablen Gründen entlassen, und die Begründung seines Rauswurfs beeinhaltet eine unausgegorene, unfaire Haltung der politischer Führung hinsichtlich Volkes Willen. Auch das ist Ihnen sicherlich bekannt.
Jetzt einen türkischstämmigen Deutschen für diesen Job zu benennen, krönt die infantile Einstellung des aktuellen Mainstreams und läuft wie immer unter dem Motto ’ jetzt erst recht’. Der Verfassungsschutz ist eine besonders sensible Stelle, die zur Verteidigung und zum Schutz eines Landes eine zentrale Rolle einnimmt.
Angesichts der wirklichen oder gefühlten Zunahme der Kriminalität durch Migranten, stellte sich in der Bevölkerung eher eine Beruhigung ein, wenn dieser Job von einem orginären Inländer übernommen würde. Wenn Sie in Ihr Herkunftsland blicken, sehen Sie in die Augen atavistischer Vorstellungen von politischem Führungsanspruch.Sie sollten von den Deutschen nicht eine Haltung erwarten, die größtenteils nur durch Mainstream und Altparteien vertreten wird. Sie stellt nicht die Realität dar, nur einen (zeitgeist-gemäßen) Wunsch, den man politisch mit allen Mittel durchzusetzen bereit ist.
7.12.2018, Sabine Schönfelder, AO

 

 

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Staatsrechtler fordert Grundgesetzänderung: Asyl kein einklagbares Grundrecht
Der Staatsrechtler Rupert Scholz hat eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz gefordert. Die derzeitige Regelung, nach der Asyl ein stets einklagbares Grundrecht ist, sei nicht länger hinnehmbar. Sie werde jährlich hunderttausendfach mißbraucht. Die Grenzöffnung von 2015 nannte Scholz „total haltlos und verfassungswidrig“. …
Asyl dürfe nicht länger ein subjektiver Rechtsanspruch sein, sondern müsse zu einer objektiv-rechtlichen Regelung werden. Dies wäre möglich, wenn die derzeitige Formulierung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ im Grundgesetz in „Politisch Verfolgten wird nach Maßgabe der Gesetze Asyl gewährt“ geändert werde, wie dies beispielsweise der Freistaat Bayern vorgeschlagen habe. …
Alles vom 26.2.2018 auf
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/asyl-staatsrechtler-schlaegt-grundgesetzaenderung-vor/
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Kein Flüchtling hat Anspruch auf Asyl in Deutschland, so der Verfassungsrechtler Prof Rupert Scholz
„Die Bundeskanzlern handelt in der Flüchtlingskrise gegen das Grundgesetz“. Das ist die klare Aussage von Prof,. Dr. Rupert Scholz, Ex – Bundesverteidigungsminister und Mitglied der CDU, Verfassunsgrechtler und Anwalt in Berlin. 28.2.2018
https://www.youtube.com/watch?v=F0mdC-kdLf4 (Teil 1)
https://www.youtube.com/watch?v=iu-f7wHawlY (Teil 2)
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Die Grenzöffnung im Herbst 2015 wird ja mit der nach §§ 18 Asylgesetz aus humanitären Gründen möglichen Anordnung des Bundesinnenministers legitimiert, die dieser nach Auskunft des Ministeriums am 13. 9. 2015 mündlich (!) an den Präsidenten der Bundespolizei erteilt habe. Das mag als Ausnahmeregelung für eine kurze Zeit von wenigen Tagen gerechtfertigt gewesen sein. Das Verfassungswidrige ergibt sich aus dem letzten Satz des Ministeriums: „Die bisherige Verfahrensweise kommt weiterhin zur Anwendung und ist zeitlich nicht befristet.“ Das ist der verbgrecherische Hammer, der dieses Land zerstrümmert. : https://fassadenkratzer.wordpress.com/2018/02/19/kurz-eingeworfen-bundesinnenminister-ordnete-2015-muendlich-die-dauerhafte-rechtswidrige-grenzoeffnung-an/
26.2.2018, Gipfler, JFO
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Mein Gott, hat das lange gedauert, bis e n d l i c h mal einige „Chefjuristen“ m e h r merken, was der sogenannte „einfache Mann auf der Straße“ längst erkannt hat und was ihn zur Verzweiflung bringt! In welchem Land leben wir bloß? Deutschland – ein einziges Narrenhaus (jedenfalls, was die sog. herrschende Schicht anbetrifft). Millionen von hochbezahlten Leuten in Politik und Rechtswesen sind zu blöde bzw. zu f e i g e, einen offensichtlichen Mißstand, der jetzt schon über zwei Jahre andauert, anzuprangern! Es wird allerhöchste Zeit für einen Sturm, der durch Deutschland fegt und die verfaulten Bäume fällt. Diesen Sturm kann nur die AfD entfachen. Eine andere Möglichkeit sehe ich schon lange nicht mehr. Es wird Kollateralschäden geben, aber das ist nun mal so. Es liegt in der Natur der Sache. Die Schuld trägt nicht der Sturm, sondern die tragen diejenigen, die die Wurzeln der Bäume verfaulen ließen.
26.2.2018, Anne-Petra Kant, JFO
Islam und Grundgesetz nicht vereinbar – 6 Punkte von Mohsen Kaidivar
„Der Islam ist mit der Demokratie, mit dem Grundgesetz, mit den Menschenrechten vereinbar.“ Viele Politiker und Journalisten werden nicht müde, dies dem skeptischen Zeitgenossen zu versichern, desgleichen sogar verschiedene Fachwissenschaftler, sofern ihnen an öffentlichen Belobigungen gelegen ist. Mohsen Kadivar, ein iranischer Religions- bzw. Rechtsgelehrter, zerreißt das Netz dieser Illusionen: Der Islam ist auch nicht in Ansätzen mit den Menschenrechten vereinbar, wie sie beispielsweise in der Allgemeinen Erklärung von 1948 verkündet werden. Sechs Themenfelder benennt Kadivar, auf denen dieser Umstand besonders kraß ins Auge springt:

1) Muslime und Nichtmuslime sind nicht gleichberechtigt;
2) Männer und Frauen sind einander nicht gleichgestellt; ebensowenig Sklaven und Freie;
3) die Religionsgelehrten genießen Vorrechte vor den übrigen Muslimen;
4) es gibt keine Meinungsfreiheit,
5) der Austritt aus dem Islam wird mit dem Tode bedroht;
6) es gibt kein staatliches Gewaltmonopol, Selbstjustiz ist in vielen Fällen legal.

Kadivar, der sowohl in der schiitischen, aber auch in der sunnitischen Scharialiteratur dank seiner Ausbildung bestens bewandert ist, untermauert seine Erkenntnisse mit sachgerechten Zusammenfassungen einschlägiger islamischer Quellen und stellt ihnen jeweils die Aussagen der Menschenrechtserklärungen entgegen.
9.2.2018, Tilman Nagel

Prof. Dr. Tilman Nagel lehrte von 1981 bis 2011 Arabistik an der Universität Göttingen und gilt in Deutschland als einer der führenden Islamexperten.

Mohsen Kadivar: Gottes Recht und Menschenrechte. Eine Kritik am historischen Islam.
Herder Verlag, Freiburg im Breisgau 2017, 191 Seiten, broschiert, 19 Euro

 

 

Gegen einen Islam-Humanitätsbegriff – für unsere Grundgesetz-Werte
Dieses Deutschland, die Heimat meiner Werte, möchte ich mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verteidigen. Ich widerspreche den Eliten, die mir „Fremdenliebe“ auf Rezept verschreiben wollen. Das sind dieselben Akteure, die mir ihren Humanitätsbegriff verordnen. Das ist die gleiche Elite, die mit Saudi-Arabien Waffengeschäfte in Milliardenhöhe macht, aber mir vorschreiben möchte, dass ich Millionen fremde Menschen mit ihrem archaischen, menschen-, frauen-, und homosexuellenverachtenden Weltbild als neue Nachbarn akzeptieren, und die von vielen von ihnen begangenen täglichen An- und Übergriffe tolerieren soll. Gibt es noch etwas Absurderes als das?
Westen darf sich nicht in arabische Islam-Staaten einmischen
Der Westen hat nicht begriffen, dass jede Einmischung (in die muslimischen Länder Arabiens) nur noch mehr Zerstörung bringt. Jede Einmischung betrifft auch das Innenleben der Gesellschaft hier im Westen, wir verlieren an Lebensqualität, an Freiheit und an Sicherheit. Es flüchten immer mehr Menschen, die wir nicht integrieren können und müssen. Warum sollen wir hier Menschen aus einem völlig anderen Kulturkreis, die bereits in ihren Ländern sozialisiert sind, in Europa „re-sozialisieren“ um sie für die Integration fit zu machen? Was ist das für eine Anmaßung?
… Alles von Imad Karim vom 16.6.2017 bitte lesen auf
https://kurier.at/politik/deutsch-libanesischer-regisseur-imad-karim-wir-befinden-uns-mitten-in-der-islamischen-inquisitionszeit/270.091.734
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Imad Karim ist ein libanesisch-deutscher Regisseur, Drehbuchautor und Fernsehjournalist. Seine Filme wurden in den Fernsehanstalten ARD, ZDF, WDR, hr, BR, MDR, ORB, SR, SWR, NDR, 3Sat, Phoenix ausgestrahlt. Er gehörte verschiedenen Filmjurys an und ist selber Träger verschiedener Fernsehpreise. Seine Islamkritik brachte ihm viele Vorwürfe ein, so wird ihm immer wieder die Nähe zur AfD vorgeworfen, die er aber vehement abstreitet. Er selbst bezeichnet sich als Agnostiker.
Sanctuary City Freiburg?
BZ:Wie viele Menschen leben denn illegal und ohne Papiere in Freiburg?
Scherr: Das weiß niemand, denn es wird nirgendwo erfasst. Experten schätzen, dass es in Deutschland zwischen 400 000 und einer Million Menschen sind. Diese Zahl wird wohl steigen, da die Asyl- und Flüchtlingsgesetze verschärft worden sind. In Freiburg gibt es vermutlich mehr Menschen mit Duldungsstatus als Dokumentenlose. Wer einen Duldungsstatus hat, lebt immer in der Ungewissheit der drohenden Abschiebung. Wer ohne Dokumente hier lebt, hat es schwer. Er kann ja nicht einfach eine Wohnung mieten oder arbeiten. Wenn jemand arbeitet, dann ohne Arbeitsvertrag – und mit schlechter Bezahlung. Auch die Mietverhältnisse sind oft ausbeuterisch. Die Strukturen des Rechtsstaats werden für Menschen ohne Dokumente ausgehebelt. Wer einen Duldungsstatus hat, lebt immer in der Ungewissheit der drohenden Abschiebung. Und er ist abhängig von Behörden. ….
Komplettes Interview mit Albert Scherr vom 17.1.2017 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburg/warum-der-soziologe-albert-scherr-freiburg-zu-einer-sanctuary-city-machen-will–132462266.html
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Sanctuary Cities
Das Konzept der „Zufluchtsstädte“ kommt aus den USA und Kanada. Taugt es für Freiburg? Das Forum „Aktiv gegen Ausgrenzung“ lädt zum Diskutieren ein: Verantwortliche aus kommunaler Politik, lokalen Institutionen wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern, und Bürger. „Zufluchtsstadt Freiburg?!“: Diskussion mit Soziologe Albert Scherr und Politikwissenschaftler Roland Roth, Mittwoch, 18. Januar 2017, 19 Uhr, Audimax, KG II, Platz der Alten Synagoge. Eintritt frei.

Drei Beispiele demonstrieren die verquere Logik von Albert Scherr
Albert Scherr verwechselt jeweils Ursache und Wirkung.
a) „Die Strukturen des Rechtsstaats werden für Menschen ohne Dokumente ausgehebelt.“ Umgekehrt: Illegale in Massen zerstören jeden Rechtsstat, auch den unsrigen.
b) „Experten schätzen, dass es in Deutschland zwischen 400000 und einer Million Menschen (ohne Dokumente) sind.“ Dieser Mißstand (man kann auch von Staatsversagen sprechen) kann doch nicht als Begründung herangezogen werden, diese 400000 zu legalisieren.
c) „Wer einen Duldungsstatus hat … ist abhängig von Behörden“ Die deutschen Behörden geben den Menschen doch Sicherheit. Hier wird Sicherheit zu Abhängigkeit herabinterpretiert.
19.1.2017
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Zufluchtstadt auch privat?
Herr Scherr lässt sicher auch zuhause die Türe offenstehen und wenn ungebetene Gäste hereinkommen, Forderungen stellen und vielleicht auch dem einen oder anderen Familiemitglied zu nahe rücken, wird er sagen, naja, die Menschen sind da, jetzt sollten wir diskutieren, wie wir das Zusammenleben gestalten können. So wird er sicherlich handeln. Oder könnte es etwa sein, dass er vom Gemeinwesen etwas fordert, was er selbst niemals ernsthaft in Erwägung zöge?
18.1.2017, Wolfgang Welte

Sanctuary Cities verstossen gegen das Grundgesetz
Herr Scherr fordert nichts anderes als die partielle Aufhebung der Rechtsordnung lt. Grundgesetz durch partielle Erweiterung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes auf die gesamte Weltbevölkerung und damit die Aufhebung der Basiskomponenten aus dem griechisch-römischen Recht die die Verfassungen aller moderner Staaten ausmachen. Folgende Artikel wären dann teilweise oder ganz obsolet:

Präambel: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. … Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Art 1 (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Art 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Art 9 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
Art 11 (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Art 12 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Art 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Art 33 (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Art 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Wenn man diesen Prozess einer Grundgesetzänderung anstösst werden viele und darunter Lobbyisten ganz anderer politischer Strömungen berechtigterweise auf die Idee kommen, auch über andere Artikel nachzudenken, die aus individueller Sicht in unterschiedlicher Konstellation nicht mehr zeitgemäss erscheinen. Dies wäre ein sehr gefährlicher Prozess von unabsehbarer Tragweite. Gut meinen führt nicht immer zu guten Ergebnissen. Man sollte auch über die Konsequenzen derartiger Vorschläge nachdenken bevor man sie äussert.
18.1.2017, Hans-Jacob Heidenteich, BO

 

 

Grundgesetz als unabänderbar erklären heißt: Republik wird zum Richterstaat
Was hingegen droht, wenn das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Form in allen Teilen als unabänderlich, unhinterfragbar und vor allem als politisch zielsetzend verklärt wird, ist die schleichende Verwandlung einer Republik in einen Richterstaat…….
Alles vom 15.8.2016 bitte lesen auf
https://www.rolandtichy.de/meinungen/grundgesetz-il-y-a-des-juges-a-berlin/
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Unabänderbar: Grundgesetz wie Koran?
Der Satzteil “das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Form in allen Teilen als unabänderlich, unhinterfragbar und vor allem als politisch zielsetzend” klingt in etwa nach dem Verhältnis der Mohammedaner zum Koran.
15.8.2016, Steffen Schott, TO
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Grundgesetz widerspricht der sozialen Wirklichkeit
Die „Verfassungswirklichkeit“ in Deutschland hat längst das in der Verfassung niedergeschriebene Recht „ausgehebelt“. Wenn wir von den Kriegsflüchtlingen absehen (nach Völkerrecht: vorübergehender Aufenthaltsstatus), sind die meisten Asylantragssteller Menschen, die vor wirtschaftlicher Not fliehen. Deshalb eine Anerkennungsqote unter 10%.Da muss endlich ein Einwanderungsrecht her.
Anderes Bsp.: Köln: Erdogandemo. A.8 GG. Wieviele der Demonstranten waren nur Türken?
Mich ärgert: Wenn das GG. nicht mehr der sozialen Wirklichkeit entspricht, dann sollte man zumindest durch parlamentarische Entscheidungen Reformen anpacken. Auf Dauer haben wir nämlich ein Riesenproblem, wenn die Bürger zur Ansicht kommen, dass der Staat seinen gesetzlich formulierten Aufgaben nicht mehr nachkommen will oder kann. Zukunft: Wenn wir soziale Entwicklungen -Erosionen – per Gesetz nicht mehr einhegen können, wie dann?
Ekkehard Senn, BO
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Asylrecht ist Indivdualrecht und Abwehrrecht, deshalb Obergrenze
Bei den Individualgrundrechten muss man zwei Kategorien unterscheiden: Abwehrrechte und Leistungsrechte. Ich zitiere PD Dr. Ulrich Vosgerau im Cicero 12/2015:
“Bei dem Individualrecht auf Asyl handelt es sich nicht um ein Abwehrrecht – ein reines Abwehrrecht würde in der Tat keine Obergrenze kennen, willkürliche Einkerkerung etwa ist immer verboten, unabhängig davon, ob der Staat einen oder tausend Menschen willkürlich einkerkern will. Sondern um ein Leistungsrecht. Wer Asyl beantragt will nicht, dass der Staat ihn in Ruhe lässt, sondern er will etwas vom Staat, das er bisher nicht hatte, wie beispielsweise einen Studienplatz. Jedes Leistungsrecht aber unterliegt einem stillschweigenden “Vorbehalt des Möglichen”. Wenn mehr Menschen studieren wollen als Studienplätze da sind, muss der Staat auch nicht so viele Universitäten neu gründen, bis alle einen Platz haben; sondern er muss nur die vorhandenen Kapazitäten ausschöpfen und darf Bewerber, die alle Voraussetzungen erfüllen, nicht völlig willkürlich abweisen… Wenn also alle Turnhallen voll sind, dann wäre von Rechts wegen Schluss auch mit dem individuellen Asylrecht (selbst wenn man unterstellt, dass zum Zweck der Asylgewährleistung die schulischen Turnhallen einfach requiriert werden dürfen – denn selbstverständlich ist das nicht).”
“…Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz wird nun von der Politik als nicht existierend behandelt.”
“…Das bedeutet für die Bundesrepublik jedoch nur, dass sie denjenigen Personen subsidiären Schutz gewähren muss, die in Deutschland einen Asylantrag stellen durften, der aber erfolglos blieb, weil keine individuelle Verfolgung bestand. Personen hingegen, die – wie es eben auch die Dublin-3-Verordnung vorsah ….- einen Asylantrag in Ungarn oder in Österreich, in Italien oder in Griechenland hätten stellen müssen und die nie nach Deutschland hätten einreisen dürfen, erhalten auch keinen “subsidiären Schutz” in der Bundesrepublik Deutschland”.
“… Es bedarf keines besonderen Procederes, wenn man Rechtsnormen oder gar die Verfassung nicht mehr einhalten will. Man kann Gesetze, man kann die Verfassung einfach weglassen, wenn dies “hilfreich” (Angela Merkel) erscheint. Man handelt dann auch nicht rechts- oder verfassungswidrig, sondern wertgebunden und “europäisch”.
15.8.2016, Beatrix, TO
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Flüchtlings-Obergrenze als originäre Aufgabe der Politik
Gesetzen liegt zunächst ganz ursprünglich das normative Prinzip zugrunde, dass sie das positive Funktionieren eine Gesellschaft bewirken müssen. Im Umkehrschluss dürfen Gesetze also nicht dazu führen, dass einer Gesellschaft Schaden zugefügt oder sie gar in ihrer Existenz gefährdet wird. In diesem Fall wären sie sui generis nicht mehr anzuwenden. Schaden könnte z.B. entstehen, wenn einzelne Schutzgüter einseitig überbewertet und damit andere Schützgüter nicht mehr ausreichend gewürdigt werden. So steht z.B. auch das Asylrecht ganz selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden finanziellen Belastungen im Sinne des Sozialstaatsprinzips leistbar sind oder die innere Sicherheit nicht gefährdet werden darf. Natürlich nennt ein Gesetz in diesem Fall keine Obergrenze. Das Festlegen einer Obergrenze unter Abwägung aller betroffenen Schutzgüter ist originäre Aufgabe der Politik. Diese Abwägung muss natürlich wiederum einer geschichtlichen Überprüfung standhalten.
Franz Murnao, 15.8.2016, TO
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” il y a aussi des politiciens!”: Exekutive verdrängt Legislative und Judikative
Dieser Satz ist bei der Euro-Griechenland-“Rettung” massiv überstrapaziert worden. Und das Bundesverfassungsgericht hat mitgemacht. Hier hat die Politik das Recht regelrecht ausgehebelt. Die selbstherrliche Politik Merkels an Recht und Gesetz und am Bürger vorbei, sowohl in der Euro-Politik als auch in der Flüchtlingspolitik, hat Deutschland ein Verfassungschaos beschert. Die Gewaltenteilung wurde ad absurdum geführt. Es zählt nur noch die Exekutive, während Legislative und Judikative an den Rand gedrängt wurden. Aus dieser Tatsache ist abzulesen, dass f ü r den Euro Recht, Gesetz und Verfassung zurecht gebogen oder ganz übergangen wurden. Das gleiche geschah auch f ü r Merkels Lockruf und der damit ausgelösten unkontrollierten Massenimmigration. Mit diesen Aktionen wurde “il y a aussi des politiciens!” total überstapaziert. Hier wäre “Il y a des juges ” weitaus angebrachter gewesen. Der einzige, der dieses rechtswidrige Handeln Merkels angeprangert hat, war Seehofer. Nur fehlt diesem das Durchstehvermögen.
Doch auch wenn diese spezifisch deutsche Rechtsstaatstradition in Sachen Euro-Rettung und Flüchtlingskrise nur allzu leichtfertig über Bord geworfen wird („forget about the treaty!”), an anderer Stelle trägt sie bisweilen unangenehme Früchte” Was da in der Tat alles für verfassungswidrig erklärt wird, wenn es darum geht, irgend etwas gegen den Euro oder gegen Flüchtlinge zu unternehmen. Diese ungleiche Gewichtung von Rechtstatbeständen wird unser Rechtssysten zerstören. Dazu trägt auch die durch unsere Rechtsprechung begünstigte schleichende Unterwanderung unseres Rechts durch die Scharia bei. Wenn das alles wirklich gewollt ist, wäre es besser, man würde dieses Land verlassen.
15.8.2016, Sepp Kneip, TO
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Selbst Menschenrechte gelten nicht absolut
Einen interessanten Artikel hatte https://www.achgut.com/artikel/gruene_instrumentalisierung Zitat daraus: Die Schranken ergeben sich aus Artikel 29 AEMR. Humanrights erläutert dazu: „Die Ausübung der Menschenrechte ist insoweit begrenzt, als damit nicht in die Rechte und Freiheiten anderer Menschen eingegriffen werden darf. Dies würde einen Missbrauch der Menschenrechtsidee darstellen. Die Bestimmung hält auch generell fest, dass die Menschenrechte der Allgemeinen Erklärung nicht absolut gelten. Die Staaten dürfen in diese Rechte eingreifen, wenn ein Gesetz sie dazu ermächtigt und wenn die Interessen der Öffentlichkeit den privaten Interessen vorgehen.“
15.8.2016, Thomas Klinggelhöfer, TO
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Kanzler-Diktatur statt Verfassung
Die völlige Hypertrophisierung des Grundgesetzes, die Machtanmaßungen des BVG und und die längst vorhandene Transformation Deutschland zu einer Art Kanzler-Richterdikatur haben meines Erachtens zwei Quellen und Ursachen: Das immer größer werdende Mißtrauen gegenüber den (Partei-) Politikern und ihrer Jahr für Jahr abnehmenden Bereitschaft, sich an Recht und Gesetz zu halten, denen man die vermeintliche Neutralität und Expertise der Richter gegenüber stellt.
Zum zweiten hätte das Grundgesetz (das ja nicht ohne Grund nicht „deutsche Verfassung“ heißt, sondern bloß Grundgesetz, ein 1948 bewußt gewähltes Kunstwort) 1990 nach der Wiedervereinigung (und damit dem Wegfall der angemaßten alliierten Vorbehaltsrechte) neu disktutiert, von einer verfassungsgebenden Versammlung beschlossen und dann per Volksabstimmung als deutsche Bundesverfassung bestätigt werden müssen.
Dem stand aber das rheinische Dogma entgegen, daß es die Wiedervereinigung nur geben könne, wenn ganz Deutschland haargenau wie Westdeutschland würde. Daher wurde eine Vereinigung (die im Westen nur eine Minderheit wollte) peinlichst vermeiden und der „Beitritt“ konstruiert, damit also der westdeutsche Separatstaat, der ja die DDR schon lange als Ausland ansah, zum „eigentlichen“ Deutschland umgedeutet und damit auch das Grundgesetz als „ewig“ und der Bibel gleich geheiligt. Inzwischen zeigt sich, was man sich damit eingehandelt hat. Die obersten Richter werden in Deutschland nicht demokratisch legimiert, was sie müßten, wenn sie neben judikativen auch politische oder legislative Kompetenzen erhalten, was längst und schon seit langem der Fall ist. Sie werden im Parteienproporz ernannt und weniger nach Fähigkeit oder Honeur. Darüber trohnt der noch undurchsichtigere Europäische Gerichtshof in Luxemburg, der durch das Grundgesetz zu nichts legimiert ist, aber längst die eigentliche oberste Rechtsinstanz ist, regelmäßig aber gegen die Interessen der Deutschen agiert. Wer die Schieflagen der deutschen Politik korrigieren will, muß neben einer Ablösung der jetzigen Parteienblocks vor allem auch hier ansetzen.
15.8.2016, Thomas Hellerberger
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Ihr Plädoyer für die Freiheit, Burka zu tragen, erscheint mir nicht stichhaltig. Das Benehmen auf einer Love Parade ist wohl kaum alltagstauglich. Ich gehe im Bikini auch nur ins Schwimmbad oder an den Strand, aber kaum in die Universitätsbibliothek. Es gibt durchaus Sitten, die landesüblich sind. So soll es Länder geben, wo man an einer Straßenecke seine Notdurft verrichten darf. Bei uns eher nicht, außer im einsamen Wald. Und so ist es SITTENWIDRIG, als furchterregendes Gespenst und Kinderschreck in der Öffentlichkeit herumzulaufen, außer an Fasching. Und „sittenwidrig“ schreibe ich ganz bewußt. Es ist BEI UNS seit mindestens 2000 Jahren nicht üblich, sich auf der Straße zu vermummen, außer man war früher Ritter, Henker, Räuber oder (heute, harmlos) Motorradfahrer.
15.8.2016, nachdenkerin
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Vollkommen richtig, was Sie sagen, das ist den Grenzabschaffern in der Regierung und jedem „Willkommen“-Schreier aber bestens bekannt und bewußt.
Deren Ziel ist eine jedoch eine hohe, möglichst unbeschränktre Einwanderung, egal, wer und wie viele kommen – wenn es nur viele sind, so viele wie möglich.
JEDES Einwanderungsrecht (man schaue nach den USA, Australien, Kanada, selbst GB oder Polen usw.) hat als Grundeigenschaft, daß es AUSWÄHLT und damit BEGRENZT. Es müßte durchgesetzt werden und es würde jedermann, der kommen wollte, signalisieren: Hier darf nicht jeder rein. (deswegen, nur ein winziges Beispiel, büffeln in die USA Zuwanderungswillige, wenn sie den legalen Weg gehen wollen, auch den TOEFL-Test anstatt auf staatlich finanzierte Sprachkurse zu warten)
Das Asylrecht in der Lesart des Merkel-Staates und in seiner behaupteten Referenz auf die Genfer Flüchtlingskonvention ist bewußt darauf angelegt, jedem Menschen weltweit ein genuines, individuelles und vielinstanzlich einklagbares Einwanderungsrecht nach Deutschland einzuräumen. Es soll/muß für den Einwanderer reichen, daß er einen Fuß auf deutschen Staatsgebiet bekommt und dann „Asyl“ ausspricht – ab diesem Zeitpunkt begibt sich der deutsche Staat jeden Rechtes und jeder Möglichkeit, die Einwanderung dieses Menschen abzuwehren. Egal ob er willkommen ist, oder nicht, ob er herpaßt oder nicht, er darf bleiben, qua des genuinen Zuwanderungsrechtes Asyl. Und hat sogar Anecht darauf, sich sein Leben vom deutschen Staat bezahlen zu lassen. Millionen tun das inzwischen. Kann man es ihnen verdenken, wenn es so einfach ist? Wer also Deutschland ethnisch transformieren will – das Asylrecht ist dafür eine geradezu geniale Institution. Genau das wissen alle, Herr Fiedler, und so wird das Asylrecht auch für heilig und ewig erklärt.
Thomas Hellerberger, 15.8.2016, TO
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Verfassungsrichter unabhängig?
Gleich zwei Anmerkungen, die mir hochsprudeln wie Quellwasser, wenn ich das hier lese! Erstens wird in schöner Regelmäßigkeit das Grundgesetz als Totschlagargument benutzt, um eine Alternativlosigkeit – das Wort kommt doch irgendwie bekannt vor – vorzutäuschen. Und das immer mit einer falschen Auslegung, sei es das Menschenrecht, sei es die Religionsfreiheit usw.usf. Da sich offenbar kein Journalist mehr traut, diese Argumentation zu hinterfragen, zu recherchieren und zu berichten was richtig ist, wird der Öffentlichkeit die tatsächliche Alternativlosigkeit suggeriert.
Zweitens ist doch offensichtlich, dass die Verfassungsrichter nicht nur von den Politikern ausgesucht und bestimmt werden. Sie werden auch vorher reiflich auf ihre Gesinnung hin überprüft, insbesondere darauf, ob sie der herrschenden politischen Richtung wohlgesonnen sind! Kann man gerade wieder bei der Bestellung einer Verfassungsrichterin beobachten! Da kann mir keiner erzählen, dass Verfassungsrichter insgesamt unabhängig sind.
15.8.2016, F.Peter

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