Erbschaftssteuer

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Demo von FreiseinFreiburg am 3.12.2022: Freiheit und Grundrechte

Keine Erbschaftssteuer auf das elterliche Haus!
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Erbschaftssteuer: Enteignung auf fiskal-bürokratischem Wege
… In einem besonders gravierenden Fall wurde aktuell das „Jahressteuergesetz 2022“ durch das Parlament gepeitscht, so dass die Bürger kaum Zeit hatten, die Änderung in Hinblick auf ihre eigenen Lebensverhältnisse zu verstehen. Der Finanzminister der FDP, Christian Lindner, und sein Parteikollege vom Bundesjustizministerium, Marco Buschmann, müssen es wirklich sehr eilig gehabt haben, da diese Gesetzesänderung innerhalb von drei Monaten durch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren lief. Es geht um viel Geld für die Staatskasse, das hier den Mittelstands-Bürgern abgeknöpft werden soll: Der Modus der Bewertung und erbrechtlichen Bemessung von Immobilien wurde zu diesem Zweck geändert. Argumentation wie so oft: Es geht um Gerechtigkeit.
Für Erben von Immobilien wird es in Zukunft richtig teuer werden. Wer eine oder mehrere Immobilien sein Eigen nennt und diese nun an Kinder oder Enkel vererben will, hat ab Januar 2023 Probleme, das Eigentum zu übertragen, ohne dass wesentlich höhere Steuern anfallen. Falls die Freibeträge nicht angepasst werden, droht Folgendes: Das neue Gesetz regelt die Bewertung von Eigentum derart, dass es zu wesentlich höheren Wertermittlungen als bisher kommt. Vielen Erben wird nichts anderes übrigbleiben, als das Eigentum zu verkaufen, um die Steuern bezahlen zu können. So funktioniert Enteignung „im besten Deutschland aller Zeiten“. Der FDP sei Dank.

Elterliches Wohnhaus in vielen Fällen nicht zu halten
Konkret steht die Ermittlung des Verkehrswertes im Fokus. Durch die künftig höheren Bewertungen von Immobilien werden Freibeträge schneller ausgeschöpft und es kommt zu einer hohen Steuerschuld. Die Freibeträge werden wohl nicht angepasst, denn der Fiskus braucht Geld, das er über das höhere, erbrechtliche Steueraufkommen einnehmen will. Die Freibeträge liegen für Lebenspartner bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro und für Enkelkinder bei 200.000 Euro.
Die Verlängerung der „möglichen Nutzungsdauer“ von Häusern von 70 auf 80 Jahre wirkt sich durch die neue Gesetzgebung positiv auf den Zeitwert aus, weil die Bausubstanz als länger bewohnbar oder nutzbar gilt. Auch der Multiplikationsfaktor wurde angepasst. Der Faktor, mit dem der Zeitwert multipliziert wird, betrug bislang 0,9 bis 1,1. Ab Januar soll er mit 1,3 bis 1,5 zu Buche schlagen. Das ist für Erben in der Summe der Steuerberechnung ein riesiger Unterschied, auch wenn der Faktor klein erscheint.
Wenn eine Immobilie beispielsweise mit einem Zeitwert von 450.000 Euro bemessen wird und an ein Kind vererbt werden soll, ergibt sich bisher mit 0,9 ein Bemessungswert von 405.000 Euro. Es wären 5000 Euro vom Kind zu versteuern. Mit dem Faktor 1,5 ergeben sich in Zukunft 675.000 Euro. Das heißt, das Kind, das erben soll, müsste nach neuem Steuerrecht bei Anrechnung des Freibetrags von 400.000 Euro für 275.000 Euro Steuern zahlen. Auf diese Weise wird ein elterliches Wohnhaus in vielen Fällen nicht zu halten sein, vor allem, wenn der Erbfall plötzlich eintritt. Die Kluft zwischen Wertsteigerung und Freibetrag wird mit den Jahren zudem immer größer.

Die Konjunktur abwürgen und das Wachstum bremsen
Zur Erinnerung für die Freien Demokraten, die sich einst einen schlanken Staat, so wenig Zugriff auf Leben und Eigentum der Bürger wie möglich und den Schutz vor übergriffiger Obrigkeitsstaatlichkeit auf die Fahnen geschrieben hatten: Der britische Nationalökonom David Ricardo wusste bereits am Anfang des 19. Jahrhunderts um die Schädlichkeit von überbordenden Steueransprüchen des Staates. So erklärte er: „Lasst sie so, wie ihr sie vorfindet“ und meinte damit, dass mit Steuern und Abgaben die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen nicht negativ beeinflusst werden sollte.

Schon ein paar Jahrzehnte zuvor hatte der Staatsrechtler Adam Smith seine vier Steuergrundsätze propagiert, die das Verhältnis zwischen Staat und Steuerpflichtigen auf gegenseitige Verlässlichkeit und Fairness gründete. Er warnte davor, dass die „Besteuerung nicht dem Gewerbefleiß hinderlich ist und die Bürger von gewissen Geschäftszweigen abhält, die einer großen Zahl von Menschen Unterhalt und Beschäftigung geben“. Er wollte, dass der Staat dem bürgerlich initiierten Fortschritt nicht im Wege steht, sondern ihn fördert.

Smith bezog sich explizit auf handeltreibende Bürger und Großunternehmen, die in der vorindustriellen Dynamik Englands am Ende des 18ten Jahrhunderts wie Pilze aus dem Boden sprossen. Er gab den Weg vor: Kluge Wirtschaftspolitik lässt den freien Berufen und Unternehmern finanzielle Spielräume für Investitionen in Maschinen und Arbeitsplätze und erhöht indirekt die Wirtschaftsleistung des Landes. Er hatte erkannt, dass ein Staat mit falscher Fiskalpolitik die Konjunktur abwürgen und das Wachstum bremsen kann, wenn er die Höhe der Steuereinnahmen zum alleinigen Ziel seiner Bemühungen macht. Englands Aufstieg war vorgeschrieben, nach dieser Sichtweise wird Deutschland unter Olaf Scholz allerdings in die entgegengesetzte Richtung tendieren.

Industriell ausgebeint, das Tafelsilber verscherbelt
Der Gedanke dahinter war einfach und gilt nach wie vor. Will der Staat eine florierende und wachsende Wirtschaft, darf er den Unternehmern, Investoren, Freiberuflern und Steuerzahlern nicht die Luft abschnüren. Leistung muss sich lohnen, Wohlstand und Reichtum dürfen nicht stigmatisiert werden, Steuern nicht wie ein Damoklesschwert über den Untertanen schweben und zu der Erkenntnis führen, dass Engagement nur die Gier des Staates anfacht. Der Staat hat sich weitgehend herauszuhalten und die Steuern und Abgaben dürfen deshalb nicht zum wirtschaftlichen Interventionskonzept werden. Schauen Sie auf Deutschland heute und sie wissen, was schiefläuft.
Die Engländer führten als erste Nation in Europa eine allgemeine Einkommenssteuer ein und stellten damit die Einnahmensituation ihres Landes auf ein relativ festes Fiskalprinzip, das gleichzeitig den Bürgern Transparenz und Rechtssicherheit bot.
Wie in Vorzeiten, quasi als Falsifikation der Standpunkte von Ricardo und Smith, betreibt die deutsche Bundesregierung eine von Opportunität und Finte geprägte Fiskalpolitik des gefräßigen Staates. Er ist auch fett geworden, der Leib unseres Staatswesens. Staatsquote und Steuersätze sprechen ihre eindeutige Sprache: der Mittelstand, um den andere Länder Deutschland immer beneidet haben, krankt an dem Aderlass. Das Land wird industriell ausgebeint, das Tafelsilber verscherbelt, rette sich wer kann – ins Ausland, wohin auch immer.
Der Exodus ist besser als das Verbleiben in diesem bescheidenen Laden der links-reaktionären Pfänder und Enteigner, wo sich das banale Mittelmaß aus parteipolitischen Kaderschmieden über die Bürger erhoben hat, um deren Leistungswillen und Eigenverantwortung zu bekämpfen, als seien sie logische Widersprüche zu den Träumen von gesellschaftlicher „Gerechtigkeit“. Kein Wunder, dass Unternehmer und Leistungsträger sich in einem so ärmlich utopischen Milieu nicht weiter aufhalten wollen. Sie ziehen von dannen. Bald werden die Konstrukteure der fadenscheinigen „Gerechtigkeit“ auf niedrigstem Niveau feststellen: Man kann einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen.
Das ist die Situation, in der die Grundsteuer- und Erbschaftssteueränderungen dieses Jahres dafür sorgen werden, dass die Euter des Mittelstandes trotz einer akuten Mastitis unaufhörlich gemolken werden. Während die Start-Ups und Gesinnungs-NGOs mit staatlichen Subventionen gemästet werden, kann der klassische Mittelstand den toxischen Standortfaktor aus Ampel-Koalition, exorbitant gestiegenem Kosten und maßlosem Rentabilitäts- und Gesinnungsdruck bald nicht mehr wettmachen. Wenn Unternehmer nicht mehr zahlen können oder das Land verlassen haben, werden als Nettozahlers die Privatleute noch ein bisschen länger herhalten können. Deshalb will der Staat immer mehr Zugriff auf deren Ersparnisse und die rentenunabhängigen Altersversorgungen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Immobilien. Denn jedes Jahr werden in Deutschland 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder zu Lebzeiten verschenkt.
Enteignung auf fiskal-bürokratischem Wege

Es ist Betongold verbaut, an das man nun über die Verschärfung des Steuerrechts herankommen will. Das sieht zwar nicht so unappetitlich aus wie Enteignung, hat aber den gleichen Effekt. So können enorme Geldbewegungen in Richtung Staatskasse realisiert werden. Man kann die Enteignung auf fiskal-bürokratischem Wege erledigen, indem Zeitwerte von Immobilien per Gesetz vervielfacht, Multiplikationsfaktoren erhöht und die Steuerbemessung auf diese Weise hochgejubelt wird, die Freibeträge dagegen werden belassen. Das klingt dann nicht nach Sozialismus und Volkseigentum, sondern nach Statistik und urbaner Flurbereinigung.
Dass ausgerechnet ein liberaler Finanzminister diese fiskalische Volte den Bürgern zumutet, ist paradox, aber zeigt, dass die Liberale Partei im Angesicht der Ampel-Macht wirklich fast alle Grundsätze liberaler Wirtschaftspolitik in die Tonne getreten hat. Das ist nicht unbedingt Wahlbetrug, aber Verrat an liberalen Grundsätzen allemal.
… Alles vom 9.12.2022 von Fabian Nicolay bitte lesen auf
https://www.achgut.com

 

Erbschaftssteuererhöhung durch Ampel
Das Produkt aus Sachwertfaktor mal Wert von Haus bzw. Wohnung bildet die Basis, aus der das Finanzamt die vom Erben oder Beschenkten zu bezahlende Steuer berechnet. Nach der neuen Erbschaftsbesteuerung der Ampel-Regierung erhöht sich ab 1.1.2023 der Sachwertfaktor beträchtlich.
Zumal die bislang seit 2009 niedrigen Freibeträge von 500.555 Euro für Lebenspartner und 400.000 Euro ür Kinder nicht erhöht werden – trotz Seigerung des Immobilienpreise sowie Inflation. Müssen die Erben zum Antritt ihrer Erbschaft einen Kredit aunehmen, dann bezahlen sie die Immobilie ihrer Eltern im Grunde ein zweites Mal ab.

Bis zu 500 Prozent mehr: Kopfschmerzen nach Christian Lindners „Wermutstropfen“ für Immobilienbesitzer
– Faktische Erhöhung der Erbschaftssteuer
Im Musterfall eines freistehenden Hauses von 220 Quadratmetern, Baujahr 2004, mit einem Grundstück von 700 Quadratmetern schlägt vor allem der Sachwertfaktor zu Buche, der sich hier ab 1. Januar 2023 von 0,9 auf 1,3 erhöhen würde. Zusammen mit dem zusätzlichen Regionalfaktor legt der Fiskus nicht mehr wie bisher 487.505 Euro für die Immobilie zugrunde, sondern 714.277. Und fordert keine Erbschaftssteuer wie bisher von 9.625 Euro – sondern demnächst 57.855 Euro, mehr als das Fünffache.
Die Union versucht jetzt, über den Bundesrat deutlich höhere Freibeträge durchzusetzen: 825.000 Euro für Ehepartner und 660.000 Euro für Kinder. Damit könnte zumindest ein Reihenhaus auf die nächste Generation übergehen, ohne die Erben in finanzielle Probleme zu stürzen. Ob das gelingt, ist offen.
… Alles vom 1.12.2022 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bis-zu-500-prozent-mehr-ampel-immobilienerben/
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Einige Kommentare
Die AfD spricht von „legalisierter Enteignung“. Albrecht Glaser (AfD) erklärte, die Erbschaft- und Schenkungssteuer sei schon immer prekär gewesen. Er sprach von einer legalisierten Enteignung und einer extreminvasiven fiskalischen Intervention.Bei der Erbschaftsteuer komme die Besonderheit des Eingriffs in den Familienverband hinzu und das Problem der Zerschlagung von Unternehmen im Mittelstand. Von ihnen könnten Steuerlasten von 20, 30 oder 40 Prozent, bezogen auf den Verkehrswert, nicht getragen werden.
3.12.2022, G.J.

Das ist ein weiterer Sturmangriff der Grünen LGBTQx-en auf die Institution der Familie sowie auf das erarbeitete Vermögen der „schon länger hier Lebenden“. Das Vermögen der „weißen deutschen Kolonialisten und Sklaventreiber“ soll an die Millionen zugelaufenen „Opfer“ verteilt werden. Zusammen mit dem „Bürgergeld“ wird damit die Axt an das Leistungsprinzip und die Wurzeln der Gesellschaft gelegt, der soziale Wohlfahrtsstaat endgültig abgeschafft. Welcome to the Brave New DDR!
2.12.2022, Alj

Gerade jetzt müssen solche Gesetze schnell noch durchgepeitscht werden, bevor die Immobilienblase platzt, weil die Raten von den ganzen, in absehbarer Zeit arbeitslos sein werdenden, ehemaligen Gutverdienern nicht mehr aufgebracht werden können. Der normale und gehobene Mittelstand und deren Erben werden sich vielfach den Unterhalt einer größeren Immobilie wegen den explodierenden Kosten für Energie, gesetzlich vorgeschriebener Sanierung , Steuern und Abgaben nicht mehr leisten können und unter Preis verkaufen müssen. – Deswegen, schnell die Gesetze noch durch den Bundestag und Bundesrat gebracht, weil die Steuern so auf dem höchsten Niveau angesetzt werden können. Black Rock und unsere anderen „Freunde“ aus den USA werden nichts dagegen haben. Außerdem muss der ganze teure Irrsinn, den unser Regime dauernd verzapft, ja auch bezahlt werden. Läuft doch alles wie nach Plan. „Ihr werdet nichts mehr besitzen und……..“
1.12.2022, KJK

Da das Gesetz aus dem Hause Lindner kommt,
stellt sich Frage, wessen Interessen hier bedient werden sollen.Viele Erben werden die Häuser nicht halten können und Finanzinvestoren haben schon lange ein Auge auf den deutschen Immobilienmarkt geworfen. Bei all den gebrochenen Wahlversprechen der FDP kommt es auf diese über Bande gespielte Umverteilung auch nicht mehr drauf an, zumal der Durchschnittsbürger all diese Finessen ohnehin nicht mehr überblicken kann. Die FDP bedient also das Großkapital und Linksgrün bekommt seine Neidkomplexe gegenüber dem fleißigen Kleinbürger befriedigt. Die erste Stufe war übrigens die Grundsteuerreform. Die vorgegeben Bodenrichtwerte, die auch bei der Erbschaftssteuer Berücksichtigung finden, empfand ich schon als abenteuerlich. Inwieweit diese Bodenrichtwerte, die in machen Gemeinden nicht mal nach Lage differenziert wurden, tatsächlich am Markt realisiert werden können, wage ich zu bezweifeln. Insbesondere Immobilienbesitzer mit großen Grundstücken, wie sie in der Nachkriegszeit in den Vorstädten für den Gemüsebau bei den Siedlungshäusern genutzt wurden- jetzt eben Omas Häuschen – werden hier massiv belastet. Dies gilt dann natürlich auch für die Erben.
1.1.2022, Sto
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