Energiesparen umlagefinanziert

Energiewende bedeutet im Grunde Energiesparen. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn bis 2050 ca 25% weniger Strom und 50% weniger Primärenergie verbraucht wird (Beschluß 9/2010 Bundestag). Die EU-Energieeffizienzdirektive (EED 2012) verpflichtet die Energieanbieter, durch Energiesparprogramme 1.5% an Energie jährlich bei den Kunden einzusparen, wobei die Programmkosten an die Kunden per Umlage weitergegeben werden – längst erprobt in 24 US-Bundesstaaten, 4 EU-Ländern und regional in Hannover mit dem enercity-Fonds proKlima. Das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie hat den Nachweis erbracht, dass in Deutschland fast 150 TeraWattStunden Strom wirtschaftlich eingespart werden könnten (das ist die gesamte  Atomstromproduktion vor der Energiewende). Dazu bedarf es Verpflichtungsregelungen wie z.B.: Eine Umlage von 0.2 Eurocent/kWh auf Strom- und Gaserlöse könnte einen Fonds von 1.5 Mrd Euro jährlich finanzieren, um damit ENergiesparprogramme zu finanzieren.
Das EEG schafft seit dem Jahr 2000 Anreize, Strom durch Erneuerbare Energien selbst zu erzeugen. Ein entsprechendes Anreizsystem muß auch für Energieeffizienztechniken geschaffen werden.

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