Ein Europa souveräner Staaten

Die Kernfrage der EU lautet: „Bleiben die Mitgliedsländer als souveräne Staaten in einem EU-Staatenbund bestehen oder gehen sie als Regionen in einem EU-Zentralstaat auf?“ Oder anders formuliert „Rangiert nationales Recht weiter vor EU-Recht?“ bzw. „Die Verfassungen der Länder durch eine EU-Verfassung ersetzen?“.

Auch nach dem Brexit wurde versäumt, diese Frage frei, ergebnisoffen und mit höchster Priorität zu diskutieren – in Brüssel, Strasbourg wie in den einzelnen Mitgliedsländern der EU. Stattdessen versucht die EU-Kommission derzeit, an Polen ein Exempel zu statuieren hinsichtlich „EuGH vor Verfassungsgerichtshof in Warschau“, um dieses dann zu verallgemeinern zum Diktum „EU-Recht vor nationalem Recht“. Dieses Vorgehen der Brüsseler Bürokratie ist geradezu töricht, hat doch jedes Mitgliedsland seine eigene Historie, die sich in seiner Verfassung spiegelt: In Polen der Freiheitsgedanke eines Landes zwischen den bedrohlich großen Blöcken Rußland und Deutschland. In Portugal die noch allgegenwärtige Zeit des Kolonialismus. In Frankreich „La grande Nation“.
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Europas Reichtum ist die Vielfalt von Staaten und Kulturen auf engem Raum. Dieser Reichtum macht Europa so attraktiv für kreative Macher, Handelspartner, Wissenschaftler wie Migranten. Dieser Reichtum muß erhalten bleiben, darf keiner kurzlebigen Ideologie – links, rechts, religiös, globalistisch – geopfert werden.
26.10.2021
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EU oder nationale Souveränität: Polen und das Recht
Um nicht weniger geht es als um die Frage: Benötigen die Mitglieder der EU noch eigene Verfassungen und eigene Verfassungsorgane – oder hat sich die Administration in Brüssel längst in die staatsrechtliche Position einer übergeordneten, allmächtigen Regierungsinstanz hineinmanövriert.

Benötigen die Mitglieder der EU noch eigene Verfassungen und eigene Verfassungsorgane – oder ist die Administration in Brüssel bereits längst in die staatsrechtliche Position einer übergeordneten, allmächtigen Regierungsinstanz hineingewachsen. Denn genau als solches empfinden und behaupten sich die Exekutoren der Brüsseler EU-Verwaltung – und ebenso empfinden und behaupten sich die Legislatoren ohne demokratische Legitimation und ohne Legislativrecht im EU-Parlament.
Leben wir, gleich ob irgendwie noch Staatsbürger einer auf dem Papier stehenden Bundes- oder sonstigen Republik, deren Exekutive uns mit Zustimmung der Legislative, zumeist jedoch ohne explizite Zustimmung des verfassungsmäßigen Souveräns in eine supranationale Organisation überführt haben, überhaupt noch in Staaten mit Bezeichnungen wie Deutschland, Österreich, Frankreich, Polen oder Slowenien? Oder sind diese Regionen, die irgendwann einmal souveräne Staaten waren, längst nichts anderes als Provinzen eines multinationalen Überstaates mit der Bezeichnung Europäische Union?
Nachdem die Briten diese Frage dahingehend entschieden haben, sich nicht der Fremdbestimmung aus einer Brüsseler Verwaltung zu unterwerfen, übernehmen nun die Polen die Funktion der Sperrspitze jener, die sich einem Brüsseler Überstaat verweigern und im Gegensatz zu den Briten dennoch Mitglied einer Europäischen Union bleiben wollen. Doch das mag sich ändern.

EU-Bürokratoren gegen nationale Souveränität: Die ständigen Versuche der Bürokratoren in Brüssel und Straßburg, den Beschlüssen einer demokratisch gewählten Parlamentsmehrheit im Sejm sogenanntes EU-Recht aufzuzwingen, beantwortete das polnische Verfassungsgericht nun auf seine Weise. Am 7. Oktober 2021 stellte das TK fest, dass der von Brüssel geforderte Vorrang sogenannten EU-Rechts vor dem polnischen Verfassungsrecht in Zweifel stehe. Damit folgt es – wenn auch deutlich kategorischer – einem Urteil des deutschen Verfassungsgerichts, welches ähnliches in Sachen EZB-Geldpolitik und entsprechender Urteile des EuGH festgestellt hatte.
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Tatsächlich hat Polen nun die Grundsatzfrage der europäischen Idee auf den Tisch gelegt: Ist die EU die allmächtige, nicht demokratisch legitimierte Machtmaschine, unter deren Gewalt die Verfassungen der Mitgliedsländer zur Makulatur werden – oder ist die EU ein freiwilliger Zusammenschluss souveräner Nationalstaaten, über deren Verfassungshoheit der jeweilige Souverän zu bestimmen hat? Aus Brüsseler Sicht ist die Antwort längst gegeben: Dort haben Nationen längst ausgedient und werden als Relikt des 19. Jahrhunderts pauschal für Krieg und Aggression verantwortlich gemacht. Deshalb soll über Resettlement und Diversity-Politik die Nationalidentität der europäischen Völker vernichtet werden – die Zukunft gehört dem identitätslosen und provinziellen EU-Weltbürger.
Die Tatsache, dass die Briten dieser fixen Idee bereits mit dem Brexit eine Absage erteilt haben, wird in Brüssel immer noch als unerwünschter und einmaliger Ausrutscher betrachtet. Die Tatsache hingegen, dass das EU-Trommelfeuer gegen demokratisch legitimierte, nationale Regierungen mittlerweile weitere Mitgliedsstaaten in den Exit drängt, wird nicht nur verdrängt, sondern in Ursachenumkehr sogar jenen angelastet, die an ihrer nationalen Identität und Souveränität festhalten wollen.
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Während allerdings den Deutschen nach dem letzten Krieg jeglicher Nationalstolz erfolgreich ausgetrieben wurde, definieren sich die Polen nach wie vor ausdrücklich über den ihren. Und das gilt nicht nur für die Polen, für die der Eintritt in die EU irrtümlich als Befreiung von russischer Fremdherrschaft gefeiert wurde, und deren Erwachen in einer bürokratisch-totalitären Herrschaftsanmaßung rätesozialistischer Eliten überaus schmerzhaft ist.
… Alles vom 25.10.2021 von Tomas Spahn bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/spahns-spitzwege/eu-oder-nationale-souveraenitaet-polen-und-das-recht/
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Einige Kommentare:
Die Referenzabhandlungen zu diesem Themenkreis sind:
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/eu-warum-der-europaeische-gerichtshof-eugh-nicht-legitimiert-ist/
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/eu-warum-es-keine-legitimierte-eu-gesetzgebung-gibt/
Es gibt dabei im Kern mehrere Grundfakten:
– internationale Verträge (wie die, die die „EU“ betreffen) sind in den nationalen Verfassungsrechtshierarchien nur auf der Gesetzesebene angeordnet, klar unterhalb der nationalen Verfassungen
– Staatsgewalt – und dazu zählen auch Gesetze – darf nur von Staatsorganen ausgehen, die ausschließlich mit nationalen Staatsbürgern besetzt sind („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“)
– es gibt keine „EU“-Staatsorgane
– es gibt keine Rechtshierarchieebene oberhalb der nationalen
25.10.2021, bha

Alles Gute aus Warschau!
Hallo Nachbarn! Zuerst – danke dass es in eurem wunderschönen Land so viele tolle Menschen wie euch gibt. Das gibt mir Hoffnung, dass sich das Blatt in absehbarer Zukunft noch wendet. Zweitens, danke an Herrn Spahn für die tiefgründige, balancierte Analyse, die ich in den deutschen, wie polnischsprachigen (Springer-Verlag) Medien (gedruckt und online) so sehr vermisse. Drittens – die EU ist wie ein Stern oder jedes (Möchtegerne-)Imperium. Kurz bevor es in sich kollabiert, flackert er/es noch grell auf und wirkt sehr aggressiv. Die frenetischen Angriffe zeigen doch, dass es mangels an Argumenten nur noch Verunglimpfungen als Ammunition benutzt werden kann. Klar ist in meiner Heimat nicht alles rosig, die gesamte politische Elite bereitet mir oft Kopfschmerzen.
Zu kurz waren wir aber in der EU ihrer Gründer, zu lange hinter dem eisernen Vorhang (Wohlstand als angeborene Selbstverständlichkeit macht denkfaul, Oppression macht wachsam). Und als wir den EU-Zug besiegen haben, hat sich ziemlich rasch herausgestellt, dass es nicht die versprochene saubere Intercity oder auch TGV war, sondern ein Regio, mit gender gerechten Toiletten ohne Klopapier und einigen verrückten Menschen in der Lokomotive, die unsere Fahrroute eigenhändig und ohne die demokratische Legitimation nach Belieben ändern. Alles wird noch gut hoffe ich. Alles Gute aus Warschau!
25.10.2021, Mac
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Sobald dem Zahlmeister Deutschland die Puste ausgeht …

Mir macht die EU keine Sorgen mehr. Das Konstrukt wird sich in 10 Jahren erübrigt haben, mitsamt dem aufgesetzten aus der Kontrolle geratenen Zahlungsmittel. Dafür haben die Polen, Ungarn, Tschechen, Slowenen, aber auch Franzosen, zuviel Nationalstolz und Eigeninteressen. Sobald dem Zahlmeister Deutschland die Puste ausgeht und nichts mehr monetär zu erwarten ist, platzt diese Utopistenblase EU. Und das dies abzusehen ist, werde ich altersmilde zusehen und genießen.
25.10.2021, for

Zunächst vielen Dank, Herr Spahn, zur Darstellung der Hintergründe.
Die Darstellung Polens im In- & Ausland wird m.E. nicht zuletzt durch den Springer-Konzern & seinen Medien auch und gerade in Polen ungut beeinflusst. Nicht ohne Wirkung auf die jüngere Generation insbesondere in den Städten (die sog. Anywheres, die es natürlich auch in Polen gibt). Aber wie heißt es so schön in der polnischen Nationalhymne:
„Jeszcze Polska nie zginęła,
Kiedy my żyjemy.
Co nam obca przemoc wzięła,
Szablą odbierzemy.
Marsz, marsz, Dąbrowski …“

(Noch ist Polen nicht verloren,
Solange wir leben.
Das, was fremde Übermacht uns raubte,
Werden wir mit dem Schwert wiedergewinnen.
Marsch, marsch, Dąbrowski …)
25.10.2021, Der

Mit dem „Streit um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz“
will die EU-Kommission ein für alle Mal durchsetzen, dass die EU der Souverän ist – und nicht die vertragsschließenden Mitgliedsstaaten der EU.
Die EU-Kommission will feststellen lassen, dass der Gerichtshof der EU (EuGH) die oberste Instanz in allen Rechtsfragen in EU-Europa ist. Demnach wären die Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten den EU-Verträgen unterstellt. Sie wären damit als Verfassungen praktisch außer Kraft gesetzt.
Es sind aber die Mitgliedsstaaten die konstituierenden Vertragsparteien der EU. Damit sind auch die Verfassungen dieser Mitgliedsstaaten die tragenden Säulen des EU-Vertrags-Rechts. Doch nun sollen die EU-Verträge auf einmal selber eine Verfassung sein. Damit würde die Souveränität der Mitgliedsstaaten durch eine Souveränität der EU-Organe ersetzt. Diese würden fortan aus eigener Kompetenz die weitere Entwicklung bestimmen. Die Nationalstaaten würden zu bloßen regionalen Untereinheiten eines neuen Staatswesens namens „Europäische Union“ werden. Das wäre ein Verfassungsumsturz in EU-Europa.
Wenn eine europäische Institution, der EuGH eingeschlossen, die Ermächtigungen überschreitet, die ihr von den Mitgliedsstaaten übertragen wurde, handelt sie „ultra vires“. „Ultra vires“ „jenseits der Befugnisse“ werden Entscheidungen bezeichnet, die ein Gericht oder eine Behörde außerhalb ihres Kompetenzbereichs trifft, hier der EUGH.
In Wirklichkeit ist das Regulationsrecht der EU-Organe nachgeordnetes Recht, weil es sich aus den EU-Verträgen ergibt, deren Träger die nationalen Verfassungsstaaten sind. Deren Verfassungsrecht nimmt einen Rang ein, von dem aus eventuelle Kompetenzüberschreitungen der EU-Organe festgestellt und geahndet werden können.
In der Verfassungsfrage bewegen wir uns nicht in einem Niemandsland, das rechtlich unbesetzt ist. Es gibt ja die europäischen Verträge, insbesondere den Vertrag von Lissabon. Dieser Vertrag ist geschlossen worden, nachdem ein Versuch, eine EU-Verfassung zu schaffen, ausdrücklich durch demokratische Voten zurückgewiesen wurde: Im Jahr 2005 ist die Vorlage einer EU-Verfassung in Referenden in Frankreich und in den Niederlanden mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt worden.
25.10.2021, D.B.

… durch Abschluss eines Vertrages nationales Verfassungsrecht aushebeln?
Die Diskussion um den Streit zwischen der EU und Polen nimmt einen großen Raum ein. Mich beschäftigt dabei ein ganz anderer Aspekt: Wie der Rede des polnischen Premierministers vor dem europäischen Parlament zu entnehmen ist, waren schon andere Nationen betroffen. Nicht zuletzt wurde auch gegen die Bundesrepublik Deutschland ein solches Vertragsverletzungsverfahren angestrengt. Und genau hier stutze ich.
Es geht darum, dass ein geschlossener Vertrag gebrochen wird, wenn ein nationales Verfassungsgericht dem EUGH widerspricht. Es mag ja sein, dass ein internationaler Vertrag regelt, dass EU-Recht Vorrang hat vor in einer nationalen Verfassung / Grundgesetz bestehenden Regelung.
Nur, hätte dann eine Regierung überhaupt einen solchen Vertrag unterzeichnen dürfen? Ist es einer Regierung demnach gestattet, durch Abschluss eines Vertrages nationales Verfassungsrecht auszuhebeln? Genau dieser Frage müsste sich das Bundesverfassungsgericht stellen, egal, welche Folgen dies für den entsprechenden Vertrag hätte. Hier rächt es sich, dass weder die Regierenden in Berlin noch in Brüssel den Mut hatten – letztere haben es wenigstens versucht – tatsächlich die betroffenen Bürger in einem Referendum abstimmen zu lassen! Art. 146 GG regelt immer noch die Vorläufigkeit dieses Grundgesetzes, „…verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Diese Abstimmung herbeizuführen, dazu fehlt es den Regierenden an Mut!
25.10.2021, D.D.

Die EU ist kein europäisches Integrationsprojekt,
sondern ein Herrschaftsinstrument insbesondere der deutschen, politischen „Elite“. Dieses Projekt hat nichts mit deutschen Interessen an sich zu tun, die es für die deutsche, politische „Elite“ schon lange nicht mehr gibt. Dafür hat die EU etwas mit dem typischen deutschen Größenwahn zu tun, der schon im vorigen Jahrhundert versucht war, Europa unter seine Knute zu zwingen. Die Herrschaftsmethode ist übegriffige Anmaßung im Wege von demokratisch nicht legitimiertem Pseudorecht, das EU-Recht genannt wird. Die EU schießt mit ihrer aktuellen Ausrichtung mit Marschrichtung europäischer Zentralstaat weit über das hinaus, was ihr ursprüngliches Ziel war: ein friedliches Europa der Vaterländer, mithin Nationalstaaten.
25.10.2021, StB

Staatsstreich? Widerstandsartikel 20
Eigentlich ist es ja einfach. Zumindest für Deutschland. Erklärt eine externe oder interne Organisation die Verfassung / das Grundgesetz das Verfassungsrang hat, für untergeordnet, dann handelt es sich faktisch um einen Staatsstreich. Und dafür gilt, zitiert von http://www.bundestag.de. In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.
Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.
Geschützt wird der Verfassungsstaat „Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern“, schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz „Widerstandsrecht im Grundgesetz“ im 2013 erschienen „Handbuch Politische Gewalt“.
So setze das Widerstandrecht private Gewalt frei und durchbreche die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam. Das Ziel: Es geht in Artikel 20 Absatz 4 um eine Nothilfe der Bürger zu dem Zweck, Angriffe auf die Verfassung und die grundgesetzliche Ordnung abzuwehren. Das Schutzgut ist damit eng umrissen: der Verfassungsstaat.
„Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich“Doch in welchen Situationen ist der Widerstand durch Artikel 20 Absatz 4 legitimiert? Laut Isensee geht es um Angriffe, die sich gegen die Verfassung als Ganzes richten und die grundgesetzliche Ordnung als solche von Grund auf bedrohen. „Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich“, schreibt er.
25.10.2021, Ma.L.

Polnische Flügelhusaren haben am 12.9. 1683 die osmanischen Horden
am Kahlenberg vor Wien vertrieben.
Polen hat sich aus eigener Kraft vom kommunistischen Terror befreit.
Chopin hat uns die schönste Musik aller Zeiten geschenkt.
Polen kann Freiheit und Schönheit.
Deutschland kann nur Totalitarismus und Maschine.
Beten wir, dass Freiheit und Schönheit über Totalitarismus und Maschine siegt.
25.10.2021, rox

Die Vorstellung, demokratisch nicht legitimierte Richter in Brüssel
bzw. Strasbourg, könnten demokratisch wenigstens halbwegs legitimierte Institutionen in den Mitgliedsstaaten überstimmen, ist ein Albtraum.
Niemand in der EU ist für irgendwas verantwortlich, von irgendwem demokratisch legitimiert worden, in der Regel für nichts kompetent und in der Regel nur aufgrund von Landes-, Parteien-, Geschlechts- oder sonstigem Proporz im Amt.
25.10.2021, Ame

Die 50.000 lukrativen Posten des eigenen Hofstaates versorgen.
Mit Blick auf die letzten 15 – 20 Jahre auf die Brüsseler Politik lässt sich die Frage, wie es mit der EU in Sachen Polen weitergeht, ziemlich sicher beantworten: Es wird Staaten geben, die ihre Souveränität behalten dürfen und andere, die sie an der EU-Garderobe abgeben.
Es wird so laufen wie bei Geld und Schulden: Einige sind gleicher als andere – siehe „Corona-Fond“ als Umverteilungsakt der selektierten Staatsfinanzierung.
Wer in Brüssel schwach auftritt, hat schon verloren. Am Ende geht es der EU nur um eines: Die 50.000 lukrativen Posten des eigenen Hofstaates zu versorgen. Fressen kommt vor der Moral – und erst recht vor politischen Festlegungen.
25.10.2021, E.F.
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