Deutsches und ukrainisches Volk

Die deutschen Bürger sind seit Jahren einem Gut-Böse-Antagonismus von Politik und Medien ausgesetzt: Energie-Wende, Klima-Apokalypse, Refugees-Welcome-Euphorie, Corona-Regiment und nun Ukraine-Krieg. Dabei definiert die allgegenwärtige Maxime „Kampf gegen Rechts“, wer jeweils gut ist und wer böse.
Auch beim Ukraine-Krieg ist die Zuteilung fix: Die Ukrainer sind die Guten und die Russen die Bösen – entsprechend blüht der Russenhass hierzulande. Freilich handelt sich der Mainstream der Guten derzeit einen Haltungskonflikt ein, der schwer bzw. nur durch eine ordentliche Portion Doppelmoral zu lösen ist.
Auf der einen Seite werden in den vom linken Journalismus geprägten Massenmedien das „ukrainische Volk“ und Präsident Selenskyj in ihrem bewundernswerten Patriotismus bzw. Verteidigungswillen für Volk und Vaterland, für Heimat und Familie geradezu heroisiert.
Andererseits hat unser Präsident Steinmeier noch in keiner Rede vom wörtlich „deutschen Volk“ gesprochen. Zudem wird das „deutsche Volk“ laut AfD-Gerichtsurteil vom 8.3.2022 nun beinahe zur Nicht-Existenz umdefiniert. Denn nach diesem Urteil darf die AfD aufgrund des von ihr angeblich vertretenen abstammungsmäßigen Volksbegriffs vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Verdachtsfall eingestuft werden. Folgendes Beispiel (siehe (2) unten) verdeutlicht die Widersprüchlichkeit:
„Ein gegenwärtig häufig in Anspruch genommener Maßstab für die Bestimmung einer nationalen Einheit ist auf die gemeinsame Abstammung, die ethnische Homogenität bezogen. Daß die Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR ethnisch homogen sind, kann unbestritten gelten.“ Diese Aussage von Bundeskanzler Helmut Schmidt vom 29.7.1974 war damals grundgesetzkonform, heute hingegen gilt sie als verfassungsfeindlich. Ein Widerspruch, da das gleiche Grundgesetz nach wie vor unverändert gilt. Müsste demnach der Inlandsnachrichtendienst nicht alle Regierungen vor 1998 ob ihres ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs verurteilen?

Im Grunde könnte und dürfte ein gemäß BfV definiertes deutsches Volk ihren Nationalstaat gar nicht mit dem heldenhaften Mut und Einsatz verteidigen, wie es das von unseren Mainstream-Medien so hochgelobte ukrainische Volk (siehe (1) unten) gerade tut.
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Martin Wagener (siehe (2) unten) vertritt eine „geistig-kulturelle Abstammung“ beim Volksbegriff: „Es gibt kein homogenes deutsches Volk. In mehreren Textstellen lehne ich immer wieder den ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff ab. Dagegen finden sich sehr moderne Formulierungen zum Abstammungsgedanken: „Für die Identität eines Menschen ist damit vor allem in jungen Jahren die geistig-kulturelle Abstammung, die von Vater und Mutter über Erzählungen weitergeben wird, von zentraler Bedeutung.““ Aber auch dieser Volksbegriff wird als nicht verfassungsgemäß moniert. Liegt es also am Wort Abstammung?

Die dem BfV-Urteil gemäße Auffassung, „der Menschenwürdepassus aus Artikel 1 (des Grundgesetzes) gelte letztlich für jeden Menschen auf Erden, und jedes Beharren auf Exklusivität, ja allein das Deutschbleibenwollen sei eine Verletzung der Menschenwürde Nichtdeutscher“ (siehe (3) unten), macht de fakto jeden zum Verfassungfeind, der sich gegen eine unbegrenzte Zuwanderung ausspricht, oder der auf die Gültigkeit der UNESCO-Erklärung von Mexiko-City über Kulturpolitik aus dem Jahr 1982 verweist, wo es unter Punkt 7 heißt: „Die internationale Gemeinschaft sieht es als ihre Aufgabe an, sicherzustellen, dass die kulturelle Identität eines jeden Volkes erhalten und geschützt wird“.Für das ukrainische Volk gilt diese Erklärung, für das deutsche Volk hingegen nicht?
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Belegt die überwältigende Hilfsbereitschaft, die das „deutsche Volk“ (ist diese Formulierung überhaupt noch zulässig?) seit dem Beginn des russischen Aggressionskriegs am  24.2.2022 dem „ukrainischen Volk“ zu teil werden läßt, daß es weltweit nur eine Auslegung des Begriffs „Volk“ geben kann. Daraus wiederum folgt, daß diese Völker gleich sind – auch gleich im Streben nach friedlicher Koexistenz. Konkret gilt dies für das ukrainische Volk, das russische Volk und das deutsche Volk als Nachbarn.
11.3.2022

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(1) Das AfD-Urteil im Lichte des Ukraine-Konflikts
Leser ***, Rechtsstudent, fragt: „Sollte nicht die AfD nunmehr beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten über die Frage in Auftrag geben, was für einen Volksbegriff die ukrainische Regierung vertritt? Mit anderen Worten: Wie lässt sich denn begründen, dass es irgendwo in dem geographischen Gebiet ‚Ukraine’ ein spezifisches Volk der ‚Ukrainer’ gibt, das einen unabhängigen Staat mit bestimmten Grenzen haben soll, ohne auf neuerdings gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstoßende und daher verrufene Kategorien zu rekurrieren?
Unsere Regierung unterstützt mit Waffenlieferungen, was sie hierzulande als verfassungsfeindlich verfolgt. Die Ukrainer, die heute für einen freien, souveränen, europäischen Nationalstaat kämpfen, könnten sich noch wundern; denn der nötige Schutz vor Russland, ja überhaupt die Mittel, einen solchen Staat aus den Trümmern des Krieges auferstehen zu lassen, könnten nur dadurch zu haben sein, sich völlig der EU auszuliefern. Das ukrainische Volk ist ob seiner Optionen wahrlich nicht zu beneiden.”
… Alles vom 10.3.2022 bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2022/03/das-afd-urteil-im-lichte-des-ukraine-konflikts/
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(2) Die Folgen des Gerichtsurteils über die AfD als Verdachtsfall
Kein Zweifel: Der Bundesverfassungsschutz hat nachweisbare rechtsextreme Tendenzen in der AfD entdeckt. Als Demokrat muss man aber auch mit einer gewissen Sorge auf das Vorgehen des Amtes schauen. Es lässt sich partiell politisch instrumentalisieren, um die Brandmauer gegen rechts zu befestigen.

Der Vorwurf, einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff zu vertreten, wird aber eine große Rolle in der Bewertung der Partei spielen. Das Gericht hat dies mit seinen Ausführungen zu Mitgliedern des ehemaligen „Flügels“ und zur Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ bereits angesprochen. Bei beiden Strömungen sei „ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und sollten ‚Fremde‘ möglichst ausgeschlossen werden. Dies weiche vom Volksbegriff des Grundgesetzes ab.“
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Das Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz betrachtet – wie unter Angela Merkel – den Rechtsextremismus als größte Gefahr der inneren Sicherheit. Für den Inlandsnachrichtendienst bedeutet dies, dass er zu liefern hat. Daran ist nichts auszusetzen, wenn es um tatsächliche Verfassungsfeinde geht. Das Problem liegt an einer anderen Stelle: Haldenwang benutzt, wie auch die derzeitige Innenministerin Nancy Faeser, die Begriffe „rechts“ und „rechtsextrem“ synonym. Dadurch wird der Kampf gegen den Rechtsextremismus in den demokratischen Verfassungsbogen ausgedehnt.
Die bisherigen Aktivitäten des Präsidenten des BfV sowie diverse Vorfälle geben aus dieser Perspektive Anlass zum Misstrauen. Das bekannte AfD-Gutachten vom Januar 2019 enthält nicht nur fachliche Fehler. Um die rechtsextreme Haltung der Partei zu belegen, ist vereinzelt sogar auf Aussagen von Vertretern der linksextremen Antifaschistischen Aktion (Antifa) und von Indymedia zurückgegriffen worden. Beide werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Zudem ist der Schwellenwert zur Messung von Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren deutlich abgesenkt worden. Bereits in „Europa-Skepsis“ und Begriffen wie „Überfremdung“ und „Islamisierung“ werden mögliche tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Haltung gesehen.

Der Volksbegriff
In meinem Buch „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ habe ich mich klar positioniert: Es gibt kein homogenes deutsches Volk. In mehreren Textstellen lehne ich immer wieder den ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff ab. Dagegen finden sich sehr moderne Formulierungen zum Abstammungsgedanken: „Für die Identität eines Menschen ist damit vor allem in jungen Jahren die geistig-kulturelle Abstammung, die von Vater und Mutter über Erzählungen weitergeben wird, von zentraler Bedeutung.“ Dennoch hält das BfV mir eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) vor, da ich angeblich einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertrete, der gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoße. Das ist abwegig und vollständig konstruiert. Die Zuständigen ignorieren hier konsequent jedes Gegenargument.
Das postfaktische Moment wird vor allem dort deutlich, wo sich die Behörde Argumenten verschließt, die glasklar die Diskursverschiebung als Tatsache belegen. Etwa in diesem Beispiel: Am 29. Juli 1974 hat die von Bundeskanzler Helmut Schmidt geführte Regierung die folgende Stellungnahme abgegeben: „Ein gegenwärtig häufig in Anspruch genommener Maßstab für die Bestimmung einer nationalen Einheit ist auf die gemeinsame Abstammung, die ethnische Homogenität bezogen. Daß die Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR ethnisch homogen sind, kann unbestritten gelten.“ 1974 war diese Aussage unproblematisch, heute gilt sie als verfassungsfeindlich. Da das Grundgesetz in den relevanten Passagen seit jenem Jahr nicht verändert worden ist, kann die neue Sichtweise des BfV nur politisch begründet werden. Wäre der Inlandsnachrichtendienst konsequent, müsste er nun sämtlichen Nachkriegsregierungen bis mindestens 1998 einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vorhalten – Belege gibt es genug. Das wird er natürlich vermeiden, um das neue Argumentationsmuster nicht zu gefährden.
Folgerichtig müsste zusätzlich jeder zweite Deutsche pauschal zum Verdachtsfall erklärt werden, gilt seine Einstellung in Identitätsfragen doch aus der Sicht des BfV als verfassungsfeindlich. Im Spätsommer 2016 stimmten 49 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage dieser Aussage zu: „Für mich reicht das allein zum Deutsch sein nicht aus. Deutsch sein ist mehr und hat auch mit Herkunft und Tradition zu tun. Menschen ausländischer Herkunft, die den deutschen Pass besitzen und schon länger hier leben, sind für mich daher noch lange keine ‚richtigen‘ Deutschen.“ Sind wir also ein Volk von Verfassungsfeinden? Oder versucht derzeit eine an der Multikulturalisierung des Landes interessierte Bundesregierung, ein neues Gesellschaftsmodell von oben durchzudrücken?
Das Vorgehen der Behörde ist schließlich insofern erstaunlich, als der ethnisch-abstammungsmäßige Volksbegriff bis heute Teil der deutschen Rechtssprache ist, etwa im Bundesvertriebenengesetz. Auch beim Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und in Erklärungen der Bundesregierung zu indigenen Völkern findet er sich wieder. Wer sucht, der stößt auf einen Widerspruch nach dem anderen. Das BfV hält bereits Überlegungen zur ethnokulturellen Identität eines Volkes für verfassungsfeindlich und geht damit weit über das hinaus, was das Verwaltungsgericht Köln völlig zurecht kritisch sieht. Demnach müsste der einstige Staatssekretär Markus Kerber vom Bundesinnenministerium als Rechtsextremist eingestuft werden. Am 23. September 2021 gab er mit Blick auf die Förderung deutscher Minderheiten im Ausland zu Protokoll: „Ziele der Förderung sind die Stärkung der deutschen Gemeinschaften, die Verbesserung der Lebensperspektiven sowie der Erhalt der ethnokulturellen Identität durch insbesondere Sprach- und Jugendförderung.“ Selbst im Bundeshaushaltsplan 2021 ist von der „ethnokulturellen Identität“ der deutschen Minderheit die Rede.
… Alles vom 10.3.2022 von Martin Wagener bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/die-folgen-des-gerichtsurteils-ueber-die-afd-als-verdachtsfall/

Einige Kommentare:
Sind alle anderen abstammungsmäßig definierten Nationen nun Nazis?
„Vorwurf, einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff zu vertreten“. Wieder was gelernt. Es darf keine Deutschen mehr geben.
Ist das auch international anwendbar? Sind jetzt also alle Völker die sich ethnisch-abstammungsmäßig definieren böse Nazis?
10.3.2022, Fer

Seit Jahren muss ich zunehmend erleben,
dass Deutschland als Staat und Gesellschaft mit meinen Werten von Freiheit, Eigenverantwortung, Leistung und Gesellschaft nichts mehr anfangen kann. Ja, ich bin eindeutig für ein „Germany first“, nicht zu verwechseln mit „Germany only“. Ja, ich denke, dass eine gewisse Portion Patriotismus für eine Gesellschaft überlebenswichtig ist, ebenso wie ein Übermaß an kulturell inkompatiblen Menschen eine Gesellschaft von innen heraus zerstören kann. Weniger Staat, mehr Eigenverantwortung. Meine Interessen werden in Deutschland vollkommen ignoriert. Wohin kann ich gehen, um inneren Frieden zu finden und mich wohl zu fühlen?
10.3.2022, Ola

Merkel’s Fahne
Ich werde den Moment nie vergessen, als Frau Merkel das deutsche Fähnchen angewidert zu Boden fallen ließ, „Deutschland verrecke“ kam aus dem Schandmaul Fr. Roths. Wir ackern für die Sozialgeschenke der Welt, es kommt nichts zurück, und wir dürfen auch leinen Nationalstolz haben, der schon lange vernichtet ist. Keine Bange, die Deutschen haben sich erfolgreich über die Welt verteilt, weil sie auch gute Eigenschaften haben! In den USA habe ich mich in kürzester Zeit wohl gefühlt, auch als Deutsche. Hier wird nur ein Auffangbecken von Nutznießern des Systems übrig bleiben, solange das jemand finanziert! D ist tot.
10.3.2022, Haa

Der ethnisch-abstammungsmäßige Volksbegriff steht im Grundgesetz,
Paragraph 116 Gg (“Deutsche Volkszugehörigkeit ”). Die Anknüpfung an die Abstammung ist natürlich und richtig, wonach sollte sie sich denn sonst richten? Es gab zwischenzeitlich keinen polnischen Staat, Polen aber gleichwohl. Wie wäre es, die BRD existierte nicht, wäre dann jeder illegal eingewanderte Passinhaber deutsch? Wohl kaum.
Das Bundesamt verfolgt eine linksextreme Agenda, in Deutschland sollen nur noch “Menschen” wohnen. Dies ist falsch, unhistorisch und nicht hinzunehmen. Es erinnert an DDR Sprech, und wird am Ende nicht erfolgreich sein.
10.3.2022, M.W.

Willy Brandt im Jahr 1973: Nicht verfassungskonform?
„In unserer Mitte arbeiten fast 2,5 Millionen Menschen anderer Nationen. Es ist aber notwendig geworden, dass wir sehr sorgsam überlegen, wo die Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft erschöpft ist und wo soziale Vernunft und Verantwortung Halt gebieten“ Das sagte Bundeskanzler Willy Brandt 1973.“ Brandt zeigte damit, dass er einen ethnisch verstandenen Volksbegriff hatte. Brandt definierte den Ausschluss des Fremden als verantwortliches Handeln und soziale Vernunft. Der Ehrenvorsitzende der SPD weicht vom Volksbegriff des Grundgesetzes ab
10.3.2022, H.T.

„Als Demokrat muss man mit einer gewissen Sorge auf das BfV schauen.“
So ist es. Die Frage ist: Sind nicht Gerichte (Judikative), die solche Entscheidungen auf Basis politisch motivierter Willkür und Angepasstheit sowie einer vom äußeren sozialen/politischen/medialen Druck des Zeitgeistes vorgegebenen Auslegung/Vorlage (Exekutive/Altparteien, Staatsmedien) und eben nicht mehr auf Basis des seit 1949 und bis soeben im breiten gesellschaftlichen Konsens verstandener und gelesener Gesetzestexte, einschließlich derer im Grundgesetz fällen, die wahren Verfassungsfeinde?
Gerichtsurteile wie dieses sind nur weitere Beispiele, kleine Puzzleteile, im großen Prozess der seit Jahren ablaufenden und durch den Partei(en)staat unter CDUCSUSPDFDPGrüneLinke auf Basis einer linken, linksextremen, globalistischen Ideologie forcierten und moderierten Umdeutung und Umschreibung von Identität, gewachsenen Traditionen, Geschichte und Gesetzen sowie der damit einhergehenden schleichenden (Um-)Erziehung der Deutschen, insbesondere derer die „schon länger hier leben“ mit dem Ziel der vollständigen Multikulturalisierung und Polyethnisierung des deutschen Volkes und der deutschen Kulturnation.
Aus dem Bundesinnenministerium unter Bundesminister Friedrich Zimmermann, 1988(!):
„Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Ausländern der dauernde Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht werden soll, hängt überdies nicht allein von den faktischen Möglichkeiten einer dauerhaften Integration von Ausländern ab. Es geht im Kern nicht um ein ökonomisches Problem, sondern um ein gesellschaftspolitisches Problem und die Frage des Selbstverständnisses der Bundesrepublik Deutschland als eines deutschen Staates. Eine fortlaufende, nur von der jeweiligen Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktlage abhängige Zuwanderung von Ausländern würde die Bundesrepublik Deutschland tiefgreifend verändern. Sie bedeutete den Verzicht auf die Homogenität der Gesellschaft, die im wesentlichen durch die Zugehörigkeit zur deutschen Nation bestimmt wird. Die gemeinsame deutsche Geschichte, Tradition, Sprache und Kultur verlören ihre einigende und prägende Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland würde sich nach und nach zu einem multinationalen und multikulturellen Gemeinwesen entwickeln, das auf Dauer mit den entsprechenden Minderheitenproblemen belastet wäre. Schon im Interesse der Bewahrung des inneren Friedens, vornehmlich aber im nationalen Interesse muß einer solchen Entwicklung bereits im Ansatz begegnet werden.“

1988 hatte Deutschland 78 Mio. Einwohner, davon ca. 70 Mio. Deutsche sowie 8 Mio. Personen mit Migrationshintergrund (davon 5,3 Mio. Ausländer/Gastarbeiter und deren Nachkommen). Nur 33 Jahre später, 2021, sind es 83 Mio. Einwohner, davon 61 Mio. Deutsche (im her-kömm-lich-en Sinne) sowie über 22 Mio. Personen mit Migrationshintergrund. Wie wird es in gerade einmal weiteren 33 Jahren, 2054, aussehen? Die Anzahl der Deutschen in gut 30 Jahren ist demographisch recht genau vorhersagbar: Irgendwo zwischen 40-45 Mio. (bei fortdauernder Massenauswanderung auch weniger). 2080 schätzungsweise dann gerade noch – bei fortdauernd vergleichbarer Fertilitätsrate wie in den vergangenen 50 Jahren – um die 20-28 Mio. (ohne Migrationshintergrund, d.h. Deutsche deren Ur-/Großeltern bereits Deutsche im herkömmlichen Sinne waren).
Liest man sich den hier zitierten Text (siehe Wikipedia: Friedrich Zimmermann) des BMI durch, muss man sich fragen: Gab es 1988 im CSU-geführten Bundesinnenministerium bereits Verfassungsfeinde? War einer der Vorgänger von Nanzi Faeser im BMI (aus heutiger Sicht oder nicht) gar ein lupenreiner Verfassungsfeind?
Die ablaufende Umdeutung und Umerziehung ist dermaßen voller Dummheit und Stümperhaftigkeit, dass selbst das „gemeine“ Volk – trotz Dauer-Hirnwäsche durch ARD, ZDF, Bertelsmann, Springer & Co. – irgendwann dahinter kommen muss. Hoffentlich noch bevor die Mehrheitsverhältnisse mit Bezug auf die (noch bestehende) „Mehrheitsgesellschaft“ (ein von Linken und Migranten gerne verwendeter Begriff) in diesem Deutschland endgültig gekippt sind.
Deutschland wird seit Jahrhunderten durch Zuwanderung „bereichert“. Es war nie ein Problem. Alles gut. Das jedoch, was sich in Deutschland seit zwei, drei Jahrzehnten mit zunehmender Veränderungsdynamik (durch zunehmend kultur-fremde und bildungsferne Armuts-Masseneinwanderung sowie gleichermaßen potenziert durch die dynamisch sinkende Anzahl der Deutschen) seit den Merkeljahren vollzieht, ist nicht mehr gesund, nicht mehr normal, hat jegliches Maß von Maß und Mitte verloren. Es wird kein gutes Ende nehmen. Verzweifelte, verbissene und omnidominante Hirnwäsche und Umerziehung durch das parteimediale bundesdeutsche Herrschaftssystem hin oder her.
10.3.2022, Kon
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(3) Der Verfassungsschutz darf die gesamte AfD zum „Verdachtsfall” erklären
… es gibt übrigens nirgendwo in Europa mit Ausnahme von vielleicht Weißrussland einen Inlandsgeheimdienst, der mit nachrichtendienstlichen Mitteln gegen die parlamentarische Opposition vorgeht ….
Aber der eigentliche, der archimedische Punkt, an welchem die Aushebelung des Volksbegriffes und damit der Existenz eines deutschen Volkes (als Bestandteil des deutschen Staatsvolkes) versucht wird, ist die Uminterpretation von Artikel 1 GG vom grundrechtlichen Schutz des Bürgers gegen staatliche Übergriffe in ein universelles Menschenrecht zum Zwecke des Gesellschaftsumbaus (ich habe darüber im kleinen Eckladen eine geradezu akribische Chronik geführt und bitte die Stammgäste für allfällige Wiederholungen einmal mehr um Pardon).
Die Schlapphüte behaupten – inzwischen nicht nur unterstützt von sämtlichen Wahrheitsmedien, NGOs, Herbert Grönemeyer und Iris Berben, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht –, der Menschenwürdepassus aus Artikel 1 gelte letztlich für jeden Menschen auf Erden, und jedes Beharren auf Exklusivität, ja allein das Deutschbleibenwollen sei eine Verletzung der Menschenwürde Nichtdeutscher. Da das Grundgesetz auch in seinen ambitioniertesten Passagen rechtlich einstweilen nur auf deutschem Staatsgebiet durchgesetzt werden kann, folglich leider nur für diejenigen gilt, die auf deutschem Territorium weilen, sollen möglichst viele Migranten auf dieses Gebiet kommen, damit der hl. Artikel immer mehr Menschen elastisch ein- und sorglich umschließt.
Da jedes hier hereinschneiende Weltkind den Würdeschutz nach Artikel 1 genießt, ist jeder Eingeborene, der gegen eine weitere und immer weitere Migration plädiert, ein Unmensch, der die Menschenwürde anderer nicht achtet – also ein Verfassungsfeind. Daraus folgt: Wer den Souverän des Grundgesetzes, das deutsche Volk (als ethnisch-kulturellen Bestandteil des deutschen Staatsvolkes) für den nächsten Äon am Leben erhalten will, ist ein Verfassungsfeind; dessen Betreuung durch den Verfassungsschutz das Gebot der Stunde.
Das heißt, wer die niemals endende Migration von Menschen mit erheblich, ja fundamental von den seinen abweichenden kulturellen, religiösen und lebensartlichen Vorstellungen nicht bedingungslos gutheißt, ist ein Verfassungsfeind. Wer seine eigene – keine Sorge, nur allmähliche – ethnisch-kulturelle Verdrängung nicht beifällig begrüßt, ist ein Verfassungsfeind. Besser kann man die globalistische Agenda als Leitlinie für die Politik der BRD-Eliten (den Begriff in aller gebotenen Süffisanz verwendet) kaum mehr illustrieren.
Sich auf die UNESCO-Erklärung von Mexiko-City über Kulturpolitik aus dem Jahr 1982 zu berufen, wo es unter Punkt 7 heißt: „Die internationale Gemeinschaft sieht es als ihre Aufgabe an, sicherzustellen, dass die kulturelle Identität eines jeden Volkes erhalten und geschützt wird”, ist in Deutschland ab sofort verfassungsfeindlich. Den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966, kurz UN-Sozialpakt genannt, zu zitieren, in dem geschrieben steht: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung”, ist in Deutschland ab sofort verfassungsfeindlich.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz steht vor einer titanischen Aufgabe und muss dringend personell verstärkt werden. Im Sommer 2016 veröffentlichte das Allensbach-Institut eine repräsentative Umfrage, in der 57 Prozent der Befragten die Ansicht äußerten, es gäbe „so etwas wie einen deutschen Nationalcharakter” und 49 Prozent der Aussage zustimmten: „Deutschsein hat mit Herkunft und Tradition zu tun, nur der Pass macht noch keine ‚richtigen’ Deutschen.” Nach den neuen Maßstäben des Bundesamtes für Verfassungsschutz muss die Hälfte der Deutschen als rechtsextremistisch bzw. verfassungsfeindlich eingestuft und der Beobachtung durch den VS überantwortet werden.
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Wenn rechts zu sein, auch radikal rechts, nicht als ein normaler Bestandteil des demokratischen Spektrums betrachtet wird, leben wir im Tugendterror eines linken Gesinnungsstaates. Man hat uns lange versichert, dass gerade Deutschland wegen seiner Geschichte und im Gegensatz zu allen anderen westlichen Staaten einen Inlandsgeheimdienst brauche, der rechtzeitig verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennen und vereiteln könne. Tatsache ist, dass gerade in Deutschland wegen seiner Geschichte verfassungsfeindliche Bestrebungen der Regierung – wie etwa die Beschneidung der Bürgerrechte – erkannt und vereitelt werden müssen.
Bei der AfD beginnt es nur. Alle Heimatnazis, alle Freiheitsnazis, alle Grundrechtsnazis werden an die Reihe kommen. Ans Werk!
… Alles vom 9.3.2022 bitte lesen auf
https://www.klonovsky.de/2022/03/9-maerz-2022/

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