Chinesifizierung – Verfassung?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die sog. „Bundes-Notbremse“ abgelehnt. „Möglicherweise wird dieser einstimmig ergangene Beschluss später einmal – im Verein mit dem bekannten „Klimaschutz“-Beschluss ebenfalls des Ersten Senats – als Meilenstein der Chinesifizierung des deutschen Verfassungslebens gelten müssen.“ So der habilitierte Verfassungrechtler Ulrich Vosgerau, der die Befürchtung, daß wir in Deutschland auf chinesische Verhältnisse zusteuern, in seinem Kommentar zu dem in Karlsruhe am 30.11.2021 verkündeten Urteil ausführlich begründet (siehe unten).
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Natürlich ist Vosgerau‘ Vorwurf der Chinesifizierung unseres Verfassungslebens überspitzt – China und D lassen sich nicht vergleichen. Der Vorwurf gibt aber der ehrlichen Befürchtung Ausdruck, daß mit der Berufung des engen Vertrauten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Stephan Harbarth (CDU), zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts die Unabhängigkeit der beiden Staatsgewalten Exekutive und Jurisdiktion gelitten hat.
Die Gewaltenteilung soll dafür sorgen, daß die Legislative, Exekutive und Jurisdiktion als die drei mächtigsten politischen Mächte bzw. Institutionen des Staates sich kontrollieren und gegenseitig „in Schach halten“. In unserer parlamentarischen bzw. repräsentativen Demokratie, in der die Regierung vom Parlament gewählt wird bzw. die Parteien Abgeordnete als Repräsentanten des Volkes zur Wahl vorschlagen, ist diese Gewaltenteilung besonders wichtig, da zwischen dem Wahlvolk als Souverän einerseits und der Exekutive andererseits die Parteien agieren (Parteienstaat).

Die Kontrollfunktion obliegt zum einen den Medien, deshalb auch als „Vierte Macht“ bezeichnet. Da die Journaille mehrheitlich politisch links orientiert ist, wird den Medien oft eine zu große Regierungsnähe vorgeworfen. Umso wichtiger ist hier die Kontrollfunktion der Jurisdiktion. Zu alleroberst hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) die Aufgabe, die im Grundgesetz verbrieften Grundrechte, die jedem Bürger qua Geburt zustehen, vor Übergriffen der Exekutive (Regierung bzw. Parlamentsmehrheit) zu schützen.
Seit 1949 hat das BVerfG diese Kontrollaufgabe in den meisten fällen vorbildlich ausgeführt, oft zum Mißfallen der gerade in Regierungsverantwortung stehenden Minister bzw. Parteien. Mit dieser guten und in einer parlamentarischen Demokratie selbstverständlichen und essentiellen Tradition hat die Entscheidung des Ersten Senats des BVerfG vom 30.11.2021 leider dadurch gebrochen, in dem es alle Verfassungsbeschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ ablehnt.

Zügelt das BVerfG nicht mehr die Macht der Regierenden, sondern das Recht der Regierten? Nach einigen anderen Urteilen des Karlsruher Gerichts aus jüngerer Zeit gewinnt man den Eindruck, das es dem Gericht eher darum geht, die Regierung vor Kritik zu schützen. Ist die Unabhängigkeit von BVerfG und Regierung gewährleistet, nachdem mit Stephan Harbarth (CDU) ein juristischer Richter-Laie und Vertrauter von Angela Merkel (CDU) zum oberster Richter bestellt wurde? In unserem Parteienstaat drohen die übermächtigen politischen Parteien die Gewaltenteilung auszuhöhlen.
30.11.2021

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Kommentar zum Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 30.11.2021
von Verfassungsrechtler Dr. habil. Ulrich Vosgerau
Die „Bundes-Notbremse“, also das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Notlage von nationaler Bedeutung vom 22. April 2021, war eine derzeit nicht mehr in Kraft befindliche, weil am 30. Juni 2021 ausgelaufene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag als Reaktion auf den seinerzeit misslungenen „Oster-Lockdown“ erlassen hatte. In ihm wurden weitreichende Freiheitseinschränkungen, wie zum Beispiel die Beschränkung privater Zusammenkünfte, nächtliche Ausgangssperren, Schließung von Schulen, Freizeiteinrichtungen und Ladengeschäften einseitig von der Überschreitung eines sogenannten 7-Tages-Inzidenzwertes von über 100 „Neuinfektionen“ – in der Tat allerdings nur positiven Testungen, ohne jede Rücksicht darauf, ob jemand wirklich erkrankt ist und wenn ja, wie schwer – abhängig gemacht. Diese Rechtsfolgen ergaben sich unmittelbar aus dem Bundesgesetz, es war also keinerlei Prüfung der regional wirklich existierenden Gefahr durch die örtlich zuständigen Behörden vorgesehen, etwa im Hinblick auf die Fragen: Ist überhaupt jemand krank? Und: wie steht es mit der Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen?
Gegen die „Bundes-Notbremse“ wurden rund 900 Verfassungsbeschwerden erhoben, von denen über 700 – aus unterschiedlichen Gründen – bereits erledigt sein sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun über eine Reihe der noch nicht erledigten Verfassungsbeschwerden endgültig entschieden und sie vollständig abgewiesen. Die „Bundes-Notbremse“ sei verfassungsgemäß.

Die Entscheidung überrascht insofern nicht, als die meisten dieser Verfassungsbeschwerden auch mit Anträgen im einstweiligen Rechtsschutz verbunden gewesen waren, die das Bundesverfassungsgericht bereits im Mai durchweg und geradezu brüsk abgewiesen hatte. Gleichzeitig überrascht die Entscheidung aber inhaltlich. Möglicherweise wird dieser einstimmig ergangene Beschluss später einmal – im Verein mit dem bekannten „Klimaschutz“-Beschluss ebenfalls des Ersten Senats – als Meilenstein der Chinesifizierung des deutschen Verfassungslebens gelten müssen.

Was die Entscheidung mit dem Klimaschutz-Beschluss gemeinsam hat, ist die im deutschen Verfassungsrecht bislang nicht anerkannte Prämisse:
Wenn niemand genau weiß, ob eine Gefahr wirklich besteht und wie groß sie sein mag, es aber staatlich geförderte Interessenten gibt, die zwecks Durchsetzung gewisser gesellschaftlicher Veränderungen enorm große Gefahren an die Wand malen, dann können Grundrechte großflächig ausgesetzt werden.
Nicht der Staat muss reale Gefahren beweisen, sondern der Bürger, der seine Grundrechte ausüben will, seine Ungefährlichkeit und zwar zu denjenigen Bedingungen, die der Staat jeweils festsetzt.

Die „Bundes-Notbremse“ bricht mit allen herkömmlichen Grundsätzen des Gefahrenabwehrrechts. Denn normalerweise ist eine Entscheidung der vor Ort zuständigen Behörden nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund eines Gesetzes erforderlich, sodass die Maßnahmen der jeweils wirklich bestehenden Gefährdungslage angepasst werden können; und gegen die Entscheidung der vor Ort zuständigen Behörden ist der Rechtsweg gegeben.
Durch die unmittelbar durch ein Gesetz und allein aufgrund eines „Inzidenzwertes“ herbeigeführten Freiheitseinschränkungen – wobei ja ein hinreichend hoher Inzidenzwert von Behörden, die durchgreifende Freiheitseinschränkungen durchsetzen wollen, auch „herbeigetestet“ werden kann – wird demgegenüber nicht nur mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz gebrochen, sondern auch mit der Rechtsweggarantie. Denn die Verwaltungsgerichte werden faktisch ausgeschaltet, wenn die Rechtsfolge sich bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und keine behördliche Abwägung mehr möglich ist.
Nicht entschieden wurde heute über die Verfassungsbeschwerde unter anderem des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Florian Post, in der diese rechtsstaatliche Problematik am besten auf den Punkt gebracht worden ist. Nach den heutigen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts dürfte sie aber weitgehend aussichtslos sein.

Der Erste Senat, also der Harbarth-Senat des Bundesverfassungsgerichts, entwickelt sich – ohne dass hiergegen bislang ein Aufstand der Staatsrechtslehre erkennbar würde – zum Totengräber des freiheitlichen Verfassungsstaates. Die Wiedereinführung der „Bundes-Notbremse“ wird in der Politik bereits gefordert. Wir steuern auf chinesische Verhältnisse zu. Vermutlich ist das alles nur eine Übung: Der „Ernstfall“ kommt dann im Verlaufe der nächsten zehn Jahre in Gestalt des „Klimaschutzes“. Auch hier hat der Erste Senat ja bereits den Grundstein gelegt.
30.11.2021, Dr. habil. Ulrich Vosgerau

… Alles vom 30.11.2021 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/bundesverfassungsgericht-nickt-merkels-bundeslockdown-ab/

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Einige Kommentare:
Mögliche Gefährdung der Gesundheit kann Grundrechte einschränken
Man sollte sich dazu vor allem mal folgendes überlegen:
„Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit und seiner Gesundheit umfasst, kann zudem eine Schutzpflicht des Staates folgen, die eine Vorsorge gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen umfasst.“

Also heißt das mit anderen Worten, dass eine – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – mögliche Gefährdung der Gesundheit, denn genau darum geht es hier – dazu ausreicht, um Grundrechte massiv einzuschränken.
Nehmen wir als Beispiel ein Getränk, die Cola. Eine Cola ist sicherlich alles andere als gesundheitsfördernd, also kann der Staat jetzt – weil eben die Gefahr droht, dass man zu viel Cola trinkt – den Import und den Verkauf von Cola aufgrund dieses Artikels verbieten. Dasselbe gilt für Sport: Weil es Sportverletzungen gibt, darf der Staat also den Sport verbieten – und das ohne Begrenzung, wie sich an dieser Definition zeigt. Was nach dem Ausmerzen aller Gesundheitsgefährdungen noch von den Grundrechten übrig bleibt, kann sich jeder selbst ausmalen.

„„Die Annahmen des Gesetzgebers über die Eignung der Kontaktbeschränkungen beruhten auf tragfähigen Grundlagen“ – RKI und ‚sachkundige Dritte‘“

Das RKI ist keine unabhängige Institution, sondern dem Gesundheitsamt unterstellt, und kann daher gar nicht objektiv entscheiden, inwieweit eine Gefährdung vorliegt, oder nicht. Und auch zu den sachkundigen Dritten, die hier genannt werden, fällt mir nur ein, dass es signifikante Unterschiede gibt zwischen der Argumentation von u.A. Drosten, Brinkmann, oder einem Streeck und einem Schmidt-Chanasit, nur um mal einige Positionen zu nennen. Es wird hierbei weder differenziert zwischen der Sichtweisen innerhalb der Virologie, noch zwischen den Sichtweisen bei den Ländern – denn genau darauf bauen ja verschiedene Strategien des Umgangs mit der Pandemie auf. Zusammengefasst also darf das gelten, wenn sich die Regierung auf „sachkundige Dritte“ beruft, ohne jedoch die genaue Definition der Sachkunde festzulegen, was gelinde gesagt der Hammer ist. Sieht man sich die Berater der letzten Regierung auf, fällt hier eine sehr starke Einstimmigkeit und Subjektivität auf, die sich nicht mal in der Wissenschaft wieder findet. Und aufgrund dessen – nämlich der Auswahl der Regierung – dürfen also Rechte derartig eingeschränkt werden?

„Verfassungswidrig wären die Kontaktbeschränkungen gewesen, wenn andere, in der Wirksamkeit den Kontaktbeschränkungen in ihrer konkreten Gestalt eindeutig gleiche, aber die betroffenen Grundrechte weniger stark einschränkende Mittel zur Verfügung gestanden hätten.“

Aber die gibt es bereits. Die Schweiz handelt anders als wir. Die Niederlande handeln anders. Südkorea handelt anders. Australien handelt anders. Die USA handeln anders. Brasilien handelt anders. Eigentlich jedes Land handelt anders, es gibt hier massive Unterschiede zwischen dem sehr liberalen Weg Schwedens, und unserem Weg, oder etwa den extremen Härtefällen China, Singapur, und mittlerweile auch Australien. Es ist also von vorne herein eine völlig falsche Annahme, zu behaupten, es gäbe keine anderen Mittel, die weniger stark einschränken und trotzdem dieselben Ziele erreichen würden, was die Regierung ja behauptet hatte. Und diese Behauptung wird nirgendwo hinterfragt. Überhaupt steht im Raum die eigentliche Frage – nämlich ob Lockdowns dazu geeignet sind, Kontakte einzuschränken. Und hier gibt es wissenschaftlich gesehen viele unterschiedliche Studien, und viele davon legen eben auch sehr klar nahe, dass dem nicht so ist, weil einerseits das Treffen ins Privatleben verlegt wird, andererseits der Weg einer sozial kontrollierten Kontaktbeschränkung – die ja relevant ist – völlig ausgehebelt wird.
Man muss weder der einen, noch der anderen Seite zustimmen, um zu sehen, dass diese gesamte Argumentation einfach nur blödsinnig ist!
„Umfassende Ausgangsbeschränkungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht“.
Und was ist jetzt die Gefahrenlage?
Weil die Regierung prognostiziert, wir hätten eine Gefahrenlage?
Weil das regierungsnahe Virologen behaupten?
Weil das die Presse behauptet?
Weil das RKI das behauptet?
Weil die WHO das behauptet?
Oder wer entscheidet überhaupt, ob eine Gefahrenlage besteht, und wer kontrolliert, ob und wann diese Gefahrenlage noch besteht oder zu Ende geht?
30.11.2021, St.T.

Da zeigt sich die Endlichkeit der Demokratie.
Welche Mittel gibt es gegen einen parteipolitisch und aus ideologischen Gründen installierten Vorsitzenden des BVG, Harbarth? Letztlich keine. Es wird heute weitere grausige Verkündigungen des Polit-Apparates geben, spätestens in einigen Tagen bis Wochen auch die Einführung der „allgemeinen Impfpflicht“. Wer, ja wer, schützt den demokratischen Staat, die Bürger, vor diesen totalitären Bestrebungen?
30.11.2021, J.P.

Dann kann man sich auch jetzt schon denken, wie Merkels Busenfreund Harbarth bei Klagen gegen die Impfpflicht entscheiden wird. Und unsere Regierung maßt sich an, mit dem Finger auf Polen, Weißrussland und Russland zu zeigen, die im Vergleich zu uns inzwischen wie lupenreine Demokratien erscheinen. Die einzige Möglichkeit, Harbarth noch irgendwie den Stecker zu ziehen, wäre, gegen die Rechtmäßigkeit der PCR-Tests zu klagen, auf denen alles basiert. In anderen Ländern wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass sie keine Infektionen mit dem Virus beweisen können. In USA ist ab 1.1. nicht mehr erlaubt, Infektionen nur mit dem PCR-Test nachzuweisen. Aber wie ich Harbarth einschätze, wird er dann die Klagen einfach abweisen oder sie weitere 2 Jahre aussitzen. Es ist unfassbar widerlich, was in diesem Land geschieht.
30.11.2021, Kik

„Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht.“ (Richard von Weizsäcker)
Der Rechtsstaat und die Gewaltenteilung werden immer mehr aufgeweicht. Wenn jedoch eine kleine Clique von Politikern solch eine Macht hat und die verbrieften Rechte der Bürger aushebelt, ist Deutschland auf dem Weg in eine Diktatur. Der Beschluss des BVD ist schon allein deswegen völlig absurd, weil bisher nur 5,7 Millionen Bürger überhaupt von Corona betroffen waren, das sind 6,9%. Alle anderen werden also restriktiven Maßnahmen unterworfen mit gigantischen Kollateralschäden. Verhältnismäßig ist da nichts mehr!
30.11.2021, A.SCh

Der Bürger muss dem Staat beweisen, dass es keine Gefahrenlage gibt?
Und der Staat darf eine Gefahrenlage anhand eines mPCR-Testes ausrufen der nicht zwischen Influenca udn SARS nicht unterscheiden kann und nichts als Diagnosewerkzeug taugt? Das verschlägt einem ja die Sprache.
Dieses Gericht ist kein Verfassungsgericht und Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr. Es ist eine Bananenrepublik. Auf EpochTimes habe ich soeben gelesen „Impfverweigerer bald Kriminell?“, dass Staatsrechtler wie Gunnar Duttge meinen, dass eine Zwangsimpfung und sogar Freiheitsberaubung von 12 bis 24 Monaten angemessen bei Impfverweigerern wäre, wenn die zuvor verhängten drakonischen Bußgelder keine „Einsicht“ erwirken. Eine Frage an die Geimpften: Ist das die Zukunft die Ihr euch für eure Kinder wünscht? Gentechnik-Abo oder in den Knast und das unter dem Deckmantel einer „Verfassung“ die keine mehr ist?
30.11.2021, Nor

Ich fürchte, Herr Vosgerau bemisst den Zeitraum zur Chinesifizierung,
den er mit zehn Jahren ansetzt, zu großzügig. Bei dem derzeitigen Erosionstempo dürften maximal 3 bis 5 Jahre anzusetzen sein. Wenn nicht am Strang und mit aller Kraft dagegen gearbeitet wird.
30.11.2021, P.R.

Art 20 Abs. 4 GG eingetreten
Mit dieser skandalösen Fehlentscheidung dürfte auch der Fall des Art 20 Abs. 4 GG eingetreten sein. Lassen Sie uns für Einigkeit und Recht und Freiheit einen Spaziergang machen. So eine höchstrichterliche Entscheidung muss bei jedem halbwegs vernünftigen Menschen mit gesundem Rechtsempfinden Schmerzen auslösen. Massive Übelkeit tritt hinzu, wenn man sich die Begründung der Entscheidung anschaut. Ich bezweifle mittlerweile ernsthaft, dass die Mitglieder des ersten Senats die Befähigung zum Richteramt gem. § 5 DRiG besitzen
30.11.2021, F.SCH

… Rechtsstaat und Gewaltenteilung hierzulande sind am Ende
Ich bin Jurist und halte das pauschale grüne Licht des Bundesverfassungsgerichts für die Bundesnotbremse für verfassungsrechtlich hanebüchen. Doch was will man erwarten bei einem Gericht, dessen Präsident nicht aufgrund seiner fachlichen Qualifikation (Harbarth ist kein Staatsrechtler), sondern offenbar aus ganz anderen Gründen ausgewählt wurde? Die schlimmsten Befürchtungen werden wahr: der deutsche Rechtsstaat und die Gewaltenteilung hierzulande sind am Ende. Im Grunde genommen war dies seit 2015 klar als Merkel offen gegen Gesetz und Recht verstoßend Millionen Migranten Zugang in das deutsche Sozialsystem gewährte und de facto deren dauerhafte Einwanderung ermöglichte. Dass sie damit durchkam, dürfte ihr gezeigt haben, dass sie von Seiten des Rechtssystems keinerlei Grenzen zu befürchten hat. Und sie hat dafür gesorgt, dass künftig für diese oder die nächste Bundesregierung mit noch weniger Gegenwind seitens der Judikative zu rechnen ist. Nun ist es höchste Zeit, dass sich die kritischen Bürger dieses Landes den Rechtsstaat zurückholen. Als nächstes droht nämlich eine verfassungswidrige und menschenrechtswidrige allgemeine Pflicht, sich riskante neuartige gentechnische Vakzine verabreichen zu lassen zum Schutz vor einer Viruserkrankung, deren Infektionsmortalitätsrate gemäß Meta-Analysen des angesehen Epidemiologen John Ioannidis von der Stanford Universität bei 0,15 Prozent liegt und bei der das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei etwa 84 Jahren liegt.
30.11.2021, Bla

Wenn man sich das hier sozusagen im Original durchliest,
dann bekomme ich den Eindruck, dass hier Laienjuristen mit Textbausteinen gearbeitet haben:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html
Mathematisch völlig unsinnige Begriffe wie „Inzidenz“ werden noch nicht einmal als Grundlage von Entscheidungen die Grundrechte einschränken hinterfragt. Sorry. Da fällt mir nichts mehr ein…
30.11.2021, Fly

Das war kein Urteil „im Namen des Volkes“,
sondern ein Gefälligkeitsurteil für die letzte Regierung. Wie schön muss wohl das gemeinsame Abendessen bei Merkel sein? Dieses BVerfG, insbes. in Person seines Vorsitzenden, muss sich Interessenskonflikte nachsagen lassen. In anderen Ländern nennt man sowas „korrupt“ oder „gleichgeschaltet“.
30.11.2021, Tes

Die Parteien haben sich das BVG zur Beute gemacht.
Mehr gibt es da nichts zu sagen. Und die Folgen sind schwerwiegend. Als Bürger braucht man auf das BVG nicht mehr zu zählen, wenn es um den Schutz der Bürger vor der Übergriffigkeit der Politik und des Staates geht. Wie sich der Bürger nun selbst schützen soll kann dann kaum noch im Rahmen des GG stattfinden. Und das ist eine Katastrophe!
30.11.2021, Ame

Allerdings hatten die Richter in der Frühzeit noch eine gewisse Kompetenz
Auf das BVerfG konnte man sich als Demokrat noch nie wirklich verlassen, weil seit seiner Etablierung die Richter von den deutschen Regierungen (Bundesversammlung) ausgewählt werden. Das führte von Anfang an zu „Hintertürchenmachenschaften“ a la jede Regierungspartei durfte einmal/abwechselnd einen Richter nominieren. Dabei war immer klar, wo deren Loyalitäten liegen, bzw. zumindest welche juristischen Standpunkte die Nominierten vertreten.
Allerdings hatten die Richter in der Frühzeit noch zumindest eine gewisse Kompetenz, Anstand und auch Scham – nicht nur wegen der nur kurz zurückliegenden Unrechtsjustiz im 3. Reich, sondern vor allem auch wegen der parallel existierenden Unrechtsjustiz der DDR. Unter Merkel ist das nun ebenfalls Geschichte, indem ein handverlesener, bedingungslos loyaler Abgeordneter den eigentlich nichts zum Richter befähigt, zum Vorsitzender gemacht wurde der im Verbund mit beinharten grünen Ideologen wie Susanne Baer, die offen angekündigt hat ihr eigenes Recht zu machen, nun die ursprüngliche Bedeutung dieses Gerichts völlig ad absurdum führen. Eingerichtet als Kontrolle von Gesetzgebung und Regierung wird es nun verwendet um die Regierungspolitik auch auf der juristischen Schiene sakrosankt zu machen. Erinnert fast ein bisschen an Star Wars („Er gehört vor ein Gericht – Er kontrolliert die Gerichte“). Auch äußerlich sehen sich ja Merkel und Palpatine mittlerweile extrem ähnlich.^^
30.11.2021, Aeg

 

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