CEDAW Frauenrechte Tagung

Die internationale Konferenz „Frau & Recht – Arabischer Frühling“ findet statt in Freiburg von Samstag, 12. Oktober 2013 bis Freitag, 18. Oktober 2013. Die bedeutendste Vereinbarung zur Gleichstellung der Geschlechter ist die UN-Frauenrechtskonvention, ein Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung von Diskriminierung der Frau. Sie ist unter der englischen Abkürzung CEDAW bekannt (Convention on the Elimination of all forms of Discrimination Against Women) mit ihrem Zusatz- oder Fakultativprotokoll. An der Konferenz werden die Möglichkeiten untersucht, die CEDAW und andere rechtliche Instrumente bieten, um die Gleichberechtigung von Frauen in den Ländern des sog. „Arabischen Frühlings“ zu verwirklichen.
Gerade vor dem Hintergrund der veränderten politischen Situation in Tunesien, Ägypten und Libyen, die selbst CEDAW ratifiziert haben, ist es wichtig, durch einen nachhaltigen Dialog und Informationsaustausch Frauen vor Ort dabei zu unterstützen, diese Rechte de facto zu sichern. Die Darstellung der Entwicklung der Gleichstellung in Deutschland soll die Diskussion anregen, welche politischen Strategien und rechtlichen Instrumente in unserer
Gesellschaft erfolgreich waren und was davon in den Heimatländern der Teilnehmerinnen übertragbar ist. In Gruppen wird den Beteiligten die Möglichkeit gegeben, konkrete Ansätze zur Stärkung der rechtlichen Stellung der Frauen zu erarbeiten und sich länderübergreifend zu vernetzen.

19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Tunesien, Ägypten, Libyen, Libanon, Jemen und Jordaniensind namhafte VertreterInnen von Organisationen, die sich für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen in ihren Ländern einsetzen. Die drei Impulsreferate
„Der lange Weg zur Gleichberechtigung in Deutschland “ von Dr. Herta Mattes, Vorsitzende Richterin am OLG Freiburg, i.R.,
„Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts bei der Durchsetzung der rechtlichen Gleichstellung von Frauen in Deutschland“ von Dr. Katharina Harms, Bundesjustizministerium Berlin
„Gleichstellungspolitik in Deutschland und Europa“ von  Dr.  Katharina Penev – Ben Shahar, Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
sollen als Grundlage einer Diskussion werden, welche positiven Erfahrungen für die TeilnehmerInnen aus den Ländern des „Arabischen Frühlings“ fruchtbar gemacht werden können.
Veranstalter: Anwältinnen ohne Grenzen e.V. in Kooperation mit Kommission für Menschenrechte des Vereins der Richter und Staatsanwälte und des Anwaltvereins Freiburg  e.V.
Die Konferenz wird durch CIM -Centrum für internationale Migration und Entwicklung gefördert

Zur Teilnahme an der Konferenz sind Gäste von Sonntag, 13.10. bis Mittwoch, 16.10.2013 herzlich willkommen. Die Teilnahme am Montag, 14.10.2013 in der Universität „Haus zur lieben Hand“ Freiburg, Löwenstraße 16, ist ohne Anmeldung und kostenfrei möglich. Für die anderen Tage im Caritas Tagungszentrum Freiburg, Wintererstraße 17-19, ist eine Anmeldung erforderlich. Die Konferenzsprache: Deutsch/Englisch. Teilnahmegebühr incl. Mittagessen und Pausengetränke EUR 30,00 pro Tag oder EUR 80,00 für die gesamte Konferenz.
Ausführliche Informationen unter www.anwaeltinnen-ohne-grenzen.de

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