BVG: Kopftuch ja – Kruzifix nein

Die Aufhebung des generellen Kopftuchverbots für Lehrerinnen an Schulen durch das Verfassungsgericht hat Folgen: Die Probleme (wann ist der Schulfrieden gestört?) werden an die einzelnen Schulen verlagert und führen dort zu Unruhe und Zwist zwischen Eltern, Lehrern, Islamverbänden. Der Anblick eines Kopftuchs ist Schülern zumutbar (BVG 2015), der Anblick eines Kreuzes (BVG 1995, Kruzifixstreit) aber nicht – wie passt das zusammen? Junge Migrantinnen ohne Kopftuch werden nun als ‚Schlampen‘ noch stärker unter den Druck von Islamisten geraten. Wie soll eine Kopftuchträgerin Texte emanzipatorischer Frauenrechtlerinnen wie Sarah Kirsch, Necla Kelek und Ulla Hahn im Unterricht behandeln können? An Schulen mit mehrheitlich muslimischen Schülern (die gibt es nicht nur in Berlin-Neukölln) kann eine Lehrerin jetzt aufgefordert werden, ebenfalls ein Kopftuch zu tragen.
Für Wolfgang Bosbach (CDU) ist das Tragen eines Kopftuches von einer Lehrerin „nicht nur Ausdruck der persönlichen religiösen Überzeugung, sondern ein bewusstes Zeichen der Abgrenzung zur kulturellen Tradition Deutschlands“. Durch das Verbot pauschaler Regelungen in Landesgesetzen wird das Problem in den Schulalltag und hin zu den Schulleitern verlagert. „Wie kann im Einzelfall rechtssicher festgestellt werden, ob der Schulfrieden gestört ist?“ An unseren Schulen herrscht Unruhe genug – warum mit der Kopftuchzulassung noch mehr Unruhe schaffen? Ein Ausweg ist die Einführung der strengen Trennung von Kirche und Staat (Laizismus) – zum Vorteil von Kirche (Gleichbehandlung aller Religionen)  und Staat („Ethik/Religionskunde“-Unterricht vermittelt allen Schülern die gleichen demokratischen Grundwerte).
Gutmenschen begrüßen die Aufhebung des Kopftuchverbots
Schaut her, wie tolerant wir Gutmenschen doch sind! Und wie mutig die junge Grundschullehrerin ist, die Allah zuliebe vor den ihr anvertrauten 24 Drittklässlern ihr Haar verschleiert. Dabei ignorieren sie bewußt, welche Probleme sind damit hervorrufen: Für die Schulleitung, an die sich Eltern richten werden mit der Aufforderung „Bitte geben Sie unsere Tochter in eine Klasse ohne Kopftuchlehrerin“. Für die Tochter sonst säkular eingestellter muslimischer Eltern, die nun von Verwandtschaft, Clan wie Salafisten bedrängt wird, als Schülerin auch Kopftuch zu tragen. Für das Lehrerkollegium, das polarisiert wird – nicht nur bei der Vertretung der Kopftuchlehrerin beim Schwimm und Sportunterricht.
15.3.2015

 

Kopftuch ist nicht gleich Kopftuch
Wenn eine Bäuerin im Hochschwarzwald im Stall wegen Staub und Dreck ein Kopftuch trägt, wenn Frauen weltweit auf den Feldern wegen Hitze ein Kopftuch tragen, dann aus praktischen Gründen, nicht aber als religiöses Symbol. Wenn eine Muslima im Unterricht ein Kopftuch trägt, dann als religiöses Symbol, um während ihres Berufsausübung an einer öffentlichen Schule in Diensten des Staates ihre Sonderstellung zu demonstrieren: Für den Islam und damit gegen unsere demokratische Wissensgesellschaft. Denn die Religion des Islam erkennt die Menschenrechte nicht an und ist deswegen nicht kompatibel zur Demokratie.

 

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