BVerfG: Regierungskritik erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat in einem Urteil am 16.4.2024 zugunsten von Julian Reichelt der Online-Plattform Nius.de (1) bekräftigt, daß das Recht auf Meinungsfreiheit dem Bürger einräumt, Kritik an Regierung und Staat zu üben. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, da die Meinungsfreiheit gemäß Grundgesetz dem „besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist“ (2). Der Bürger als Souverän darf den Staat als seinen Dienstleister kritisieren, auch heftig.
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Daß das BVerfG sich überhaupt mit einer solchen Kritik-Frage befassen muß, zeigt, daß es mit dem Recht auf freie Äußerung der Meinung derzeit nicht gut bestellt ist. Je nach Demoskopieinstitut haben zwischen 60 und 80 % der Bürger Angst, ihre Meinung offen und frei zu sagen. Nun aber: „Demokratiefördergesetze und „Delegitimierungen des Staates“ fallen wie ein Souflé in sich zusammen“ (2).

Wolfgang Kubicki (FDP, Vizepräsident des Bundestags, kommentierte das Urteil des BVerfG so (3): „Das ist ein guter Tag für die Meinungsfreiheit in unserem Land. Karlsruhe setzt ein deutliches Stopp-Schild für all diejenigen in der Bundesregierung, die meinen, Kritik am Staat illegalisieren zu können. Artikel 5 schützt eben auch scharfe und polemische Kritik am Staat.
‚Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtsstaates‘, stellt Karlsruhe hierzu in erfreulicher Deutlichkeit erneut klar. Damit ist die Entscheidung mehr als ein juristischer Sieg für Julian Reichelt. Es ist ein Signal zur rechten Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät.
Ich hoffe, die Bundesinnenministerin und die Bundesfamilienministerin lesen und verstehen die Entscheidung. Sätze wie: ‚Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen‘, hätten von einer Verfassungsministerin wie Nancy Faeser niemals ausgesprochen werden dürfen. Die Tatsache, dass Lisa Paus sich um Social-Media-Beiträge sorgt, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, war immer skandalös.
Ich hoffe, sie nimmt den heutigen Tag zum Anlass, ihre grundsätzlichen Vorstellungen von ‚Demokratieförderung‘ nochmal gründlich zu überdenken.
Nachdenklich werden dürfen auch all diejenigen, die Maßnahmen-Kritiker während Corona oder Demonstranten gegen die jetzige Bundesregierung leichtfertig in die Ecke der Verfassungsgegner gestellt haben. Kritik am System, an der Regierung oder an Gesetzen ist nicht nur zulässig, sondern ihre Zulässigkeit ist Teil des Grundrechtsstaates. Wer das nicht versteht und die Zulässigkeit eben solcher Kritik zu leichtfertigt verneint, entlarvt sich womöglich selbst als Feind unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates.“

Das BVerfG weist auch darauf hin, daß der Bürger seine Meinung unbegründet äußern kann. Prinzipiell „gibt es im Raum der Meinungsfreiheit auch keine Begründungs- oder Rechtfertigungsgläubiger. Man muss seine Meinung auch nicht von irgendwelchen selbst- oder von den Grünen ernannten Sitten- und Meinungswächtern überprüfen lassen. … Zudem steht auch dem Dummen dieselbe Meinungsfreiheit zu“ (5)
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Bleibt zu hoffen, daß dieses Urteil des BVerfG dem kleinen, normalen Bürger etwas von seinem Gefühl nehmen kann, die eigene Meinung nicht mehr überall und offen äußern zu können.
17.4.2024

Ende von Beitrag „BVerfG: Regierungskritik erlaubt“
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Beginn von Anlagen (1) – (7)

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(1) Ein Sieg für unser wichtigstes Grundrecht: „Es ist ein Signal zur rechten Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät“
Die wichtigste Nachrichten-Quelle des Landes, die Deutsche Presse-Agentur, hat heute um 11:06 Uhr folgende Meldung an die Redaktionen geschickt: „Karlsruhe: Reichelt-Kritik an Bundesregierung ist erlaubt“. Die Kritik eines Journalisten an der Regierung ist erlaubt. Es ist ziemlich weit gekommen, dass DAS eine Nachricht ist.
Hintergrund der Geschichte ist ein Satz, den mein Kollege Julian Reichelt im August 2023 veröffentlicht hat: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!).“ Mit diesen provokanten Worten kommentierte er auf Twitter einen Artikel („Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“). Alle wissen: Jeder Cent Steuergeld, der nach Afghanistan fließt, fließt in den Machtbereich der Taliban. Kein Euro wird dort ausgegeben, ohne dass die Steinzeit-Islamisten davon wüssten.
… Alles vom 16.4.2024 bitte lesen auf
https://www.nius.de/kommentar/ein-sieg-fuer-unser-wichtigstes-grundrecht-es-ist-ein-signal-zur-rechten-zeit-in-der-die-meinungsfreiheit-zunehmend-unter-druck-geraet/4ec2f512-5a79-4451-b018-b09ab8ef98b3
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(2) Das Bundesverfassungsgericht watscht Faeser und Haldenwang ab
Machtkritik und damit Staatskritik sind erlaubt. Mit diesem Urteil stärkt das Bundesverfassungsgericht nicht nur den Wert der Meinungsfreiheit. Es ist eine heftige Niederlage für jene, die von Grenzen der Meinungsfreiheit sprechen, oder Delegitimierungen des Staates als Tatbestand einführen.‘

Das Berliner Kammergericht hatte eine einstweilige Verfügung erlassen. Der frühere Chefredakteur der Bild-Zeitung sollte nicht mehr die Entwicklungshilfe der Bundesregierung für Afghanistan kritisieren dürfen. Julian Reichelt hatte deswegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt – und Recht bekommen. Das ist in erster Linie ein Sieg für ihn und die Nachrichtenplattform NIUS. Doch die öffentliche Reaktion zeigt, dass diese Geschichte eine tiefere Ebene hat, bei der es mit der bloßen Formulierung eines Sieges der Meinungsfreiheit nicht getan ist.
Denn die Begründung, die schon bald in zahlreichen Ecken des Netzes kursierte, hat es in sich. Sie ist in ihrer prinzipiellen Natur mit einem früheren Urteil aus Karlsruhe vergleichbar, das bis heute als Ausweis eines Gerichts gilt, das früher einmal die größte Wertschätzung in der Bundesrepublik genoss. Man kann sie auf diese kurze Formel bringen: Das Gut der Meinungsfreiheit ist in Deutschland so stark geschützt, weil es aus dem „besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist.“ Dazu noch ein Zitat: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu.“
„Machtkritik“ eignet sich damit bereits jetzt zum neuen Unwort des Jahres. Denn Demokratiefördergesetze und „Delegitimierungen des Staates“ fallen wie ein Souflé in sich zusammen, wenn der Bürger selbst mit „wertlosen“ oder „unwahren“ Meinungen Kritik am Staat äußern darf.
Die Tatbestände, mit dem das Bundesinnenministerium und der Verfassungsschutz argumentieren, sind im Grunde bedeutungslos. Die Idee, dass auch qualitativ oder ideologisch unangenehme Meinungen aus dem Verkehr zu ziehen seien, mag die Innenministerin und den Verfassungsschutzchef beflügeln. Dass sie dabei selbst gegen die Verfassung verstoßen, haben zwar viele geahnt und gesagt. Nun hat man es jedoch auch noch einmal schriftlich zur Hand. Jetzt müsste man nur noch den nächsten Schritt gehen: nämlich, dass Machtkritik nicht nur erlaubt ist, sondern für den Bestand eines demokratischen Systems sogar unabdingbar.
… Alles vom 16.4.2024 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/bundesverfassungsgericht-haldenwang-faeser-meinungsfreiheit/
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(3) Bundesverfassungsgericht garantiert Meinungsfreiheit von Julian Reichelt nach Kritik an Ministerium
Karlsruher Richter heben Kritik am Journalisten Reichelt („Nius“) durch Bundesentwicklungsministerium auf: „Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“ – Bundestagsvize Kubicki/FDP: „Guter Tag für Meinungsfreiheit“

Julian Reichelt: „Ein guter Tag für alle Menschen, die immer noch selbst entscheiden möchten, mit welchen Worten sie die schlechteste Bundesregierung aller Zeiten kritisieren. Ein schlechter Tag für Schulze, Faeser, Paus und deren Allmachts-Phantasien.“
… Alles vom 17.4.2024 bitte lesen auf
https://mobile.kath.net/news/84358
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(4) Kritik an der Regierung ist erlaubt
… Bundesentwicklungshilfeministerin Svenja Schulze (SPD) wollte Reichelt die Äußerung verbieten lassen und stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Das Landgericht Berlin wies diesen in erster Instanz mit dem Verweis auf das Zusammenspiel zwischen Tweet und Artikel ab und legte dar, dass es sich bei der angegriffenen Sentenz um eine Meinungsäußerung handele (Az. 27 O 410/23). Das Kammergericht Berlin interpretierte die Publikation genau umgekehrt, meinte, der durchschnittliche Leser müsse dies so verstehen, dass die Bundesregierung direkt Geld an die Taliban gebe, zudem sei die Ministerin in ihrer Ehre angegriffen worden. Das Kammergericht gab dem Antrag in zweiter Instanz statt. Reichelts Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel stieg daraufhin nicht in ein Hauptsacheverfahren ein, sondern wählte den direkten Weg nach Karlsruhe, weil er die Grundrechte seines Mandanten verletzt sah. Das Bundesverfassungsgericht gibt ihm recht.

Reichelts Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel sagte auf Anfrage der F.A.Z., die Bundesregierung sei „mit ihrem offensichtlich verfassungswidrigen Versuch gescheitert, einem Journalisten mit gerichtlicher Hilfe eine Meinungsäußerung zu verbieten“. Das Bundesverfassungsgericht habe der Regierung „eine Lektion darüber erteilt, was wirkliche Demokratieförderung ist. Den Steuerzahler könnten die Verfahren insgesamt einen sechsstelligen Betrag kosten. Der Staat ist jetzt verpflichtet, wegen offenkundiger Beratungsfehler Schadensersatzansprüche gegen seine anwaltlichen Vertreter zu prüfen.“
… Alles vom 16.4.2024 bitte lesen auf
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/julian-reichelt-siegt-vor-bundesverfassungsgericht-nach-kritik-an-regierung-19656668.html.
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(5) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden
… dass es – entgegen der unter Juristen und besonders Richtern verbreiteten Ansicht – doch noch erlaubt ist, die Bundesregierung zu kritisieren. Beschwerdeführer war, soweit ersichtlich, Julian Reichelt, und, wenn ich das richtig verstanden habe, vertreten durch Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel.

Dazu die Pressemitteilung https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-037.html und die Entscheidung (Beschluss) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/04/rk20240411_1bvr229023.html des Bundesverfassungsgerichts.
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Es ist abgrundtief peinlich, dass man eine solche – demokratische! – Selbstverständlichkeit noch durch ein Bundesverfassungsgericht gegenüber Juristen klarstellen lassen muss.

Beachtlich ist aber auch ein verfahrensrechtlicher Schritt, ich zitiere mal die Legal Times Online: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr229023-julian-reichelt-taliban-afghanistan-tweet-kammergericht-berlin/

Was sehr deutlich zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht hier entscheiden wollte. Aus der Entscheidung …
Was man auch als Tritt in den Hintern von Nancy Faeser und Thomas Haldenwang auffassen und darin den Grund sehen könnte, warum das Bundesverfassungsgericht entscheiden wollte und da vielleicht einfach die nächstbeste Gelegenheit ergriffen hat. Denn Faeser und Haldenwang faseln ja gerne von der Delegitimierung des Staates. Und ich habe den Eindruck, dass es dem Bundesverfassungsgericht gerade darum ging. Der Staat hat keinen Ehrenschutz und kein Persönlichkeitsrecht, auch wenn Faeser und Haldenwang genau darauf hinauswollen, sondern der Staat hat auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.

Das ist ja ein Punkt, den ich im Blog, in der Leserkorrespondenz und den social media auch schon seit Jahren immer wieder anmahne. Wenn man eine Meinung äußert, die nicht in die links-rot-grünen Meinungslinie passt, kommen sofort irgendwelche PR-Schergen, oft unter Pseudonymen, und fordern irgendwelche Begründungen, Rechtfertigungen und so weiter. Ganz abgesehen davon, dass nicht jeder dahergelaufene Honk, über meine Arbeits- und Lebenszeit verfügen und eine – geldwerte und zweitaufwendige – Arbeit verlangen kann, gibt es im Raum der Meinungsfreiheit auch keine Begründungs- oder Rechtfertigungsgläubiger. Man muss seine Meinung auch nicht von irgendwelchen selbst- oder von den Grünen ernannten Sitten- und Meinungswächtern überprüfen lassen.
Davon abgesehen widerspricht dies auch dem Gedanken der Meinungsfreiheit, weil es darauf ankommt, dass man sie auch in zeitlicher Nähe zu einem Vorgang äußern kann, wenn das Publikum noch hört. Wenn am Sonntag Wahl ist, bringt es nichts mehr, wenn ich erst meinen darf, nachdem ich am Montag in der Bibliothek war, um das auszuarbeiten.
Zudem steht auch dem Dummen dieselbe Meinungsfreiheit zu – man muss ein Fach nicht erst studiert haben und in der Lage sein, eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu seiner Meinung zu schreiben, um eine Meinung äußern zu dürfen. Es ist aber eine gängige Masche gegen unerwünschte Meinungen, den Leuten genau das einzureden.
… Alles vom 17.4.2024 bitte lesen auf
https://www.danisch.de/blog/2024/04/17/das-bundesverfassungsgericht-hat-entschieden/.
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(6)Verfassungsgericht erteilt Haldenwang und Faeser eine Lektion in Demokratie
… Das Verfassungsgericht urteilte, dass es sich bei der Behauptung, die Taliban hätten Geld von der Bundesregierung erhalten, offenkundig um eine Meinungsäußerung handelte und nicht, wie von der Regierung behauptet, um eine Tatsachenbehauptung. Weiter schrieb https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-037.html das Gericht in seiner Urteilsbegründung vom 11. April laut Pressemitteilung vom 16. April:
„Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Zwar dürfen grundsätzlich auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden, da sie ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz ihre Funktion nicht zu erfüllen vermögen. Ihr Schutz darf indessen nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen, die von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in besonderer Weise gewährleistet werden soll, und der zudem das Recht des Staates gegenübersteht, fehlerhafte Sachdarstellungen oder diskriminierende Werturteile klar und unmissverständlich zurückzuweisen. Das Gewicht des für die freiheitlich-demokratische Ordnung schlechthin konstituierenden Grundrechts der Meinungsfreiheit ist dann besonders hoch zu veranschlagen, da es gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.“

Das sollten der Präsident des sogenannten Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, und seine Chefin, Innen- und Heimatministerin Nancy Faeser, sehr genau studieren. Denn die Argumentation, mit der die Bundesregierung nun in Karlsruhe so hart auf die Nase gefallen ist, ist genau diejenige, mit der Haldenwang 2021 den Tatbestand „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates_node.html erfunden hat. Damit hat er sich ermöglicht, dagegen vorzugehen, dass in Zusammenhang mit dem „Protestgeschehen gegen Corona-Schutzmaßnahmen“ gegen Repräsentanten und Institutionen des Staates „agiert“ wird, um dessen Legitimität systematisch zu untergraben. Verfassungsrechtler https://www.nzz.ch/international/die-juengsten-aeusserungen-des-chefs-des-deutschen-inlandgeheimdienstes-zum-thema-meinungsfreiheit-eine-analyse-ld.1824592 sehen das überwiegend kritisch.
… Alles vom 17.4.2024 bitte lesen auf
https://norberthaering.de/news/bverfg-nius-meinungsfreiheit/
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(7) 20.000 Euro Anwaltskosten – so viel zahlte das Entwicklungsministerium für Verfahren gegen Julian Reichelt
Das Entwicklungsministerium versuchte Julian Reichelt auf dem Gerichtsweg Kritik an ihrer Politik zu verbieten und verlor. Wie jetzt bekannt wird, kosteten die Verfahren den Steuerzahler mindestens 20.000 Euro.
… Alles vom 17.4.2024 bitte lesen auf
https://apollo-news.net/20-000-euro-anwaltskosten-so-viel-zahlte-das-entwicklungsministerium-fuer-verfahren-gegen-julian-reichelt/

 

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