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Blick vom Lindenberg nach Süden übers Nebelmeer des Dreisamtals zum Feldberg (oben links) am 12.12.2013

 

„Corona: Es ist das erste Mal in der Geschichte der Medizin,
dass die fehlende Wirkung eines Medikaments auf die Schuld derer geschoben wird,
die das Medikament nicht genommen haben!“

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75 Jahre Nürnberger Kodex: Freiwilligkeit – immer
Am morgigen Samstag 20.8.2022 wird eine Gedenkveranstaltung zu 75 Jahren Nürnberger Kodex ausgerichtet. Der Kodex verlangt absolute Freiwilligkeit und Aufgeklärtheit bei jedem medizinischen Eingriff, insbesondere bei Experimenten.
Wer „Nürnberger Kodex“ und „Corona-Politik“ in einem Atemzug sagt, gilt der zeitgemäßen Kleingeistigkeit als „Holocaust-Verharmloser“ oder – in den Worten der Gewerkschaft Verdi – als jemand, der die „Corona-Politik in die Nähe der NS-Zwangsmedizin rücken“ will. Unfreiwillig komisch und mit dem üblichen inhaltsleeren Schmähvokabular diffamiert Verdi die Initiativen „Ärzte für Aufklärung“ und „Ärzte stehen auf“, die am morgigen Samstag eine Gedenkveranstaltung zu 75 Jahren Nürnberger Kodex ausrichten. Diese wiederum schreiben: „Aus aktuellem Anlass und um grundsätzlich jedweder Unterwanderung durch rechts-extremistische Gedanken, faschistische Gruppierungen und Aktivisten von vornherein entschieden zu begegnen, veröffentlichen wir mit dem heutigen Tag diese gemeinsame Erklärung“. Anlässlich des historischen Jahrestages wollen sie „der weltweiten Opfer von Zwangsmedizin“ gedenken.
Sowohl den Gewerkschaftlern als auch der Bundesärztekammer müsste verständlich sein, dass der Nürnberger Kodex zwar eine Reaktion auf die Medizinverbrechen des Nationalsozialismus ist, sich aber keineswegs in dessen Kontext erschöpft, sondern die, wie es in ihm heißt, „Grundlage des Gesundheitssystems“ festlegt. Zwanglosigkeit und Aufgeklärtheit erklärt er zur legalisierenden Voraussetzung eines jeden medizinischen Eingriffs. Unmissverständlich hält er fest:
„Die freiwillige und informierte Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung (‚informed consent‘)
ist eine prinzipielle Grundlage aller Behandlungen im Gesundheitswesen (!),
aller Heilversuche und aller medizinischen Experimente am Menschen.“
http://www.ippnw-nuernberg.de/aktivitaet2_3.html
Damit widerspricht der Nürnberger Kodex nicht erst einer jeden Impfpflicht, sondern schon der allgemeinen Mobilisierung, sofern sie auf sozialem Druck (und Fehlinformationen) beruht.
….
Der Nürnberger Kodex ist eine ethische Richtlinie, die unmittelbar keine Rechtskraft besitzt, aber in Medizinrecht übersetzt wurde. Nach geltendem Recht nicht nur in Deutschland stellt die informierte Einwilligung (oder auch: das informierte Einverständnis) eine Bedingung für medizinische Eingriffe dar, ohne die es sich bei ihnen um strafbare Körperverletzungen handeln würde. Thomas Maul spitzte dies auf Achgut.com einmal zu: „In einer bürgerlichen Gesellschaft muss man als Arzt kein Wiedergänger Mengeles sein, um mehr oder minder schwere Verbrechen begehen zu können.“ Dies sei allen ins Stammbuch geschrieben, die den Nürnberger Kodex reflexartig beiseiteschieben, wenn es um die Corona-Impfungen geht, von deren gesundheitlichen Folgen überdies noch sehr viel zu reden sein wird.
.. Alles vom 19.8.2022 von Felix Perrefort bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/75_jahre_nuernberger_kodex_freiwilligkeit_immer

https://www.75jahre-nuernberger-kodex.de

Einige Kommentare
Das Bundesverfassungsgericht missachtet und verachtet den Nürnberger Kodex
Diese Richter um Harbarth knüpfen mit ihrer “Rechtsprechung” da an, wo die schlimmsten deutschen Juristen einst aufhörten. Sie haben nichts gelernt und nichts verstanden. Zuletzt haben sie auch den Zwang zur (weit sinnvolleren) Masern-Impfung als verfassungsgemäß beurteilt. Eine solche Verfassung karikiert Grundrechte, setzt sie außer Kraft, macht sie zur inhaltslosen Hülle, die dem Willen politischer Moden unterworfen sind. Doch nicht unsere Verfassung ist verunglückt, sondern diese Leute sind am falschen Platz und gehören so wenig in das Verfassungsgericht wie Ataman als Antidiskriminierungsbeauftragte taugt. Und in der Tat: Es kommt nicht darauf an, ob mehr für oder gegen eine Behandlung oder Impfung spricht, sondern entscheidend ist allein, ob der Betroffene das will. Wir alle tragen Ansteckungen weiter, doch wir legen deshalb kein Feuer, denn es ist unser natürliches Wesen. Allgemeine Lebensrisiken muss jeder akzeptieren und es steht keiner noch so großen Mehrheit zu, davon eine Ausnahme zu verlangen, denn die Behandlung ist bleibt ein Eingriff, der stets mit Risiken verbunden ist, die keines natürlichen Ursprungs sind. Das ist der Unterschied: Unser Körper steht nicht zu Disposition, denn wir sind keine Leibeigenen mehr, die anderen gehören. Das Bundesverfassungsgericht und einige andere wissen das nicht. Das sagt alles über diese Leute. Der Nürnberger Kodex stammt von klugen und zivilisierten Menschen. Davon gab es zu allen Zeiten nicht genug.
19.8.2022, K.Sch.

Dass Corona-Maßnahmenkritiker,
die sich auf den Nürnberger Kodex berufen, von der Gewerkschaft Verdi mit Holocaustleugnern auf eine Stufe gestellt werden, ist ein weiterer Beleg für meine alte These, dass die Deutschen alles, was sie früher einmal aus der Katastrophe der NS-Zeit gelernt hatten, wieder vergessen haben.
Früher hörte man oft und zu recht: “Wehret den Anfängen” – heute dagegen heißt es, auch wenn Analogien noch so offensichtlich sind: “Das kann man aber nicht vergleichen!” Außer natürlich, man kann die genannte Devise für den “Kampf gegen Rechts” benutzen. Ob Verdi je dagegen protestiert hat, wenn Corona-Maßnahmenbefürworter Andersdenkende ohne Grund als Nazis verleumdet haben? Dumme Frage, ich weiß…
19.8.2022, P.S.

Es geht nicht nur um die Eingriffe in den Körper
durch die Corona Spikungen, es geht um alle Arten von Zwangsmedizin/Zwangseingriffen. Das Bundesverfassungsgericht von Merkels Gnaden hat jetzt sogar die Impfpflicht für Masern in Kitas und Schulen gebilligt. Am 19. August 1947 verkündeten Richter des amerikanischen Militärtribunals in Nürnberg ihr Urteil gegen medizinische Zwangsexperimente an Menschen. Es lautete „Nie wieder Zwangsmedizin!“ Aber 75 Jahre sind eine Lange Zeit, da interessiert das diese heutigen Kurpfuscher nicht mehr.
19.8.2022, C.G.

Das Recht eines Menschen auf seinen eigenen Körper ist unbedingt und absolut.
Klasse Artikel! Danke! Leider meinen sogar viele Impfpflichtgegner, es sei die Datenlage (Wirksamkeit, Nebenwirkungen usw. usf.), auf deren Basis wir pro oder contra Impfpflicht entscheiden sollen. Das ist vollkommen fasch.
Das Recht eines Menschen auf seinen eigenen Körper ist unbedingt und absolut und von den medizinischen Daten vollkommen unabhängig. Jede Verletzung dieses Rechts, ob als direkte Impfpflicht oder indirekten Druck, ist ein Verbrechen gegen die Menschheit, Punkt. Jeder Impfarzt ist ein potentieller Mörder.
19.8.2022, B.K.
Ende Kommentare

 

Arzneimittel = Medikamente (an Kranke) sowie Impfstoffe (an Gesunde)
Das Kleingedruckte zu den Impfstoffen: »bedingt zugelassen«, »erstmals im Feld angewendet« und »müssen noch mal impfen«
Anatomie einer Entmündigung / Chronik eines Systemversagens

Gabriele Overwiening (Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA) hatte hier bewusst von »Arzneimitteln« gesprochen und damit den Unterschied zwischen Impfstoffen und Medikamenten, die beide zu den Arzneimitteln gehören, verwischt. Ein Medikament verabreicht man nämlich einem Kranken, weshalb hier Nebenwirkungen, auch schwere tolerabel sind, um die vorhandene Krankheit zu bekämpfen.
Ein Impfstoff hingegen wird einem gesunden Menschen gespritzt, der lediglich möglicherweise in der Zukunft an der Krankheit erkranken könnte, gegen die der Impfstoff eine Immunabwehr aufbauen soll. Die Betonung liegt hier auf: erkranken könnte, also weder erkranken muss noch erkranken wird. Und eben deshalb unterliegen Impfstoff-Entwicklung, -Prüfung und -Zulassung sowie ihre Verabreichung deutlich strengeren Kriterien als die von Medikamenten. Diesen auch ethisch gewichtigen Unterschied hatte die studierte Pharmazeutikerin geschickt eingeebnet, indem sie von »Arzneimitteln« gesprochen hatte, was die neuen Corona-Impfstoffe indirekt auf eine Höhe mit Medikamenten stellte.

Corona-Impflinge wie zukünftige Infizierte betrachtet
Ähnliches lässt sich auch zunehmend bei Journalisten beobachten, die über die Corona-Vakzine berichten, als seien die Corona-Impflinge zukünftige Infizierte und damit – ganz oder teilweise – auch zukünftige Erkrankte, die die Impfung quasi als »Medikament« in einem Szenario der Prophylaxe verabreicht bekämen. Dabei wird völlig ausgeblendet, dass ein großer Prozentsatz der vom RKI als »infiziert« registrierten Personen keine Symptome hat, weshalb man sie eigentlich nicht als Erkrankte in dem Sinne werten kann, dass man ihnen – hätten wir eins – jetzt oder in Zukunft überhaupt ein Medikament verabreichen würde.
… Alles vom 1.5.2021 bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/das-kleingedruckte-zu-den-impfstoffen-bedingt-zugelassen-erstmals-im-feld-angewendet-und-muessen-noch-mal-impfen/

 

Tierversuche – zum Wohle der Menschen?
Zum Leserbrief „Nicht zum Wohle der Menschen“, BZ vom 5. Oktober, meint ein Leser: Es ist immer wieder überraschend, mit welcher Selbstgewissheit Leute sich zu Tierversuchen äußern (natürlich negativ), die unbeschwert von jeder Sachkenntnis sind und sich nur an ihrer glaubensmäßigen Überzeugung orientieren. So tut es Maria Joannou, wenn sie schreibt: „Tatsächlich haben Tierversuche meist keinerlei praktischen Bezug“. Auf welche Tatsachen stützt sie sich? Was sie anführt, sind Effekte der Dosierung – und dabei Einzelbeispiele aus einer immensen Fülle von Fragestellungen. Dass die Zahl der Tierversuche abgenommen hat, ist eine Folge der Forschungsergebnisse, die bestimmte Fragestellungen unter anderem in Zellkulturen, Gewebeschnitten oder perfundierten Organen zu untersuchen gestatten. Die Industrie ist auch aus eigennützigen Motiven daran interessiert, denn Tierversuche sind außerordentlich teuer. Es ist völliger Unsinn, für Tierversuche „einflussreiche Interessengruppen“ verantwortlich zu machen. Der Schreiberin ist offenbar auch nicht bekannt, dass die Ergebnisse von Tierversuchen in der Medikamentenentwicklung äußerst zurückhaltend publiziert werden. Sie finden in der Regel nur Eingang in die Dokumentationen, die die Zulassungsbehörden für die Beurteilung neuer Medikamente verlangen. Frau Joannou wirft auch universitäre Grundlagenforschung mit der Medikamentenentwicklung in einen Topf. Die erstere wird mit öffentlichen Mitteln (DFG) gefördert, und die gesamte Medizin profitiert von ihr, natürlich auch die industrielle Pharmaentwicklung, die neue Targets (Zielstrukturen für Medikamentenwirkung) geliefert bekommt. Die Ideologie-getriebene Argumentation entlarvt sich auch in den zitierten Zahlen: Der gesamte DFG-Etat (für alle Fachbereiche) für 2013 wird mit knapp 2,7 Milliarden Euro beziffert und mit vier Millionen Euro Fördergeldern für tierversuchsfreie Forschung verglichen. Dabei kostet die Entwicklung eines neuen Medikaments heute etwa eine Milliarde Euro, wovon nur ein sehr kleiner Teil in Tierversuche fließt. Als völlige Ignorantin entlarvt sich die Schreiberin, wenn sie die Erkenntnisse aus Tierversuchen pauschal als wertlos und irreführend diskreditiert. Sie hat offenbar nicht die leiseste Vorstellung von der Zahl und der Komplexität der Regelkreise im höheren Organismus, sowohl der organbezogenen und humoralen als auch der intrazellulären. Ich glaube nicht, dass meine Argumentation die Schreiberin überzeugen wird. Diese sehr kurze Entgegnung wurde geschrieben, um bei weniger ideologisch festgelegten Lesern keine falschen Vorstellungen zu bekräftigen.
26.10.2016, Prof. Dr. Hans-Dietrich Heilmann, Freiburg
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„Nicht zum Wohle der Menschen“ vom 5.10.2016:
https://www.badische-zeitung.de/leserbriefe-freiburg/nicht-zum-wohle-der-menschen–128229865.html

 

Gemeinsam klug entscheiden – Ärzte-Initiative startet Ratgeber-Seite

Wer bei einer Suchmaschine im Internet das Stichwort „Gesundheit“ eingibt, findet hunderttausende Treffer. In diesem Auskunftsdschungel will die Initiative „Gemeinsam klug entscheiden“ nun Orientierung geben. Sie richtet sich an Ärzte wie Patienten gleichermaßen.
https://www.awmf.org/medizin-versorgung/gemeinsam-klug-entscheiden.html
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Nur so viel wie nötig
Ärzte in Deutschland verschreiben ihren Patienten immer wieder unnötige medizinische Leistungen. In anderen Fällen aber werden wirksame Behandlungen vorenthalten. Die Ärzte-Initiative „Gemeinsam Klug Entscheiden“ will beides ändern. …. Alle vom 25.5.2015 lesen auf
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/professor-ina-kopp-ueber-aerzte-initiative-gemeinsam-klug-entscheiden-13596252.html

AWMF
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) ist ein Netzwerk von 171 wissenschaftlich arbeitenden Fachgesellschaften in Deutschland. Professor Ina Kopp (47) leitet das Institut für Medizinisches Wissensmanagement der AWMF. Nach Medizinstudium und Promotion arbeitete Ina Kopp an der Uniklinik Marburg. Im Jahr 2004 habilitierte sie sich mit einer Arbeit über die systematische Entwicklung und Implementierung von Leitlinien in Deutschland. Aktuell ist Kopp auch die ehrenamtliche Vorsitzende des Internationalen Leitlinien-Netzwerks.
www.awmf.org 

 

Ist Homöopathie Unsinn?
Homöopathie ist ein Reizthema: Manche schwören drauf, andere lachen darüber. Wissenschaftsjournalist Christian Weymayr ist ein Kritiker. Ein Interview über Forschung, Globuli und Wunder.
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BZ: Herr Dr. Weymayr, ob ich eine Reliquie berühre oder homöopathische Globuli schlucke, die Heilchancen sind prinzipiell die gleichen, sagen Sie. Warum?
Weymayr: Weil in beiden Fällen nicht einmal theoretisch eine Wirksamkeit möglich ist. Ob Verdauung, Muskelbewegung oder das Denken – alle wichtigen Vorgänge im Körper sind biochemische Prozesse, bei dem ein Stoff den anderen beeinflusst. Wenn ich ein Mittel aber – wie bei einer d23- oder c12-Potenzierung – soweit verdünne, dass gar keine Moleküle der eigentlichen Wirksubstanz mehr in ihm enthalten sind, ist eine solche materielle Interaktion gar nicht mehr möglich. Genau wie bei einer Heilmethode, die nur auf übersinnliche Kräfte vertraut. ….
Alles vom 4.11.2014 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/ist-homoeopathie-unsinn-weil-wissenschaftlicher-beleg-fehlt
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Die Homöopathie scheitert
Gottglaube = Privatglaube = Religion
Homöopathie = Pseudowissenschaft = Unsinn ohne Beleg.

Glaube und Wissenschaft sind zu trennen. Homöopathie erhebt aber den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit und agiert auf der selben Stufe wie Kreationismus. Erkenntnisgewinn in der Wissenschaft funktioniert in mehreren Schritten, grob auf zwei Wegen:
Weg 1: Beobachtung -> Studie -> Theorie -> peer review (gegenseitige Prüfung durch unabhängige Wissenschaftler) -> gesichertes Wissen -> Naturgesetz.
Weg 2: mathematisch/theoretische Betrachtung -> Bestätigung durch ein Experiment -> Theorie -> peer review -> gesichertes Wissen -> Naturgesetz.

Die Homöopathie scheitert auf beiden Wegen schon ganz früh:
– am ersten Weg bereits an Punkt 2, der Studie. Eine Einzelbeobachtung konnte in einer korrekt aufgesetzten und korrekt ausgewerteten Studie (bei der Medizin gilt wegen des Placebo und Nocebo-Effektes die doppelt verblindete randomisierte Studie) noch niemals signifikant verifiziert werden
– am zweiten Weg scheitert sie bereits an Punkt 1: Kein Wirkstoff überlebt eine „Hochpotenzierung“ aufgrund der Avogadro-Konstante, nach der ein Mol eines Stoffes 10 hoch 23 Moleküle enthält. Nach C12 (12 x 1:100-Verdünnungen nacheinander) bzw. D23 (23 x 1:10) ist Schluss! Der pseudowissenschaftliche Ansatz über ein „Wassergedächtnis“, der einem Informatiker wie mir die Fußnägel aufrollen lässt, scheitert mit Pauken und Trompeten am zweiten Hauptsatz der Thermodynamik, einem bewiesenen Naturgesetz.
Und, ganz wichtig, ein Grundsatz der Logik: Korrelation ist nicht Kausalität, wichtig für das Aufsetzen von Studien und wegen des oft ins Feld geführten Pseudoargumentes über eine Einzelbeobachtung der natürlichen Selbstheilung einer Viruskrankheit „mir hat es doch ‚geholfen'“: https://buggisch.wordpress.com/2014/08/07/korrelation-und-kausalitaet/
4.11.2014, Johannes Güntert

 

Giovanni Maio, Universität Freiburg, zum Symposium „Die Kunst des Hoffens“:
Hoffnung vermitteln ist ja keine Technik, sondern eine Grundhaltung. Begründete Hoffnung geben ist eine urärztliche Aufgabe. Der Arzt ist der erste Ansprechpartner für den Patienten. Er ist derjenige, der ihn durch seinen Befund in die Krise stürzt, und er sollte da sein, zuhören, verstehen, darauf achten, wie der Patient umgeht mit der Diagnose, und bereit sein, die Sinnziele des Menschen neu in den Blick zu nehmen. Ein Arzt, der erkennt, in welcher Welt sein Patient jetzt lebt, welche Perspektive durch die Diagnose zerbrochen ist, dem fällt es viel leichter, gemeinsam mit dem Patienten neue Horizonte auszumachen und ihn dabei zu unterstützen, sein Leben neu zu gestalten, um mit seiner Krankheit zu leben. ….
Alles vom 23.5.2014 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburg/zeigen-dass-es-sich-zu-leben-lohnt–85236619.html

Die Kunst des Hoffens: Kranksein zwischen Verlust und Neuorientierung.
3. Freiburger Symposium zu Fragen des Menschseins in der Medizin, Freitag, 23. Mai, 13 bis 18 Uhr, Audimax im Kollegiengebäude II der Universität Freiburg, Platz der Alten Synagoge, Eröffnungsvortrag von Karl Kardinal Lehmann um 13.15 Uhr; Samstag, 24. Mai, 9 bis 18 Uhr, Aula im Kollegiengebäude I der Universität Freiburg, Platz der Universität 3. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Das Programm steht im Internet unter https://www.menschsein-medizin.de.

 

Packungsgrößen von Arzneimitteln zu groß

Unter Altarzneimittel versteht man Medikamente, für die der Patient keine Verwendung mehr hat, weil zum Beispiel die Therapie beendet oder die Medikation gewechselt wurde, und die deshalb weggeworfen oder in Apotheken zurückgebracht werden. Studien zeigen erstaunliche Füllgrade:
19 % aller Altarzneimittel sind beim Entsorgen noch zu 100 Prozent gefüllt.
Der mittlere Füllgrad liegt bei rund 60 %, also fast zwei Drittel der Medikamente werden gar nicht genutzt.

Beispiel – eine einfache Bindehautentzündung des Auges
Eine solche Augenentzündung ist nach Aussage des Augenarztes in der Regel nach 3-5 Tagen abgeklungen. Es gibt aber keine Packungsgröße, die auf diesen „Normalfall“ abgestimmt ist. Wählt mandie Augensalbe „Posiformin 2%“  und N1 als kleinste Packungsgröße, dann ist nach dieser Zeit jedoch ist höchstens 1/10 des Tubeninhaltes von 5 g verbraucht, also 90% der Salbe wird zwangsläufig weggeworfen, da die Packungsgröße nicht stimmt.
Fazit:
90% des Arzneimittels (4.5 g des Wirkstoffes Bibrocathol) landet im Müll
90% des Kaufpreises bzw. ca 9 Euro sind verschwendet bzw. der Pharmaindustrie zwangsweise transferiert.

Augensalbe Posiformin 2%, 5g, Kleinste Packungsgröße N1,  PZN-03515911, www.ursapharm.de, 9.95 Euro

– Anwendung: „3 mal täglich einen Salbenstrang von ca 0.5 cm in den Bindesack des erkrankten Auges einbringen“.
– Haltbarkeit: „Posiformin ist nach Anbruch vier Wochen verwendbar“.
Verfallsdatum auf dem am 23.12.2013 gekauften Arzneimittel: 30.9.3016

Packungsgrößen
Das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information DIMDI legt abgestimmt mit dem Bundesministerium für Gesundheiz BMD die Packungsgrößen von Arzneimitteln fest. Diese sogenannten Messzahlen müssen sich bei neuen Medikamenten seit Juli 2013 an ihrer Reichdauer orientieren, in der Regel:
N1: 10 Tage (+/- 20 Prozent)
N2: 30 Tage (+/- 10 Prozent)
N3: 100 Tage (- 5 Prozent)
N4: Klinikpackungen
www.dimdi.de ,

 

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