Buergerverein Neuhaeuser – Einspruch gegen Bebauungsplan

Bebauungsplan der Stadt Freiburg Neuhäuser Straße (Plan-Nr. 3-82; Kappel)
Sehr geehrter Herr Salomon, zu o.g. Bebauungsplan habe ich heute beim Stadtplanungsamt folgende Einwände erhoben, die Sie aus übergeordneten politischen Erwägungen bitte einmal zur Kenntnis nehmen sollten: 
I. Einspruch wegen nicht neutralem «Gutachter»  
Keinem Käufer einer Immobilie kann zugemutet werden, dass er bei der wichtigsten und größten Investition seines Lebens auf Gedeih und Verderb dem (Pseudo-)«Gutachten» eines wirtschaftlich Abhängigen seines Verkäufers vertrauen muß. Da dies aber in der jetzigen Konstellation der Fall ist und dies den Beteiligten – auch allen Behörden –  bereits vorher bekannt war, machen sich alle Beteiligten an einem solchen Vorgang unweigerlich bei jedem einzelnen Schadensfall regresspflichtig. Bislang liegen zum Gesamtprojekt nämlich nur «Gutachten» von Tochtergesellschaften des Projektträgers Eisele vor (die HPC wurde laut Homepage von Eisele übernommen). Sämtliche Schriftsätze von HPC-Mitarbeitern sind insofern parteiisch und – mitsamt dem vorliegenden Bebauungsplan – völlig irrelevant. Eiseles HPC, deren «Gutachter» nebst deren «Gutachten» haben wegen Befangenheit im gesamten Prozess nichts zu suchen. Und eines verbietet sich von selbst: dass die Stadt keinen eigenen Gutachter einsetzt. Es kann nicht sein, dass ein städtisch beauftragter Gutachter lediglich das «Gutachten» eines in wirtschaftlicher Einheit mit dem Bauträger Stehenden prüft. Der Bürger, der seit  «Stuttgart 21»  den vieltausendfachen Polit-Chor «Transparenz, Trans-parenz» gehört hat, kann sich nur wundern …

II. Einspruch wegen kindergefährdender Verkehrs-Erschließung
Die Neuhäuser Strasse ist schon im Ist-Zustand mit dem täglichen Verkehr überfordert; der Schulbus beispielsweise zwingt entgegenkommende Radfahrer (Kinder!) unweiger-lich in Hauseinfahrten respektive in den Graben. Darüberhinaus ist zu konstatieren, dass die ohnehin schon prekäre Situation durch die geplanten 80-150 Wohneinheiten mangels akzeptablen ÖPNV (die einzig halbwegs gescheite Bushaltestelle Königsberger Strasse ist 1,5 km entfernt) unweigerlich ca.150-300 zusätzliche PKW’s  –  mit (mindestens) doppelt so vielen täglichen Fahrten nach sich ziehen. Auch aufgrund der dicht unter der – fast vollständig auf Kirchzartener Gemarkung liegenden –  Asphaltdecke angebrachten Versorgungsleitungen ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung absolut indiskutabel (nicht umsonst gilt hier eine amtl.  Beschrän-kung auf 3,5 to !). Infolgedessen erscheint als einzig sinnvolle Möglichkeit für den Anschluss des geplanten Baugebietes, sowohl Zu- als auch Abfahrten ausschließlich über eine neue Trasse via Ziegelmattenstrasse zu leiten – und die offene Straßenseite Neuhäuser mit Doppelhaushälften (wie gegenüber) zu bebauen. Damit wäre auch ge-währleistet, dass die geplanten zigtausend LKW-Fahrten nicht das Leben der Kinder(!) gefährden, die tagtäglich die Neuhäuser Strasse zum Spielen aufsuchen. Wesentlich ist auch das öffentliche Statement des Umweltschutzamtes, demzufolge ohne Bebauung keine Umlagerung auf die neue Giftmülldeponie erforderlich sei. Da es bei der Bebauung samt Sanierung also ausschließlich um die Profite gewisser Frei- und Rottenburger geht, sind auch sämtliche mit dieser Maßnahme entstehenden Kosten aus-schließlich von diesen Zeitgenossen zu tragen.

III. Einspruch wegen mangelnder Standsicherheit der Berghalden
Hier sei zunächst festgehalten, dass schon heute ein Gewitter mit Platzregen ausreicht, um am Fuße der Ziegelmattenstraße/Einfahrt Neuhäuserstraße einen See entstehen zu lassen. Desweiteren sei darauf verwiesen, dass bei Elementarereignissen schon (Gift-müll-) Schlammlawinen sämtliche Grundstücke bis zur Brugga hinunter mit mind. 30 cm Höhe bedeckt haben (1983). Die geplante brutale Abholzung des Bannwaldes dürfte bei derartigen Elementarereignissen künftig noch drastischere Folgen zeigen. «Die Langzeitbeständigkeit dieser Maßnahme ist derzeit nicht vorhersehbar» heisst es im 2005/6 erstellten GEOsens-Gutachten für die Stadt. Wohl wahr: immer wieder er-schüttern Erdbeben den Breisgau. Der Landeserdbebendienst des Landes listet beispiels-weise für den Zeitraum 17.7.-2.8.2012 neun Erdbeben alleine zwischen Basel und Her-bolzheim auf. Auch das starke Erdbeben von 2004 (Kandel, Stärke 5,4) ist im Dreisam-tal unvergessen. Der «Gutachter» schreibt, die Berechnung der Standsicherheit der Berghalde über dem geplanten Baugebiet beruhe darauf, dass der Hangfuss nicht beeinträchtigt wird; sollte der Hangfuss nicht unberührt bleiben, müsste neu gerechnet werden! Da nun aber am Hangfuß doppelt so tief (ca. 6,9m statt 3-4m) gegraben werden soll und zusätzlich 5m-tiefe Vertikaldrainagen eingebracht werden sollen, wird der Hangfuß nicht nur «beein-trächtigt», sondern massiv geschädigt, zumal über die gesamte Areal-Länge hinweg auf 30m Tiefe der Baumbestand abgeholzt wird. Durch die gravierende Topographieveränderung wird der gewachsene Halt des fragilen Erdreichs erheblich geschwächt. Als reine Vorsichtsmaßnahme und zum Schutz der Anlieger muss hier zwingend neu begutachtet und gerechnet werden – unter Berück-sichtigung der Hangfuß-Eingriffe, des Wegfalls der haltgebenden Bäume, der Erd-bebengefahr und des instabilen, sandigen Untergrundes. Und vor allem: ohne Berück-sichtigung wirtschaftlicher Klientel-Interessen!

IV. Einspruch wegen mangelnder Expertise zum Deponiebetrieb
Völlig offen ist bislang das Problem der Standsicherheit der Berghalden bei und nach Installation der neuen Giftmülldeponie. Eine nach dem Stand der Technik ausgeführte Errichtung einer neuen – und um nichts anderes handelt es sich – «Deponie gefährlicher Abfälle» (zwingend vorgeschrieben nach neuestem EU-Recht – Richtlinie 2008/98/EG; in Deutschland: Kreislaufwirtschaftsgesetz/ KrWG vom 24. Februar 2012; siehe dort § 3, Abs. 27. + 28.KrWG) verlangt die permanente Trockenheit des einzubringenden Ge-fahrengutes, d.h. Vermeidung von zusätzlicher Feuchtigkeit. Bei der hier üblichen Intensität der Regenfälle ist dies in keinster Weise gewährleistet – schon gar nicht über die geplante monatelange Giftschleuderei per offener Zwischenlagerung(!) auf der Talhalde (Umschlagplatz) und anschließendem, vieltausendfachen LKW-Transport auf den Berg. In § 43 («Anforderungen an Deponien») des hier anzuwendenden Kreislaufwirtschafts-gesetzes sowie § 44 («Kosten der Ablagerung von gefährlichen Abfällen») wird aus-drücklich die Expertise der Deponiebetreiber als auch die Sicherungsleistung (für 30 Jahre!) gefordert. Laut Homepage der Stadt Freiburg ist die Bauträgerin Treubau AG Eigentümerin der auszukoffernden Talhalde. Eigentümerin der Berghalden mit der neu geplanten Giftmülldeponie sind dagegen die Bannholz Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG’s. Von einer alle Halden umfassenden Betriebsstätte kann also keine Rede sein. Dem Handelsregister ist zu entnehmen, dass die verschiedenen Beteiligten ihrem Geschäftszweck nach weder bisher als dauerhafte Betreiber von Anlagen zur Ver-wahrung von gefährlichen Abfällen aufgetreten, noch dass sie jemals in der Zukunft dafür geeignet sind. Neben dem Geschäftszweck spricht auch das Stammkapital Bände!

V. Einspruch wegen Naturschutz-Mißachtung
Obwohl es – auch in Kappel – hinreichend (und schon im FNP 2020 aufgelistete) Wiesenflächen gibt, wollen Freiburger Bauauschuß und Rathaus die Vernichtung eines riesigen Naturraums von ca. 50.000qm für ein nicht mal halb so großes Baugebiet. Die Zerstörung beachtlicher Waldflächen inmitten eines rundherum angrenzenden FFH-2000-Gebietes (gibt es dazu eigentlich schon die erforderliche Genehmigung der EU-Kommission?) ist ausschließlich dem Bebauungsplan zuzuschreiben. Warum werden auf der Berghalde (auch daneben, auf völlig unbelastetem Gebiet, und obwohl auch dort geschützte Arten leben) hochwertiger alter Waldbestand auf einer Fläche von tausenden von Quatratmetern für das Giftmülllagergebiet abgeholzt? Will Freiburg diesen Kahlschlag wirklich? Wenn ja und selbst wenn die Stadt Freiburg künf-tig als «Giftmüll-City» reüssieren will: Gegen diesen sinnlosen  Kahlschlag an der Natur wegen eines im Wintervierteljahr durchwegs schattigen und daher suboptimalen Wohnquartiers erhebe ich Einspruch! Die Ausgleichsmaßnahmen für die durch die Bebauung in Neuhäuser einhergehende Zerstörung einer intakten Naturlandschaft sollen im zehn Kilometer entfernten Buchen-bach vorgenommen werden. Gegen diesen Irrsinn ist der Einspruch geradezu Pflicht. Gibt es dort noch nicht genug Bäume? Stattdessen sind die Ausgleichsmaßnahmen vor Ort in Neuhäuser einzuplanen. Auch die geplante Umlagerung des «Teiches» von der Talhalde auf den Berg sollte aus Gründen des Erhaltes der dort siedelnden seltenen Tierarten unterbleiben; stattdessen ist ein entsprechender Teich im Bau-Planungsgebiet einzurichten.

VI. Einspruch wegen Schwermetall- und LHKW-Belastung
Bis zum Ende des letzten Jahrhunderts hieß es seitens der Kappler Ortsbehörde, dass in der Talhalde nicht gebaut wird, weil die ehemaligen Beschäftigten dies immer strikt ab-gelehnt hätten. Daran würde man sich halten. Nachdem nun keine Beschäftigten des 1954 stillgelegten Betriebes mehr gefragt werden können, hat sich das Bild gewandelt – aus kommerziellen Interessen! Dem GEOsens-Gutachten zufolge fließt bereits heute kontaminiertes Hangwasser inner-halb des Berges in die Talhalde. Dass jetzt geplant ist, das Oberflächenwasser vom Berg mittels neu anzulegender Gräben durch Schwermetall-Altlastflächen zu leiten und damit sauberes Oberflächenwasser (!) zu kontaminieren, ist mehr als unverständlich. Die – auf Freiburger Gemarkung geplante – zusätzliche Vergiftung der Brugga (und damit der Dreisam, in der im Sommerhalbjahr zahlreiche Kinder spielen) ist inakzep-tabel, das der Profitgier geschuldete Drehen an der Grenzwertschraube mehr als un-moralisch. Weiters stehen angesichts der bereits oben geschilderten regelmäßigen Über-flutungen der Neuhäuser Straße auf Höhe Ziegelmattenstrasse künftig zusätzliche Über-flutungen im Osten von Neuhäuser zu befürchten. Gleichzeitig fehlen dem geplanten Neubaugebiet natürliche Wasserflächen. Daher ist diese Maßnahme abzulehnen. Die auf der Ausgleichsfläche (Gemarkung Kirchzarten!) geplanten Teiche werden von Wassergräben gespeist, die durch die schwerstbelasteten Flächen der Berghalden (B/C) neu gegraben werden. Für die Baumassnahme wird ein weitgehend naturbelassenes Re-fugium vernichtet und neu mit Schwermetallen belastet – insbesondere auch das Teichwasser. Dagegen ist Einspruch zu erheben! Aus der Planung geht nicht hervor, wie sichergestellt wird, dass die hochgradig be-lasteten Quellwässer (Q2 und Q9) weder in das Grundwasser noch in das Neubaugebiet fließen. Die erforderlichen Vertikaldrainagen müssten gemäß Gutachten 11m tief sein. Die weitere Aussage, dass aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur 5m tiefe Gruben zumutbar seien, ist inakzeptabel. Der Gesundheit der Anwohner ist ein höherer Wert beizumessen als der Profitgier der Developer! Grundsätzlich könnten (die in der Talfläche nachgewiesenen) LHKW’s bei Konzen-trierung zu Explosionen führen. Nirgends wurde bislang begutachtet, ob es bei der Neubebauung/den Erdbewegungen zu solchen Konzentrationen kommen kann. Statt-dessen wird lt. Bebauungsplan ausgerechnet dort, wo die höchsten Vorkommen ver-mutet werden, ein Kinderspielplatz (!) eingeplant. Dies ist abzulehnen.

VII. Einspruch wegen massiver (negativer) Ortsbildveränderung
Die Stadt ist gemäß BauGB §1, 5. verpflichtet, sowohl die städtebauliche Gestalt als auch das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten. Das Ortsbild von Neu-häuser ist geprägt von zweistöckigen Wohnhäusern (plus ausgebauter DG-Wohnung) mit Satteldach. Die geplante massive Nachverdichtung mit Riegelbebauung in Freiburg-typischer viergeschossiger (inkl. Attika-DG) Container-Wohnsilo-Bauweise zerstört den Charakter dieses Wohngebietes und verändert das seitherige Ortsbild massiv. Die jetzt überraschend auf 150 WE geänderte Planung ist daher wieder auf insgesamt 80 Wohn-einheiten zu reduzieren, so wie bereits 2011 vom Gemeinderat Freiburg beschlossen. Die Gebäude-Silhouetten sind dem gewachsenen Ortsbild von Neuhäuser anzupassen (Satteldach!). Die bislang aus unerfindlichen Gründen unterbliebene Visualisierung des Projektes ist kurzfristig nachzuholen. Dafür ist von unterschiedlichen Punkten auszugehen; beispiels-weise Ende des Dreisamtal-Wanderweges beim Spielplatz in Zarten, Pfeiferberg, Giers-berg-Kapelle, etc. Unterblieben ist auch die Höhenfestlegung innerhalb des Bauge-bietes; u.a. wegen der nicht erfolgten Angaben hinsichtlich Ausgrabungstiefe der Altlasten und Höhe der Wiederauffüllung. Dies ist nachzuholen; Bezugspunkt: Neu-häuser Strassenniveau. Lt. Umwelterheblichkeitsprüfung vom 3.6.2008 ist für den Bebauungsplan eine Um-weltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Als Grundlage hierfür wurde folgender Untersuchungsbedarf festgestellt: a) Verkehrsgutachten, b) Lärmgutachten, c) Luftschadstoffuntersuchung. Keines dieser Gutachten wurde bis dato erstellt bzw. veröffentlicht. Die Frist für die Erhebung der Einwände ist somit bis zur Vorlage der Gutachten – nebst angemessener Nachlaufzeit – zu prolongieren. Es sei daran erinnert, dass Kirchzarten-Neuhäuser ein «Reines Wohngebiet» ist. Zu einem geschlossenen Ortsbild gehört auch eine einheitliche Lärmgrenze; gegen die Einstufung des Neubaugebietes in «Allgemeines Wohngebiet» wird Einspruch erhoben. Aufgrund der Tatsache, dass keinerlei Versorgungs- oder Infrastruktureinrichtungen im Neubaugebiet geplant sind (nicht mal ein Kindergarten), gibt es keinen Grund für eine Schlechterstellung dieses Gebietes – und damit auch der (Kirchzartener) Nachbarschaft!

Fazit
Losgelöst von den Einwänden zum Bebauungsplan gibt es erhebliche Einwände gegen das geplante Verfahren, den Giftmüll («gefährlicher Abfall») auf den Hang zu bringen. Die Arbeiter müssen nicht umsonst Atemschutzgeräte tragen, denn inhalativ aufge-nommene cadmiumhaltige Feinstäube sind bekanntlich hochgradig karzinogen. Deshalb ist einzig und allein ein nach dem Stand der Technik (und aktueller Gesetzeslage; EU-Recht/KrWG, s.o.) durchgeführtes, feinstaubfreies on-Site-Verfahren akzeptabel. Das GEOsens-Gutachten von 2005/6 für die Stadt Freiburg hat eine solche Auskofferung der Talhalde A mit Kosten von 7,2 Mio. € beziffert. Das entspricht umgerechnet lediglich cirka € 300,–/qm. Es bleibt unverständlich, warum die Stadt Freiburg dies nicht in ver-antwortungsvoller Eigenregie hat durchführen lassen, um hernach das Areal als Bauland freihändig an Bauträgergemeinschaften zu veräußern! Waren Sie schon mal in Neuhäuser? Sind Sie schon einmal die sandigen Steilhänge auf den Berghalden hochgeklettert? Glauben Sie im Ernst, dass sich neu anzusiedelnde Wohneigentümer mit 100.000 to. Giftmüll im Nacken dort jemals sicher fühlen könn-ten? Würden Sie das tun? Würden Sie das Ihrer Familie, Ihren Kinder zumuten? Nach dem jetzigen Stand der Dinge sieht es ganz danach aus, als ob das Rathaus hier sehenden Auges in ein «Freiburg 21» läuft. Nach dem Stuttgarter Debakel war soviel Blauäugigkeit nicht zu erwarten. Aber Sie haben sich ja schon einmal damit gebrüstet, dass man in Freiburg immer erst zwei Jahre später als der Rest der Republik realisiert, was die Stunde geschlagen hat. Offensichtlich gilt das auch für Ihr eigenes Revier. Salomonische Lösungen jedenfalls sehen wahrlich anders aus… meint jedenfalls und grüßt Sie nachbarschaftlich

21.8.2012, Franz-Jürgen Römmeler, 2. Vorsitzender des Bürgervereins Neuhäuser
www.buergerverein-neuhaeuser.de

Dieser Beitrag wurde unter Bürgerinitiativen, Dreisamtal, Freiburg, Umwelt abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.