Billigkleidung – EU-Textilsiegel

Gegen Billigimporte von Kleidung: Einen fairen EU-Textilsiegel einführen mit fünf Kennzeichen: (1) Herstellung von Kleidung in Ländern der EU (Import nur von in der EU nicht verfügbaren Rohstoffen, wie Baumwolle). (2) Transparenz (Produktinfo zu allen Stufen der gesamten Herstellungskette). (3) Definierte Normen (Mindestlohn, Arbeitsrechte,  …). (4) Zulassung und Kontrolle durch einen Textil-TÜV. (5) Strafenkatalog (einklagbar beim EU-Gerichtshof).

(1) Der Import einer Jeans zu 9.99 Euro aus einem Billiglohnland bedeutet immer, dass in diesem Land Menschenrechte bzw. ethische Normen, verletzt werden. Werden die Arbeitsbedingungen in Land A (z.B. Bangladesh) verbessert, dann „zieht die Karawane weiter“ in Land B (z.B. Nyanmar). Deshalb alle Stufen der Textilprodukton innerhalb der EU.
(2) Über das Etikett kann der Kunde alles online erfahren.
(3) Guter Lohn für gute Arbeit. Fairer Handel-Gütesiegel. Mindeststandards. Ethikkommission.
(4) Giftige Produkte dürfen in der EU nicht verlauft werden. Dies muß auch für „sozial giftige“ Produkte gelten. Ein Kfz muß vom TÜV zugelassen werden. Entsprechend muß auch ein Kleidungsstück eine Zulassungsstelle passieren.
(5) Wer Hehlerware weiterverkauft, macht sich strafbar. Entsprechendes muß auch für Textilien gelten, deren Preis durch Kinderarbeit und Lohnsklaverei gedrückt.

 

Der Preis regelt wenig
„Es ist längst bewiesen, dass es nichts für die Menschen in den armen Ländern bringt, wenn wir teure Kleidung kaufen. Das erhöht nur den Profit der Zwischenhändler und Supermärkte. Die kleine Näherin im Ausbeutungsland hat nichts davon.“
https://daserste.ndr.de/guentherjauch/rueckblick/bangladesch133.html

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