Bettensteuer und Vergnuegen

Was tun, wenn die Bettensteuer gekippt wird? Sollte tatsächlich der Ernstfall eintreten und Freiburg muss künftig auf diese lukrative Einnahme verzichten, ist guter Rat teuer. Aber genau dieser wäre dann gefragt und so habe ich mir als besorgte Freiburgerin Gedanken über einen adäquaten Ausgleich gemacht. Beispielsweise könnte statt einer Bettensteuer eine Doppelzimmer- oder Vergnügungssteuer erhoben werden. Diese sollte je nach Form des zu erwartenden Vergnügens der Gäste bemessen werden. Es ist klar, dass Personen, die gemeinsam mit der eigenen Mutter oder Schwiegermutter übernachten keine Steuer bezahlen müssen, genauso wenig wie Pauschalreisende, die ungefragt ein Doppelbett mit einer fremden Person teilen müssen. Ohne Wenn und Aber zu besteuern wären unverheiratete Paare, und steuerlich noch höher liegen müssten Paare, bei denen nur eine Person verheiratet ist . Ganz oben in der Steuerpyramide aber sollten Paare angesiedelt werden, bei denen beide verheiratet sind nur nicht miteinander. Auch Jungverheiratete sollten durchaus einen Obolus entrichten.
Schwachpunkt bei den Erhebungen wären lang verheiratete Paare, hier lässt sich das Vergnügen nur schwer nachweisen. Deshalb sollte die Steuerbehörde, ähnlich wie bei der Bettensteuer, auf die Ehrlichkeit der Betroffenen hoffen. Zur Vereinfachung empfiehlt sich ein Steuerkässle, das von Hotelgästen mit nur schwer nachprüfbarem Bettvergnügen bei der Abreise bestückt werden soll. Allerdings sollte darauf hingewiesen werden, dass im Falle eines nächtlichen Desasters oder gähnender Langeweile auch keine Rückerstattung möglich ist.
Als Freiburgerin mit festem Wohnsitz bin ich übrigens froh, dass ich nicht in der Breisgaumetropole übernachten muss und unsere Freunde, die von auswärts kommen, bringe ich dann doch lieber in Kirchzarten oder im Glottertal unter.
27.4.2015, Anita Hohler, Freiburg.
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Mit spitzer Feder auf messerscharfem Grat
Liebe Frau Hohler, Ihr Leserbrief ist die herrlichste Chuzpe, die ich in der BZ je gelesen habe. Sie wandern mit spitzer Feder so genial auf dem messerscharfen Grat von Scherz, Satire und Ironie, dass man beim Lesen (zunächst) ganz verwirrt ist. Falls Herr Arnegger mal in Rente gehen sollte, wüsste ich, wer seine Kolumne übernehmen könnte: Sie! Herzlichen Glückwunsch!
13.5.2015, Helmut Büchler, Freiburg

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