Betrunkene Radler in Freiburg – Fahrverbot – MPU – Idiotentest

Im vergangenen Jahr hat nach Auskunft der Stadtverwaltung die städtische Straßenverkehrsbehörde in 85 Fällen ein Rad- und Mofafahrverbot ausgesprochen, im Jahr davor waren es 94, davor 86. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gibt es nach Auskunft der Behörde pro Jahr zwischen 10 und 20 Fälle, in denen Radlern das Fahrradfahren wegen zu viel Promille am Lenker untersagt wird. Nach der offiziellen Verkehrsstatistik der Freiburger Polizei haben im vergangenen Jahr 33 Radfahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, 22 Prozent mehr als im Jahr zuvor. … Alles vom 29.5.2012 bitte lesen auf
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Bei Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad mit über 1,6 Promille wird – wie von der Autorin richtig dargestellt – der Führerschein nicht im Strafverfahren entzogen. Es ist jedoch nicht so, dass sofort der Führerschein durch die Verkehrsbehörde entzogen wird, sondern vielmehr wird im sog. Belassungsverfahren die Beibringung eines med.-psych. Gutachtens (MPU) angeordnet. Dazu wird den Betroffenen meist eine recht kurze Frist zur Vorlage des Gutachtens eingeräumt. Wird während dieser Frist kein Gutachten vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen (oder der Betroffene verzichtet freiwillig – ein kleiner, aber nicht unbedeutender Unterschied) und das besagte Radel- und Mofaverbot verhängt. Es kann allerdings eine ganze Zeit dauern, bis die Verkehrbehörde etwas von einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad mitbekommt. Mitunter können viele Monate vergehen, bis der Vorgang bei der Straßenverkehrsbehörde landet. Entsprechend kalt und unerwartet erwischt es dann die Betroffenen. Wiederum richtig ist, dass ein Betroffener nach Entzug oder Verzicht wegen betrunkener Fahrradfahrt den Führerschein erst nach positiver MPU zurück erhält.
Christiopf Schneider, 29.5.2012

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