Begleiteter Umgang Kinderschutz

200000 Paare mit Kindern trennen sich alljährlich, bei 20000 bzw. 10% kommt es zu Gerichtsverfahren. Leidtragende sind stets die Kinder. Seit 1998 gibt es den „Begleiteten Umgang“: Ehrenamtliche z.B. vom DKSB sind unterstützend anwesend bei der behutsamen Wieder-Begegnung mit dem Kind. So ist in Freiburg derzeit für ca 40 früheren Paare vom Familiengericht ein „Begleiteter Umgang“ anhängig.

  
Die Begleitung begleiten

In Freiburg gibt es eine vertraglich geregelte Leistungsvereinbarung zwischen Stadt und Kinderschutzbund (kurz: KSB), dass diejenigen Eltern vom Familiengericht zum KSB verwiesen werden, für die der Begleitete Umgang angeordnet wurde. 15 ehrenamtliche Begleiterinnen und Begleiter stehen dort zur Verfügung, ….
Alles vom 6.11.2013 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/freiburg/die-begleitung-begleiten–76877313.html 
           
Begleitung bleibt von aktuellen Elternstreitigkeiten weitgehend unberührt
Mit seinem Angebot „Begleiteter Umgang“ ist der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) seit vielen Jahren zuverlässiger Partner und Dienstleister für die Stadt Freiburg und den Landkreis. Die Familien, die an uns verwiesen werden, gehören zu den zehn Prozent von Paaren, deren Trennung so konflikthaft verläuft, dass ihr Fall oft vor dem Familiengericht verhandelt wird. Diese Eltern kommen demnach zumeist zwangsweise zu uns. Dennoch wollen die meisten von ihnen ihrem Kind einen Umgang mit dem anderen Elternteil ermöglichen, so schwer es ihnen zunächst auch fällt. Diese Eltern freuen sich nach einer ersten „verordneten“ Phase des begleiteten Umgangs über den Erfolg der Annäherung. Natürlich gibt es Einzelfälle, in denen ein Elternteil über die Kind-Eltern-Begegnung innerhalb des begleiteten Umgangs unzufrieden ist.
Das duale System, a) die Begleitung der jeweiligen Eltern-Kind-Begegnung durch Ehrenamtliche (die in der Regel aus dem psychosozialen Bereich kommen und eine umfangreiche und zertifizierte Ausbildung beim DKSB absolviert haben) und b) die Begleitung der Eltern durch das hauptamtliche Fallmanagement, ist ein Strukturprinzip und Qualitätsmerkmal des DKSB bundesweit. Die Begleitung bleibt somit von den aktuellen Elternstreitigkeiten weitestgehend unberührt. Sie unterliegt auch keinem Wechsel wie der Artikel suggeriert, sondern muss konstant sein, damit in diesem sensiblen Arbeitsfeld ein Vertrauensverhältnis, insbesondere zwi- schen Kind und Begleitperson entstehen kann. In Bezug auf den elterlichen Konflikt bleibt der DKSB stets neutral und allparteilich.
20.11.2013, Gabriele Valeska Wilczek, Freiburg,
Leiterin der Geschäftsstelle des DKSB Freiburg
    
 

Das Schicksal des Trennungskindes
Ein in der Tat sehr heikles Thema. Und die Leidtragenden sind sowieso die Kinder. Ich selbst lebe als „neuer Vater“ mit einem Trennungskind zusammen, das auf Drängen des nach mehrjähriger Abwesenheit wiederaufgetauchten biologischen Vaters über den KSB begleiteten Umgang hatte. Das Kind hatte zu keiner Zeit seines bisherigen Lebens eine Beziehung zu dem Erzeuger, die Beziehung der Eltern endete noch in der Schwangerschaft. Das Kind wurde, obwohl es nicht mitmachen wollte, gezwungen, dort zu bleiben, wurde vom Personal mit Spielzeug gelockt und mit falschen Versprechungen zum dableiben überredet. Alle Einwände, die gegenüber dem Gebaren des Kinderschutzbundes geäußert wurden, wurden ignoriert. Es ging nur darum, der Gerichtsvereinbarung folgen zu leisten und den Umgang durchzuführen. Ich möchte hier nicht die Qualifizierung und Eignung der beteiligten Personen in Frage stellen, das steht mir nicht zu, aber es wäre durchaus hilfreich, wenn zumindest eine der Verantwortlichen beim KSB selbst Kinder hätte und nicht ihr Wissen aus Lehrbüchern und Seminaren hätte.
Gebracht hat der Umgang übrigens nichts, mittlerweile hat sich der Mann wieder aus dem Staub gemacht, das Kind blieb verunsichert und verwirrt zurück. Kinder sind unsere Zukunft, und kaputte Kinderseelen sind schwer zu reparieren. Wenn sich Eltern nicht mehr verstehen ist der Konflikt manchmal nicht lösbar, da hilft es dem Kind gar nicht, dass das Gesetz die Rechte der Väter stärkt, wenn das Kind zu einer Beziehung „gezwungen“ wird. Vielleicht wird durch das mediale Interesse ein Thema in den Focus rücken, das in Zukunft immer häufiger zum Problem werden wird, nämlich das Schicksal von Kindern getrennter Eltern.
11.11.2013, Robert Müller
      
E i n e Mutter kritisiert
Als Ehrenamtliche des Begleiteten Umgangs beim Kinderschutzbund Freiburg war ich sehr erfreut, dass die Badische Zeitung diesem sensiblen Thema so viel Raum gab. Durchaus offen für Kritik las ich den langen Artikel mit dem Bild des einsamen Kindes auf der Treppe und der dazugehörigen Bildunterschrift. Was ist passiert? E i n e Mutter kritisiert – aber Sie reden von einigen Betroffenen – dass im Falle ihres Kindes zwei – von wie vielen? – langfristig anberaumte Termine nicht verschoben werden konnten. Es ist üblich, dass die Umgänge auf längere Sicht hin von allen betreffenden Mitwirkenden terminlich geplant werden. Da der Ehrenamtliche nach Möglichkeit nicht, wie in dem Artikel fälschlich geschrieben, wechseln soll, der umgangsberechtigte Elternteil sich üblicherweise Urlaub nehmen muss, um sein Kind zu sehen, betrifft die Terminierung verschiedene Menschen. Natürlich soll ein Kind zum Kindergeburtstag oder zu einer Schulveranstaltung gehen können, aber dann muss eben unter Umständen dieser Umgangstermin ausfallen. Lassen wir damit ein Trennungskind allein? Tragen wir damit unachtsam dazu bei ein Kind zu verunsichern? Ich hätte mir eine bessere Recherche der Badischen Zeitung gewünscht, um nicht zu einer tatsächlichen Verunsicherung der Menschen beizutragen, die dieses Hilfsangebot annehmen wollen.
19.11.2013, Gabriele Hoegl
   
Wo bleibt das Recht des Kindes?
Der DKSB vertritt die Interessen der Erwachsenen, der Gerichte und der Väter. Er schützt nicht das Kind – wie ich erleben musste. Das Gesetz besagt, dass der biologische Vater das Recht hat, sein Kind zu sehen, ungeachtet, was das Kind möchte. Was ist, wenn das Kind nie einen Kontakt zum Vater hatte und diesen Elternteil nicht kennt? Wo bleibt das Recht des Kindes, „nein“ zum begleiteten Umgang zu sagen? Das Kind muss dem Vater „zugeführt“ werden, entscheidet das Gericht. Der DKSB könnte die Notleine sein und das Kind „beschützen“. Ich musste erleben, dass das nicht so ist. Es geht nicht um das Kindeswohl, sondern darum, dass der biologische Vater das Besuchs- und Umgangsrecht ausüben darf – ungeachtet der Kinderseele, die das im Einzelfall vielleicht nicht verkraftet. Der DKSB müsste in den verschiedenen Familiensituationen differenzieren können und darf kein reines Ausführungsorgan sein. Kein Kinderschicksal gleicht dem anderen. Ich hoffe darauf, dass die Rechte unserer Kinder von Gerichten, aber auch vom DKSB umgesetzt werden und ein Kind, welches seinen Vater nicht sehen möchte gehört und respektiert wird.
20.11.2013,  Carolin Mayer, March
   
Kritik einer einzigen Mutter
Erfreut begann ich, den Bericht über den begleiteten Umgang zu lesen: handelt es sich doch um ein für die Be-troffenen heikles, schwieriges, oft schambesetztes Thema und für die Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter an den betroffenen Stellen um ein äußerst anstrengendes Arbeitsfeld, bei dem hoch-strittige Paare aufeinandertreffen, die oft lange nicht mehr miteinander gesprochen haben und bei denen unterschiedlichste Interessen und Sichtweisen aufeinanderprallen und die den Begriff „Kindeswohl“ durchaus kontrovers auslegen können. Umso empörter war ich am Ende des Artikels über die Verunglimpfung, die diese Arbeit in Freiburg erfährt aufgrund der Kritik einer einzigen Mutter. Seit wann führt die Unzufrieden- heit einer Einzelperson zu einer Re- cherche bei der BZ, die sich ja nicht in die Sparte „Boulevardpresse“ einreiht? In meinen Augen eine enttäuschend unseriöse Form von Berichterstattung, die weder der Sache noch einem glaubwürdigen Journalismus einen Gefallen tut. Schade.
20.11.2013, Dorothea Fritsch, Freiburg

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