Amadeu – Staat finanziert Zensur

Amadeu-Antonio-Stiftung – Staatlicher Zensor: Was steuerfinanzierte Diskurswächter mit dem Grundgesetz zu tun haben: Welche Rolle hat der Staat? Das definiert das Grundgesetz. Die Grundrechte sind in ihrem Kern Abwehrrechte gegen den Staat. Die Meinungsfreiheit dient nicht dazu, dem Bürger richtiges Verhalten vorzuschreiben. Das hat die Bundesregierung offensichtlich vergessen, wie man an der Amadeu-Antonio-Stiftung erleben kann.
…. Natürlich kann eine solche private Stiftung im Rahmen des Artikel 5 Grundgesetz machen, was sie will. Sie kann gegen die Neue Rechte polemisieren, oder wen sie dafür hält. Das Problem ist die Rolle eines staatlich finanzierten Akteurs, der sich um die Reinhaltung deutscher Computerbildschirme vor Hatespeech kümmert. Sie ist nämlich weder ein Teil des PR-Apparates der Bundesregierung, noch hat sie eine Funktion in unserem Rechtssystem. Sie wird aber finanziert, um im staatlichen Auftrag zu einem Problem namens Hatespeech zu arbeiten. Auf welcher rechtlichen Grundlage findet das eigentlich statt?
Es handelt sich hier schließlich nicht um eine unproblematische Form der Arbeit am Gemeinwohl, sondern im Kern um die Grundrechtsproblematik des Artikel 5 Grundgesetz…
Offensichtlich sieht sie sich von der Bundesregierung in der Rolle als ein Gralshüter der Meinungsfreiheit befördert. Sie nimmt nicht mehr am gesellschaftlichen Diskurs teil, sondern will vielmehr definieren, wer daran legitimerweise teilnehmen darf und wer nicht.“ ….  Alles vom 22.8.2016 bitte lesen auf
https://www.evangelisch.de/blogs/altpapier/137575/22-08-2016

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