Alessio tot – Fehler Jugendamt

Soll ein Kind aus der Obhut seiner die Fürsorgepflichten vernachlässigenden, gewalttätigen und alkoholabhängigen Eltern genommen oder wieder an die Familie zurückgegeben werden – diese schwerwiegende Frage darf niemals eine Person im Jugendamt alleine entscheiden. Diese Vorschrift des Sozialgesetzbuchs hat das Jugendamt im Fall Alessio nicht eingehalten. Bei dem Gespräch am 14.10.2014 war nur ein Sachbearbeiter des Jugendamts anwesend,zusammen mit der Mutter, dem Stiefvater, Alessio und einer Anwältin der Eltern. Alessio lebte zu dieser Zeit bei seiner Großmutter, die einen Kreislaufzusammenbruch erlitten haben soll. Dieser rein zahlenmäßig ungemütlichen Situation (4 zu 1) des Treffens war der Jugendarbeits-Sozialarbeiter nicht gewachsen, denn er hat (ohne Rückfrage im Team) dem Drängen von Eltern und Rechtsanwätin nachgegeben und Alessio dem Stiefvater zurückgegeben – mit der furchtbaren Folge, dass Alessio im Elternhaus tot geschlagen wurde.

Verfahrensfehler des Jugendamts – Entscheidung durch einzelnen Sozialarbeiter statt Team
Nach den Regeln des Kinderschutzes hätte es das gesamte Team sein müssen, bestätigen Experten. Bisher hatten das Jugendamt und dessen Dienstchefin, Landrätin Dorothea Störr-Ritter (CDU), beteuert, alles Verfahrensregeln seien eingehalten worden. Das Amt rechtfertigte sich am Dienstag auf Anfrage, dem nötigen Mehraugenprinzip sei durch Vor- und Nachbereitung de Treffens im Team Genüge getan worden. ….
Alles von Michael Brendler vom 25.2.2015 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/fall-alessio-kippte-ein-mitarbeiter-das-schutzkonzept-im-Alleingang

Verantwortlichkeit von Landrätin und Sozialdezernentin
Jetzt sollte jedem klar sein, wie verlogen Politik ist. Wie sonst kann es zu den Aussagen von Landrätin Störr Ritter und Sozialdezernentin Münzer und auch des Kreisrates im Fall Alessio kommen? Wenn die Verantwortlichen schon nicht selbst in der Lage sind sich die Schuld einzugestehen und von Ihren Pöstchen zurückzutreten, dann wird es Zeit, dass die Verantwortlichen zum Rücktritt gezwungen werden.  Großes Lob an die BZ-Redaktion, die weiter am Fall dran bleibt und so manche Tatsache ans Licht bringt.
25.2.2015, Tanja Ebner

Vielleicht weinen wir einfach nur mal…
Einblutungen ins Gehirn wie nach Schlägen vor den Kopf, das Kinn ein einziger Bluterguss, Oberkörper, Arme, Beine und Po übersät mit blauen und gelben Flecken, auf den Schultern Hämatome in Form von Fingern, als hätte jemand zu hart zugegriffen, der Hodensack ein kleiner gequetschter dunkelblauer Bluterguss – trotz dieser ärztlichen Diagnosen bei Alessio vier Monate zuvor entschied sich das Jugendamt Mitte Dezember, diesmal allerdings im vorgesehenen Fachgremium, das Kind dem mutmaßlichen Gewalttäter alleine anzuvertrauen… Wenn ich diese Zeilen lese habe ich Tränen in den Augen…so viel Leid, so viel Schmerz und sein Tod als Erlösung…vielleicht weinen wir einfach nur mal…
25.2.2015, Helmut Bieber

Stellungnahme
Einzufordern ist jetzt eine Stellungnahme des Landratsamtes zu diesen konkreten Sachverhalten und des Regierungspräsidiums, warum dieses nicht die offengelegten Fehler erkannt hat. Von den Kreisräten habe ich das wegen geringer Sachkenntnisse nicht erwartet, allerdings schon, dass diese eine entsprechende externe Prüfung in Gang gesetzt hätten.
Falls Landratsamt und Regierungspräsidium keine fundierten und vor allem schlüssigen Antworten liefern müssen die Verantwortlichen ihrer Verantwortung gerecht werden und ihre Posten verlassen.
25.2.2015, Bernd Engesser

Mein Schreiben an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald:
Ich bin sprachlos, maßlos enttäuscht, wütend … Da schreibt die zuständige Dezernentin „“ES WAR UNS BEKANNT, DASS DER VATER DAS KIND DAMALS GEOHRFEIGT HAT …“,
während Mediziner von „EINBLUTUNGEN INS GEHIRN WIE NACH SCHLÄGEN VOR DEN KOPF, DAS KINN EIN EINZIGER BLUTERGUSS, OBERKÖRPER, ARME, BEINE UND PO ÜBERSÄT MIT BLAUEN UND GELBEN FLECKEN, AUF DEN SCHULTERN HÄMATOME IN FORM VON FINGERN, ALS HÄTTE JEMAND ZU HART ZUGEGRIFFEN, DER HODENSACK EIN KLEINER GEQUETSCHTER DUNKELBLAUER BLUTERGUSS“
berichten!
Sehr geehrte Frau Münzer, offensichtlich fehlt Ihnen jede Empathie: Allein die Gleichstellung von „Ohrfeigen“ mit der unvorstellbaren, unmenschlichen Quälerei eines Kleinkindes ist unverzeihlich. Hat Ihre Behörde bei der Beurteilung des Sachverhalts nur „Ohrfeigen“ unterstellt und deshalb das Kind beim Misshandler belassen? Frau Münzer, treten Sie zurück! Ich kann mir nicht vorstellen, dass mit Ihnen, die unvorstellbare Grausamkeiten als Ohrfeigen verniedlicht, noch irgendein „Betroffener“ verhandeln will und KANN. Mit Ihrer auch noch veröffentlichten Äußerung haben Sie sich in meinen Augen entlarvt.
Und die Vorgesetzte, die Landrätin schreibt: „WIR HABEN ALLES UMGESETZT, WAS NACH BESTEM WISSEN UND GEWISSEN MACHBAR WAR.“
Liebe Frau Dorothea Störr-Ritter: Was haben Sie für ein Wisssen und Gewissen, wenn Sie mit dieser Aussage auch noch erklären, dass „NICHTS ANDERES MACHBAR“ war. Unvorstellbar ….. TRETEN SIE ZURÜCK ….
landraetin@lkbh.de
sozialdezernat@lkbh.de
25.2.2015, Wolfgang Bolanz

„nach eingehaltenen Standards“ totgeprügelt
Die Behandlung des Falls „Alessio“ durch das Landratsamt ist ein Stück aus dem Lehrbuch in drei Akten.
1. Die Landrätin stellt sich reflexartig vor die zuständige Sozialdezernentin. Nicht etwa aus Fürsorgepflicht, dafür kennt sie den Sachverhalt noch nicht einmal. Der Zweck einer solchen Handlung ist vielmehr, zu zeigen, dass sie mit der Sache nichts zu tun hat.
2. Jetzt taucht die Landrätin vorsorglich erst einmal ab. Vielleicht ergeben sich positive Fakten, die Luft aus dem Fall herausnehmen. Oder die Aufregung erledigt sich mit der Zeit. Und eine Reise in die bayrischen Berge ist auch nicht schlecht.
3. Zuletzt kommt die Beschaffung eines Persilscheines. Man besorge sich ein Gremium, das mild von einem abhängig ist, und lasse das beraten. Das Gremium ist eine wild zusammengewählte und zusammengewürfelte Ansammlung von Menschen, die keine besondere Qualifikation zur Beurteilung des Falles erkennen lassen.

Die Umstände der Urteilsfindung erinnern an einen Kindergeburtstag, auf dem ein Zauberer auftritt: strenge Geheimhaltung und teilweise Schwärzung der Akten, Verpflichtung zur Vertraulichkeit, keine Notizen. Bevor jedoch das Gremium zusammengetreten ist, verkündet eine Kreisrätin groß- und eilmäulig das richtige Handeln der Behörde. Das arme Kind hat wenigstens einen kleinen Trost: Es wurde „nach eingehaltenen Standards“ totgeprügelt, und die drei Damen waren nicht beteiligt.
27.2.2015, Prof Wolfgang Fahrner, Gundelfingen

Kinderrechte ins Grundgesetz
Wir müssen mehr Mut haben zuzugeben: Es gibt Eltern, die aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage sind, für ihre Kinder zu sorgen, sie liebevoll anzunehmen und ihnen ein angstfreies und Entwicklung förderndes Leben zu ermöglichen. Es gibt Eltern, die immer wieder beabsichtigen und versprechen, künftig alles dafür zu tun, dass sich die schwierige familiäre Situation entspannt und für ihre Kinder bekömmlicher wird. Und schaffen es trotz aller Anstrengungen doch nicht. Die Jugendhilfe ist durch die grundgesetzliche Verankerung des Elternrechts angehalten, das hohe Gut des Elternrechtes vorrangig zu bewerten, was im Einzelfall eine Abwägung zwischen Elternrecht und Kinderschutz oft schwer macht. Es gibt Vertreter der Jugendhilfe, die mit großer Sorgfalt, Achtsamkeit und Fachlichkeit die Risiken für Kinder in belasteten Familien einschätzen können und sich auch zu unliebsamen Maßnahmen wie eine Inobhutnahme oder eine Rückführung beziehungsweise deren Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt entscheiden können. Sie leben damit, dass jede ihrer Entscheidungen falsch und öffentlicher Kritik ausgesetzt sein kann. Es gibt zu wenig fachlichen Austausch auf Augenhöhe, zu wenig Wissen voneinander und konkrete Kooperation zwischen den beteiligten Professionen. Soweit ich weiß, gibt es keine Instanz, die überparteilich und anwaltlich allein für das Kind und seinen Schutz bei Zweifeln das Wächteramt der Jugendhilfe unterstützt. Als Vorsitzende des Kinderschutzbundes Freiburg/Breisgau Hochschwarzwald fühle ich mich aufgerufen, mich noch intensiver dafür einzusetzen, dass das Recht des Kindes auf ein Leben in Gesundheit und Sicherheit durch die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz endlich den Stellenwert bekommt, der ihm gebührt.
27.2.2015, Helga Klier, Kirchzarten, Vorsitzende des Kinderschutzbundes Freiburg/Breisgau Hochschwarzwald

 

Fall Alessio: Aufarbeitung von Verfahrensfragen ist zu wenig
Sind Behörden nur dafür verantwortlich, dass Regeln eingehalten werden, egal was am Ende steht? Richtig wäre, dass Verantwortung nicht nur in den Prozessen, sondern auch in deren Ergebnissen gesucht wird…..
Alles vom 27.2.2015 von Wulf Rüskamp bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/fall-alessio-aufarbeitung-von-verfahrensfragen-ist-zu-wenig

Frau Münzer und die Ohrfeigen
Also mir reichen die formalen Fehler, die begangen worden sind. Da trifft ein Sachbearbeiter eine einsame Entscheidung und dokumentiert diese auch genau so. Dann hören wir von Frau Landrätin, das sei gar keine einsame Entscheidung gewesen, sondern da sei vom Sachbearbeiter lediglich ein Teambeschluss umgesetzt worden. Warum dokumentiert er das dann aber ganz anders? Warum sitzt dann eine Anwältin dabei? Wieso erfolgte das unmittelbar nachdem die Ermittlungen eingestellt wurden? Warum sind die angeblichen Teambeschlüsse nicht dokumentiert worden (So Herr Brendler in seinem Artikel – und ihm scheinen ja die Unterlagen vorzuliegen, sonst hätte er wohl nicht geschrieben: andersartige Dokumentation – Fehlanzeige)? Warum dann die Geschichte mit der überforderten Oma? Alles ein dummer Zufall? 
Man muss hier eigentlich nur das zusammensetzen, was bekannt ist. Da brauchts gar keine Bewertung der inhaltlichen Aspekte mehr, zumal die noch schwerer zu definieren sind. Es spricht alles für die Darstellung des Herrn Brendler, und die weist auf einen ganz eindeutigen, formalen Fehler hin: eine einsame, falsche Entscheidung des Sachbearbeiters. Und eine Behörde kann seine eigenen Beschlüsse ja nicht am nächsten Tag oder eine Woche später einfach so wieder zurücknehmen, selbst wenn man zwischenzeitlich erkannt hat, dass da ein Fehler gemacht worden ist. Das hat man dann durchgezogen, ja durchziehen müssen.
Mir tut jener Sachbearbeiter leid. Dass ein solcher Fehler überhaupt zustande kommen konnte, weist auf gravierende Lücken innerhalb des Amtes hin. Da gab es keine klaren Linien und Vorgaben seitens der Leitung, wie in Fall X zu handeln ist, geschweige denn, wie in Sachen Kindeswohlgefährdung zu handeln ist. Da ist alles schwammig formuliert (s. Artikel von Herrn Brendler), das Jugendamt hat da eine eklatante Haltungslosigkeit, an deren Ende ein alleingelassener (!) überforderter Sachbearbeiter Dinge situativ und nach Tagesform regeln muss. Der hat das nicht alleine entschieden im Sinne einer Überschreitung seiner Kompetenzen, sondern der wurde alleine gelassen damit. 
Das hat alles eine Logik, die Puzzleteile ergeben da allesamt ein stimmiges Bild der Abläufe, an deren Ende ein Kind tot ist. Und da gibt es formale Fehler allenthalben. Fehlende Vorgaben, wie der Kinderschutz sicherzustellen ist, eine einsame Entscheidung eines Sachbearbeiters, der fatale Teambeschluss, dies nicht rückgängig zu machen. Es spricht nichts, rein gar nichts für die Darstellungen der Frau Landrätin und der Frau Münzer. 
Dass Frau Münzer entweder lügt oder aber keine Ahnung hat, sie in jedem Falle aber disqualifiziert ist für eine Bewertung der Geschichte, steht für mich außer Frage: die sprach von Ohrfeigen, die bekannt gewesen seien, und dass Jugendhilfe nicht so arbeite, dass man dann sofort die Kinder wegnehme. Ohrfeigen, die einen zerquetschten Hodensack zur Folge haben, blaue Flecken am ganzen Körper, Einblutungen im Gehirn? Sie kannte zu diesem Zeitpunkt den Bericht der Uniklinik und erzählt dann sowas. Entweder sie lügt oder sie hat keine Ahnung. Punkt.
Ich finde es schwer auszuhalten, dass diese Frau weiterhin auch von meinen Steuern bezahlt wird. Und dass diese Frau weiterhin für die Geschicke des Jugendamtes verantwortlich zeichnen darf.
27.2.2015, Holger Reinisch

Im Zweifel zugunsten des Kindes
Dieses Geschehen kann nicht mit dem Hinweis auf „keine Verfahrensfehler“ abgetan werden. Das wäre viel zu billig und wäre eine nochmalige Verletzung der Würde des toten Kindes. Hier muss jemand Verantwortung übernehmen und es muss sich etwas zu Gunsten des Wohles gefährdeter Kinder ändern. Allen Eltern muss zukünftig klar sein: Kindesmisshandlung dieser Art führt bereits beim ersten Mal zum Verlust der Erziehungsberechtigung und zu einem Strafverfahren. Und im Zweifel sollte hier nicht zugunsten des Angeklagten, sondern zugunsten des Kindes entschieden werden. Warum? Weil Alessio sonst nicht zu retten gewesen wäre, denn der Täter stritt zunächst alles ab, und die Mutter war zunächst seine Komplizin.
27.2.2015, Jürgen Steinke

Kreisrätin Ellen Brinkmann, Landrätin Dorothea Störr-Ritter: Mehraugenprinzip nur pro forma
Die Verantwortung nun bei einem einzelnen Sozialarbeiter abzuladen, ist mir dann doch viel zu billig. Das Mehraugenprinzip ist gesetzlich vorgeschrieben. Es wird meiner Ansicht nach nicht dadurch gewahrt, dass ein Mitglied der Entscheidergruppe sich ein Bild von den Fakten macht, und alle anderen auf Basis seiner Erzählungen entscheiden. Man stelle sich vor, in einem Mordprozess schwänzen vier von fünf Richtern die Verhandlung, und entscheiden nach Lesen des Protokolls, ob die einzige Belastungszeugin glaubwürdig gewirkt hat oder nicht. Nachdem die Eltern eine Anwältin hinzugezogen haben, war es meiner Ansicht nach unabdingbar, dass auch das Jugendamt einen Juristen aus dem Haus hinzuziehen hätte müssen. Es kann dem Amt in seiner langjährigen Praxis doch nicht verborgen geblieben sein, dass es die Aufgabe von Rechtsanwälten ist, in für ihre Mandanten aussichtslosen Fällen einen ordentlichen Budenzauber zu veranstalten, um die Gegenseite durch Druck zu Zugeständnissen zu bewegen, die sie vor Gericht nie erstreiten könnten. Ein Sozialarbeiter ist von seiner Ausbildung her überhaupt nicht in der Lage, eine solche Fata Morgana an Argumenten zu durchschauen.
Es stellt sich daher die Frage, wer die Praxis abgesegnet hat, dass das Mehraugenprinzip nur pro forma eingehalten wurde. Ebenso stellt sich die Frage, wer entschieden hat, die juristischen Fragen nicht sachkundig beurteilen zu lassen.
Bei dem generell eigensinnigen Verwaltungsgebaren des Jugendamtes stellt sich die Frage, wer diese Abweichungen von der andernorts üblichen Vorgehensweise zu verantworten hat. Wer bestand auf antiquierten Vorgehensweisen? Wer ist für die schlechte Kooperationskultur zuständig?
Und auf der politischen Ebene stellt sich die Frage, was die politischen Gremien vor allem Landrätin als Behördenleiterin und der Sozialausschuss des Kreistages von den Eigenarten des Jugendamtes wussten. Wenn sie nichts davon wussten, stellt sich die Frage, warum sie nichts davon wussten. Und wenn sie es wussten, stellt sich die Frage, warum das gebilligt wurde. 
Übrigens ist neben der Landrätin auch die Kreisrätin Ellen Brinkmann im Mittelpunkt des Geschehens. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Sozialausschusses und damit maßgeblich für die Kontrollfunktion dieses Gremiums mitverantwortlich. Man darf erinnern, dass Frau Brinkmann zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Landrätin beigesprungen ist, und sie von aller Verantwortung freigesprochen hat. Das liegt wohl daran, dass es nicht nur um den Kopf der Landrätin sondern auch um ihren eigenen Kopf geht. …
27.2.2015, Rainer Brombach

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